LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/351 (15/239) 12.02.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Nachwuchsprobleme der Freiwilligen Feuerwehr im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Den Freiwilligen Feuerwehrleuten im Saarland gebührt eine uneingeschränkte Wertschätzung, da sie durch ihr Ehrenamt Gutes und Wichtiges für die Gesellschaft leisten. Indem sie im Rahmen der Brandbekämpfung, im Brandschutz und bei der technischen Hilfe wie z.B. bei Verkehrsunfällen etliche Freizeitstunden im Dienste für die Allgemeinheit opfern, tragen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr dazu bei, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Diese Leistungsbereitschaft und Hilfe für andere wird auch zukünftig unersetzlich bleiben. Leider stellt die Nachwuchsarbeit für viele Freiwillige Feuerwehren im Saarland, insbesondere die Gewinnung und Motivation junger Menschen, ein Problem dar. Wie einem Beitrag der Sendung „mag's“ im Saarländischen Rundfunk vom 25. Oktober 2012 zu entnehmen war, leiden die freiwilligen Einsatzkräfte im Saarland unter enormen Nachwuchssorgen. So soll sogar die Feuerwehr in manchen Löschbezirken im Brandfall nicht immer ausrücken können, weil mittlerweile schlichtweg zu wenig Personal zum Einsatz erscheint. Der SR warf daher die Frage auf, ob hierdurch bereits die öffentliche Sicherheit in Gefahr sei, weil nicht mehr genügend freiwillige Feuerwehrleute für jeden Einsatz zur Verfügung stünden.“ Ausgegeben: 14.02.2013 (27.11.2012) Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung Landesregierung: Im Saarland gewährleisten die Berufsfeuerwehr Saarbrücken und 52 Freiwillige Feuerwehren , untergliedert in 341 Löschbezirke, mit fast 12.000 aktiven Feuerwehrangehörigen eine flächendeckende Präsenz und ein Eintreffen am Einsatzort innerhalb kürzester Zeit. Den Feuerwehrleuten im ganzen Saarland gilt die besondere Anerkennung der Landesregierung . Das Engagement der Feuerwehren erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern sich sicher zu fühlen. Die Frauen und Männer der Feuerwehren nehmen große persönliche Anstrengungen in Kauf, damit die Menschen im Saarland im Notfall mit schneller und fachkundiger Hilfe rechnen können. Die Mitglieder der Feuerwehren geben so ein herausragendes Beispiel für eine lebendige Bürgergesellschaft, in der sich die Menschen aktiv füreinander einsetzen. Die Erhaltung dieses flächendeckenden Systems des Brandschutzes und der Technischen Hilfe und die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Feuerwehrwesen sind übergreifende politische Ziele der Landesregierung. a) Wie viele Beschäftigte gab es in den Jahren 2008 bis 2011 bei der Berufsfeuerwehr im Saarland? (Bitte nach Ort, Jahren, Alter, Dienstgrad und Geschlecht unterscheiden) b) Wie viele aktive Mitglieder gab es in den Jahren 2008 bis 2011 bei den einzelnen Freiwilligen Feuerwehren und Freiwilligen Jugendwehren im Saarland? Zu Frage 1: a) Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 431), eine Berufsfeuerwehr zu bilden (Einwohnerzahl 176.098; Stand 30.06.2012). Es ist die einzige Berufsfeuerwehr im Saarland. Folgende Übersicht zeigt die Beamtenstellen im feuerwehrtechnischen Dienst der Berufsfeuerwehr Saarbrücken für die Jahre 2008 bis 2011: Stellenplan 2008 2009 2010 2011 höherer Dienst A 16 1 1 1 1 A 15 2 1 1 1 A 14 A 13 1 1 1 1 gehobener Dienst A 13 g.D. 2 1 2 2 Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Stellenplan 2008 2009 2010 2011 A 12 4 4 3 3 A 11 5 6 6 6 A 10 4 4 4 4 mittlerer Dienst A 9 m.d. 52 52 54 54 A 8 52 52 54 54 A 7 52 52 54 54 Gesamt 175 174 180 