LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2120 (15/2085) 20.03.2017 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Notfallrettung und Krankentransporte im Saarland Wie viele Krankentransporte und Rettungswagen- Einsätze wurden im Jahr 2016 durch die Rettungsleitstelle disponiert? (Bitte auflisten nach Einsatzart und nach Hilfsorganisation ) Zu Frage 1: Gesamtzahl der Dispositionen von Krankentransportwagen (KTW) und Rettungswagen (RTW) der Integrierten Leitstelle Saarland (ILS) in 2016 Insgesamt wurden 2016 in der ILS 114.681 Einsätze von Krankentransportwagen disponiert , hiervon 114.341 mit saarländischen Einsatzfahrzeugen. Insgesamt wurden in 2016 in der ILS 115.163 Einsätze von Rettungswagen disponiert, hiervon 114.591 mit saarländischen Einsatzfahrzeugen. Verteilung der Dispositionen 2016 nach Einsatzarten: KTW RTW KTW u. RTW Notfallrettung 2.270 2,9 % 76.679 97,1 % 78.949 - mit Notarzt 1.314 3,8 % 33.644 96,2 % 34.958 - ohne Notarzt 956 2,2 % 43.035 97,8 % 43.991 Dringender Krankentransport 8.233 31,8 % 17.644 68,2 % 25.877 Krankentransport 85.377 81,7 % 19.143 18,3 % 104.520 Dialysetransport 18.461 94,3 % 1.125 5,7 % 19.586 Summe 114.341 49,9 % 114.591 50,1 % 228.932 Ausgegeben: 20.03.2017 (08.02.2017) Drucksache 15/2120 (15/2085) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Verteilung der Dispositionen auf die saarländischen Hilfsorganisationen: KTW RTW KTW u. RTW DRK Gesamt 89.238 50,9 % 86.057 49,1 % 175.295 DRK Landesverband 35.962 55,0 % 29.374 45,0 % 65.336 DRK KV Homburg 4.951 38,4 % 7.936 61,6 % 12.887 DRK KV St. Ingbert 8.884 47,6 % 9.777 52,4 % 18.661 DRK KV Merzig-Wadern 11.228 52,7 % 10.096 47,3 % 21.324 DRK KV Saarlouis 15.885 51,4 % 14.992 48,6 % 30.877 DRK OV Dillingen 5.378 45,8 % 6.365 54,2 % 11.743 DRK KV St. Wendel 6.950 48.0 % 7.517 52,0 % 14.467 ASB 10.376 55,2 % 8.424 44.8 % 18.800 MHD 12.878 71,2 % 5.203 28,8 % 18.081 Feuerwehren / Privater Rettungsdienst 1.849 11,0 % 14.907 89,0 % 16.756 (keine Hilfsorganisation aber Rettungsdienstbeauftragter ) Summe: 114.341 49,9 % 114.591 50,1 % 228.932 Wie viele Rettungswagen und Krankenwagen stehen den jeweiligen Rettungsdiensten im Saarland zur Verfügung? Zu Frage 2: RTW und KTW der saarländischen Rettungswachen: Rettungswache Standort Nr. Rettungsdienstbeauftragter Anzahl RTW Anzahl KTW 1. Völklingen 112 DRK 3 4 2. Ludweiler 113 DRK 1 1 3. Heusweiler 114 DRK 2 2 4. Sulzbach 115 DRK 2 2 5. Illingen 152 DRK 2 2 6. Ottweiler 153 DRK 2 2 7. St. Ingbert 172 DRK 2 3 8. Blieskastel 173 DRK 1 1 9. Mandelbachtal 175 DRK 1 0 10. Gersheim 179 DRK 1 1 11. Saarlouis 131 DRK 3 6 12. Dillingen 132 DRK 2 2 13. Lebach 133 DRK 1 3 14. Schwalbach 134 DRK 1 0 15. Merzig 141 DRK 2 5 16. Mettlach 142 DRK 1 0 17. Losheim 143 DRK 1 1 18. Wadern 144 DRK 1 0 19. Perl 149 DRK 1 0 Drucksache 15/2120 (15/2085) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - 20. Erbringen 845 Privater 1 0 21. St. Wendel 161 DRK 2 3 22. Bohnental 164 DRK 1 0 23. Türkismühle 168 DRK 1 1 24 Nonnweiler 163 DRK 1 0 25. Freisen 169 DRK 1 0 26. Tholey 362 MHD 1 1 27. Homburg 171 DRK 3 3 28. Bexbach 174 DRK 1 0 29. Saarbrücken Stadt 181 DRK 1 2 30. Rastpfuhl 511 BF Saarbrücken 1 0 31. Rastpfuhl 317 MHD 1 4 32. Saarbrücken 511 BF Saarbrücken 3 1 33. Brebach 416 ASB 1 2 34. Kleinblittersdorf 419 ASB 1 0 35. Neunkirchen 458 ASB 2 2 36. Neunkirchen 651 FW Neunkirchen 1 0 Summe: 53 54 Wie viele Krankentransporte und Dialyse-Fahrten wurden 2015 und 2016 durch Rettungswagen erbracht ? Warum werden hochwertig ausgestattete, für Notfallfahrten vorgesehene Rettungswagen für Krankentransporte bspw. für Dialyse-Fahrten zweckentfremdet? Welche Krankenwagen stehen in welchen Bereichen für 24 Stunden zur Verfügung ? Sieht die Landesregierung durch zusätzliche Krankenwagen im 24-Stunden-Dienst Verbesserungspotential ? Zu Frage 3: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 