LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/383 (15/341) 14.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Rechtsrock Vorbemerkung Fragesteller: „Rechtsrock wird heute gezielt zur Werbung Jugendlicher für rechtsextreme und neonazistische Ideologien eingesetzt.“ Vorbemerkung Landesregierung: Szenetypische Musik genießt seit Jahren in allen Bereichen rechtsextremistischer Erscheinungsformen einen hohen Stellenwert. Mit Textinhalten, die offen oder versteckt rechtsextremistische Feindbilder bzw. nationalistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches und antidemokratisches Gedankengut transportieren, ist sie auf Grund ihrer identitätsstiftenden Funktion zugleich „Lockmittel“ zur Heranführung und Bindung insbesondere Jugendlicher, Medium für die Entwicklung sowie den Zusammenhalt der zumeist nur lose strukturierten subkulturellen Szene und wichtiges Propagandamittel für den organisierten Neonazi- und Parteienbereich. Zweck- und zielgruppenorientiert werden die musikalisch verpackten Botschaften in unterschiedlichen Darbietungsformen und Stilrichtungen präsentiert und angeboten. So wird beispielsweise versucht, durch kostenlose Verteilung von Tonträgern und durch Download-Offerten im Internet entsprechende Adressaten zu erreichen. Des Weiteren werden u. a. mit Konzerten, Liederabenden und Musikevents im Rahmen politischer Redner- und Vortragsveranstaltungen, direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen allen Beteiligten und den Zuhörern/Fans gewährleistet. Mit Blick auf die Geschmacksvielfalt der Zielgruppen werden dabei unterschiedlichste Musikstilrichtungen bedient. In der Hauptsache sind dies Rock und Hard Rock, Heavy Metal und Black Metal sowie Pop- und Volksmusik. Darüber hinaus wird auch mit Stilelementen von Hip Hop, Punkrock, Gothik und Dark Wave experimentiert. Wie viele Auftritte von Bands mit rechtsextremen und neonazistischen Gedankengut fanden im Saarland statt? Bitte nach Veranstaltungsort aufschlüsseln . Mit welchem Motto bzw. Thema wurden die Konzerte angemeldet, wie viele Personen nahmen an den einzelnen Konzerten teil und fand eine überregionale Mobilisierung statt? War die Nationaldemokratische Partei Deutschlands oder eine ihrer Unterorganisationen organisatorisch an den Konzerten beteiligt? Ausgegeben: 14.03.2013 (04.02.2013) Drucksache 15/383 (15/341) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu den Fragen 1 bis 3: Auch rechtsextremistische Zusammenschlüsse im Saarland bedienen sich sehr bewusst des identitätsstiftenden Mediums Szenemusik als „Klammer“ für den internen Zusammenhalt und als Mittel, Jugendliche bzw. junge Heranwachsende an ihre Ideologie heranzuführen. Ungeachtet des ebenfalls nicht zu vernachlässigenden kommerziellen Faktors wird dies unter anderem daran deutlich, dass zwischenzeitlich mehrere Szenebands wie z. B. „Jungsturm“, „Hunting Season“ und „Wolfsfront“ hier beheimatet sind. Auf der Veranstaltungsseite spielen Live-Musikevents auch weiterhin eine bedeutende Rolle. Dabei ist aber zu erkennen, dass offensichtlich vor dem Hintergrund eines erhöhten Verfolgungsdrucks durch die Sicherheitsbehörden gerade bei größeren und damit kostenintensiveren Veranstaltungen verstärkt Ausweichmöglichkeiten insbesondere in der französischen Nachbarregion genutzt werden. So waren vereinzelt Angehörige der saarländischen Kameradschaftsszene z. B. an der Durchführung folgender Szenekonzerte beteiligt: - 14.06.2008 in Volmunster-Eschwiller/F.