LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/319 (15/234) 30.01.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Bauarbeiten am Industriegebiet Zunderbaum in Homburg Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wie aus Presseberichten zu erfahren war, beginnen demnächst die Abrissarbeiten zur Neuerschließung des Industriegeländes Zunderbaum in Homburg und Kirkel. Dabei sollen Regen- und Schmutzwasserkanäle neu verlegt und die Versorgungsinfrastruktur ergänzt werden.“ Entstehen durch die geplanten Maßnahmen Nettokosten für die beteiligten Gemeinden oder für eine ihrer Gesellschaften? Zu Frage 1: Es können Investitionskosten bei den beteiligten Gemeinden entstehen, jedoch ausschließlich im Bereich der Ver- und Entsorgung, nicht bei anderen Baumaßnahmen. Die Versorgungsträger für Strom, Gas und Trinkwasser (Stadtwerke Homburg bzw. Gemeindewerke Kirkel) als kommunal getragene GmbHs und die Entsorgungsträger für Schmutz- und Regenwasser (Kirkel: Eigenbetrieb Abwasserwerk, Homburg: Stadt) werden anteilig zu den Herstellungskosten der Ver- und Entsorgung beitragen. Der Aufwandsanteil der Versorger wird, wie in anderen gewerblichen Erschließungsmaßnahmen auch, - entsprechend den Förderrichtlinien zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur - im Rahmen des Eigenanteils (grundsätzlich 30 % des Defizits) des Zuschussempfängers liegen. Ausgegeben: 30.01.2013 (21.11.2012) bitte wenden Drucksache 15/319 (15/234) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Was ist gemeint, wenn die SHS von einer Ergänzung der Versorgungsinfrastruktur spricht? Bedeutet es, dass die Wärmeversorgung künftig weiterhin über das bereits vorhandene Nahbereichswärmenetz erfolgen soll? Ist geplant, hierfür ein neues Heizkraftwerk zu bauen? Können die bereits vorhandenen Wärmeleitungen mit verbesserter Dämmung weiter benutzt werden? Oder ist geplant, die Wärmeversorgung der angeschlossenen Industriegebäude künftig durch Einzelfeuerungen durchzuführen? Zu Frage 2: Bestehende Versorgungsleitungen (auch Fernwärme) können aufgrund der Lage und des Alters nicht weiter benutzt werden. Die gwSaar als Erschließungsträger ist kein Energieversorger und kann daher weder ein Nahwärmekonzept entwickeln noch betreiben. Sollten Stadtwerke oder Dritte konkrete Absichten äußern, eine dezentrale Energieversorgung aufzubauen und zu betreiben, wird die gwSaar diese in der Infrastrukturplanung berücksichtigen. Ist geplant, die neu zu verlegenden Leitungen synergetisch zu verlegen, so dass Strom- und Beleuchtungsleitungen, Wasser, Abwasser und Datenleitungen kostengünstig und revisionsfreundlich in einem oder zwei Kanälen untergebracht sind? Zu Frage 3: Kanäle und Leitungen für Schmutzwasser und Regenwasser, Frischwasser und Gas sowie Kabel (für Strom, Straßenbeleuchtung und Telekommunikation) werden jeweils in gemeinsamen Versorgungstrassen verlegt.