LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/373 (15/309) 06.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Folgen der Erhöhung des Holzeinschlags im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Ende letzten Jahres hat die staatliche Holzernte begonnen und laut Pressebericht sollen im Saarforst bis April zwischen 100.000 und 120.000 Bäume im Wald eingeschlagen werden. Der Saar- Forst Landesbetrieb setzt jährlich etwa 10 Mio. Euro mit der Holzernte um, was 65 % seines Umsatzes entspricht. Durch den Holzverkauf soll die Haushaltslage des Betriebes verbessert werden, denn gegenüber dem Vorjahr steigert der Landesbetrieb mit 230.000 Erntefestmetern das Volumen um ca. 10.000 bis 20.000 Erntefestmeter.“ Wie begründet sich die Zulässigkeit der ca. 10 %igen Erhöhung des Holzeinschlags im nächsten Haushaltsjahr? a) Wurde in den vergangenen Jahren etwa zu wenig eingeschlagen und Nutzungspotenzial „verschenkt “, wenn ja warum? Zu Frage 1: Nach § 11 Waldgesetz für das Saarland (Gesetz Nr. 1069, Landeswaldgesetz, LWaldG vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007) ist der Wald im Rahmen seiner Zweckbestimmung nach den Regeln der guten fachlichen Praxis zu bewirtschaften. Bei der Bewirtschaftung des Waldes sind die Waldbesitzer unter anderem dazu verpflichtet, dass die nachhaltige natürliche Entwicklung des Waldökosystems dauerhaft gewährleistet ist. Die Waldbesitzer haben für eine nachhaltige Holzproduktion nach Menge und Güte Sorge zu tragen. Nach § 13 LWaldG Absatz 1 sind für den Staats- und Körperschaftswald periodische Betriebspläne und jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen. Nach Absatz 5 ist durch die periodischen Betriebspläne und Betriebsgutachten die Nachhaltigkeit sicherzustellen und darüber hinaus ein den wirtschaftlichen Verhältnissen des Waldeigentümers Rechnung tragender Holzvorrat mit bester Leistungsfähigkeit anzustreben. Ausgegeben: 06.03.2013 (23.01.2013) Drucksache 15/373 (15/309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Nach Absatz 6 haben sich die jährlichen Wirtschaftspläne im Rahmen der periodischen Betriebspläne zu halten. Im Jahr 2007 hat der SaarForst Landesbetrieb (SFL) eine Inventur des Staatswaldes als statistisch abgesicherte Inventur auf Stichprobenbasis durchgeführt. Zuvor wurde im Staatswald erstmalig im Jahr 1990 eine solche Inventur in einem relativ weiten 1 x 1-km Inventurnetz durchgeführt und 1996 wiederholt. Die Staatswaldinventur 2007 führte dieses Verfahren als Datengrundlage für den SFL als 3. Wiederholungsinventur fort und verdichtete es zusätzlich auf ein Rastermaß von 250 x 500 Meter. Jede Stichprobe repräsentiert damit 12,5 ha bei einer Gesamtzahl von 3.180 Stichproben. Wesentliche Ergebnisse dieser Inventur waren: - Erhöhung des Flächenanteiles der Laubbäume um 12 % von 63 % auf 75 % seit 1990, - Erhöhung des Holzvorrats pro Hektar (ha) von 196 m³ auf 316 m³ (Vorratsfestmeter) seit 1990 und - die Zuwachsleistung pro Jahr und ha liegt bei 11,7 m³ (Vorratsfestmeter). Die Ergebnisse der Inventur wurden den politischen Parteien und den Nichtregierungsorganisationen wie z. B. NABU und BUND im Jahr 2008 vorgestellt und mit diesen diskutiert. Auf der Grundlage der Staatswaldinventur wurde der Zielvorrat für den Staatswald auf einen Holzvorrat von 350 m³ pro ha festgelegt. In der Folgezeit