180 Folgende Übersicht zeigt die Anzahl der feuerwehrtechnischen Beamten der Berufsfeuerwehr Saarbrücken, gegliedert nach Geschlecht, Alter und Besoldungsgruppe (Stand: 11.12.2012): Berufsgruppe Geschlecht Alter Besoldungsgruppe Anzahl M 36 A 15 1 höherer feuerwehrtechnischer Dienst M 36 A 13 1 M 59 A 13/S 1 gehobener feuerwehrtechnischer Dienst M 56 A 13/S 1 M 58 A 12 1 M 45 A 12 1 M 57 A 11 1 M 50 A 11 1 M 46 A 11 1 M 45 A 11 1 M 42 A 11 1 M 39 A 11 1 M 37 A 11 1 W 34 A 10 1 M 31 A 10 1 M 38 A 9 1 M 59 A 9/S+Zulage 1 mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst M 58 A 9/S+Zulage 2 M 54 A 9/S+Zulage 1 M 52 A 9/S+Zulage 2 M 51 A 9/S+Zulage 1 M 49 A 9/S+Zulage 3 M 48 A 9/S+Zulage 3 Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Berufsgruppe Geschlecht Alter Besoldungsgruppe Anzahl M 47 A 9/S+Zulage 2 M 43 A 9/S+Zulage 1 M 59 A 9/S 1 M 58 A 9/S 1 M 57 A 9/S 1 M 56 A 9/S 1 M 53 A 9/S 2 M 52 A 9/S 1 M 50 A 9/S 2 mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst M 49 A 9/S 3 M 48 A 9/S 1 M 47 A 9/S 3 M 46 A 9/S 3 M 45 A 9/S 3 M 44 A 9/S 4 M 43 A 9/S 4 M 42 A 9/S 2 M 41 A 9/S 3 M 51 A 8 2 M 50 A 8 1 M 49 A 8 1 M 48 A 8 1 M 47 A 8 2 M 45 A 8 3 M 44 A 8 6 M 43 A 8 2 M 42 A 8 6 M 41 A 8 4 M 40 A 8 7 M 39 A 8 2 M 38 A 8 5 M 37 A 8 7 M 36 A 8 2 Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Berufsgruppe Geschlecht Alter Besoldungsgruppe Anzahl M 35 A 8 2 M 32 A 8 2 M 40 A 7 2 M 37 A 7 1 W 36 A 7 1 M 36 A 7 3 M 35 A 7 4 M 34 A 7 3 M 33 A 7 3 M 32 A 7 7 mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst M 31 A 7 8 M 30 A 7 3 M 29 A 7 4 M 28 A 7 4 M 27 A 7 2 Anwärter gehobener feuerwehrtechnischer Dienst M 26 Aw A 9 1 M 29 Aw A 7 1 Anwärter mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst M 27 Aw A 7 3 M 25 Aw A 7 3 M 24 Aw A 7 2 M 23 Aw A 7 2 M 22 Aw A 7 1 b) Das Saarland hatte im Jahr 2011 11.672 Angehörige im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren . Dies ist im Vergleich zu den Jahren 2008 bis 2011 die niedrigste Zahl. Den Höchststand im erfragten Zeitraum wurde 2010 mit 11.761 Feuerwehrangehörigen erreicht . Dies bedeutet einen Rückgang von 0,76 Prozent der Mitgliederzahlen in den Freiwilligen Feuerwehren in den Jahren 2010 auf 2011. Im Folgenden sind die Zahlen von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren des Saarlandes, unterteilt in die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken, für die Jahre 2008 bis 2011 aufgeführt. Die aufgeführten Daten beruhen auf der Erhebung „Feuerwehren im Saarland; Jahresstatistik 2011“ (Stand: 31.12.2011). Weiterführende Daten werden von der jährlich vom Ministerium für Inneres und Sport zu erstellenden Statistik nicht erfasst und liegen daher auch nicht vor. Aufgabenträger des Feuerwehrwesens sind nach § 2 Absatz 1 SBKG die Kommunen. Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Saarland: Freiwillige Feuerwehrangehörige Jugendfeuerwehr Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich 2008 11.694 10.866 828 4.032 3.269 763 2009 11.746 10.885 861 4.054 3.283 771 2010 11.761 10.854 907 4.029 3.248 781 2011 11.672 10.775 897 3.993 3.179 814 Landkreis Merzig-Wadern: Freiwillige Feuerwehrangehörige Jugendfeuerwehr Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich 2008 2.071 1.931 140 765 603 162 2009 2.082 1.928 154 803 619 184 2010 2.092 1.928 164 819 615 204 2011 2.094 1.935 159 819 610 209 Landkreis Neunkirchen: Freiwillige Feuerwehrangehörige Jugendfeuerwehr Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich 2008 1.497 1.409 88 471 388 83 2009 1.484 1.390 94 483 389 94 2010 1.490 1.392 98 481 393 88 2011 1.491 1.385 106 451 