LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/453 (15/358) 30.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Altersarmut bei Frauen im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Frauen sind in besonderem Maße von unzureichender sozialer Absicherung und Armut im Alter betroffen. Viele haben aufgrund diskontinuierlicher Erwerbsbiografien bedingt durch Zeiten der familiären Sorgearbeit, von Teilzeitarbeit (häufig mit geringer Stundenzahl), Minijobs und Niedriglöhnen nur geringe eigenständige Rentenansprüche. Sie verfügen in wesentlich geringerem Maße über zusätzliche Vorsorge im Rahmen privater oder betrieblicher Alterssicherung als Männer und ihre Anwartschaften daraus sind häufig gering. Sie sind daher im Alter in hohem Maße abhängig von der meist über den Partner abgeleiteten Sicherung. Diese kann wegen zunehmender Scheidungsraten , absinkender Rentenansprüche der Männer – aufgrund auch bei ihnen zunehmender Lücken in den Erwerbsbiografien vor allem durch Arbeitslosigkeit , der Zunahme niedrig entlohnter Beschäftigung und der politisch gewollten Absenkung des Rentenniveaus – sowie Kürzungen bei der Witwenrente die Funktion der Absicherung von Frauen im Alter jedoch immer weniger erfüllen.“ Vorbemerkung Landesregierung: Bezüglich der Einkommenssituation von Frauen sind die Rentenzahlbeträge allein nicht aussagekräftig, da weitere Einkommensquellen und der Haushaltszusammenhang mit zu berücksichtigen sind. Die Lebens- und Erwerbsbiografien von Frauen spiegeln sich in ihren Rentenansprüchen wider. Die Zahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Versicherungsleistungen für durch Erwerbsarbeit oder gesellschaftliche Leistungen erworbene Versicherungsansprüche . Ausgegeben: 30.04.2013 (25.02.2013) Drucksache 15/453 (15/358) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die Leistungen der Grundsicherung im Alter beruhen auf dem Fürsorgeprinzip und orientieren sich am persönlichen – nicht durch Renten oder sonstige Einkommensquellen gedeckten – Bedarf des Einzelnen. Gesetzliche Rentenversicherung und Grundsicherung verfolgen damit grundlegend unterschiedliche Zielsetzungen. Aus Sicht der saarländischen Landesregierung sind bei der Frage der Ursachen von Altersarmut insbesondere die bisherigen Erwerbsbiografien von Frauen in den Blick zu nehmen. Hier gilt es zu prüfen, inwieweit „Kindererziehung“ und „Pflege“ stärker als bisher in der Gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden können, insbesondere Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Im Übrigen kann bis auf die saarlandspezifische Datenabfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald. Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (BT-Drs. 17/11666 vom 28. November 2012) verwiesen werden. Dort wird formuliert: „In den letzten Jahren ist die Erwerbstätigenquote der Frauen überproportional gestiegen und die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge ist unter Frauen sogar etwas höher als bei Männern. Vor diesem Hintergrund und der Notwendigkeit , im Hinblick auf die Alterssicherung auch den Haushaltszusammenhang und abgeleitete Alterssicherungsansprüche zu berücksichtigen, kann von einer besonders unzureichenden sozialen Absicherung von Frauen bzw. einer besonderen Betroffenheit von Armut im Alter generell nicht die Rede sein.“ Wie hoch ist der durchschnittliche Rentenzahlbetrag an Frauen im Saar-land bei der Altersrente im Rentenzugang sowie im Rentenbestand, und wie hat sich dieser seit 2001 entwickelt? Zu Frage 1: Renten wegen Alters an Frauen nach SGB VI mit Wohnort im Saarland Rentenzugang im Jahr Rentenbestand am 31.12. des Jahres Jahr Durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag in Euro 2001 331 376 2002 332 384 2003 335 388 2004 326 385 2005 326 383 2006 334 383 2007 361 385 2008 383 390 2009 398 404 2010 431 408 2011 452 415 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund – Rentenversicherung in Zeitreihen 2012, S. 61, 187 Drucksache 15/453 (15/358) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie hoch sind im Rentenzugang die durchschnittlich erworbenen Entgelt-punkte der Frauen im Saarland, und wie haben sich diese seit 2001 entwickelt ? Zu Frage 2: Die durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkte der Altersrenten an Frauen mit Wohnort im Saarland im Rentenzugang der Jahre 2001 bis 2011 sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: Durchschnittlich berücksichtigte Entgeltpunkte bei Nichtvertragsrenten-Zugängen -Rente wegen Alters an Frauen nach SGB VI mit Wohnort im Saarland- Jahr durchschnittlich berücksichtigte Entgeltpunkte 2001 14,0352 2002 13,8891 2003 14,2133 2004 13,9166 2005 13,8219 2006 14,4872 2007 16,1283 2008 17,2219 2009 17,5060 2010 19,0248 2011 19,7226 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund, Sonderauswertung der Rentenzugänge 2001 bis 2011 Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen im Saarland, die eine Altersrente von unter 250 Euro, unter 450 Euro, unter 650 Euro, unter 850 Euro, unter 900 Euro, unter 1.000 Euro sowie über 1.000 Euro beziehen? Zu Frage 3: Der Anteil von Frauen mit Wohnort im Saarland, die zum Stichtag 31. Dezember 2011 eine Altersrente innerhalb der angefragten Rentenzahlbetragsklassen bezogen, ist in nachstehender Tabelle dargestellt. Die hohe Besetzung der unteren Klassen der Rentenzahlbeträge beruht auf kurzen Versicherungsbiografien. Hinsichtlich der Einkommenssituation von Frauen sind diese Werte jedoch nicht aussagekräftig, da weitere Alterseinkommen und der Haushaltszusammenhang nicht berücksichtigt sind. Drucksache 15/453 (15/358) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Schichtung der Renten wegen Alters an Frauen nach SGB VI nach Höhe des Rentenzahlbetrages (Rentenzahlbetragsklassen); Saarland 2011 Frauen Rentenzahlbetrag von … bis unter … Anzahl Anteil in Prozent unter 250 42.281 41,0 250 - 450 22.885 22,2 450 - 650 15.882 15,4 650 - 850 11.256 10,9 850 - 900 1.748 1,7 900 - 1000 3.930 3,8 1000 und höher 5.119 5,0 Insgesamt 103.101 100,0 Quelle: Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund - Rentenbestand am 31.12.2011 - Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen im Saarland, die eine Altersrente bzw. eine Erwerbsminderungsrente unterhalb des Niveaus der Grund-sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen? Wie hat sich dieser seit der Einführung dieser Leistung im Jahr 2003 im Saarland entwickelt? Zu Frage 4: Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Leistungsbeziehenden außerhalb von Einrichtungen betrug Ende 2011 686 Euro. Der Anteil von Bezieherinnen einer Altersrente im Saarland mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb dieses Betrages betrug Ende des Jahres 2011 rund 80,9 Prozent. Der Anteil von Bezieherinnen einer vollen Erwerbsminderungsrente im Saarland mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb dieses Betrages betrug Ende des Jahres 2011 rund 50,4 Prozent. Hinsichtlich der Einkommenssituation von Frauen sind diese Werte jedoch ebenfalls nicht aussagekräftig, da weitere Alterseinkommen und der Haushaltszusammenhang nicht berücksichtigt sind. Der Anteil von Frauen im Saarland, der eine Altersrente bzw. eine Erwerbsminderungsrente mit einem Zahlbetrag unterhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seit dem Jahr 2003 bezieht, ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt : Rentenbestand am 31.12. des Jahres, Renten nach SGB VI wegen voller Erwerbsminderung und wegen Alters Drucksache 15/453 (15/358) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - - Anteile der Versichertenrenten an Frauen mit einem Zahlbetrag unterhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen; Wohnort Saarland Durchschnittlicher Bruttobedarf in der Grund-sicherung Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Alters insgesamt Renten wegen voller Erwerbsminderung Renten wegen Alters Jahr in EUR Anteile in Prozent 2003 562 72,0% 33,8% 75,3% 2004 582 73,9% 35,5% 77,1% 2005 605 76,1% 38,5% 79,1% 2006 613 76,7% 39,1% 