LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/294 (15/247) 11.01.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Personalsituation an saarländischen Gerichten und Justizbehörden Vorbemerkung des Fragestellers: „Die saarländische Justiz steht vor der schwierigen Herausforderung, trotz hoher Verfahrenszahlen, komplexer, rechtlicher Vorgänge und Einsparmaßnahmen im Bereich der Personalausstattung in allen Gerichtszweigen und den sonstigen Justizbehörden , eine qualitativ hochwertige, schnelle und bürgerfreundliche Erledigung der Verfahren für Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können . Insgesamt führt die angespannte Personalsituation dazu, dass sich mittlerweile z. B. im Bereich des saarländischen Grundbuchamts zahlreiche unbeantwortete Vollzugsnachrichten angehäuft haben, die aufgrund fehlenden Personals nicht mehr zeitnah abgearbeitet werden können. Beim Personal führt dieser Umstand dazu, dass die Arbeitsbelastung stetig steigt, was eine erhöhte psychische Belastung der Bediensteten sowie eine Zunahme der Zahl der Langzeiterkrankten zur Folge haben kann. Die gesamte Verwaltung steht nach eigenen Angaben aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der dünnen Personaldecke sogar kurz vor dem Kollaps. Damit Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben effektiv erfüllen können, bedarf jeder Fachbereich der Bereitstellung ausreichender personeller und sächlicher Mittel. Auch muss genügend Sicherheitspersonal zur Verfügung stehen, um insbesondere Eingangskontrollen effektiv durchführen und damit für mehr Sicherheit in Gerichtsgebäuden sorgen zu können.“ Ausgegeben: 14.01.2013 (29.11.2012) Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Welche Stellenanpassungen zur Reduzierung der Personalkosten (Stellenwegfall, Senkungen, Umsetzungen ) wurden bei den Beamten und Angestellten im Justizdienst, Richtern und Staatsanwälten bei saarländischen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und beim Justizministerium im Zeitraum 2004 – 2012 vorgenommen? Bitte nach jeweiligem Gericht, Justizministerium und Staatsanwaltschaft (Saarländisches Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht , Landessozialgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgerichtsbarkeit, Generalstaatsanwaltschaft , Staatsanwaltschaft und Justizministerium ) untergliedern und betroffene Stellen nach Laufbahngruppe (höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, einfacher Dienst, Angestelltentarif und Richterbesoldung) aufschlüsseln . a) Welche Stellenanpassungen (Stellenstreichungen , Senkungen) plant die Landesregierung in den nächsten 5 Jahren bei den genannten Berufsgruppen an saarländischen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und beim Justizministerium? Bitte nach Behörde und Laufbahngruppe untergliedern. Zu Frage 1: Die ressortbezogenen Einsparvorgaben im Personalbereich wurden im Zeitraum 2004 bis 2012 durch Stellenwegfälle erbracht. Die Einsparvorgaben sahen insbesondere für den Bereich des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Beschäftigten des dortigen Servicebereichs vor, dass 2 von 3 frei werdenden Stellen in Wegfall geraten. In geringem Umfang wurden auch Planstellen für Richter/innen abgebaut. Der überwiegende Teil der Personaleinsparungen wurde – unter Berücksichtigung der Belastungszahlen der Laufbahnen untereinander – aus dem Bereich der Tarifbeschäftigten des Service bzw. der Geschäftsstellen sowie der Schreibkräfte erbracht. Wegen der Stellenentwicklung im Einzelnen wird auf die als Anlage 1 beigefügte tabellarische Übersicht, gegliedert nach Haushaltsjahren, Haushaltskapiteln und Besoldungsgruppen , verwiesen. Eine über die kapitelweise Untergliederung hinausgehende weitergehende Differenzierung nach Behörden erfolgt nicht und wäre im Übrigen auch nicht belastbar. Denn insoweit ist anzumerken, dass im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften eine gleichmäßige Stellen- und Personalzuteilung auf die Behörden erfolgt, d. h. ausgehend von den Zahlen der hiesigen Personalbedarfsberechnung wird der vorhandene Stellen- und Personalbestand gleichmäßig auf alle Behörden zugeteilt , so dass unter den Behörden für ausgewogene Belastungssituationen Sorge getragen wird. Sollte folglich – in einem ersten Schritt – eine Behörde überproportional von Stellenwegfällen oder Personalabgängen betroffen sein, wird dies sogleich in einem zweiten Schritt ausgeglichen. - 2 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Hinsichtlich der Personalisierung im Bereich des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes wird dies insbesondere durch – für diesen Zweck geschaffene – Sondergruppen bzw. den Vertretungspool für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften ermöglicht. In diesen organisatorischen Einheiten wird ein Personalbestand vorgehalten , der dazu bestimmt ist, gerade auch kurzfristig im Falle von auftretenden Vakanzen bei allen Justizbehörden für Abhilfe zu sorgen. Dies erfolgt dergestalt, dass zentral alle kurz- und langfristigen Ausfälle, die Kompensationen verlangen, an das Saarländische Oberlandesgericht gemeldet und dort in die vorliegenden Belastungszahlen eingepflegt werden. Auf dieser Basis erfolgen kurzfristige Personalzuteilungen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der vorstehend erwähnte Vertretungspool für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in einem eigenen Haushaltskapitel abgebildet wurde (nunmehr 10 08, zuvor 05 65), worin zahlreiche Beamtenstellen des mittleren Dienstes sowie Beschäftigtenstellen angesiedelt sind. Dass diese Stellen nicht in der angeforderten Auflistung enthalten sind, liegt darin begründet, dass der Vertretungspool – auf der Basis des budgetierten Justizhaushaltes – kostenneutral funktioniert, da im Gegenzug auf die sonst üblichen Doppelbesetzungen und Leerstellen verzichtet wurde. Zu a): Derzeit wird beraten, in welchem Umfang in welchen Bereichen Personal abgebaut wird. Welche Stellenhebungen und welche Stellenhebungsprogramme in der Justiz wurden seit 2004 durch die jetzige Landesregierung und die Vorgängerregierung umgesetzt und wie viele Stellen, insbesondere im mittleren Dienst, wurden von Stellenhebungen in diesem Zeitraum begünstigt? a) Plant die Landesregierung im Justizbereich in den nächsten 5 Jahren Stellenhebungen und, wenn ja, in welchen Bereichen? Wenn nein, warum nicht? b) Wurde von Seiten der Landesregierung ein Beförderungsbudget zur Förderung der Motivation und leistungsgerechten Entlohnung der Justizbediensteten geschaffen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Im Bereich des einfachen Justizdienstes wurden in den vergangenen Haushaltsjahren zahlreiche Verbesserungen umgesetzt, wie beispielsweise die Anhebung aller 15 verbliebenen Wachtmeisterstellen der Besoldungsgruppe A 4 nach Besoldungsgruppe A 5 im Haushalt 2012. Daneben wurden zwei Stellen der Besoldungsgruppe A 7, die mit früheren Justizwachtmeistern (früherer Verwendungsaufstieg, jetzt Praxisaufstieg) besetzt sind, nach Besoldungsgruppe A 8 gehoben. Bereits im Haushaltsjahr 2009 sind 5 Stellenhebungen von Besoldungsgruppe A 5 nach Besoldungsgruppe A 6 erfolgt, um die Beförderungssituation zu verbessern. Daneben wurden zwei Stellen mit Blick auf das Sicherheitsbedürfnis bzw. die Zunahme von Großprozessen neu geschaffen. Auch diese Neuschaffungen wurden in Besoldungsgruppe A 6 getätigt, mit Blick auf die Beförderungsperspektiven , ebenso wie eine weitere Neuschaffung nach A 6 