LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2087 (15/2056) 14.02.2017 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Zahl der „Gefährder“ im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „In Deutschland gab es Ende 2016 nach Angaben des Bundeskriminalamts 550 sogenannte „Gefährder“, die eine politisch motivierte Straftat wie beispielsweise einen Terroranschlag begehen könnten. Eine Erhebung des Bundeskriminalamtes kam im März 2016 zu dem Schluss, dass der Anteil der „Gefährder“ an der Gesamtbevölkerung im Saarland mit 0,5 je 100.000 Einwohner bundesweit am fünfthöchsten ist, nach Bremen , Berlin, Hamburg und Nordrhein- Westfalen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung beantwortet parlamentarische Anfragen gegenüber dem Saarländischen Landtag grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Kontroll- und Informationsanspruch des Saarländischen Landtags zu entsprechen. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, prüft die Landesregierung, ob und inwieweit die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch im Rahmen einer Anfrage in Einklang gebracht werden kann. Wie viele „Gefährder“ sind den Behörden im Saarland bekannt und welchen politisch/ideologischen Hintergrund haben sie? Zu Frage 1: Die Landesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Staatswohl, welches hier ein Geheimhaltungsinteresse beinhaltet, und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Informationsanspruch zu der Auffassung gelangt, dass die Preisgabe von Informationen im Sinne der Fragestellung die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung beeinträchtigen könnte, indem etwa verdeckte polizeitaktische Maßnahmen offenbart würden. Dadurch würden präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen bzw. laufende Ermittlungsverfahren gegen solche Personen gefährdet. Ausgegeben: 15.02.2017 (09.01.2017) bitte wenden Drucksache 15/2087 (15/2056) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Deshalb sind die einzelnen Informationen gemäß der Verschlusssachenanweisung für das Saarland als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Landtagsanfrage bestimmte Anlage übermittelt. Wie hat sich die Zahl der „Gefährder“ im Saarland in den letzten zwei Jahren entwickelt? Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Werden alle den Behörden bekannten „Gefährder“ polizeilich beobachtet und wenn ja: in welchem Umfang und wie viel Geld wird für diese Beobachtung im Jahr ausgegeben? Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.