LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2121 (15/2100) 20.03.2017 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Flurbereinigungsverfahren in Perl Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Zuge des Ausbaus der Autobahn/Moselabstieg wurde im Jahr 1989 in Perl ein Flurbereinigungsverfahren begonnen. Dieses ist nach meinem Kenntnisstand bis heute nicht abgeschlossen .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Am 02.03.1989 wurde das Flurbereinigungsverfahren Perl-Oberperl-Sehndorf als Regelflurbereinigungsverfahren gemäß §§ 1 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) angeordnet. Aufgrund des Weiterbaus der Bundesautobahn A 8 erfolgte am 29.07.1998 die Umstellung in ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach Maßgabe der §§ 87 bis 89 FurbG unter gleichzeitiger Anwendung der §§ 1 und 37 FlurbG. Das Verfahrensgebiet umfasst circa 860 ha mit 765 Teilnehmern. Im Planungsgebiet liegt aufgrund der Realerbteilung eine starke Besitzzersplitterung des ländlichen Grundbesitzes vor. Durch fortgesetzte Realteilung besteht die Betriebsfläche der Land- und Forstwirtschaft aus 4.255 Einzelflurstücken. Dies macht einen intensiven und zeitaufwändigen Interessensausgleich im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erforderlich. Ausgegeben: 20.03.2017 (16.02.2017) bitte wenden Drucksache 15/2121 (15/2100) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie ist der aktuelle Stand des Flurbereinigungsverfahrens in Perl? Zu Frage 1: Zurzeit wird der Teilbereich „Autobahn“ bearbeitet. Dieser umfasst alle Bereiche, die direkt von der Autobahntrasse und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betroffen sind. Dies sind die Gemarkung Sehndorf – inklusive der Ortslage –, die Gemarkung Oberperl mit Randbereichen der Ortslage, die Gemarkung Perl – ohne die Ortslage – die, Gemarkung Borg Flur 22 und Teile der Gemarkung Besch Flur 2 (Bereich der Autobahnabfahrt Perl-Besch). Für den Großteil des Teilbereiches „Autobahn“ (Gemarkung Sehndorf und Oberperl) fand im September 2013 die vorläufige Besitzeinweisung statt. Aufgrund der Rastgebiete des Mornellregenpfeifers wurde eine Änderung der Planfeststellung des Unternehmensträgers Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – notwendig (BAB A8). In diesem Zusammenhang mussten auch bereits genehmigte Ausgleichsflächen der Teilnehmergemeinschaft geändert werden. Hinzu kamen Wünsche des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Perl zum Ausbau weiterer gemeinschaftlicher Anlagen. Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen werden im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan eingearbeitet und mit den Trägern öffentlicher Belange, insbesondere der Naturschutzbehörde abgestimmt. Parallel hierzu wird die Aufstellung des Flurbereinigungsplanes für den Teilbereich „Autobahn“ vorbereitet. Hierzu müssen die öffentlichen Bücher mit den Registern der Flurbereinigung abgeglichen werden. Dabei wird unter anderem geprüft, welche Grundbucheintragungen auf die neuen Abfindungsflurstücke zu übertragen sind. Welche finanziellen Mittel sind bislang insgesamt für dieses Projekt bereitgestellt worden? Zu Frage 2: Bislang wurden für das Flurbereinigungsverfahren Perl-Oberperl-Sehndorf 5.149.438,43 € (Stand 17.02.2017) verausgabt. Wann ist mit der Fertigstellung des Flurbereinigungsverfahrens zu rechnen? Zu Frage 3: Der Teilbereich „Autobahn“ wird voraussichtlich 2024 fertiggestellt. Die Fertigstellung des Flurbereinigungsverfahrens Teilbereich „Ortslagen Perl und Oberperl“ wird parallel zur Abwicklung des Teilbereiches „Autobahn“ erfolgen.