374 77 Regionalverband Saarbrücken: Freiwillige Feuerwehrangehörige Jugendfeuerwehr Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich 2008 2.303 2.110 193 653 548 105 2009 2.310 2.114 196 691 585 106 2010 2.272 2.073 199 656 556 100 2011 2.273 2.066 207 683 568 115 Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Landkreis Saarlouis: Freiwillige Feuerwehrangehörige Jugendfeuerwehr Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich 2008 2.155 2.008 147 697 591 106 2009 2.187 2.033 154 689 594 95 2010 2.204 2.041 163 654 551 103 2011 2.166 2.014 152 650 534 116 Saarpfalz-Kreis: Freiwillige Feuerwehrangehörige Jugendfeuerwehr Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich 2008 1.731 1.630 101 657 527 130 2009 1.746 1.636 110 671 541 130 2010 1.758 1.639 119 684 565 129 2011 1.712 1.592 120 663 522 141 Landkreis St. Wendel: Freiwillige Feuerwehrangehörige Jugendfeuerwehr Gesamt Männlich Weiblich Gesamt Männlich Weiblich 2008 1.937 1.778 159 789 612 177 2009 1.937 1.784 153 717 544 173 2010 1.945 1.781 164 735 568 167 2011 1.936 1.783 153 727 571 156 a) Ist es richtig, dass die Mitgliederzahlen in den Jugendfeuerwehren des Saarlandes und die generelle Zahl an Freiwilligen Feuerwehrleuten im Saarland rückläufig sind? b) Falls ja, was sind nach Ansicht der Landesregierung die Ursachen für die rückläufigen Zahlen ? Zu Frage 2: Die demographische Veränderung unserer Gesellschaft ist auch in den Feuerwehren spürbar und wirkt sich auf die Mitgliederzahlen in den Feuerwehren aus. Während im Zeitraum 2002 bis 2010 ein kontinuierlicher Anstieg der Mitgliederzahl in den Freiwilligen Feuerwehren zu verzeichnen war, ist im Jahr 2011 die Zahl gesunken. Dabei ist ein Rückgang sowohl bei den männlichen als auch bei den weiblichen Feuerwehrangehörigen festzustellen . Die Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen im Jahr 2011 rangiert im Zehn-Jahres- Vergleich auf dem vierten Rang. Betrachtet man die Zahlen von vor zehn Jahren, so konnte gegenüber 2002 (11.403 aktive Mitglieder in den kommunalen Feuerwehren) die Zahl der Mitglieder um mehr als vier Prozent gesteigert werden. Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Zudem sind die Mitgliederzahlen nicht in allen Gemeindeverbänden gesunken. Während die Zahlen im Regionalverband Saarbücken sowie in den Landkreisen Merzig-Wadern, Neunkirchen und St. Wendel nahezu konstant geblieben sind, sind die Mitgliederzahlen im Landkreis Saarlouis und im Saarpfalz-Kreis gesunken. Es bleibt somit festzuhalten, dass die Zahlen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht generell rückläufig sind. Die Mitgliederzahl der Jugendfeuerwehren ist im Jahr 2011 wie bereits im vorausgegangen Jahr leicht zurückgegangen. Erfreulich jedoch ist, dass die Zahl der weiblichen Jugendlichen in der Jugendfeuerwehr wie auch in den vergangen Jahren wieder gestiegen ist. Da sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Wesentlichen aus den Jugendfeuerwehren rekrutieren, ist zu erwarten, dass auch die Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren in den kommenden Jahren ebenfalls leicht rückläufig sein werden. Neben der demographischen Veränderung sind als mögliche Ursachen für die rückläufigen Zahlen die Abschaffung der Wehrpflicht, unterschiedliche Formen der Erwerbstätigkeit und ein verändertes Freizeitverhalten zu nennen. Verlässliches und aussagekräftiges statistisches Datenmaterial zu dieser Thematik ist jedoch nicht verfügbar. a) Sollte aus Sicht der Landesregierung den Jugendfeuerwehren die Möglichkeit gegeben werden, das Mindesteintrittsalter abzusenken? b) Könnte damit, wie etwa in Rheinland-Pfalz üblich (vgl. § 9 Abs. 6 Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG), die Mitgliederzahl der Feuerwehren im Saarland erhöht werden, wenn eine Mitgliedschaft für Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr möglich ist? (In einem späteren Lebensalter ist es oft so, dass schon andere ortsansässige Vereine mit ihren Angeboten die Kinder und Jugendlichen an sich gebunden haben.) c) Wenn diese Frage mit nein beantwortet wird, welche Gründe sprechen dagegen? Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht in der Gründung von Vorbereitungsgruppen für Kinder im Alter von mindestens sechs Jahren bis höchstens zehn Jahren eine sinnvolle Ergänzung für die Jugendfeuerwehren. Das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr sollte bei acht Jahren bleiben. Kinder aus den Vorbereitungsgruppen können damit entsprechend ihrem Entwicklungsstand flexibel in die Jugendfeuerwehr wechseln. Dies stärkt zu einem die Attraktivität der Jugendfeuerwehr und zum anderen können Kinder schon frühzeitig in die Freiwillige Feuerwehr integriert werden, bevor sie sich bereits an andere Aktivitäten gebunden haben. Die rechtlichen Grundlagen sollen im Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes, das sich als Ressortentwurf derzeit in der externen Anhörung befindet, geschaffen werden. Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - a) Welche Maßnahmen wurden seitens der Landeregierung und der jeweiligen Feuerwehren getroffen, um verstärkt auch Frauen und junge Menschen bei der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen? b) Gibt es einen Frauen-/ Jugendförderungsplan der Landesregierung? Wenn ja, welche Maßnahmen sehen diese Pläne vor? c) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung , um zukünftig mehr Frauen und generell neue Bewerber für den Dienst bei der Berufsfeuerwehr bzw. Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen? (Bitte jeweils nach Maßnahme sowie zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr untergliedern) d) Wurde etwa auch überlegt, die Bewerbungshomepage der Berufsfeuerwehr entsprechend attraktiv zu gestalten und/oder durch spezielle Werbekampagnen verstärkt offene Stellen bei der Berufsfeuerwehr sowie generell die Mitgliedschaft bei einer Freiwilligen Feuerwehr zu bewerben? Falls nein, warum nicht? e) Werben die verantwortlichen Stellen verstärkt auch im Nachwuchsbereich um Frauen, beispielsweise durch sogenannte „Girls Days“ sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für Freiwillige Feuerwehren oder durch sonstige Informationsveranstaltungen ? Wenn nein, warum nicht? f) Wie und in welcher Höhe wird die Nachwuchsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren zurzeit durch die Landesregierung unterstützt und gefördert ? g) Soll die jährliche Förderung der Jugendarbeit des Landesfeuerwehrverbandes erhöht werden und wenn ja, in welcher Höhe? Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Zu Frage 4: a) Aufgabenträger des Feuerwehrwesens sind die Kommunen. Initiativen zur Förderung dieses besonderen und wichtigen Ehrenamtes müssen deshalb vorrangig von den Kommunen und ihren Feuerwehren ausgehen. Die kommunalen Feuerwehren werben saarlandweit für neue Mitglieder durch Aktionstage und andere Veranstaltungen. So hat die Feuerwehr Illingen, Löschbezirk Hirzweiler den 1. Preis des Feuerwehr-Awards 2010 in der Kategorie Öffentlichkeitsarbeit für eine Werbekampagne zur Gewinnung neuer Mitglieder erhalten. Es ist auch der Landesregierung seit jeher ein großes Anliegen , die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehren gebührend zu würdigen und nach Kräften zu unterstützen. So finanziert die Landesregierung seit 2009 die Stelle einer Jugendreferentin bei der saarländischen Jugendfeuerwehr zunächst in Teilzeit-, seit 2011 in Vollzeitform. Auch hat die Landesregierung in der Vergangenheit die Kampagne des Deutschen Feuerwehr-Verbandes (DFV) „Frauen am Zug“ unterstützt. Mit dieser bundesweiten Kampagne hat der DFV für ein verstärktes Engagement von Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren geworben. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihre Prüfungsordnung über die Durchführung der Eignungsfeststellungsverfahren für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst sowie die Durchführung der Auswahlverfahren für die Zulassung zum Aufstieg im feuerwehrtechnischen Dienst überarbeitet und geschlechtergerecht angepasst. Die Ausschreibungstexte für Stellenausschreibungen wurden angepasst. Der Sporttest wurde im Internet veröffentlicht und erstmals 2012 wurde ein Schnupper-Sporttest durchgeführt . b) Da sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die Freiwilligen Feuerwehren in Zuständigkeit der jeweiligen Kommunen stehen, bestehen landesseitig keine Frauen- und Jugendförderpläne . c) Für die Berufsfeuerwehr Saarbrücken als einzige Berufsfeuerwehr im Saarland sind für eine gute Bewerberlage ein attraktives Berufsbild und das Vorliegen beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten entscheidend. Hier prüft die Landesregierung eine Überarbeitung der Saarländischen Feuerwehrlaufbahnverordnung. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist Ziel der Landesregierung, trotz der gesellschaftlichen Veränderungen die gute Personalausstattung durch eine Förderung der Jugendarbeit und das Erschließen neuer Zielgruppen für das Ehrenamt in der Feuerwehr zu stärken. Die Feuerwehren sollen in Zukunft in ihrer Zusammensetzung die sich zunehmend verändernde Gesellschaft besser widerspiegeln. Deshalb sollen die Feuerwehren verstärkt um Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund werben. Die Landesregierung hat deshalb in der Vergangenheit das „Projekt i“ von Jugendrotkreuz und Jugendfeuerwehr unterstützt, mit dem in den beiden Jugendorganisationen Wege für eine verstärkte Gewinnung und Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund aufgezeigt werden sollten. Auch der Arbeitskreis „Hilfsorganisationen im Saarland“ beim Ministerium für Inneres und Sport hat sich wiederholt mit dem Thema „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Hilfsorganisationen“ befasst. Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Eine weitere Möglichkeit sieht die Landesregierung in der Verstärkung einer motivierenden Anerkennungskultur. Als ein Beispiel kann hier der Neujahrsempfang 2013 der Ministerpräsidentin unter dem Motto „Das Saarland sagt: Danke“, in dessen Mittelpunkt das Ehrenamt für den Schutz der Bevölkerung stand, genannt werden. Auch allgemeine Ehrenamts-Fördermaßnahmen wie die Ehrenamtskarte erreichen die Freiwilligen Feuerwehren. Ein stärkerer Fokus soll auch auf die Vereinbarkeit von freiwilligem Engagement und Beruf gelegt werden und deshalb Betriebe und Verwaltungen für die Freistellung von Feuerwehrangehörigen sensibilisiert werden. Die Feuerwehren legen in den vergangenen Jahren ein Augenmerk auf eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit. Als Beispiel sei hier das im Jahr 2012 in der Gemeinde Losheim am See durchgeführte Projekt „Feuerwehr zum Anfassen“ genannt. Das Ministerium für Inneres und Sport ist auf verschiedenen Ebenen im Wege der Gremienarbeit mit der Thematik befasst. Auf Beschluss des Arbeitskreises