LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2109 (15/2081) 13.03.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Handwerksmeister im öffentlichen Dienst [Drucksache 15/1924 (15/1874)] In wie vielen Fällen musste bei Beschäftigten und Beamten (bitte getrennt aufführen) im Detail und vertieft nachgeprüft werden, ob die von den Bewerberinnen und Bewerbern eingereichten Qualifikationsnachweise ausreichend waren für die letztendlich erfolgte Einstufung nach TVL bzw. in die entsprechende Besoldungsgruppe der Beamtinnen und Beamten? Zu Frage 1: Die Fragestellung bezieht sich nicht auf einen konkreten Bezugszeitraum innerhalb dessen die Überprüfung hätte stattfinden sollen. Deshalb war es erforderlich, diesen unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalressourcen und des hierzu notwendigen Bearbeitungszeitraums einzugrenzen. Aufgrund der Vielzahl der jährlich stattfindenden Stellenausschreibungsverfahren mit je nach Verfahren sehr anzahlmäßig unterschiedlicher Bewerberlage wurde der Bezugszeitraum auf die Fälle seit 2016 begrenzt . Eine Befragung der Ressorts hat ergeben, dass lediglich in einem einzigen Fall im Detail und vertieft nachgeprüft werden musste, ob die eingereichten Qualifikationsnachweise zum Zeitpunkt der Einstellung ausreichend waren. Es handelte sich hierbei um eine Übernahme eines Tarifbeschäftigten in den gehobenen technischen Verwaltungsdienst als Fernmeldeoberinspektor. Wie viele Fälle gab es seit 2010, in denen bei den Ministerien und nachgelagerten Behörden Tarif- Beschäftigte zu Beamtinnen und Beamten ernannt wurden? Zu Frage 2: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden aus unterschiedlichen Fachrichtungen insgesamt 33 Tarifbeschäftigte in Beamtenverhältnisse übernommen. Ausgegeben: 13.03.2017 (30.01.2017) Drucksache 15/2109 (15/2081) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen einschließlich deren nachgeordneter Bereiche wurden im Bezugszeitraum insgesamt 11 Übernahmen in ein Beamtenverhältnis vorgenommen. Im Geschäftsbereich Ministerpräsidentin und Staatskanzlei wurden im angefragten Zeitraum insgesamt 20 Tarifbeschäftigte zu Beamtinnen und Beamten ernannt. Insgesamt 96 Verbeamtungen wurden im Bezugszeitraum im Ministerium der Justiz vorgenommen. Darin enthalten sind auch die Fälle der Übernahme in den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst sowie den gehobenen Sozialdienst. Hier erfolgen üblicherweise zunächst befristete Einstellungen zum Zwecke der Erprobung bzw. Bewährung . Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur wurden im Bezugszeitraum insgesamt vier Tarifbeschäftigte zu Beamtinnen bzw. Beamten ernannt. Im Ministerium für Finanzen und Europa einschließlich deren nachgeordneter Bereiche wurden im Bezugszeitraum insgesamt 25 Übernahmen in ein Beamtenverhältnis vorgenommen . Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport wurden in 11 Fällen Übernahmen in ein Beamtenverhältnis vorgenommen. Insgesamt 22 Tarifbeschäftigte wurden im Bezugszeitraum im Ministerium für Wirtschaft , Arbeit, Energie und Verkehr in ein Beamtenverhältnis übernommen. Was waren die rechtlichen Grundlagen, die bei der Prüfung des Übergangs und der letztendlich erfolgten Eingruppierung angewandt wurden? Zu Frage 3: Zur Beantwortung der gestellten Frage wird die Formulierung „...Prüfung des Übergangs - und der letztendlich erfolgten Eingruppierung ...“ dahingehend ausgelegt, dass sowohl die zu beachtenden Rechtsvorschriften bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis als auch die zu beachtenden Rechtsvorschriften bei der Eingruppierung von Beschäftigten genannt werden sollen. Demzufolge wurden folgende Rechtsgrundlagen angewandt: Beamtenstatusgesetz Saarländisches Beamtengesetz Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung – SLVO) Qualifizierungsverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst Erlass zur Ausgestaltung der Übergangsregelungen der §§ 46-49 und des § 51 der Saarländischen Laufbahnverordnung für die Laufbahn des Allgemeinen Verwaltungsdienstes Lehramtsprüfungsordnung 1 und 2 Dritte besondere Laufbahnverordnung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ-Länder) Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-L ergänzen, ändern oder ersetzen jeweils in der für den Prüfzeitpunkt maßgeblichen Fassung. Drucksache 15/2109 (15/2081) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Beamte werden derzeit in der Landesverwaltung im höheren Dienst ab A13 (inkl. der B- Besoldung) bei den Ministerien und deren nachgeordneten Behörden beschäftigt, die keinen Studienabschluss