im Haushalt 2010. - 3 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Im Bereich des mittleren Justizdienstes und der Beschäftigten in Geschäftsstellen, Serviceeinheiten bzw. dem Schreibdienst sind wir in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, frei werdende Beschäftigtenstellen, die nicht eingespart werden, in Planstellen für Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes umzuwandeln und entsprechend mit selbst ausgebildeten qualifizierten Beamt/innen zu besetzen. Aus diesem Grund wurden im Haushalt 2011 insgesamt 8 Beschäftigtenstellen der Entgeltgruppe 5 in 5 Beamtenstellen nach Besoldungsgruppe A 8 und in 3 Beamtenstellen nach Besoldungsgruppe A 9 umgewandelt. Im Haushaltsjahr 2008 wurden 4 Hebungen aus Besoldungsgruppe A 7 nach Besoldungsgruppe A 9 vorgenommen, zur Verbesserung von Beförderungsperspektiven. Ferner wurden für die Beschäftigten im Haushalt 2010 stellentechnische Verbesserungen bewirkt, die auf Änderungen der tariflichen Vorgaben zurückgehen. Denn durch die Änderungstarifverträge aufgrund der Tarifeinigung vom 01.03.2009 wurde der Zeitpunkt für mögliche Bewährungsaufstiege auf den 31.12.2010 verschoben, so dass Vorsorge für Höhergruppierungsanträge zu tragen war. Es ist beabsichtigt, auch für den Haushalt 2013 in erheblichem Umfang stellentechnische Verbesserungen umzusetzen, die letztlich auf Änderungen der Entgeltordnung zum TV-L zurückgehen. Denn zum 01.01.2012 ist die neue Entgeltordnung zum TV-L in Kraft getreten, die insbesondere mit Blick auf die Tarifautomatik dazu veranlasst, Verbesserungen der Eingruppierung auch im Stellenplan abzubilden. Denn in der neuen Entgeltordnung wurden teilweise Tätigkeiten besser bewertet und einer anderen /höheren Entgeltgruppe zugeordnet als das bislang der Fall war. Für den Geschäftsbereich der Justiz betrifft dies vor allem die Beschäftigten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die zuvor in den Entgeltgruppen 5 bzw. 8 eingruppiert waren und deren Tätigkeiten nunmehr besser, nämlich nach den Entgeltgruppen 6 bzw. 9, bewertet wurden. In der haushaltsrechtlichen Umsetzung der neuen Entgeltordnung werden somit 8 Stellenhebungen von EG 8 nach EG 9 und 65 Hebungen von EG 5 nach EG 6 erfolgen. Weitere 19 Hebungen von EG 5 nach EG 6 im sog. Vertretungspool (Kap. 10 08) sind der Vollständigkeit halber zu erwähnen, wenngleich sie kostenneutral zu werten sind, da der Vertretungspool – als justizspezifisches Konstrukt auf der Grundlage des budgetierten Haushalts – Ersatz für zulässige Doppelbesetzungen bzw. Leerstellen ist, wovon kein Gebrauch mehr gemacht wird. Im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wurden im Haushalt 2005 insgesamt 2 Stellenhebungen von Besoldungsgruppe A 11 nach Besoldungsgruppe A 12 vorgenommen, um einen bestehenden Beförderungsstau zu vermindern. Im Haushalt 2008 wurden aus Gründen der Belastungssituation 2 Stellen nach Besoldungsgruppe A 11 neu geschaffen, was zugleich einer weiteren Verbesserung der Beförderungssituation diente. Daneben erfolgten sowohl im Haushalt 2008 als auch im Haushalt 2009 jeweils 4 Stellenhebungen nach Besoldungsgruppe 12, wodurch der besagte Beförderungsstau merklich entspannt wurde. Daneben wurden in den Haushalten 2011 und 2012 stellentechnische Verbesserungen in den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 bewirkt, die letztlich eine Kompensation zum Auslaufenlassen der Amtsanwaltslaufbahn – einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes – darstellen. Im Bereich des Sozialdienstes der Justiz sind im Haushalt 2009 2 Stellen nach Besoldungsgruppe A 11 neu geschaffen worden. - 4 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Daneben sind lediglich in einigen wenigen individuell bedingten Fällen geringfügige stellentechnische Veränderungen erfolgt. Dies war beispielsweise im Jahr 2010 ein Stellentausch A 6 gegen A 8 zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit , um im mittleren Justizdienst der Sozialgerichtsbarkeit adäquate Beförderungsperspektiven zu bieten. Im Bereich der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat es keine „Stellenhebungsprogramme“ gegeben. Zu a): Im Bereich der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind keine „Stellenhebungsprogramme“ geplant. Im Übrigen wird derzeit – korrespondierend zu der Antwort unter Ziffer 1 a) – beraten, in welchem Umfang Stellenhebungen erfolgen werden (ungeachtet der Frage, ob bzw. wie sich die in diesem Zusammenhang zu beachtenden Vorgaben über die Einhaltung von Stellenobergrenzen verändern ). Zu b): Zur Durchführung von Beförderungsterminen wird jedem Ressort für jedes Haushaltsjahr ein Beförderungsbudget zur Verfügung gestellt. Zwar wurde dieses Budget in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 gegenüber den Vorjahren im Grundsatz halbiert. Dennoch wurde speziell für die Bereiche des einfachen und mittleren Justizdienstes im Haushaltsjahr 2011 ein Sonderbeförderungsvolumen zugeteilt, so dass im Jahr 2012 der status quo im Grundsatz gehalten werden konnte. Wie hat sich die Verfahrensdauer in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Fachgerichten (Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit), insbesondere auch im Hinblick auf die Verfahrensdauer und die aufzuarbeitenden Rückstandszahlen an saarländischen Nachlassgerichten, seit 2004 entwickelt? Bitte nach Gerichtsbarkeiten aufschlüsseln und Verfahrensdauer und -rückstände im Rahmen der Mitteilungspflicht und bei der Erteilung von Erbscheinen durch die saarländischen Nachlassgerichte gesondert darstellen. a) Wie stellt sich die Entwicklung der Eingangszahlen bei den einzelnen Gerichtszweigen und der Staatsanwaltschaft seit 2004 dar, und wie hat die Landesregierung hierauf insbesondere durch Umorganisation und Schaffung neuer Stellen reagiert? b) Wie lang sind die Bearbeitungs-, Mitteilungszeiten in Erbfällen und Erledigungszeiten bei saarländischen Nachlassgerichten durchschnittlich ? c) Warum kam es in der Vergangenheit in vielen Nachlassfällen zu unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten? - 5 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - d) Welche Möglichkeiten (etwa durch Einstellung zusätzlichen Personals) sieht die Landesregierung , die Bearbeitungsabläufe bei Nachlassgerichten zu verkürzen, um eine schnellere und für die Bürgerinnen und Bürger verlässlichere Bearbeitung zu gewährleisten und damit deren Bedürfnis, über einen eingetretenen Erbfall schnellstmöglich informiert zu werden, gerecht werden? e) Wird gegebenenfalls Betroffenen, denen durch eine überlange Verfahrensdauer auf Grund der durch Personalmangel bedingten Aufarbeitung von Rückständen ein finanzieller Schaden entstanden ist, weil Ihnen oder zu beteiligenden Behörden (wie etwa dem Finanzamt ) nicht unverzüglich durch das zuständige Nachlassgericht im Rahmen der Mitteilungspflicht eine Mitteilung über den Nachlass oder Nachlassverbindlichkeiten zugestellt wurde, die Möglichkeit einer Entschädigung eingeräumt? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Zu der Frage, wie sich die Verfahrensdauer in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit seit 2004 entwickelt hat, wird auf die als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Übersichten verwiesen. Darüber hinausgehende Daten – insbesondere zu Verfahrensdauer und etwaigen Rückständen an saarländischen Nachlassgerichten – liegen hier nicht vor. Zu a): Auch die Entwicklung der hier erhobenen Eingangszahlen der einzelnen Gerichtszweige und der Staatsanwaltschaft seit 2004 ergibt sich aus den als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Tabellen. Wegen der Stellenentwicklung im Einzelnen wird wiederum auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht verwiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die hiesige Personalbedarfsberechnung nicht allein auf die Zahl der Verfahrenseingänge stützt – neben dieser und der Zahl der Verfahrensbestände sind etwa auch Aus- und Fortbildungszeiten sowie Verwaltungstätigkeiten der Beschäftigten in die Berechnung miteinzubeziehen. Zu b): Da die Verfahren in Nachlasssachen nicht der Zählkartenerhebung unterfallen, können keine fortlaufenden Eingangs-, Erledigungs- und Bestandszahlen mitgeteilt werden. Für die Jahre 2008 und 2011 fand jedoch im Rahmen des Vergleichsrings großer Amtsgerichte, an dem das Amtsgericht Saarbrücken seit 2007 teilnimmt, eine separate Erhebung der Verfahrensdauer bzw. der Erledigungszeiten für das Amtsgericht Saarbrücken statt. Systembedingt konnte dabei nicht die reine Verfahrensdauer ermittelt werden, sondern lediglich die Dauer vom Antragseingang bis zur Weglegung der Akten , da nur diese Daten in der Fachanwendung EUREKA eingetragen und damit ausgewertet werden können. Da die Weglegung des Verfahrens erst nach kostenrechtlicher Behandlung erfolgt, gibt diese Auswertung nur unzureichend Auskunft über die das rechtssuchende Publikum interessierende reine Verfahrensdauer vom Antragseingang bis zur Erteilung des Erbscheins. - 6 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Es lässt sich allerdings festhalten, dass die durchgeführte Auswertung für das Jahr 2011 ein besseres Ergebnis als für das Jahr 2008 erbracht hat. Während die durchschnittliche Dauer vom Antragseingang bis zur Weglegung im Jahr 2008 noch 99 Tage betrug, waren es im Jahr 2011 nur noch 72 Tage. Die vorgenannte Auswertung umfasst sämtliche Erbscheinsverfahren, unabhängig davon, ob es um die Feststellung gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge ging. Zu c): Die Bearbeitungsdauer in Nachlassverfahren wird derzeit teilweise durch lange Bearbeitungszeiten im Schreibdienst negativ beeinflusst. Diese resultieren aus krankheitsbedingten Ausfällen, die mangels umzusetzenden Personals kurzfristig nicht behoben werden konnten. Das Amtsgericht Saarbrücken als größtes saarländisches Nachlassgericht wird derzeit umstrukturiert. Es wird auf eine vollständige Bearbeitung in Serviceeinheiten umgestellt , während bisher die Erbscheine noch von einer reinen Schreibkraft ausgefertigt wurden. Hierzu ist eine Aufstockung der Serviceeinheiten um eine weitere Mitarbeiterin erfolgt, die sich gerade in der Einarbeitungsphase befindet. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die o. g. Bearbeitungszeiten in Kürze wieder reduzieren werden. Im Bereich der Sachbearbeitung durch Rechtspfleger/innen bestehen keine Rückstände . Die Bearbeitungsdauer liegt dort bei ca. 3 Tagen bis maximal 1 Woche. Die Bearbeitungsdauer der Anträge auf der Geschäftsstelle bis zur Vorlage an den Rechtspfleger beträgt 1 bis 2 Tage. Länger, nämlich derzeit bis zu 4 Monate, dauert die richterliche Sachbearbeitung. Dies ist auf die zeitweilige Vakanz der Stelle und mehrere Dezernatswechsel zurückzuführen, aber auch dadurch bedingt, dass der Richter nur für die Erbscheine bei testamentarischer Erbfolge zuständig ist und diese Verfahren aufgrund der nicht immer eindeutigen Rechtslage eine grundsätzlich längere Bearbeitungsdauer erfordern. Zu d): Verbesserungen im Bereich der Bearbeitungsdauer sind aufgrund der o. g. Umstrukturierung im Servicebereich sowie aufgrund des derzeit für das Amtsgericht Saarbrücken in der Planungs- und teilweise bereits in der Umsetzungsphase befindlichen Projekts „Erbschein 24“ zu erwarten, das in Rheinland-Pfalz bereits mit gutem Erfolg erprobt ist. Von diesen Maßnahmen werden insbesondere die Erbscheinsverfahren aufgrund gesetzlicher Erbfolge profitieren. Zu e): Die aufgeworfene Frage hat sich bisher – soweit ersichtlich – nicht gestellt, da die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer im Bereich des Nachlassgerichts bisher nicht erhoben und Entschädigungsansprüche nicht geltend gemacht wurden. Wie viele Ausbildungsplätze wurden in den Jahren 2004 bis 2012 in den Dienststellen der Justiz (saarländische Gerichte, Staatsanwaltschaft und Justizministerium) im Saarland bereitgestellt bzw. neu geschaffen? Bitte nach Jahren, Behörde und Laufbahngruppe untergliedern. - 7 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - a) Wie hoch ist der Bedarf an Auszubildenden im Bereich der Justiz momentan und wie schätzt die Landesregierung den Bedarf in den nächsten Jahren 2013 bis 2017 ein? b) Werden in den Jahren 2013 bis 2018 genügend Ausbildungsplätze im Bereich der Justiz geschaffen, um das altersbedingte Ausscheiden vieler Mitarbeiter zu kompensieren? Wenn ja, wie viele Beschäftigte werden in diesem Zeitraum altersbedingt ausscheiden und wie viele Ausbildungsplätze werden zum Ausgleich geschaffen? Wenn nein, warum nicht? c) Sollte die Landesregierungen in den Jahren 2013 bis 2017 vorhaben, die Anzahl der freien Ausbildungsplätze zu reduzieren, in welcher Höhe werden Kosten durch die Einsparung dieser Ausbildungsplätzen erspart? d) Wie viele neue Ausbildungsplätze werden nach Planungen der Landesregierung im Bereich der Justiz in den Jahren 2013 bis 2017 benötigt und neu geschaffen? e) Wie viele Auszubildende wurden in den letzten 5 Jahren nach ihrer Ausbildung für eine Tätigkeit bei den saarländischen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und dem Justizministerium übernommen? f) Steht der Zahl offener Stellen im einfachen und mittleren Dienst und im Angestelltenverhältnis eine ausreichende Zahl an Bewerbern gegenüber bzw. gibt es mehr Bewerber als freie Stellen? Wie gestaltet sich das prozentuale Verhältnis Bewerberzahl zu ausgeschriebenen Stellen im einfachen und mittleren Dienst? g) Gibt es Bestrebungen der Landesregierung, die Bezahlung insbesondere im einfacheren und mittleren Dienst und im Angestelltenverhältnis für Neubewerber attraktiver zu gestalten ? Wenn ja, welche? - 8 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu den Fragen 4 lit. a) bis g): Im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird traditionell bedarfsorientiert ausgebildet, d. h. in den Laufbahnen des Justizwachtmeisterdienstes, des mittleren Justizdienstes sowie des gehobenen Justizdienstes orientiert sich die Anzahl der in die Ausbildung zu entsendenden Anwärterinnen und Anwärter an dem nach dem Ende der Ausbildung voraussichtlich bestehenden Bedarf. Die Ausbildungsdauer für die Laufbahn der Justizwachtmeister/innen beträgt 6 Monate, während es im mittleren bzw. gehobenen Justizdienst 2 bzw. 3 Jahre sind. Folglich wurde bislang eruiert, wie viele Altersabgänge bei Beendigung der Ausbildung zu verzeichnen sein werden und wie viele dieser Stellen für Übernahmen zur Verfügung stehen werden, d. h. insbesondere nicht zur Einsparung gebracht werden. Daneben war und ist bei der Ermittlung der Anwärterzahlen insbesondere im gehobenen Justizdienst ein „Sicherheitszuschlag“ zu machen, der daraus resultiert, dass immer wieder einige Anwärterinnen und Anwärter die Ausbildung vorzeitig aufgeben. Ferner handelt es sich bei der Ausbildung zum mittleren und gehobenen Justizdienst um eine ganz überwiegende Frauendomäne, mit weiter steigender Tendenz, so dass auch Vorsorge für Fälle von Elternzeit – die nach den Erfahrungen der