V Feuerwehrangelegenheiten , Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Innenministerkonferenz befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den Auswirkungen des demografischen Wandels auf das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppenarbeit ist auch ein Forschungsprojekt zur nachhaltigen Sicherstellung der ehrenamtlichen Hilfeleistungsstruktur im Bevölkerungsschutz initiiert. Auf Landesebene wird sich in der Sitzung der Brandinspekteure am 24. Januar 2013 eine Arbeitsgruppe „Zukunftsbild Feuerwehr 2020“ unter Leitung des Landesbrandinspekteurs konstituieren. d) Aufgabenträger für die Berufsfeuerwehr ist nach § 2 Absatz 1 SBKG die Landeshauptstadt Saarbrücken. Somit ist auch die Landeshauptstadt Saarbrücken für die Inhalte der Homepage der Berufsfeuerwehr verantwortlich. Seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken gab es bereits Überlegungen zur attraktiveren Gestaltung der Bewerbungshomepage und Werbekampagnen. e) Die primären Aufgabenträger werben auch im Nachwuchsbereich um Frauen. Hierzu ist u.a. der Girls-Day zu nennen. Durch den DFV wurde die Kampagne „Frauen am Zug“ initiiert. Die Werbekampagne ist Teil des Projektes „Mädchen und Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren“ und ergänzt die eher nach innen gerichteten Maßnahmen. Finanziell wurde das Projekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Die saarländische Landesregierung hat die Kampagne ebenfalls unterstützt. f) Die Nachwuchsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr wird aus den dem Ministerium für Inneres und Sport jährlich nach § 48 SBKG zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gefördert und stellt die kontinuierliche Förderung der Jugendarbeit sicher. Mit der Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro sollen Investitionen , Anschaffungen und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Brandschutzerziehung gefördert werden. Durch die Gewährung einer Zuwendung ist die Förderung dieser Maßnahmen für die Saarländische Jugendfeuerwehr möglich. Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 12 - Um die Jugendarbeit des Landesfeuerwehrverbandes in der Bildungsarbeit noch stärker zu unterstützen, hat die saarländische Landesregierung schon im Jahr 2010 die Zuwendungen für Personal- und Sachkosten für eine Jugendbildungsreferentin in die jährliche Zuwendung für den Landesfeuerwehrverband mit einbezogen. In diesem Projekt wird zur Finanzierung einer Stelle jährlich eine Zuwendung in Höhe von 60 Prozent (Personalkosten, Sachkosten, Leasingkosten Dienstfahrzeug) mit 26.782,61 Euro durch das Ministerium für Inneres und Sport gewährt. Die restlichen 40 Prozent gewährt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Mit diesem Projekt wird die Arbeit der Jugendfeuerwehren konzeptionell weiterentwickelt und organisatorisch gestrafft. Zudem wurde im Jahr 2012 der Feuerwehr-Award umstrukturiert und in Kategorien untergliedert. Ausgezeichnet werden Projekte und Konzepte, die nachhaltig sind und Beispiel für andere Feuerwehren, Löschbezirke und Jugendfeuerwehren geben können . Die Kategorie A beinhaltet die Thematik „Festigung der Mitgliederzahlen durch eine attraktive Jugend- und Mitgliederarbeit in der Feuerwehr“. Der Sieger in dieser Kategorie erhält eine Geldprämie in Höhe von 2.000 Euro. g) Eine Erhöhung der jährlichen Förderung ist nicht geplant. a) Gibt es von Seiten der Landesregierung Maßnahmen oder Überlegungen irgendeiner Art von zusätzlicher Rentenversicherung („Feuerwehrrente “), Zusatzversorgung oder Jubiläumsprämien oder eine Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Saarland