bis 2009 wurden alle mittelalten und alten Waldbestände im Staatswald (Laubbäume älter als 80 Jahre, Nadelbäume älter als 60 Jahre) vom Umweltministerium und dem SFL bereist. Auf der Grundlage der Waldbewirtschaftungsrichtlinien für den Staatswald wurden die Holznutzungen in diesen Beständen diskutiert. Basierend auf der Staatswaldinventur und der anschließenden Bereisungen genehmigte das Umweltministerium als Forstbehörde gemäß § 13 LWaldG diesen Betriebsplan für den SFL. Das zum 01.01.2010 vom Ministerium für Umwelt genehmigte Betriebswerk sieht für den Planungszeitraum von 2010 bis 2019 eine Nutzungsmenge von insgesamt rd. 2,1 Millionen m³ vor. Das entspricht einer mittleren jährlichen Nutzung von ca. 210.000 m³. Bei einem Zuwachs von 11,7 m³/a/ha (Vorratsfestmeter; Anmerkung: Ein Vorratsfestmeter entspricht 0,8 Erntefestmeter) wurde unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes , der Flächen ohne Holznutzungen (Urwald vor den Toren der Stadt, Naturwaldzellen und Kernzone Biosphäre) sowie der Tot- und Biotopholzkonzeption ein Nutzungssatz von 6,4 m³/a/ha (Erntefestmeter) genehmigt. Somit werden in dieser Forsteinrichtungsperiode lediglich 68 % des Zuwachses genutzt. Der jeweilige jährliche Einschlag richtet sich nach betrieblichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen (Holzmarkt, Holzpreise, Arbeitskapazität, Umsetzung waldbaulicher Prioritäten). Die Einhaltung des genehmigten Gesamthiebssatzes wird durch die Berechnung abgeglichener Hiebssätze kontrolliert. Dabei wird der vollzogene Holzeinschlag von der geplanten Gesamtnutzung abgezogen und die verbleibende Nutzungsmenge auf die Restlaufzeit des Betriebswerks verteilt. Drucksache 15/373 (15/309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Danach ergibt sich für das Jahr 2013 folgender abgeglichener Hiebssatz: Genehmigter Gesamthiebssatz 01.01.2010 2.100.000 m³ Vollzug 2010 - 190.800 m³ Vollzug 2011 - 188.700 m³ Vollzug 2012 (voraussichtlich) - 220.000 m³ Verbleibende Nutzung 1.500.500 m³ Abgeglichener Hiebssatz 2013 - 2019 214.400 m³ (Erntefestmeter) Dieser liegt also in einem Jahr höher, im anderen Jahr niedriger. Für 2013 liegt er mit 225.500 m³ wieder etwas höher. Damit sollen die geringeren Erntemengen aus den Jahren 2010 bis 2011ausgeglichen werden. Es wurde kein Nutzungspotential verschenkt. In den Jahren 2010 und 2011 wurde mehr Zuwachs akkumuliert. Dieser angelegte Vorrat wurde bzw. wird in den darauffolgenden Jahren mitgenutzt. Dieser Ablauf entspricht dem Wesen von Forstbetrieben. Diese können aufgrund der Gesetzmäßigkeiten des Waldwachstums einigermaßen flexibel auf Natur- und Marktgegebenheiten reagieren. Wer hat die plötzliche Einschlagsreserve festgestellt und unter welchen Erhebungen (Gutachten) wurde sie hergeleitet? a) In welchem Verhältnis stehen diese Personen bzw. Institutionen zum SaarForst Landesbetrieb? b) Besteht ein Dienst- oder Dienstleistungsverhältnis oder sonstige Abhängigkeiten oder Verbindungen ? Zu Frage 2: Aus den Ausführungen zu Frage 1 ergibt sich, dass die geplante Nutzung für das Jahr 2013 in keinem Zusammenhang mit einer „plötzlichen Einschlagsreserve“ steht. Die Gegenüberstellung von Planung und Vollzug und Herleitung entsprechender Nutzungspotentiale für Baumarten und Nutzungsarten im Rahmen des genehmigten Nutzungssatzes ist eine betriebliche