LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/217 (15/148) 13.11.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: weitere Nutzungspläne des alten Gefängnisses in St. Ingbert in Hinblick auf die problematische Wohnraumsituation für Studierende im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Das Saarland bietet derzeit nur für etwa 6 % seiner Studierenden einen Wohnheimplatz an, während der Bundesschnitt bei etwa 12 % liegt. Mitte 2011 gab es Gespräche mit dem AStA der Universität des Saarlandes und der Stadt St. Ingbert, mit dem Ziel, das bisher als Gefängnis genutzte Gebäude in St. Ingbert in ein Studentenwohnheim umzuwandeln, um in Anbetracht der allgemeinen Wohnungsknappheit zusätzlichen günstigen Wohnraum für Studierende zu schaffen. Aus den Gesprächen ging hervor, dass über die weitere Nutzung die Landesregierung entscheiden müsse. Laut des AStA blieb die Korrespondenz mit dem damals zuständigen Herrn Minister Toscani bis heute unbeantwortet. Laut Medieninformationen ist inzwischen ebenfalls angedacht, dass das Gebäude für Proberäume für die Hochschule für Musik umgewandelt werden soll. Die Wohnraumsituation für Studierende hat sich seitdem durch die Schließung des Wohnheim D und den Wegfall von 260 Wohnheimplätzen sowie den weiter steigenden Studierendenzahlen weiter verschärft , wodurch die Notwendigkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, gestiegen ist.“ Ausgegeben: 13.11.2012 (18.09.2012) Drucksache 15/217 (15/148) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Herr Minister Stephan Toscani war zu keinem Zeitpunkt für die Bereitstellung studentischer Wohnungen zuständig. Eine Korrespondenz zu diesem Thema ist weder im früheren Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten noch im Ministerium für Inneres, Kultur und Europa registriert. Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Hochschulen lag im Jahr 2011 beim damaligen Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft . Jedoch war auch dort ein solcher Vorgang nicht bekannt. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) veröffentlicht jährlich die aktuelle statistische Übersicht über die Zahl der öffentlich geförderten Wohnplätze für Studierende in der Bundesrepublik Deutschland und stellt für jedes Bundesland die Relation zwischen der Anzahl der Wohnplätze und der Zahl der Studierenden dar. Zum Erhebungsstichtag 01.01.2012 hatte das Saarland eine Unterbringungsquote von 8,06 %, während der Bundesdurchschnitt bei 10,63 % lag. Was sind die weiteren Nutzungspläne für das alte Gefängnis in St. Ingbert? Zu Frage 1: Im Rahmen einer Umorganisation im saarländischen Justizvollzug wurde die Justizvollzugsanstalt Neunkirchen mit ihren Teilanstalten Saarlouis und St. Ingbert als selbständige Anstalt des offenen Vollzuges aufgelöst. Da von den Ressorts kein Bedarf an der ehemaligen Teilanstalt St. Ingbert für Landeszwecke gemeldet wurde, wurde der Stadt St. Ingbert die Liegenschaft auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens zum Erwerb angeboten. Dies ist gängige Praxis, die allerdings an die Voraussetzung gebunden ist, dass seitens der jeweiligen Gebietskörperschaft ein Erwerb der Liegenschaft für öffentliche Zwecke nachgewiesen werden kann. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, das alte Gefängnis in St. Ingbert in ein Wohnheim umzubauen, um zusätzlichen günstigen Wohnraum schaffen zu können? Zu Frage 2: Aufgrund der Lage der ehemaligen Teilanstalt St. Ingbert in unmittelbarer Nähe zur Neuen Baumwollspinnerei wird derzeit das Angebot des Landes – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes – seitens der Stadt geprüft. Insbesondere im Hinblick auf die weitgehende Schallisolierung der ehemaligen Gefängniszellen wird hierbei auch die Frage der Nutzung der Räumlichkeiten durch städtische Musikvereine bzw. die städtische Musikschule (nicht die Hochschule für Musik!) gegebenenfalls ergänzt durch eine Brauerei diskutiert. Insoweit bleibt die Entscheidung der Stadt abzuwarten. Zudem kann seitens der Liegenschaftsverwaltung nicht beurteilt werden, ob ein Umbau des ehemaligen Gefängnisses zu Wohnraumzwecken technisch durchführbar ist oder sich im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen Kosten als wirtschaftlich sinnvoll darstellt. Drucksache 15/217 (15/148) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Auch obliegt die Schaffung bzw. Vermittlung von Wohnraum für Studierende nicht der Liegenschaftsverwaltung des Landes. Insoweit wird – ungeachtet der koordinierenden Funktion der Landesregierung bei den aktuellen Bemühungen um weitere Wohnheimplätze für Studierende – auf die Zuständigkeit des Studentenwerkes verwiesen. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, das Gebäude so umzufunktionieren, dass sowohl Proberäume für die Hochschule für Musik als auch Wohnungen für Studierende möglich wären oder wäre nur eine dieser beiden Nutzungsarten möglich ? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Welche Nutzungsart hält die Landesregierung für sinnvoller, wenn eine parallele Nutzung mit Proberäumen und Wohnraum nicht möglich wäre? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit entweder Proberäume für die Hochschule für Musik oder studentischen Wohnraum in einem alternativen Gebäude zu schaffen? Wenn ja, wo und welche Alternativen würden zur Verfügung stehen? Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2. Bis wann wäre eine alternative Nutzung des Gebäudes möglich a) als Wohnheim und b) als Proberaum für die Hochschule für Musik? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 2.