einzuführen (bzw. ggf. zu erweitern), wie dies teilweise in anderen Bundesländern schon erfolgt, um die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr für potenzielle Interessenten zukünftig attraktiver zu gestalten? b) Falls nein, warum nicht? c) Welche Kosten würden bei der Einführung einer derartigen Feuerwehrrente, Prämien usw. auf das Saarland und die Kommunen zukommen. Zu Frage 5: a) Für ehrenamtliche feuerwehrtechnische Beauftragte und Beraterinnen oder Berater der Aufsichtsbehörden sowie ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, sind in der Feuerwehr- Entschädigungsverordnung (FwEVO) vom 25. Januar 2008 (Amtsbl. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 431), Aufwandsentschädigungen festgelegt. Eine grundlegende Erweiterung dieser Aufwandsentschädigungen ist von der Landesregierung nicht geplant. Von Seiten der Landesregierung gibt es auch keine Maßnahmen oder Überlegungen, irgendeine Art von zusätzlicher Rentenversicherung, Zusatzversorgung oder Jubiläumsprämien für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einzuführen. Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 13 - b) Die Landesregierung sieht finanzielle Anerkennungsformen allein für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren unter dem Aspekt der Gleichbehandlung mit dem Katastrophenschutz und anderen Bereichen ehrenamtlichen Engagements sowie aus haushaltspolitischen Gründen durchaus kritisch. c) Eine zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren wie z.B. in Thüringen mit einem Betrag von sechs Euro monatlich jeweils für das Land und die Gemeinden für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen würde im Saarland jährliche Kosten von rund 840.000 Euro jeweils für das Land und die Gemeinden verursachen (11.672 aktive Angehörige in den Freiwilligen Feuerwehren zum Stand 31.12.2011). Eine Anerkennungsprämie wie in Hessen (nach zehn Dienstjahren 100 Euro, nach 20 Dienstjahren 200 Euro, nach 30 Dienstjahren 500 Euro und nach 40 Dienstjahren 1.000 Euro) würde ohne Berücksichtigung einer Rückwirkungsregelung bei unterstellter gleichmäßiger Altersverteilung in allen Stufen einer 45-jährigen aktiven Dienstzeit im Saarland Kosten von rund 466.000 Euro im Jahr verursachen. a) Sieht die Landesregierung die öffentliche Sicherheit im Rahmen der Brandbekämpfung aufgrund der Nachwuchsprobleme im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren und der geringen Mitgliederzahlen bereits jetzt und insbesondere im Hinblick auf die kommenden Jahre als konkret gefährdet an? b) Falls nein, durch welche Maßnahmen will die Landesregierung zukünftig die mangels Nachwuchs fehlende Anzahl an Einsatzkräften kompensieren ? c) Wie wird von Seiten der Landesregierung sichergestellt , dass insbesondere in den ländlichen Gebieten des Saarlandes Löschbezirke und Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten werden können, ausreichend Einsatzkräfte für einen Einsatz vorhanden sind und die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren ihren Einsatzort innerhalb der hierfür angesetzten Ankunftszeit von maximal acht Minuten nach Alarmierung erreichen können? Zu Frage 6: a) Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Landesregierung sieht die öffentliche Sicherheit im Rahmen der Brandbekämpfung weder jetzt noch im Hinblick auf die kommenden Jahre als konkret gefährdet an. Drucksache 15/351 (15/239) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 14 - b) Auf die Antwort zu Frage 4c wird verwiesen. Die Landesregierung legt Schwerpunkte auf die Intensivierung der Jugendarbeit und