Aufgabe des SaarForst Landesbetriebes. Der SFL untersteht dabei als nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz der Fachaufsicht des Ministeriums. In Verbindung mit der Wirtschaftsplanung des SFL wird auch der Hauungsplan als wichtiger Bestandteil der Wirtschaftsplanung geprüft und genehmigt Rechtfertigt die derzeitige Holzmarktsituation (etwa auf Grund besonders hoher Holzpreise) eine Einschlagserhöhung oder wären zu einem anderen Zeitpunkt bessere Holzpreise zu erzielen? Zu Frage 3: Die Rundholzsortimente erzielen zurzeit am Holzmarkt gute bis auskömmliche Preise und werden zum Teil über die verfügbaren Mengen hinaus nachgefragt. Die aktuellen Preise sind in der Regel bis Jahresmitte in den entsprechenden Holzverkaufsverträgen festgeschrieben. Drucksache 15/373 (15/309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Eine Vorhersage wie sich der Rundholzmarkt in den jeweiligen Sortimentsbereichen darüber hinaus entwickeln wird, ist schwer möglich. Holz ist zwar ein gefragter Rohstoff wird aber - mit Ausnahme des Brennholzes, das regional gehandelt wird - auf einem globalen Markt gehandelt und unterliegt somit auch den kurzfristig schwankenden Gesetzmäßigkeiten eines Weltmarktes. Wäre es schädlich für unsere Wälder, die zusätzlichen 10 % im Wald zur Steigerung der Holzvorräte pro Hektar stehen zu lassen? Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, bewegt sich der geplante Einschlag im Jahr 2013 im Rahmen der durch die genehmigte Forsteinrichtung möglichen Nutzungen. Waldbautechnische und ökologische Planungen sind in diesen Nutzungssatz eingeflossen. Hohe Holzvorräte können grundsätzlich die natürliche Verjüngung von lichtbedürftigen Baumarten wie der Eiche beeinträchtigen, die gerade wegen ihrer Wärmetoleranz im Rahmen zukünftiger klimatischer Veränderungen an Bedeutung zunehmen. Wie hoch ist das CO2-Speicherpotenzial der zusätzlichen Einschlagsmasse konkret? Zu Frage 5: Der Holzvorrat des saarländischen Staatswaldes von 12,1 Mio. m3 (Staatswaldinventur 2007) enthält ca. 4,6 Mio. to Kohlenstoff. Dies entspricht einer Menge von 16,3 Mio. to CO2. Nach der bestehenden Forsteinrichtungsplanung werden bis zum Ende der zehnjährigen Planungsperiode ca. 2,3 Mio. to CO2 zusätzlich festgelegt. Die geplante Holznutzung gemäß Forsteinrichtung entspricht einer mittleren jährlichen Kohlenstoffbindung von 99.000 to Kohlenstoff oder 352.000 to CO², die jährliche Abweichung des tatsächlichen Holzeinschlages nach oben oder unten um 10 % entspricht ca. 35.000 to CO2. Wie hoch ist derzeit der Holzvorrat pro Hektar im Staatswald und bei welcher Höhe liegt er nach der Einschlagserhöhung um ca. 10 %? Wo liegt das Saarland dabei im Bundesvergleich? Zu Frage 6: Mit Hochrechnung der Ergebnisse der Staatswaldinventur 2007 (316 m3/ha) beträgt unter Berücksichtigung von Nutzung und Zuwachs der Holzvorrat im Staatswald derzeit ca. 350 m3/ha. 10 % des genehmigten Hiebssatzes entspricht einem Holzvorrat von ca. 0,8 m3/ha oder 0,2 % des Gesamtvorrates. Laut Bundeswaldinventur II (2002) liegt der Staatswald des Saarlandes mit 280 m³/ha unter dem Bundesdurchschnitt aller Staatswälder von 311 m³/ha. Mit aktuelleren Daten zum Bundesvergleich ist erst nach Auswertung der Bundeswaldinventur III ab Anfang 2015 zu rechnen. Erläuternd wird darauf hingewiesen, dass für die Situation des