336 Dialyse-Fahrten und 11.886 Krankentransporte mit RTW durchgeführt, das entspricht 2,9 % der Gesamtdialyse-Fahrten bzw. 12,5 % der insgesamt durchgeführten Krankentransporte des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes . Im Jahr 2016 wurden insgesamt 915 Dialyse-Fahrten und 13.011 Krankentransporte mit RTW durchgeführt, das entspricht 5,5 % der Gesamtdialyse-Einsätze bzw. 13,5 % der insgesamt durchgeführten Krankentransporte des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes . Es liegt keine zweckentfremdete Verwendung der RTW vor. Es ist durchaus geübte Praxis, nicht nur im saarländischen Rettungsdienst, dass RTW im Krankentransport und bei Dialysefahrten unterstützend eingesetzt werden (Mehrzweckfahrzeugstrategie ); es wird hierbei jedoch darauf geachtet, dass bei einem Einsatz der RTW grundsätzlich nicht die Hilfsfrist vernachlässigt wird. So werden im Regelfall RTW auch nur dann eingesetzt, wenn weitere Einsatzfahrzeuge (2. RTW oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)) der Notfallrettung zur Verfügung stehen. Diese Fahrzeugstrategie verfolgt natürlich auch den Anspruch, einen leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Drucksache 15/2120 (15/2085) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Bei einem Großteil der im RTW durchgeführten Krankentransporte handelt es sich zudem um sog. „Dringende Krankentransporte“, bei denen es sich im Sinne des Rettungsdienstgesetzes nicht direkt um einen Notfall handelt, z. B. weil keine akute Lebensgefahr besteht. Patienten mit akuten Schmerzen, die zur weiteren Diagnostik in ein Krankenhaus gefahren werden müssen (z. B. Zustand nach Sturz, Kolik, etc.), kann man keine Wartezeit – wie im regulären Krankentransport oft üblich – zumuten. Derzeit wird ein KTW im 24 Stundendienst beim MHD in Saarbrücken vorgehalten, weitere KTW beim DRK Saarbrücken, DRK Sulzbach und ASB Neunkirchen werden bis in die späten Abendstunden vorgehalten (z. B. bis 24 Uhr). Alle KTW werden erforderlichenfalls landesweit zu Krankentransporteinsätzen disponiert ! Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, weitere KTW im 24-Stunden- Dienst vorzuhalten. Ist es zutreffend, dass in der Silvesternacht vom 31.12.2016 auf den 1. Januar 2017 Rettungswagen aus Neunkirchen nach Saarbrücken beordert wurden? Konnte durch diese Disposition die in § 6 (3) SRettG vorgeschriebene Hilfsfrist von 12 Minuten eingehalten werden? Zu Frage 4: Die Vorhaltung von Rettungsfahrzeugen für die Notfallrettung erfolgt grundsätzlich bedarfsorientiert. Trotz einer zur Regelversorgung ergänzenden Vorhaltung von Rettungsfahrzeugen bei besonderen Anlässen, bei denen mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen ist, wie beispielsweise Silvester, können Engpässe bei der Fahrzeugdisposition nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es ist zutreffend, dass ein RTW des ASB aus Neunkirchen zunächst zu einem Notfall nach Saarbrücken beordert wurde und zwar um 02:51:54 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt waren alle im Ballungsraum Saarbrücken stationierten RTW in Notfalleinsätzen gebunden. Der unterstützende RTW-Einsatz aus Neunkirchen konnte jedoch bereits um 02:56 Uhr abgebrochen werden , weil der Einsatz einem RTW übergeben werden konnte, der sich zwischenzeitlich frei gemeldet hatte und schneller den Notfallort in Saarbrücken erreichen konnte als der ursprünglich alarmierte RTW aus Neunkirchen. Trotz der flexiblen Disposition konnte die Hilfsfrist in diesem konkreten Fall nicht eingehalten werden, und wurde um 3:20 Minuten überschritten. Welche ausreichenden Vorbereitungen hat der Zweckverband für die Sicherstellung des Rettungsdienstes bei Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken getroffen ? Gibt es Alarmierungsmöglichkeiten für zusätzliche Rettungsmittel? Zu Frage 