auf die Erschließung des Engagementpotenzials bislang eher vernachlässigter oder noch zu wenig erreichter Bevölkerungsgruppen . c) Die fachliche Basis für die Festlegung der erforderlichen Personalstärke und Ausstattung sowie der strategisch notwendigen Standorte von Feuerwehrhäusern und - wachen der Feuerwehr einer Gemeinde bildet der gemeindespezifische Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Technische Hilfe (BEP). Gemäß § 3 SBKG haben die Gemeinden einen BEP zu erarbeiten und fortzuschreiben und orientiert an der BEP eine dem örtlichen Bedarf entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Im Rahmen des BEP muss jede Gemeinde nach allgemein anerkannten Maßstäben eigenverantwortlich Schutzziele definieren und über das Schutzniveau entscheiden. Dabei sind die Besonderheiten des Gemeindegebietes und die gemeindespezifischen Gefährdungspotenziale zu beachten . Das Schutzniveau, also die Zeit in der Einheiten mit einer bestimmten Quantität, Qualität und technischer Ausstattung im Ereignisfall wirksame Hilfe leisten sollen, muss im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten rechtlichen Vorgaben definiert werden und den in den Feuerwehr-Dienstvorschriften festgelegten feuerwehrtaktischen Grundsätzen sowie den Unfallverhütungsvorschriften genügen. Grundlage für den BEP bildet die vom Ministerium für Inneres und Sport erlassene Verwaltungsvorschrift zur Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe und zur Regelausstattung der Feuerwehren mit Fahrzeugen (Planungs- und AusstattungsVV) vom 18. September 2007, in der u. a. für bebaute Gebiete (innerorts) grundsätzlich eine Eintreffzeit von acht Minuten für die erste eintreffende Einheit bei einem Erreichungsgrad von 80 Prozent empfohlen wird. Den Brandschutz und die Technische Hilfe gewährleisten nach Maßgabe des SBKG die Gemeinden, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken im Auftrag des Landes. Während die Aufgabenträgerschaft der Landkreise und des Regionalverbandes überörtliche Aufgaben beinhaltet, liegt die grundsätzliche Verantwortung zur Organisation und Gewährleistung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe bei den Gemeinden. Wesentliches Merkmal des Feuerwehrwesens ist somit die rechtliche Anbindung an die Gemeinde, die nach dem Örtlichkeitsprinzip diese Aufgabe grundsätzlich alleine wahrnehmen muss. Initiativen zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft müssen deshalb vorrangig von den Gemeinden und ihren Feuerwehren ausgehen. Das Land unterstützt und berät die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Neben der Rechts- und Fachaufsicht beschränken sich die Möglichkeiten des Landes wegen der grundgesetzlich definierten gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie im Wesentlichen auf Koordinierungsaufgaben. Darüber hinaus fördert das Land den Brandschutz und die Technische Hilfe und kann sich im Rahmen des jeweiligen Landeshaushalts an Maßnahmen von allgemeiner oder überörtlicher Bedeutung sowie an den persönlichen Aufwendungen der Feuerwehrangehörigen aus Anlass ihrer Aus- und Fortbildung beteiligen. Hier setzt die Landesregierung ihren Schwerpunkt. Konkret gewährt das Land den Gemeinden eine Beihilfe in Höhe von 60 Prozent zu den mit dem Besuch von Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule entstehenden Lohnausfallkosten. Hierdurch und durch die kostenlose Nutzung der durch das Land getragenen Landesfeuerwehrschule durch die Gemeinden trägt die Landesregierung wesentlich zu einem landesweit einheitlichen Qualitätsstandard in den Feuerwehren und Sicherheitsniveau für die Bevölkerung bei.