saarländischen Staatswaldes die Daten der Staatswaldinventur 2007 aufgrund des wesentlich dichteren Stichprobennetzes aussagekräftiger und belastbarer sind als die Daten der Bundeswaldinventur. Weiter ist davon auszugehen, dass der Staatswald im Saarland sich in seinem Durchschnittsvorrat weiter dem Bundesdurchschnitt angenähert hat, weil er in den zurückliegenden Jahren seit 2002 von Sturmwurfkalamitäten wie z. B. Kyrill verschont wurde. Drucksache 15/373 (15/309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Bestehen mit der Nutzungssteigerung noch ausreichend „stille Reserven“, um mögliche künftige Kalamitäten und Zwangsnutzungen (Borkenkäfer, Orkanschäden, Baumsterben etc.) ausreichend auszugleichen? Zu Frage 7: Bedingt dadurch, dass nur ein Teil des Zuwachses genutzt wird, wird über die Dauer der Forsteinrichtungsperiode eine Reserve im Sinne einer Anreicherung des Holzvorrates gebildet Eine Erhöhung der genehmigten Gesamtnutzung für die Jahre 2010 bis 2019 ist nicht vorgesehen. Ist das erhöhte Windwurfrisiko für stark durchforstete bzw. stark genutzte Bestände im Hinblick auf zunehmende Orkanereignisse hinreichend berücksichtigt ? a) Indizieren zunehmende Orkane nicht eher eine Reduzierung des Einschlags, um das Windwurfrisiko möglichst gering zu halten? Zu Frage 8: Durch die Aufrauhung des Kronendaches von Waldbeständen infolge von Durchforstungen wird die Bestandsstabilität für einige Jahre zunächst herabgesetzt. Ziel der waldbaulichen Behandlung ist es, einzelbaumorientiert vitale und wertvolle Baumindividuen zu erziehen. Die verbleibenden Bäume werden in ihrer Kronenentwicklung gefördert und gewinnen damit zukünftig an Stabilität. In jüngeren Beständen (jünger als 60 Jahre bei Nadelbäumen bzw. jünger als 80 Jahre bei Laubbäumen) wurde schon vor vielen Jahren das bestandsweise Arbeiten verlassen und wird einzelbaumorientiert gearbeitet. Ziel ist die Produktion von stabilen (große Krone und großer Durchmesser) wertvollen Bäumen auf hohem ökologischen Niveau. a) Die Sturmereignisse der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die sogenannte Bestandsstabilität nicht ausreicht, um katastrophalen Kalamitäten wie etwa „Vivian“ und „Wiebke“, „Lothar“ oder „Kyrill“ zu begegnen. Im Gegenteil sind gerade die Wälder am stärksten betroffen, in denen wenig waldbaulich gearbeitet wurde und die einzelnen Bäume im Kampf um das Licht sehr hoch gewachsen sind, entsprechend kleine Kronen und geringe Durchmesser haben und somit als Einzelbaum keinerlei Stabilität gegenüber Stürmen aufweisen. Bei extremen Sturmereignissen fallen solche Wälder flächig um und hinterlassen Kahlflächen. Eine standortgerechte Baumartenwahl, die sich an der potentiell natürlichen Waldvegetation orientiert, bietet überdies nach bisherigem Wissensstand eine gewisse Risikoabwehr gegen Sturmwurfereignisse. Diese wird im Staatswald des Saarlandes mit der Einführung der naturnahen Waldwirtschaft seit 25 Jahren erfolgreich betrieben. Drucksache 15/373 (15/309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Kann ausgeschlossen werden, dass durch die einschlagsbedingt erhöhte Sonnenexposition (Verringerung von Beschattung und Beschattungszeiten) zusätzliche Schäden an den Waldbeständen entstehen (Sonnenbrand, Borkenkäfer, Prachtkäfer, Ozonschäden)? a) Wurde nicht im vergangenen Jahr die Forstwirtschaft