Vergangenheit ebenfalls vornehmlich durch Frauen wahrgenommen wurde – etc. getroffen werden muss. Letztlich konnten jedoch in den vergangenen Jahren nahezu alle geprüften Anwärterinnen und Anwärter auch übernommen werden. Lediglich in einigen vereinzelten Fällen wurde aus Leistungsgesichtspunkten von einer Übernahme abgesehen. Derzeit befinden sich ca. 60 Anwärter/innen in der Ausbildung. Was die Ausbildungsstellen , d. h. die hierfür benötigten Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst angeht, wurde im Haushalt 2012 eine Erhöhung um insgesamt 16 Stellen vorgenommen . Diese Erhöhung war u. a. dadurch begründet, dass angestrebt wird, künftig nicht nur ausscheidende Beamtinnen und Beamte, sondern auch einen Teil der ausscheidenden Tarifbeschäftigten durch geprüfte Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes zu ersetzen (vgl. Ausführungen zu Ziffer 2). Nach dem Stellenplan verfügen wir derzeit über 32 Ausbildungsstellen für den mittleren Justizdienst und über 30 Ausbildungsstellen für den gehobenen Justizdienst. Die letztlich erfolgten Übernahmen in den Jahren 2004 – 2012 verhalten sich wie folgt: Laufbahn einfacher Justizdienst (Justizwachtmeister) mittlerer Justizdienst (Justizfachwirte) gehobener Justizdienst (Rechtspfleger) Einstellungsjahr 2012 8 17 11 2011 0 10 8 2010 7 8 8 2009 0 0 7 2008 10 11 7 2007 0 18 7 2006 4 18 7 2005 0 16 7 2004 3 18 6 Im gehobenen Justizdienst werden im Jahr 2013 insgesamt 10 Anwärter/innen die Ausbildung beenden, im Jahr 2014 werden es 8 und im Jahr 2015 insgesamt 9 sein. Damit ist eine hinreichende Nachpersonalisierung gewährleistet. - 9 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Im mittleren Justizdienst werden 2013 insgesamt 18 Anwärter/innen die Ausbildung beenden und im Jahr 2014 werden es 12 sein. Nach derzeitigem Erkenntnisstand steht dies in einem ausgewogenen Verhältnis zu den zu erwartenden Altersabgängen in den kommenden beiden Jahren (rund 32 AKA). Wie sich die Ausbildungsstärke in den folgenden Jahren verhalten wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Insoweit gilt das zu Ziffer 1 a) Gesagte entsprechend, da sich die Ausbildungsstärke vornehmlich am Umfang und der Verteilung etwaiger Einsparungen orientieren wird. Im Rahmen von Stellenausschreibungen ist unabhängig von der Laufbahn eine erheblich höhere Anzahl von Bewerber/innen zu verzeichnen, als Ausbildungsstellen besetzt werden. Exemplarisch beträgt das Verhältnis der letzten Einstellung im einfachen Justizdienst ca. 1 : 15 und im mittleren Justizdienst ca. 1 : 23. Ob es bzw. welche Veränderungen es in der Besoldungsstruktur geben wird, oder ob gar tarifliche Änderungen erfolgen werden, ist derzeit nicht absehbar. Wie hat sich in den Jahren 2002 bis 2012 die Altersstruktur der Beschäftigten der einzelnen saarländischen Gerichtsbarkeiten (Saarländisches Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Landessozialgericht , Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgerichtsbarkeit ), der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums, aufgeschlüsselt nach Behörde und Gericht, Anzahl der Personen, nach einfachem, mittlerem, gehobenen und höherem Dienst und nach den Altersgruppen 20 - 24, 25 - 29, 30 - 34, 35 - 39, 40 - 44, 45 - 49, 50 - 54, 55 - 60, 60 und älter, entwickelt? Zu Frage 5: Hinsichtlich der Altersstruktur der Beschäftigten der saarländischen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften wird auf die als Anlage 4 beigefügte statistische Übersicht verwiesen. Darüber hinausgehende Daten werden diesseits nicht erhoben. Ist gewährleistet, dass in allen Gerichten des Saarlandes, zu jeder Zeit, Eingangskontrollen etwa durch Bedienung der Durchleuchtungsmaschinen durchgeführt werden können, um die Sicherheit in den Gerichtssälen zu gewährleisten. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? a) Finden regelmäßige Sicherheitsschulungen für Justizbeschäftigte, die in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden, statt. Wenn ja, wie viele Justizbeschäftigte haben in den Jahren 2004 bis 2012 an Sicherheitsschulungen teilgenommen? Wenn nein, warum nicht? - 10 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - b) Werden an saarländischen Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft zur Gewährleistung der Sicherheit private Wachschützer eingesetzt ? Wenn ja, in welcher Anzahl und wie hoch ist der finanzielle Aufwand des Landes hierfür? c) Beabsichtigt die Landesregierung Personalstellen für Justizwachtmeister durch den Einsatz von privaten Wachdiensten zu substituieren , wenn ja, wie viele Stellen sollen bis wann abgebaut werden? Zu Frage 6: Die Gewährleistung der örtlichen Sicherheit in den saarländischen Justizgebäuden und den Gerichtssälen darf sich nicht allein auf den Einsatz von Durchleuchtungsgeräten bei der Eingangskontrolle beschränken, da dies zu kurz greifen würde. Vielmehr ist die Sicherheit in einem Gesamtkomplex von vielschichtigen Maßnahmen zu betrachten. Das Ministerium der Justiz ist stets darum besorgt, erforderliche sachliche und personelle Maßnahmen unter dem Aspekt der Sicherheit, die grundsätzlich den jeweiligen Behördenleitungen obliegt, zu unterstützen und zu koordinieren. So wurden bereits bzw. werden beispielsweise nachfolgende Maßnahmen durchgeführt : • Einrichtung eines für Besucher zentralen Eingangs bei dem Landgericht Saarbrücken in der Franz-Josef-Röder-Straße 15 für o den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, o das Saarländische Oberlandesgericht, o das Landgericht, o die Staatsanwaltschaft, o das Ministerium der Justiz, o das Landesprüfungsamt für Juristen und o die Gerichtskasse mit einem Infotresen zur Überwachung der Besucherströme und Auskunftserteilung . • Der o. g. Eingangsbereich wurde mit einem Gepäck-Röntgengerät und einem Metalldetektor -Tor ausgestattet. Eine entsprechende Ausstattung steht auch dem Amtsgericht Saarbrücken zur Verfügung. • Ergänzend hierzu wurde der Zugang zu dem Dienstbereich der Staatsanwaltschaft in der Zähringerstraße mit einem weiteren Infotresen und steuerbaren Zugangsbeschränkungen ausgestattet. • Soweit es die Behördenleiter für erforderlich gehalten haben, sind die übrigen Gerichte mit Metallhanddetektoren ausgestattet worden. • Mehrfach sind die übrigen Eingangsbereiche der Gerichtsgebäude – soweit auf Grund der räumlichen und baulichen Gegebenheiten möglich – als Schleusen ausgebildet bzw. mit Zugangskontrollgeräten versehen. - 11 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - • Soweit nicht bereits geschehen, werden sukzessive in gefährdeten Bereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften Videokameras installiert. • Weit überwiegend sind die Sitzungssäle der Gerichte mit Alarmleitungen zu den Wachtmeistereien verbunden. • Die Rechtsantragstellen und Gerichtszahlstellen der Gerichte sowie noch nicht anderweitig gesicherte Sitzungssäle wurden flächendeckend mit einer PC- Alarmierungssoftware ausgestattet, mit der im Bedarfsfall gezielt ein Alarm bzw. Bildschirmnotruf per Tastendruck an einen zuvor festgelegten Empfängerkreis (z. B. Wachtmeisterei und umliegende Büros) abgesetzt werden kann. • Des Weiteren sind nach entsprechender Bewertung bei verschiedenen Dienstgebäuden Einbruch- und Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Polizei bzw. Feuerwehr installiert. Darüber hinaus sind aber auch organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit anzuführen, und zwar: • Fortbildung des Wachtmeisterdienstes in der waffenlosen Kampfweise