LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/455 (15/384) 30.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Drohneneinsatz im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Unbemannte, ferngesteuerte Flugobjekte, die über dieselben Steuerungseinrichtungen wie bemannte Flugzeuge verfügen, jedoch funk- oder satellitengesteuert werden, werden als Drohnen bezeichnet . Neben militärischen, geheimdienstlichen und wissenschaftlichen Anwendungsgebieten werden sie immer häufiger in der polizeilichen und zivilen Überwachung genutzt. Zur polizeilichen Aufklärung u. a. bei Demonstrationen wurden in Deutschland bereits Drohnen eingesetzt , welche mit Kameras ausgestattet sind. Auch einzelne Bundesländer haben bereits Drohnen angeschafft bzw. bei der ‚Bekämpfung schwerster Kriminalität’ eingesetzt, so berichtet z.B. die Frankfurter Allgemeine Zeitung (24.10.2011, ‚Drohjaner - Eine Maschine im Einsatz ’). Gegen Drohneneinsätze bestehen insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken. Es besteht unter anderem die Gefahr der Verletzung informationeller Selbst¬bestimmung, der Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild. Etwa wenn friedliche Demonstranten oder Unbeteiligte in ihren Wohnungen beobachtet werden. Die rechtlichen Grundlagen eines Drohneneinsatzes sind teilweise ungeklärt.“ Ausgegeben: 30.04.2013 (13.03.2013) Drucksache 15/455 (15/384) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung Landesregierung: Der Begriff „Drohne“ wird im polizeilichen Sprachgebrauch nicht genutzt. Die Polizeien der Länder und des Bundes sprechen gem. Beschluss des Arbeitskreises II "Innere Sicherheit" (AK II) von „UAS-Pol“ (Unmanned Aircraft System-Police), daneben wird all-gemein der Begriff „UAS“ gebraucht. Beide Fachbegriffe werden in der Folge bei der Beantwortung der Anfrage genutzt. Hat das Saarland, seine Ämter, Ministerien oder deren Dienststellen in der Vergangenheit Drohnen angeschafft, gemietet oder testweise ausprobiert? Falls ja: Bitte schlüsseln Sie auf nach Anschaffungszeitpunkt , Preis, Hersteller, Bezeichnung, Anzahl, anschaffende sowie unterhaltende Behörde bzw. Dienststelle, Lagerort, Einsatzszenarien und Nutzungsdauer. Zu Frage 1: Im Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport hat das frühere Landeskriminalamt (LKA), LKA 34 Spezialeinsatzkommando (SEK), heute Landespolizeipräsidium (LPP), LPP 122, Spezialeinsatzkommando, im Jahre 2010 in Abstimmung mit der Abteilung D das Projekt „Aufklärungsplattform SEK Saarland“ in Angriff genommen. Ziel war es in erster Linie zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Kriminalität mit terroristischem Hintergrund eine effektive und sichere personen- und objektorientierte Aufklärung im unüberschaubaren, unwegsamen und für eingesetzte Polizeikräfte gefahrenträchtigen Gelände gewährleisten zu können. Grundlage des Projekts bildet ein UAS- Pol-System, bestehend aus einem „Octocopter“ (acht Propeller-Schwebeflugzeuge) mit Ersatzfluggerät aus dem Modellbaubereich als Flugplattform, einer optischen Aufklärung (Digitalkamera, Platinenkamera, Videoübertragung), sowie einem Fernsteuerungs - und Telemetriesystem, das als Aufklärungsplattform aus der Luft dienen soll. Die Kosten des Projekts beliefen sich auf insgesamt ca. 10.000 EUR. Das Flugsystem verfügt über einen Elektroantrieb, der seine Energieversorgung über Akku-Packs erhält . Das UAS-Pol wird im Testbetrieb nur von speziell ausgebildetem Personal des SEK auf Sicht gesteuert. Anschaffungszeitpunkt: in 2010 u. 