(ca. 500 Besucher), - 27.12.2008 in Schleithal/F. (ca. 1100 Besucher), - 20.06.2009 in Sampigny/F. (ca. 700 Besucher), - 03.07.2010 in Volmunster-Eschwiller/F. (ca. 400 Besucher), - 18.09.2010 in Volmunster-Eschwiller (ca. 250 Besucher), - 09.07.2011 in Rohrbach-lès-Bitche (ca. 2500 Besucher), - 11.02.2012 in Toul/F (ca. 200 Besucher) sowie am - 03.11.2012 in Toul/F. (ca. 1500 Besucher). Die nachfolgende Aufstellung zeigt eine Übersicht über die dem LfV Saarland bekannt gewordenen rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im Saarland. Mangels eines in der Anfrage nicht näher konkretisierten Zeitfensters sind Veranstaltungen der letzten fünf Jahre aufgeführt. Datum Ort Band/Sänger Besucherzahl Art Legendierte Anmeldung/ Anmietung Organisat. Beteiligung der NPD 07.06.08 Mettlach- Orscholz; Anglerhütte „Blue Max“ (BW) Nico Roth (RP) ca. 80 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Ja; dem Vermieter wurde als Nutzungszweck eine Geburtstagsparty angegeben . keine 12.07.08 St. Ingbert; Proberaum der Band „Jungsturm“ „Jungsturm“ (SL) ca. 30 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Entfällt; die Veranstaltung fand in einem Objekt statt, das die Szene längerfristig angemietet hatte. keine 26.09.08 St. Ingbert; Proberaum der Band „Jungsturm“ “Fucking Krauts” (SL) “Rotte Charlotte ” (NW) ca. 50 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Entfällt; die Veranstaltung fand in einem Objekt statt, das die Szene längerfristig angemietet hatte. keine Drucksache 15/383 (15/341) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - 25.02.09 Saarbrücken; Kommunale Halle “Carpe Diem” (BW) Frank Rennicke (BY) ca. 180 nach überregionaler Einladung Politische Veranstaltung mit musikalischem Rahmen Nein „Politischer Aschermittwoch“ der NPD im Wahljahr 09 21.03.09 St. Ingbert; Proberaum der Band „Jungsturm“ “Jungsturm” (SL) “Division Germania ” und „Rotte Charlotte“ (beide NW) ca. 70 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Entfällt; die Veranstaltung fand in einem Objekt statt, das die Szene längerfristig angemietet hatte. keine 01.08.09 Völklingen; Gaststätte mit Freigelände Frank Rennicke (BY) ca. 200 nach überregionaler Einladung Politische Veranstaltung mit musikalischem Rahmen Nein Sommerfest der NPD im Wahljahr 09 17.10.09 Beckingen- Honzrath; kommunaler Jugendclub „Aufbruch“ (BW), „Kommando Skin“ (BW), „Asatru“ (SN), „Frontalkraft “ (BB), Stimmen der Vergeltung (MV) ca. 100 nach überregionaler Einladung Skinkonzert Ja; dem Vermieter wurde als Nutzungszweck eine Geburtstagsparty angegeben . keine 07.11.09 Ottweiler; Anglerhütte “Exitus” (RP),“Sad but true”(NW)Nico Schiemann (BW) ca. 90 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert anl. Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Ja; Angabe an Vermieter: Nutzung wg. Geburtstagsfeier keine 06.02.10 St. Ingbert; Proberaum der Band „Jungsturm“ “Jungsturm” (SL), “Vargr I Veum” (CH) ca. 50 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Entfällt; die Veranstaltung fand in einem Objekt statt, das die Szene längerfristig angemietet hatte. keine 20.03.10 St. Ingbert; Proberaum der Band „Jungsturm“ “Jungsturm” (SL), “Captain G- Chamber” (BW) ca. 80 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Entfällt; die Veranstaltung fand in einem Objekt statt, das die Szene längerfristig angemietet hatte. keine 31.12.10 St. Ingbert; Proberaum der Band „Jungsturm“ „Jungsturm“ (SL), „Störmanöver“ (HE) ca. 50 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Silvesterfeier Entfällt; die Veranstaltung fand in einem Objekt statt, das die Szene längerfristig angemietet hatte. keine 30.04.11 St. Ingbert; Proberaum der Band „Jungsturm“ “Jungsturm” (SL), “Angry Bootboys ” (NW) ca. 40 nach beschränkter interner Einladung Skinkonzert aus Anlass einer Geburtstagsfeier eines Szeneangehörigen Entfällt; die Veranstaltung fand in einem Objekt statt, das die Szene längerfristig angemietet hatte. keine 2012 2012 keine Musikveranstaltung im Saarland Drucksache 15/383 (15/341) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Bei welchen Konzerten kam es zu Straftaten, und um welche Art von Straftaten handelt es sich hierbei ? Zu Frage 4: Dem LfV wurde im Rahmen der jeweiligen Nachbereitung bekannt, dass es bei den aufgelisteten konspirativ vorbereitet und durchgeführten Skinheadkonzerten vereinzelt zu strafrechtsrelevanten Verhaltensweisen durch Besucher oder auftretende Musiker kam. Hierbei handelte es sich in der Regel um Straftaten nach § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 130 StGB (Volksverhetzung ). Mangels gerichtsfester Dokumentation bzw. Beanzeigung wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.