sowie im Verhalten zur Deeskalation (siehe die Ausführungen zu Ziffer 6 a)). • Information der Mitarbeiter/innen über das Verhalten bei Bombendrohungen und beim Auffinden verdächtiger Gegenstände bzw. Briefbomben. • Schulungen des Wachtmeisterdienstes zum Erkennen von Briefbomben und anderen unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) durch das LKA. • Sicherheitshinweise an die Mitarbeiter/innen der Poststellen zum Erkennen verdächtiger Sendungen und das Verhalten bei Verdacht auf Kontamination mit Milzbranderregern und ergänzende Beschaffung von Einweghandschuhen und HEPA- Feinstaubmasken der Schutzstufe FFP 3. • Bildung einer Gemeinsamen Poststelle bei dem Landgericht Saarbrücken mit der Zuständigkeit für sieben in Saarbrücken angesiedelte Justizbehörden. • Soweit für erforderlich erachtet, erfolgen gegebenenfalls befristete Bestreifungen durch die Polizei bzw. wird in sicherheitsempfindlichen Verfahren eine polizeiliche Präsenz und Unterstützung angefordert. Ebenso müssen in diesem Zusammenhang auch die Geräte und Hilfsmittel, welche zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz gegen Übergriffe vorgehalten werden, genannt werden. Neben den oben bereits erwähnten Metall-Handdetektoren – soweit die Behördenleiter ihren Einsatz als erforderlich angesehen haben – sind dies: • Schlagstöcke, Handfesseln bzw. Knebelketten, Tränengassprühdosen, Funksprechgeräte , • persönliche Schutzwesten für Justizwachtmeister/innen bei dem Landgericht Saarbrücken, dem Amtsgericht Saarbrücken und dem Amtsgericht Saarlouis sowie • schnitt- und stichresistente Sicherheitshandschuhe für die Personenkontrolle und den Vorführdienst der Justizwachtmeister/innen. - 12 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen und die bürgernahe Offenheit für den Publikumsverkehr setzen den Sicherheitsmaßnahmen allerdings auch Grenzen, so dass stets eine Abwägung zwischen diesen Interessen vorzunehmen ist. Da vor allem gegenüber psychisch beeinträchtigten und damit nicht rational handelnden Personen auch technische Sicherungsmaßnahmen immer mit Unzulänglichkeiten behaftet sein werden, kommt diesen eher eine sekundäre Bedeutung zu. Wichtiger wird auch weiterhin sein, dass alle Justizangehörigen sich eines nicht zu vermeidenden Risikos bewusst sind und bleiben und auf etwaige konkrete Gefahren rechtzeitig aufmerksam machen. Zu a): Seit 2006 werden im Rahmen des Gemeinsamen Fortbildungsprogramms Rheinland- Pfalz und Saarland für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister von den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz jeweils eine verhaltensorientierte Tagung und zusätzlich von Rheinland-Pfalz eine praxisnahe Tagung angeboten. An den verhaltensorientierten Tagungen nehmen jeweils 8 Bedienstete aus dem Saarland und 8 Bedienstete aus Rheinland-Pfalz teil. Seminarziel dieser Veranstaltungen ist, dass Wahrnehmungen, Eskalation, Deeskalation und Selbstschutz vertieft bearbeitet werden. Dies erfolgt in Gestalt der Bearbeitung von Situationen aus dem konkreten Erfahrungsbereich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Simulation von Handlungsalternativen im Rollenspiel. Auch ist ein angemessener Raum für den Erfahrungsaustausch und eine kollegiale Beratung zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgesehen. Auf Grund einer Anregung des saarländischen Justizwachtmeisterverbandes fanden 2011 für saarländische Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister darüber hinaus Inhouse-Schulungen zu dem Thema „Konfliktvermeidende Gesprächsführung und Deeskalation“ statt, zu denen sich 27 Justizwachtmeister/innen angemeldet, aber aus dienstlichen Gründen bzw. aufgrund von Erkrankungen nur 19 daran teilgenommen haben. Im November 2012 wurde eine Nachbereitungsschulung zu diesem Thema durchgeführt , an der 16 Justizwachtmeister/innen teilgenommen haben. Themenschwerpunkte der von Rheinland-Pfalz angebotenen praxisnahen Schulungen sind: • Waffenrecht und Waffenkunde in Theorie und Praxis (Schwerpunkt: verbotene Waffen, Schusswaffen und Munition), • Rechtsgrundlagen unmittelbaren Zwangs in der Eigen- und Fremdsicherung, • Formen der Fesselung, • Durchsuchungsformen und Verhalten bei Durchsuchungen, • Umgang mit Publikum und Gefangenen in Konfliktsituationen und • Vertiefung durch praktische Übungen. An dieser Veranstaltung können 10 Justizwachtmeister/innen teilnehmen. - 13 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Das Landgericht Saarbrücken bietet zudem seit 2007 Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport mit dem Schwerpunkt „Anwendung von Zugriffstechniken (Sicherungs- und Transporttechniken) sowie Fertigkeiten der Selbstverteidigung “ an. Diese finden in der Polizeisporthalle in der Mainzer Straße in Saarbrücken sowie in den Räumlichkeiten des Landgerichts Saarbrücken statt. Die Fortbildungsveranstaltungen werden von der Fachhochschule für Verwaltung, Fachbereich Polizeivollzugsdienst/Polizeiliche Fortbildung, geleitet. Ziel des Schulungsprogramms ist es, die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in die Lage zu versetzen, durch ein kontinuierliches Trainingsprogramm die eigene körperliche Fitness zu stärken, den Umgang im Alltag mit Gefahrsituation zu verbessern sowie Deeskalationsstrategien zu erlernen. In einem mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn der Fortbildungsveranstaltung geführten Vorgespräch werden zunächst die wesentlichen Inhalte der praxisbezogenen Trainingseinheit definiert und eventuell zu bewältigende Konfliktsituationen im Arbeitsalltag erörtert. Neben den Besonderheiten bei der Durchführung von Personenkontrollen liegt ein weiterer Schwerpunkt der Übungseinheit auf dem richtigen Umgang mit Gefangenen, insbesondere in Vorführsituationen. Mögliche Gefahrenquellen, die von dem Gefangenen selbst, aber auch von gewaltbereitem Publikum bzw. Zuschauern im Sitzungssaal ausgehen, werden aufgezeigt und thematisiert. Im Anschluss daran werden verschiedene Alltagsszenarien, u. a.: • Vorführung eines Gefangenen, • verschiedene Konfliktsituationen im alltäglichen Umgang mit Strafgefangenen, • Fluchtversuch eines Gefangenen aus dem Sitzungssaal, • Konfliktsituationen im Sitzungssaal (Angeklagter wird handgreiflich), • Gefahrenquellen bei Personenkontrollen und • Konfliktsituationen mit gewaltbereitem Publikum in den Räumlichkeiten des Landgerichts (Zellentrakt, Vorführzelle, Sitzungssaal, Flurbereich und Eingangsbereich) nachgestellt. Um möglichst reale Alltagsbedingungen zu schaffen, absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Trainingseinheit – nicht wie üblich – in Sportbekleidung, sondern in Dienstbekleidung. Im Jahr 2012 fanden insgesamt 5 Trainingseinheiten mit 47 Teilnehmer/innen in der Anwendung von Zugriffstechniken in der Polizeisporthalle in der Mainzer Straße in Saarbrücken sowie ein Situationstraining mit 11 Teilnehmer/innen in den Räumlichkeiten des Landgerichts Saarbrücken statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerteten die Fortbildungsveranstaltung durchweg als positiv und geeignet, um hilfreiche Erfahrungswerte im Umgang mit möglichen Konfliktsituationen zu sammeln und dadurch die eigene Interaktionsfähigkeit nochmals nachhaltig zu verbessern. Zu b): Im hiesigen Geschäftsbereich werden private Sicherungsunternehmen nur im Bereich des zentralen Bereitschaftsgerichts eingesetzt. Sämtliche Geschäfte des Bereitschaftsdienstes der Amtsgerichte des Saarlandes werden gem. § 1 der „Verordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei den Amtsgerichten des Saarlandes“ des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 31.10.2004 (ABl. 2004, S. 2286) vom Amtsgericht Saarbrücken wahrgenommen . Die nähere Ausgestaltung regeln die nach § 22 c Abs. 1 Sätze 4 und 5 GVG zuständigen Präsidien nach Maßgabe des § 21 e GVG. - 14 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Für dieses Bereitschaftsgericht wurde vertraglich geregelt, dass der Pfortendienst während der Dauer der Anwesenheitsbereitschaft durch ein externes Dienstleistungsunternehmen in der Weise wahrgenommen wird, dass je 1 Sicherheitsmitarbeiter der Auftragnehmerin in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr, am Freitag von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zum Einsatz kommt. Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand und wird gemäß der Vorgabe des Auftraggebers rapportiert. Der Grundpreis pro Mitarbeiter beträgt zurzeit 18,57 € pro Stunde (ab 01.01.2013: 19,63 €) zzgl. der tariflichen Zulagen (10% Nachtzulage in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, 25% Sonntagszulage, 100% Feiertagszulage). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Vorteile der Privatisierung wirken sich weniger in finanzieller, denn in organisatorischer Sicht aus. Da es ausschließlich in der Verantwortung des beauftragen Unternehmens liegt, den Pfortendienst zu den vereinbarten Bedingungen auszuführen, werden die diensthabenden Amtsgerichte bei der Personaleinsatzplanung merklich entlastet . Bei dem Einsatz von eigenem „Pfortenpersonal“ müssten Ausfälle durch qualifizierte Servicekräfte oder des Justizwachtmeisterdienstes kompensiert werden, die insoweit für die Ausführung ihrer justizspezifischen Kernaufgaben nicht zur Verfügung stünden. Durchgreifende Bedenken im Hinblick auf die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben der in den Pforten der Gerichte eingesetzten Justizwachtmeister/innen wurden nicht gesehen, da gegenüber dem „normalen“ Gerichtsalltag der Unterschied besteht, dass aufgrund der anfallenden Geschäfte im Bereitschaftsdienst – Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, Anordnung von Abschiebehaft, Anordnung von Blutentnahmen – in der Regel nur eine Begleitung der erscheinenden Antragsteller erforderlich ist. Zu c): Konkrete Absichten, über den oben dargestellten Einsatz hinaus, private Unternehmen in den Sicherheitsdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzubinden, bestehen seitens der Justizverwaltung nicht. Unter den Landesjustizverwaltungen hat in diesem Jahre ein Meinungsaustausch stattgefunden, ob und in wieweit eine Übertragung von Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes auf private Sicherungsunternehmen überhaupt zulässig ist. Anlass zu diesem Meinungsaustausch war die Regelung in Art. 33 Abs. 4 GG. Der darin verfassungsrechtlich angeordnete und für Bund und Länder vorgeschriebene „Funktionsvorbehalt“ besagt, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Nach dieser Verfassungsnorm ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen. Schon aus dem Wortlaut der Grundrechtsnorm folgt, dass auch ständige Hoheitsaufgaben auf Nichtbeamte übertragen werden können, eine solche Übertragung allerdings die Ausnahme bleiben muss. - 15 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 16 - Der Funktionsvorbehalt soll in erster Linie sicherstellen, dass besonders wichtige staatliche Funktionen von qualifizierten Bediensteten wahrgenommen werden, die in einem engen Verhältnis zum Staat stehen. Es haben bisher keine Zweifel bestanden, die Tätigkeit der Justiz – genauso wie die der Polizei – zum „Kernbereich“ hoheitlicher Tätigkeiten zu zählen. Dies bedeutet, dass ihre Aufgaben in der Regel von Beamten und in Teilbereichen von Beschäftigten zu erfüllen sind. Das für die Gerichte geltende Öffentlichkeitsprinzip (§ 169 GVG) wird auch künftig Maßnahmen erfordern, die dieses einerseits gewährleisten, andererseits aber auch notwendigerweise beeinträchtigen. Hierzu sind Anordnungen erforderlich, die der Vorsitzende kraft seiner Sitzungspolizeigewalt (§ 176 GVG) oder der Gerichtsvorstand kraft seines Hausrechts trifft. Angesichts der Komplexität und der Vielgestaltigkeit derartiger Maßnahmen ist daher beabsichtigt, wie bisher an dem bewährten Instrumentarium des beamteten Justizwachtmeisterdienstes , dessen Berufsbild natürlich an die gewachsenen Anforderungen anzupassen ist, festzuhalten. Die o. g. Erörterungen unter den Bundesländern führten zu folgenden Ergebnissen: • Es bestand Einvernehmen, dass der selbständige Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen nur im Rahmen einer Beleihung als zulässig angesehen wird, wobei zum Teil bezweifelt wird, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gesetzliche Regelung derzeit erfüllt werden könnten, selbst wenn dies gewollt wäre. • Der Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen als unselbständige Verwaltungshelfer der Beamten wird – zumindest überwiegend – als in bestimmten Grenzen zulässig angesehen. Im Detail gehen die Ansichten hierüber aber auseinander . Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Anlage 1 HH-Jahr höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter 2004 258 222 314 80 344 2 2005 257 223 314 80 335 2 2006 256 224 314 80 323 2 2007 252 223 314 78 315 2 2008 254 226 314 78 319 0 2009 254 228 315 80 314 0 2010 257 228 314 79 308 0 2011 259 227 322 79 298 0 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften 2012 259 226 327 79 292 0 - 17 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - HH-Jahr höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter 2004 34 4 8 1 20 1 2005 33 4 8 1 20 1 2006 32 4 8 1 20 1 2007 32 4 8 1 20 1 2008 32 2 8 1 21 0 2009 32 2 7 1 21 0 2010 31 2 6 1 18 0 2011 30 2 6 1 18 0 Verwaltungsgerichtsbarkeit 2012 29 2 6 1 18 0 - 18 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - HH-Jahr höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter 2004 6 1 0 0 2 0 2005 6 1 0 0 2 0 2006 6 1 0 0 2 0 2007 6 1 0 0 2 0 2008 6 1 0 0 2 0 2009 6 1 0 0 2 0 2010 6 1 0 0 2 0 2011 6 1 0 0 2 0 Finanzgerichtsbarkeit 2012 6 1 0 0 2 0 - 19 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - HH-Jahr höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter 2004 27 4 9 1 27 0 2005 28 4 10 1 27 0 2006 28 3 10 1 27 0 2007 28 3 10 1 27 0 2008 28 3 10 1 27 0 2009 28 3 10 1 27 0 2010 28 3 10 1 27 0 2011 28 3 10 1 27 0 Sozialgerichtsbarkeit 2012 27 3 10 1 27 0 - 20 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - HH-Jahr höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter 2004 13 7 3 0 17 0 2005 13 7 3 0 17 0 2006 12 7 3 0 17 0 2007 12 7 3 0 16 0 2008 12 7 3 0 16 0 2009 12 7 3 0 16 0 2010 12 5 5 0 16 0 2011 12 5 5 0 16 0 Arbeitsgerichtsbarkeit 2012 12 5 5 0 16 0 - 21 - Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 22 - HH-Jahr höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte/ Tarifbeschäftigte Arbeiter 2004 19 13 8 3 20 1 2005 51 52 8 3 99 8 2006 50 53 8 3 98 8 2007 48 55 9 2 99 7 2008 51 62 8 2 114 0 2009 53 60 8 2 114 0 2010 20 20 5 2 26 0 2011 19 20 5 2 26 0 2012 19 20 5 2 26 0 Ministerium der Justiz Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium der Justiz 2013 19 19 5 2 26 0 Drucksache 15/294 (15/247) Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Amtsgerichte Anlage 2 Zivilsachen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 19.432 18.287 16.884 16.876 16.592 16.223 15.479 15.427 Erledigungen 19.942 18.930 17.378 