vorweisen können? Wie viele verfügen zwar über einen Studienabschluss, sind jedoch keine Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler ? Zu Frage 4: Eine Umfrage bei den Ministerien und nachgeordneten Bereichen hat ergeben, dass mit Ausnahme im Polizeibereich des Ministeriums für Inneres und Sport derzeit keine Beamtinnen und Beamten im höheren Dienst ab A13 - inkl. der B-Besoldung - bedienstet sind, die keinen Studienabschluss (Studienabschluss an einer Hochschule bzw. Studienabschluss an einer Fachhochschule) vorweisen können. Im Polizeibereich des Ministeriums für Inneres und Sport sind derzeit vier Bedienstete im höheren Dienst bedienstet, die keinen Studienabschluss (Studienabschluss an einer Hochschule bzw. Studienabschluss an einer Fachhochschule) vorweisen können. Dies resultiert daher, dass bis 1984 die Beamten des mittleren Dienstes zur Überführung in den gehobenen Dienst einen „Ausbildungs- und Vorbereitungslehrgang“ zur Einführung in die Dienstgeschäfte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes - sogenannter Fachlehrgang II - absolvieren mussten. Aufgrund der vorhandenen Regelungen der Sonderlaufbahn des Polizeivollzugsdienstes und der bestehenden Dienstpostenbewertung für den Polizeivollzugsdienst konnten die o.g. Bedienstete in den höheren Polizeivollzugsdienst überführt werden. Unter Berücksichtigung des o.a. Klammervermerks werden wie folgt in den Ministerien und nachgeordneten Behörden Beamtinnen und Beamte im höheren Dienst ab A13 – inklusive B-Besoldung - beschäftigt, die zwar über einen Studienabschluss verfügen, aber keine Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler sind: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz werden derzeit zu o.g. Personenkreis gehörend neun Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen einschließlich deren nachgeordneter Bereiche werden insgesamt 31 Beamtinnen und Beamten im höheren Dienst ab A13 – inklusive B-Besoldung - beschäftigt, die zwar über einen Studienabschluss verfügen, aber keine Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler sind. Insgesamt sechs Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes ab A13 einschließlich der B-Besoldung des Ministeriums der Justiz sind keine Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler und verfügen über einen Studienabschluss. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur werden derzeit zu o.g. Personenkreis gehörend 46 Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Im Ministerium für Finanzen und Europa einschließlich deren nachgeordneter Bereiche werden insgesamt 28 Beamtinnen und Beamten im höheren Dienst ab A13 – inklusive B-Besoldung - beschäftigt, die zwar über einen Studienabschluss verfügen, aber keine Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler sind. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport werden derzeit zu o.g. Personenkreis gehörend 70 Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Drucksache 15/2109 (15/2081) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Insgesamt 19 Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes ab A13 einschließlich der B-Besoldung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sind keine Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler und verfügen über einen Studienabschluss . Im Geschäftsbereich Ministerpräsidentin und Staatskanzlei werden derzeit zu o.g. Personenkreis gehörend 14 Beamtinnen und Beamte beschäftigt. In wie vielen Fällen im höheren Dienst musste seit 2010 eine Prüfung auf Gleichwertigkeit des vorgelegten Studienabschlusses erfolgen, um der Bewerberin oder dem Bewerber den Zugang zur jeweiligen Laufbahn und zur jeweiligen Besoldungsgruppe zu gewähren? Zu Frage 5: In einem Fall musste seit 2010 eine Prüfung auf Gleichwertigkeit des vorgelegten Studienabschlusses erfolgen, um der betroffenen Person den Zugang zum höheren Dienst zu gewähren. In wie vielen Fällen seit 2010 wurde bisher der Abschluss als Meister oder Techniker (IHK und/oder HWK) als Eingangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst anerkannt? Zu Frage 6: In insgesamt 16 Fällen wurde seit 2010 der Abschluss als Meister als Eingangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst anerkannt. Es betrifft hierbei ausschließlich die Einstellungsverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beim Ministerium für Inneres und Sport. Hier besteht die Möglichkeit, sich mittels Meistertitel und die Anerkennung der hierdurch erworbenen Hochschulzugangsberechtigung durch das Ministerium für Bildung und Kultur entsprechend zu bewerben.