5: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 8 Abs. 4 und 5 des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes (SRettG) hat der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Saar folgende Vorbereitungen getroffen: Drucksache 15/2120 (15/2085) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Einsatzleitung Rettungsdienst Das saarländische Rettungsdienstgesetz sieht vor, dass zur Führung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung bei Großschadensereignissen eine „Einsatzleitung Rettungsdienst “ eingerichtet sein muss, sie besteht jeweils aus einem Leitenden Notarzt bzw. einer Leitenden Notärztin (LNA) und einem Organisatorischen Leiter/einer Organisatorischen Leiterin (ORGL). Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der ZRF Saar landesweit drei Teams „Organisatorische Leiter Rettungsdienst“ (Saarland Ost, Saarland West und Regionalverband Saarbrücken ) sowie 2 Teams „Leitender Notarzt“ installiert. Die Teams bestehen aus jeweils 10 – 12 Personen, seien es qualifizierte und speziell ausgebildete Notärzte (LNA) oder Rettungsdienstmitarbeiter (ORGL). Durch eine permanente Rufbereitschaft in den einzelnen Teams ist die jederzeitige Alarmierung und Einsatzfähigkeit der Einsatzleitung Rettungsdienst gewährleistet. Durch die Gestellung geeigneter Einsatzfahrzeuge mit entsprechender Sonderausstattung ist die Mobilität und Einsetzbarkeit der Systeme flexibel und landesweit gewährleistet . Die Einsatzleitung Rettungsdienst ist landesweit die Systemkomponente, die regelmäßig zum Einsatz kommt und sich absolut bewährt hat. Im Jahr 2016 wurde sie zu insgesamt 41 Einsätzen alarmiert, die Einsatzindikationen waren insbesondere Brandeinsätze (46 %), schwere Verkehrsunfälle (15 %), Polizeieinsätze (15 %), Bombenfunde (5 %), Flugunfälle (5 %) oder ABC-Einsätze (12 %). In verschiedenen Großübungen werden die Abläufe der rettungsdienstlichen Einsatzabwicklung sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Organsiationen mit Sicherheitsaufgaben ( Feuerwehr, Katastrophenschutz, Landes- und Bundes-Polizei ) permanent geübt und weiterentwickelt. Gerätewagen Rettungsdienst In den Landkreisen Saarpfalz, St. Wendel, Saarlouis und Merzig-Wadern wird jeweils ein Gerätewagen Rettungsdienst ( GW-Rett ) vorgehalten, der technische und medizinische Ausstattungskomponenten enthält, um vor Ort im Falle eines Großschadensereignisses organisatorische und medizinische Strukturen zu schaffen, um bis zu 25 Verletzte oder erkrankte Personen zu versorgen. Durch die baugleiche Ausführung und Ausstattung sind die GW-Rett untereinander kompatibel und können zu größeren Verbünden aufwachsen. Für jeden GW-Rett ist ein Team qualifizierter Helfer aus dem Umfeld einer Rettungswache organisiert, das im Einsatzfall alarmiert wird, um am Notfallort tätig zu werden. Unterstützt wird das Team „GW-Rett“ am Einsatzort durch das Personal und die Einsatzfahrzeuge des Regelrettungsdienstes. Darüber hinaus kann aus weiteren Ressourcen der Hilfsorganisationen (z. B. Schnelleinsatzgruppen der Hilfsorganisationen oder Katastrophenschutzeinheiten) Unterstützung hinzugezogen werden. Die GW-Rett in den vorgenannten Landkreisen werden ergänzt durch einen bei der Berufsfeuerwehr Saarbrücken stationierten Abrollcontainer, mit dessen Ausstattung ebenfalls bis zu 25 Verletzte oder kranke Personen versorgt werden können. Drucksache 15/2120 (15/2085) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Auch wenn es seit Inkrafttreten des Rettungsdienstgesetzes in 2004 landesweit bislang noch kein Großschadensereignis gab, das den Einsatz der GW-Rett erforderte, wird das System auch noch weiter ausgebaut; hier ist neben der Umstellung auf digitale Alarmierung insbesondere die zusätzliche Organisation sog. Betreuungsteams zu nennen, die erforderlichenfalls zusätzlich zur Unterstützung bei Großschadensereignissen eingesetzt werden können.