16.881 16.803 16.245 16.162 15.287 Endbestand 8.862 8.231 7.713 8.092 7.887 8.123 7.477 7.595 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 5,1 5,2 5,1 5,1 5,3 5,4 5,7 5,4 Zivilsachen - Sonstige Geschäfte - (Eingänge) Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Vollstreckungssachen (M) 45.427 43.925 41.796 40.912 39.641 37.618 36.881 39.258 darunter Verfahren zur Anordnung der Durchsuchung der Wohnung gem. § 758 a ZPO 2.114 1.841 1.344 1.211 1.122 820 690 734 abgenommene eidesstattliche Versicherungen 17.435 15.813 14.498 14.561 13.699 11.418 10.364 10.107 Haftanordnungen in Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung 7.036 6.092 6.524 6.501 7.314 6.920 6.622 7.339 Verfahren zur Entscheidung über den Widerspruch gem. § 900 Abs. 4 ZPO 99 145 / / / / / / Verteilungsverfahren (J) 0 0 0 1 0 0 4 0 Zwangsversteigerungen (K) 1.421 1.267 1.231 1.088 1.205 1.064 1.003 932 Zwangsverwaltungen (L) 433 420 441 394 342 360 323 281 Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfah - rens (IN/IE) 1.242 1.101 1.172 1.020 1.053 1.150 1.083 1.015 Anträge auf Eröffnung des Verbraucher-/ Kleininsolvenzverfahrens (IK) 1.254 1.606 2.160 1.810 1.696 1.843 1.867 1.740 eröffnete Insolvenzverfahren (IN/IE) 578 541 571 559 507 564 506 553 eröffnete Verbraucher-/ Kleininsolvenzverfahren (IK) 1.153 1.485 2.083 1.735 1.664 1.742 1.760 1.697 - 23 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Amtsgerichte Familiensachen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 9.437 9.007 9.427 9.238 10.038 10.622 11.457 11.094 Erledigungen 9.545 9.911 9.231 9.658 9.877 10.227 11.098 11.498 Endbestand 6.715 5.784 5.861 5.455 5.617 6.014 6.371 5.967 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate (Ehesa) 9,3 10,1 Monate (so.F-sa) 6,4 6,5 7,4 7,3 7 6,4 5,8 5,7 Familiensachen - Sonstige Geschäfte - (Eingänge) Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 vereinfachte Unterhalts- verfahren 280 280 166 192 258 238 170 169 sonstige FH- Verfahren 6 22 50 3 5 4 7 12 Strafsachen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 9.813 8.836 9.421 10.262 10.939 9.646 10.147 10.051 Erledigungen 9.447 9.410 8.651 10.135 11.283 10.546 10.142 9.951 Endbestand 3.906 3.436 4.116 4.242 4.048 3.151 3.244 3.342 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 4,2 4,7 5,4 5,5 5,8 5,4 4,8 4,8 Bußgeldsachen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 4.186 3.824 3.751 3.321 3.476 3.759 3.925 3.841 Erledigungen 4.367 3.692 3.465 3.312 3.390 3.701 4.138 3.970 Endbestand 756 888 1.095 1.104 1.190 1.248 1.035 906 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 3,3 2,1 2,2 2,4 3,5 4,8 3,3 3,2 - 24 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Strafsachen - Sonstige Geschäfte - (Eingänge) Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Anträge auf Erlass von Strafbefehlen (Cs) 6.960 6.371 6.773 6.952 7.262 6.349 6.721 6.151 richterliche Entscheidungen in Haftsachen (Gs) 1.366 1.215 983 946 822 656 694 664 sonstige richerliche Maßnahmen (Gs) 13.026 10.532 9.986 9.168 8.163 6.765 5.882 5.321 Vollstreckungen in Jugend- gerichtssachen (VRJs) 2.130 2.308 2.116 2.266 2.774 3.042 2.804 2.602 Rechtshilfeersuchen (Strafs.) 235 179 156 109 197 159 152 158 Erzwingungshaftanträge 1.744 1.540 2.927 2.874 1.845 791 924 1.039 - 25 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Landgericht Zivilsachen - I. Instanz - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 5.502 5.084 4.718 4.584 4.576 4.502 4.104 4.201 Erledigungen 5.253 5.389 4.971 4.908 4.611 4.607 4.248 4.093 Endbestand 4.538 4.223 3.947 3.604 3.574 3.451 3.276 3.355 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 8,9 9,6 9,3 8,9 9,2 8,8 9,0 9,3 Zivilsachen - Berufungen - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 896 806 759 684 650 683 699 670 Erledigungen 1.064 841 789 679 687 668 716 645 Endbestand 483 449 417 422 385 400 383 408 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 7,7 6,9 6,7 6,8 7,2 7,1 6,7 6,4 Zivilsachen - Beschwerden - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 900 881 914 855 813 866 711 662 Strafverfahren - I. Instanz - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 239 225 219 221 220 238 240 220 Erledigungen 227 224 221 228 232 203 263 200 Endbestand 110 110 108 101 86 121 99 119 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 5,6 5,6 4,3 6,1 5,9 5,4 5,5 5,5 Strafverfahren - Berufungen - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 568 568 509 533 547 619 634 672 Erledigungen 482 603 480 472 718 589 650 670 Endbestand 256 219 250 311 140 170 153 156 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 3,6 5,3 3,9 4,9 7,1 4,4 2,8 2,9 Strafsachen - Beschwerden - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 543 414 543 522 566 519 445 463 - 26 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Oberlandesgericht Zivilsachen - Berufungen - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 730 725 720 696 615 643 604 520 Erledigungen 629 696 793 720 643 603 576 549 Endbestand 561 590 517 493 465 512 541 513 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 8,2 9,3 8,9 8,7 8,5 9,0 9,8 11,5 Zivilsachen - Beschwerden - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 335 377 315 328 324 391 324 308 Familiensachen - Berufungen/Beschwerden gegen Endentscheidungen - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 367 313 317 275 285 290 328 384 Erledigungen 336 337 330 285 287 324 298 410 Endbestand 203 178 165 154 152 118 148 122 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 6,5 6,8 7,3 6,9 7,0 6,1 4,5 4,4 Familiensachen - Sonstige Beschwerden - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 240 244 316 324 244 264 271 291 Strafverfahren - Revisionen - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 35 34 33 54 51 68 79 72 Erledigungen 37 31 38 49 47 74 78 65 Endbestand 3 6 1 6 10 4 5 12 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 1,3 1,9 1,8 1,2 1,2 1,6 1,7 1,7 Strafverfahren - Sonstige Geschäfte - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Rechtsbeschwer-den StVollzG 25 35 26 24 25 26 15 25 sonstige Beschwerden 198 207 244 233 230 242 229 250 Anträge auf Haftentscheidung 166 90 97 57 40 36 41 49 sonstige Verfahren 117 114 112 89 87 96 98 62 - 27 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Oberlandesgericht Bußgeldverfahren - Rechtsbeschwerden/Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde - Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 38 28 42 45 50 64 92 90 Erledigungen 35 25 46 43 52 61 93 45 Endbestand 4 7 3 5 3 6 5 10 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 0,8 3,0 2,0 0,7 0,8 0,9 1,0 0,8 - 28 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren (JS) Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 58.328 57.735 62.533 58.858 62.522 58.193 55.275 53.464 Erledigungen 59.284 56.605 59.588 60.342 65.840 60.348 55.538 54.195 Endbestand 12.564 13.688 16.628 15.116 11.803 9.646 9.373 8.645 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 3,1 3,2 3,5 3,2 2,7 2,3 2,3 2,1 Sonstige Geschäfte Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Anzeigen gegen unbekannte Täter (UJs) 39.625 40.179 46.439 44.981 47.250 42.094 39.734 42.743 Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWi) 3.955 4.030 4.008 3.578 3.609 3.844 3.947 3.844 Stunden für Sitzungsdienst und eigene Ermittlungstätigkeit 10.504 12.304 11.580 13.174 13.543 13.125 13.886 11.934 Gnadensachen (Gns) 105 124 39 60 8 5 2 6 