LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/280 (15/200) 14.12.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Steuerhinterziehung ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, denn sie geht zu Lasten der Allgemeinheit und derjenigen die Steuern bezahlen. In Deutschland werden jährlich mehrere Milliarden an Steuern hinterzogen. Die aktuellen Diskussionen um den Ankauf von Datenträgern mit Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher haben in den letzten Monaten wieder zu einer Welle von Selbstanzeigen in den Ländern geführt .“ Wie viele Selbstanzeigen hat es in den Jahren von 2001 bis September 2012 bei der saarländischen Steuerverwaltung gegeben? (Bitte um jährliche und quartalsmäßige Darstellung der Anzahl der Fälle und Höhe der hinterzogenen Schuld.) Zu Frage 1: Statistisch erfasst werden Selbstanzeigen, soweit sie wirksam abgegeben wurden und so zu einer Einstellung des Strafverfahrens geführt haben. Jahr Anzahl 2001 142 2002 69 2003 76 2004 66 2005 75 2006 72 2007 127 2008 137 2009 194 2010 270 2011 308 Ausgegeben: 14.12.2012 (24.10.2012) Drucksache 15/280 (15/200) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Da es sich um eine Jahresstatistik handelt, ist eine quartalsmäßige Darstellung nicht möglich. Es werden lediglich die Fallzahlen erfasst. Die Höhe der hinterzogenen Schuld enthält die Statistik nicht. Die Statistik 2012 liegt noch nicht vor. Seit 2010 werden Selbstanzeigen, die erkennbar in Zusammenhang mit Geldanlagen im Ausland (insbesondere der Schweiz aufgrund „Steuer-CDs“) stehen, ergänzend zu der oben genannten Jahresstatistik gesondert erfasst. Daher können hier bereits Werte aus dem laufenden Jahr 2012 genannt werden. Jahr Anzahl der Selbstanzeigen 2010 222 2011 69 2012 (Januar bis September) 44 SUMME 335 In welcher Höhe hat das Land Mehreinnahmen durch aufgedeckte Fälle von Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug bzw. als Ergebnis von Steuerfahndungen seit 2001 bis September 2012 eingenommen ? (Bitte um Auflistung nach jeweiligem Jahr.) Zu Frage 2: Die Höhe der Mehreinnahmen (in Euro) lt. Statistik der Bußgeld- und Strafsachenstelle (Steuerhinterziehung nach § 370 AO) und der Steuerfahndungsstelle ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der Bußgeld- und Strafsachenstelle die Höhe der hinterzogenen Steuer im strafrechtlich relevanten Sinn für im jeweiligen Jahr rechtskräftig ergangene Urteile und Strafbefehle umfasst, die Steuerfahndungsstatistik erfasst bestandskräftige Mehrsteuern. Systembedingt sind somit Doppelerfassungen nicht zu vermeiden. Jahr Bußgeld- und Strafsachenstelle Steuerfahndungsstelle 2001 2.015.176 12.902.762 2002 751.021 20.744.979 2003 4.071.232 19.205.696 2004 1.962.431 19.188.279 2005 698.402 7.646.347 2006 804.910 9.136.794 2007 1.206.331 9.338.664 2008 1.640.531 8.655.265 2009 3.075.377 8.350.733 2010 7.031.152 43.379.112 2011 2.739.833 12.561.092 Drucksache 15/280 (15/200) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die Einnahmen aus Selbstanzeigen, die in Zusammenhang mit Geldanlagen im Ausland (insbesondere der Schweiz) stehen betragen nach Berechnung der Bußgeld- und Strafsachenstelle Steuer 27.757.078 € Zinsen 7.621.051 € Gesamt 35.378.129 € Wie bewertet die Landesregierung das paraphierte Steuerabkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland und welche Haltung nimmt sie im Bundesrat dazu ein? Zu Frage 3: Die saarländische Landesregierung ist der Auffassung, dass der Ehrliche nicht der Dumme sein darf. Daher setzt die Landesregierung alles daran, der Steuerhinterziehung entgegenzutreten und die Steuerehrlichkeit wie auch -gerechtigkeit zu fördern. Ein Mittel zum Zweck wird – solange ein Steuerabkommen mit der Schweiz noch nicht umgesetzt ist – im Kauf von Steuer-CDs gesehen. Das Saarland hat sich bei der Abstimmung über das Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (Drs. 645/1/12) enthalten. Am 23. November wurde im Bundesrat keine Mehrheit für die Zustimmung zum Gesetz erzielt. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der Bundesregierung, den Ankauf von sogenannten Steuer-CDs unter Strafe zu stellen? Zu Frage 4: Ein - aktuelles - Vorhaben der Bundesregierung, den Ankauf sogenannter Steuer-CDs unter Strafe zu stellen, ist nicht bekannt. Zugrunde liegt wohl ein Vorstoß der Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger , den Ankauf von Steuerdaten-CD`s zu verbieten. Frau Leutheusser- Schnarrenberger wollte damit eine Gesetzesinitiative „Gegen Datenhehlerei“ des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn unterstützen. Dieser Vorstoß ist damals aber nicht unterstützt worden, weder von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, noch von der FDP-Spitze. Auch die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben in ihrer Herbstkonferenz am 15.11.2012 im Zuge der Erörterung des von Hessen vorgelegten Entwurfs zur Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei ausdrücklich klargestellt, dass der Ankauf von Steuerdaten nicht unter Strafe gestellt werden soll.