LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/219 (15/169) 13.11.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Einstellungssituation an saarländischen Schulen [Drucksache 15/154 (15/104)] 1. Aus der Antwort zur Frage 3 ergeben sich die folgenden Nachfragen: a) Auf Frage 3 wird geantwortet, dass insgesamt 17 angehende Lehrkräfte die Stelle nachträglich abgelehnt hätten. Die Aufschlüsselung nach Schulformen ergibt allerdings 18 Ablehnungen (8 Ablehnungen am Gymnasium, 9 Ablehnungen an der Gemeinschaftsschule , 1 Ablehnung an der beruflichen Schule). Liegt hier ein Berechnungsfehler vor oder gibt es für die Diskrepanz eine andere Erklärung? Zu Frage 1a): Es gab insgesamt 18 nachträgliche Ablehnungen. b) Im Vergleich zum Vorjahr hat sich im Schuljahr 2012/13 die Anzahl der abgelehnten Stellenangebote verdoppelt. Im Schuljahr 2011/12 waren es nur 9 Absagen. Das heißt, tendenziell nehmen die Absagen zu und es spielt auch die Absenkung der Eingangsbesoldung im Bereich der Gemeinschaftsschulen und der Gymnasien eine Rolle. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich das Saarland infolge der Absenkung der Eingangsbesoldung zunehmend in einem Wettbewerbsnachteil um qualifizierten Lehrkräftenachwuchs befindet? Ausgegeben: 13.11.2012 (10.10.2012) Drucksache 15/219 (15/169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1b): Die Landesregierung vertritt nicht die Auffassung, dass man aus den Daten von zwei Jahren auf einen Trend schließen kann. Trotz der Absenkung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien konnte der Lehrerbedarf gedeckt werden. Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung in den nächsten Jahren die schulische Lehrkräfteversorgung sicherstellen? Zu Frage 1c): Für den Vorbereitungsdienst des Saarlandes für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen gibt es regelmäßig deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben über die Medien angekündigt, dass sie in größerem Maße Lehrerstellen nicht wieder besetzen wollen. Nach einem Schreiben des bayerischen Kultusministeriums hat Bayern mehr Neuabsolventen im Bereich der Lehrämter für Realschulen und Gymnasien als Einstellungsmöglichkeiten . Zur Rekrutierung von zusätzlichen Bewerberinnen und Bewerbern mit Mangelfächern kann – je nach Bedarfssituation – das Seiteneinsteigerprogramm genutzt werden; aufgrund der Bewerberlage in den einzelnen Fächern musste in diesem Jahr lediglich für das Fach Bildende Kunst Seiteneinsteiger eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund kann die Lehrerversorgung im Saarland mit Ausnahme der sonderpädagogischen Lehrämter und mit Ausnahme von Teilbereichen der beruflichen Lehrämter als gesichert angesehen werden. In den letztgenannten Bereichen besteht bundesweit eine Unterversorgung. Speziell zur inklusiven Beschulung in belasteten Grundschulen wurden 21 Grundschullehrerinnen in einer zweijährigen Fortbildung in sonderpädagogischen Bereichen weitergebildet. Wie lange wird die Absenkung der Eingangsbesoldung noch aufrechterhalten? Zu Frage 1d): Von der Absenkung ausgenommen sind die Neueinstellungen an Förderschulen und an beruflichen Schulen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung ist geregelt in § 3b, Saarländisches Besoldungsgesetz . Dieses Gesetz ist bis 31.12.2015 befristet. Drucksache 15/219 (15/169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - 2. Aus der Antwort zur Frage 4 ergeben sich folgende Nachfragen: a) In der Antwort werden 122 Lehrkräfte an Grundschulen, 107 an Gemeinschaftsschulen und 52 an Gymnasien angegeben. Wie viele Lehrkräfte an den genannten Schulformen gab es im Vergleich dazu noch im Schuljahr 2011/12? Zu Frage 2a): Im Schuljahr 2011/12 waren an Grundschulen Lehrkräfte im Umfang von 120 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE), an Erweiterten Realschulen im Umfang von 54 VZLE, an Gesamtschulen im Umfang von 28 VZLE und an Gymnasien im Umfang von 27 VZLE als Lehrerreserve im Einsatz. b) Warum findet keine Aufstockung der mobilen Lehrerreserve an den Grundschulen statt, auch nicht in den nächsten zwei Jahren, obwohl hier infolge von Schwangerschaften der größte Vertretungsbedarf besteht? Zu Frage 2b): Die Landesregierung prüft derzeit Möglichkeiten, wie auch die Lehrerreserve an den Grundschulen weiter verbessert werden kann. c) Wie viele Lehrkräfte werden in diesem Schuljahr zur Unterrichtsvertretung eingesetzt, ohne eine abgeschlossene Lehramtsausbildung zu haben (bitte getrennt nach Schulformen auflisten)? Zu Frage 2c): Die Frage, wie viele Lehrkräfte ohne abgeschlossene Lehrerausbildung im laufenden Schuljahr zu Vertretungszwecken eingesetzt werden, kann nicht beantwortet werden, da das Schuljahr noch nicht zu Ende ist. Insgesamt sind derzeit Lehrkräfte im Umfang 58 VZLE ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung zu Vertretungszwecken im Einsatz. Dies entspricht einem Anteil von etwa 0,7% an allen Lehrerstellen. Sie verteilen sich wie folgt: An Grundschulen ist keine Lehrkraft ohne abgeschlossene Lehrerausbildung im Einsatz; an den Förderschulen sind es Lehrkräfte im Umfang von 15 VZLE, an den Gemeinschaftsschulen (einschließlich Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen) im Umfang von 16 VZLE, an den Gymnasien im Umfang von 23 VZLE und an den beruflichen Schulen im Umfang von 4 VZLE. Drucksache 15/219 (15/169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - 3. Aus der Antwort zur Frage 6 ergibt sich die folgende Nachfrage: a) Es wird geantwortet, dass es in den Planungen der Landesregierung im Haushalt 2013 genauso viele Lehrerstellen geben wird wie im Haushalt 2012. Stehen im Haushaltsjahr 2013 auch genauso viele Lehrerstellen den Schulen zur Wiederbesetzung mit Lehrkräften zur Verfügung wie im Vorjahr? Zu Frage 3a): Vorbehaltlich der Entscheidung des saarländischen Landtags ja.