79,6% 2007 629 77,7% 41,6% 80,5% 2008 645 78,2% 43,6% 80,9% 2009 663 77,9% 44,4% 80,6% 2010 668 77,9% 46,7% 80,5% 2011 686 78,5% 50,4% 80,9% Quellen: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand am 31.12. des jeweiligen Jahres (Sonderauswertung nach dem Wohnort Saarland) und nach Rentenzahlbetragshöhen Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen im Saarland, die eine Altersrente bzw. eine Erwerbsminderungsrente unterhalb der Armutsrisikogrenze beziehen? Wie hat sich dieser über die vergangenen zehn Jahre entwickelt, und wie ist der Wiederanstieg der Armutsrisikogruppe älterer Frauen aus Sicht der Landesregierung zu erklären? Zu Frage 5: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu gleichlautender Frage 7 auf die Große Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (BT-Drs. 17/11666) Alterssicherung und Altersarmut von Frauen in Deutschland vom 28. November 2012 verwiesen: „Als Armutsrisiko wird ein für statistische Analysen der Einkommensverteilung konzipierter Schwellenwert bezeichnet, der in der Regel bei 60 Prozent des äquivalenzgewichteten Medianeinkommens angesetzt wird. Dieser Wert beschreibt einen auf die Einkommensverteilung bezogenen Aspekt und liefert keine Informationen über den Grad individueller Bedürftigkeit. Drucksache 15/453 (15/358) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - In Abhängigkeit vom Messkonzept und der Datenquelle (European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC), Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Mikrozensus, Sozioökonomisches Paneel usw.) ergeben sich unterschiedliche Armutsrisikogrenzen . Die Werte berücksichtigen in der Regel alle Einkommenskomponenten einer Person bzw. eines Haushalts. Eine aussagekräftige Gegenüberstellung dieses Schwellenwertes mit einer einzelnen Einkommensart (hier: Rente wegen Alters an Frauen) ist aus methodischen Gründen nicht möglich, da Armutsrisikogrenze und Rentenzahlbetrag auf grundverschiedenen statistischen Konzepten basieren. Aufgrund der Sensibilität der Maßzahl Armutsrisikoquote lassen sich nur deutliche Trends im Zeitverlauf als Veränderung interpretieren, die auch bei verschiedenen Datenquellen noch sichtbar sind und tendenziell übereinstimmen. Für die Armutsrisikoquote älterer Frauen lässt sich in den letzten zehn Jahren weder der Trend eines „Wiederanstiegs“ feststellen , noch deutlich von der Entwicklung der Gesamtquote abweichende Veränderungen .“ Über wie viel Alterseinkommen verfügen Frauen im Durchschnitt insgesamt (im Vergleich zu Männern )? Zu Frage 6: Auf die Antwort der Bundesregierung zu gleichlautender Frage 10 auf die Große Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (BT-Drs. 17/11666) vom 28. November 2012 wird verwiesen: „Die Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) erlaubt durch die Erhebung einzelner Einkommenskomponenten auch Aussagen über Bezieherquoten und die Höhe der Leistungen sowohl aus den verschiedenen Alterssicherungssystemen als auch von weiteren Einkommen. Derzeit datieren die jüngsten ASID-Daten aus dem Jahr 2011. Diese sind auch Datenbasis für die Berichterstattung im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung, der die Leistungen aus Alterssicherungssystemen und die Gesamteinkommenssituation der 65-jährigen und Älteren ausführlich beschreibt. Alterseinkommen sind im Rahmen der ASID-Studien als eigene und abgeleitete Leistungen aus folgenden Sicherungssystemen definiert: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung , Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft, berufsständische Versorgung oder Alterssicherung der Landwirte . Insgesamt verfügen die 65-jährigen und älteren Frauen nach der jüngsten Stichprobenerhebung der Studie ASID im Jahr 2011 durchschnittlich über ein Bruttoalterseinkommen von 1.026 Euro. Männer verfügen über 1.659 Euro. In den alten Ländern sind es 1.012 Euro bei den Frauen und 1 749 Euro bei den Männern. In den neuen Ländern sind es 1.077 Euro bei den Frauen und 1.290 Euro bei den Männern.“