LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/220 (15/193) 13.11.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Biomasseheizkraftwerk Warndt Vorbemerkung der Fragestellerin: „In der Saarbrücker Zeitung vom 22.03.2012, Lokalausgabe Völklingen, wurde über erhebliche Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb des Biomasseheizkraftwerkes auf dem Gelände der ehemaligen Grube Warndt berichtet. So sollen nicht nur Probleme im Zusammenhang mit der Versorgung des Heizkraftwerkes mit dem Brennstoff Holz, sondern auch mit offenbar erheblichen Differenzen bzgl. vertraglich vereinbarten Wirkungsgraden existieren. In den bisherigen Berichten der Landesregierung in dem entsprechenden Landtagsausschuss, werden zwar Probleme benannt und auf Gespräche mit dem Vertragspartner verwiesen, offene Fragen zum Projekt, zur Vertragsgestaltung und zu Verantwortlichkeiten bestehen nach wie vor.“ Vorbemerkungen der Landesregierung: Am 01.08.2008 wurde zwischen dem SaarForst Landesbetrieb und der damaligen EVONIK GmbH (nunmehr: STEAG New Energies GmbH) ein Holzlieferungsvertrag abgeschlossen. Hintergrund des Vertrages war es, dass das von STEAG geplante Projekt Biomassekraftwerk im Warndt mit Holz des SaarForst längerfristig versorgt werden sollte. Ab Anfang 2011 kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien über einzelne Vertragsinhalte, insbesondere hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte für gelieferte Holzmengen. In der Folge wurde noch im Dezember 2011 durch die damalige Leitung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr veranlasst, die Belieferung des Biomassekraftwerkes mit Holz einzustellen. STEAG New Energies führt daher derzeit Klage gegen das Saarland vor dem Landgericht Saarbrücken. Ausgegeben: 13.11.2012 (17.10.2012) Drucksache 15/220 (15/193) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wer trägt als Person die fachliche und wer die politische Verantwortung für das Projekt Biomasseheizkraftwerk Karlsbrunn? Zu Frage 1: Das Projekt Biomasseheizkraftwerk wurde von der STEAG GmbH in eigener Verantwortung umgesetzt. Das Projekt Biomasseheizkraftwerk wurde in den Jahren 2006 bis 2008 von der damaligen Hausleitung des Ministeriums für Umwelt und dem SaarForst Landesbetrieb begleitet. Wer hat als Person wann die entsprechenden Verträge seitens des SaarForst Landesbetriebes unterzeichnet? Zu Frage 2: Sofern mit den in der Anfrage angesprochenen „entsprechenden Verträgen“ der Biomasseliefervertrag gemeint sein sollte, so wurde dieser im Jahr 2008 vom damaligen Leiter des SaarForst Landesbetrieb unterzeichnet. Wer trägt als Person für die offensichtlich fehlerhafte Grundlage zur Wärmelieferung bzw. Berechnung die Verantwortung? Zu Frage 3: Die unterschiedlichen Auffassungen der Vertragsparteien bezüglich der Berechnungsmethode des Wertes der angelieferten Holzmengen in Bezug auf die mögliche Wärmelieferung durch STEAG sind unter anderem derzeit Gegenstand der vorgenannten gerichtlichen Auseinandersetzung mit der STEAG vor dem Landgericht Saarbrücken . Eine Klärung bleibt dem Abschluss des Gerichtsverfahrens vorbehalten. Wurde der Vertrag zwischen SaarForst und dem Vertragspartner EVONIK vor Vertragsabschluss in der zuständigen Fachabteilung des Umweltministeriums geprüft? Zu Frage 4: Ja. Welches Ergebnis brachte die Prüfung und gab es bereits zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte, dass eine Realisierung des Projektes auf Grundlage der vorgelegten Verträge zu Nachteilen für SaarForst bzw. das Land führen könnten? Zu Frage 5: Die im Rahmen der fachlichen Prüfung aufgeworfenen Fragen wurden im Rahmen der weiteren Vertragsverhandlungen einvernehmlich besprochen. Drucksache 15/220 (15/193) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Gibt es auf Grund der Gesamtproblematik berechtigte Gründe dienstrechtliche Vorermittlungen zu veranlassen? Zu Frage 6: Zwei der damals an den Vertragsverhandlungen beteiligten Mitarbeiter des SaarForst Landesbetriebes – die ab Mitte 2011 Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr (heute: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) waren – haben einen Antrag nach § 18 Abs. 1 SDG* gestellt. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren wurden zwischenzeitlich eingeleitet.