2011 Preis: insgesamt 10.000 Euro Hersteller: Modellbausatz Bezeichnung: Octocopter Anzahl: 1 UAS-Pol-System mit Ersatzfluggerät anschaffende Behörde: früheres LKA, heutiges LPP unterhaltende Behörde: LPP Lagerort: LPP 122 Einsatzszenarien: bisher nur Testbetrieb Nutzungsdauer: im Testbetrieb ca. 75 Stunden Drucksache 15/455 (15/384) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Drohneneinsätze hat es im Saarland bis heute gegeben? Bitte schlüsseln Sie auf nach Einsatzzeitpunkt , Einsatzort, einsetzende Dienststelle. Zu Frage 2: Bei der Vollzugspolizei des Saarlandes und darüber hinaus durch das Ministerium für Inneres und Sport veranlasst, hat es bisher keine UAS-Pol- bzw. UAS-Einsätze gegeben . Welche Kosten entstehen für Unterhalt und Einsatz von Drohnen im Saarland? Bitte schlüsseln Sie die Gesamtkosten nach Unterhaltungskosten pro Drohne gemäß der Antworten auf Frage 1, nach Einsatzkosten pro Einsatz gemäß der Antworten auf Frage 2 sowie jeweils nach Kalenderjahr seit erster Anschaffung bis einschließlich 2012 auf. Zu Frage 3: Da die „Aufklärungsplattform SEK Saarland“ das einzige UAS-Pol-System ist, das dem Ministerium für Inneres und Sport bekannt ist, wurde dort im Rahmen der Unterhaltung lediglich ein neuer Akku-Pack, Kostenpunkt ca. 500 Euro, beschafft. Hat die Landesregierung Kenntnis über den Einsatz von Drohnen im Saarland durch Behörden des Bundes oder anderer Länder? Zu Frage 4: Es liegen keine Erkenntnisse über den Einsatz von UAS oder UAS-Pol im Saarland durch Behörden des Bundes oder anderer Länder vor. Hat das Saarland im Rahmen der Amtshilfe den Einsatz von Drohnen angefordert oder gebilligt? Zu Frage 5: Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport wurde im Rahmen der Amtshilfe der Einsatz von UAS bzw. UAS-Pol weder angefordert noch gebilligt. Drucksache 15/455 (15/384) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Welche Erkenntnisse haben diese Drohneneinsätze geliefert? Bitte schlüsseln Sie die Erkenntnisse gemäß der Antworten zu Frage 2 detailliert auf und stellen Sie dar, inwieweit die jeweils vorgesehenen Einsatzzwecke erfüllt werden konnten. Zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Auf welchen rechtlichen Grundlagen sind die Drohneneinsätze jeweils ausgeführt worden? Bitte listen Sie die Grundlagen gemäß der Antworten je Einsatz auf. Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Ist es geplant, in Zukunft eigene Drohnen anzuschaffen , Drohnen im Rahmen der Amtshilfe anzufordern oder anderweitig Drohnen zu beschaffen, um diese im Saarland dauerhaft oder temporär einzusetzen? Zu Frage 8: Über das bereits vorhandene UAS-Pol-System hinaus sind bisher keine weiteren Beschaffungen im Innenressort geplant. Ob es polizeiliche Einsätze (siehe hierzu Beantwortung zu Frage 1) erforderlich machen, UAS-Pol- oder UAS-Systeme im Rahmen der Amtshilfe in Anspruch nehmen zu müssen, kann derzeit nicht antizipiert werden. Kamen in der Vergangenheit militärische Drohnen, etwa in der TRA Lauter, zum Einsatz? Zu Frage 9: Auf eine entsprechende Anfrage beim BMVg wurde von dort wie folgt geantwortet: „In der TRA Lauter kamen keine Drohnen zum Einsatz. Für den Flugbetrieb mit militärischen unbemannten Luftfahrzeugen gelten restriktive Vorgaben, die den Betrieb nur innerhalb festgelegter Luftsperrgebiete oder in Gebieten mit Flugbeschränkung vorsehen . Des Weiteren sind dem BMVg keine Amtshilfeersuchen des Saarlandes bekannt, auf deren Grundlage Einsätze von militärischen unbemannten Luftfahrzeugen begründet wären.“