beispielsweise vor Schäden durch Prachtkäfer in Laubholzbeständen gewarnt, und steht die Entscheidung zur Erhöhung des Einschlags nicht dieser Warnung exakt entgegen? b) Welche Auswirkung hat die Einschlagserhöhung auf den Wasserhaushalt in saarländischen Wäldern? Zu Frage 9 und 9a): Bedingt durch die klimatischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte haben sich generell die Lebensbedingungen biotischer Schadorganismen verbessert; das gilt unter anderem für Borkenkäfer und Prachtkäfer, wobei letztgenannter immer dann verstärkt auftritt, wenn Eichen durch Frostspanner und Eichenwickler vorgeschädigt und damit geschwächt sind (Gradation im Rhythmus von etwa 7 Jahren). Borkenkäfer wie bspw. der sogenannte Buchdrucker neigen je nach klimatischen Bedingungen in der Vegetationszeit (trocken-heiße Witterung) zu Massenvermehrungen, die dann entsprechend große Schäden bewirken. Außerhalb dieser Gradationen sind Fichten immer dann gefährdet, wenn sie wenig vital sind und entsprechend wenig Harz bilden können, um das Eindringen der Borkenkäfer zu verhindern. Großkronige und gut wasserversorgte (und damit vitale) Fichten sind hier eng aufgewachsenen Fichten deutlich überlegen. Sonnenbrand und Ozonschäden spielen im saarländischen Wald eine eher untergeordnete Rolle, wobei Sonnenbrand gerade dann auftritt, wenn Bäume sehr lange dicht standen und plötzlich der prallen Sonne ausgesetzt werden. In der vom SaarForst Landesbetrieb betriebenen Bewirtschaftungsform werden waldbauliche Eingriffe in der hier sensiblen Phase der Vorratspflege (Altersbereich: etwa 60 bis 100 Jahre bei der Buche) sehr behutsam durchgeführt. Dies verringert die Gefahr, dass die bisher beschattete Rinde der Bäume plötzlich der Besonnung und somit starken Temperaturschwankungen ausgesetzt wird. Auch die Zielstärkennutzung erfolgt einzelbaumweise und nie vollständig in flächiger Form, da aufgrund einer betrieblichen Festlegung in der Waldbewirtschaftungsrichtlinie u. a. dafür gesorgt wird, dass immer mindestens 100 m³ pro Hektar Holzvorrat an großkronigen Altbäumen auf der Waldfläche stehen bleibt. Das waldbauliche Handeln zielt somit konsequent darauf, dass diese beschriebenen Gefahren möglichst nicht auftreten. b) Abgesehen davon, dass – wie bereits gesagt – keine Einschlagserhöhung stattfindet , bedeuten hohe Holzvorräte auch immer, dass weniger Wasser auf den Boden gelangt und mehr Wasser verdunstet wird. In dichten Fichtenwäldern bildet sich regelmäßig Moder oder gar Rohhumus als Bodenauflage. Hier besteht die Gefahr, das Wasser auf den Wachsschichten der am Boden liegenden Nadeln oberflächig abfließt und damit nicht dem Waldboden zur Verfügung steht. Drucksache 15/373 (15/309) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Wurden Naturschutzverbände an der Entscheidung beteiligt und wie stehen diese dazu? Zu Frage 10: Wie oben bereits ausgeführt, wurde den Nichtregierungsorganisationen wie z. B. auch den anerkannten Naturschutzverbänden das Ergebnis der Staatswaldinventur 2007 vorgestellt. Da im Jahr 2013 keine Einschlagserhöhung bezogen auf die zehnjährige Betriebsplanung stattfindet, ist eine Beteiligung der Naturschutzverbände nicht vorgesehen . Die angesprochene Fragestellung wurde auch seitens der Naturschutzverbände im Rahmen der regelmäßig mit SFL geführten Gespräche nicht angesprochen.