Zivilsachen (Hs) 0 0 0 0 0 0 0 0 Rechtshilfesachen (AR) 676 375 318 326 362 490 536 537 Verfahren zur DNA- Identitätsfeststellung 583 764 676 527 505 322 417 460 Vollstreckungen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Freiheitsstrafe/ freiheitsentziehende Maßregel 660 553 440 988 1.047 1.025 756 663 Strafe zur Bewährung 1.190 1.352 1.177 2.291 2.074 2.062 1.773 1.584 Geldstrafe/-buße/ Erzwingungshaft /Sonstiges 8.707 8.393 7.392 10.316 10.088 9.360 8.672 8.928 Abwendung der Vollstreckung Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Personen 267 244 233 142 267 596 489 376 Tage der Ersatzfreiheits - strafe 7.677 7.888 6.904 4.557 8.366 15.123 12.755 10.010 - 29 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Generalstaatsanwaltschaft Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Ermittlungsverfahren (Js) 27 31 46 44 40 37 44 26 Revisionen 32 37 41 68 88 82 84 76 Rechtsbeschwerden und Anträge auf Zu- lassung (OWiG) 41 27 44 50 50 66 91 92 Beschwerden (Ws) 188 186 221 218 213 208 209 246 Beschwerden (Zs) 369 362 366 430 443 428 404 448 Haftprüfungsverfahren 162 94 94 59 36 32 41 49 Gnadensachen 240 238 201 150 154 184 229 281 sonstige Verfahren 190 180 181 206 163 208 149 146 - 30 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Landesarbeitsgericht* Anlage 3 Berufungen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 187 152 160 153 150 109 120 126 Erledigungen 159 162 147 158 149 120 125 125 Endbestand 87 77 90 85 86 75 70 71 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 5,6 6,2 6,1 7,3 7,1 7,2 8,3 6,4 Beschwerden in Beschlusssachen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 8 16 8 19 80 11 11 17 Erledigungen 4 16 10 12 46 45 13 14 Endbestand 7 7 5 11 44 8 5 8 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 9,0 5,6 5,3 5,5 5,4 11,7 4,5 4,1 Sonstige Beschwerden Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 53 20 42 54 43 33 48 46 *) seit 2007 neue Erhebungsgrundlagen Finanzgericht Klagen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 640 560 520 484 511 526 491 367 Erledigungen 581 524 500 462 612 570 611 506 Endbestand 714 750 770 797 715 668 550 414 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 13,5 15,7 13,7 18,9 18,4 21,5 20,1 18,4 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 174 151 183 170 139 160 156 87 Erledigungen 189 128 125 259 147 165 145 94 Endbestand 43 66 124 35 27 22 34 27 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 3,2 2,9 5,6 6,4 2,8 2,4 2,3 2,3 - 31 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Sozialgericht* Klagen Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 4.555 4.734 5.248 4.290 4.009 4.662 4.780 Erledigungen 5.538 5.099 5.116 4.761 4.445 4.188 4.558 Endbestand 5.637 5.272 5.412 4.910 4.475 4.951 5.175 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 14,6 13,8 12,8 13,1 13,1 13,0 12,3 Einstweiliger Rechtsschutz Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 209 342 323 262 289 285 272 Erledigungen 187 332 325 275 284 284 286 Endbestand 34 45 45 31 36 37 23 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate /** /** 1,6 1,8 1,6 1,4 1,7 Landessozialgericht* Berufungen Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 771 752 1.004 866 666 515 630 Erledigungen 750 922 755 1.094 690 713 752 Endbestand 1.160 990 1.225 983 958 760 639 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 17,1 15,9 16,5 11,6 15,5 14,3 13,2 Einstweiliger Rechtsschutz Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 3 0 3 1 2 4 0 Erledigungen 3 0 2 2 0 1 3 Endbestand 0 0 1 0 2 3 0 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate /** /** 2,4 1,9 / 2,8 13,0 Beschwerden Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 172 192 163 151 126 138 130 *) seit 2007 neue Erhebungsgrundlagen **) erst seit 2007 erhoben - 32 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Verwaltungsgericht Hauptverfahren Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 1.689 1.471 1.129 986 773 810 794 724 Erledigungen 2.257 1.933 1.450 1.036 931 762 783 748 Endbestand 1.538 1.082 763 720 565 614 627 604 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 9,1 10,8 9,6 9,6 10,4 8,9 8,6 9,4 Vorläufiger Rechtsschutz (einschl. Nc-Verfahren) Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 1.844 1.341 1.332 1.002 1.098 1.318 1.647 1.183 Erledigungen 1857 1.472 1.397 1.192 964 1.135 1.476 1.537 Endbestand 939 808 744 553 680 864 1.038 684 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 1,2 * 1,4 * 1,5 * 3,2 2,4 2,7 3,0 2,9 Oberverwaltungsgericht Erstinstanzliche Hauptverfahren Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 9 7 15 13 7 12 3 5 Erledigungen 9 4 14 11 12 11 7 3 Endbestand 7 10 11 13 8 9 5 7 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 12,5 13,2 10,8 10,7 11,0 11,9 13,8 18,7 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung und Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 236 255 244 175 246 132 158 166 Erledigungen 289 253 223 224 225 173 151 171 Endbestand 138 140 161 112 133 92 99 94 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 8,5 6,9 7,4 8,6 6,6 8,5 6,9 7,6 - 33 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Beschwerden mit Anträgen auf Zulassung/Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz (einschl. Nc-Verfahren) Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eingänge 147 193 333 191 170 324 144 256 Erledigungen 166 196 307 215 166 332 137 244 Endbestand 13 10 36 12 16 8 15 27 Durchschnittliche Verfahrensdauer Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Monate 1,7 ** 1,5 ** 2,0 ** 2,6** 3,2** 3,2** 2,3** 3,1** *) ohne Nc-Verfahren **) nur Beschwerden - 34 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Anlage 4 Altersgruppen des Personals bei den ordentlichen Gerichten, Fachgerichten und Staatsanwaltschaften am 31.12. Richter 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres / / 2 6 9 11 6 bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres / / 44 68 68 63 58 älter als 40 Lebensjahre / / 232 236 227 220 222 Summe 0 0 278 310 304 294 286 Staatsanwälte 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5 2 2 3 2 5 4 bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 17 20 17 17 23 25 28 älter als 40 Lebensjahre 32 35 40 36 39 38 36 Summe 54 57 59 56 64 68 68 Amtsanwälte 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 0 0 0 0 0 0 0 bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 0 0 0 0 0 0 0 älter als 40 Lebensjahre 5 5 5 5 4 3 1 Summe 5 5 5 5 4 3 1 - 35 - Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - geh. Dienst*) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 30 31 32 38 41 44 47 bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 35 34 37 39 40 41 43 älter als 40 Lebensjahre 129 132 131 124 123 120 115 Summe 194 197 200 201 204 205 205 mittl. Dienst**) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 25 30 43 42 33 32 33 bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 57 63 56 60 57 74 62 älter als 40 Lebensjahre 195 200 205 203 204 245 198 Summe 277 293 304 305 294 351 293 einf. Dienst 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 4 7 5 12 9 12 10 bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 15 13 14 13 14 17 18 älter als 40 Lebensjahre 61 54 52 54 53 52 49 Summe 80 74 71 79 76 81 77 *) ohne Sozialdienst und Wirtschaftssachbearbeiter der Staatsanwaltschaft **) ohne Gerichtsvollzieher - 36 - betr.: Personalsituation an saarländischen Gerichten und Justizbehörden