LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/456 (15/411) 30.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Diskussionen um die Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim nehmen kein Ende. Seit 2009 wird von der Firma Natur-produkte Rubenheim (Napru) auf dem Höhenzug Hanickel ein Steinbruch betrieben. Damit liegt der Steinbruch mit seinen Orchideenwiesen und artenreichen Streuobstwiesen mitten im sensiblen Naturschutzgebiet „Saar-Bliesgau / Auf der Lohe“. Laut Presseberichten graben sich dort Bagger 20 bis 30 Meter tief in die Erde und LKWs verursachen extreme Staubentwicklungen. Wiesen und Bäume sind von einer Staubschicht überzogen und der momentane Abbau führt auch zu einer erheblichen Erschütterungs - und Lärmbelästigung. Die Bürgerinitiative gegen den Tagebau im Bliesgau bestätigt, dass der genannte Kalksteinbruch bereits negative Auswirkungen auf die Umwelt und die in der Region lebenden Menschen hat. Nun plant die Firma Napru eine Ausweitung der Abbauaktivitäten im Bereich Hanickel um ca. 30 Hektar.“ Ausgegeben: 30.04.2013 (25.03.2013) Drucksache 15/456 (15/411) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Nach dem MAB-Programm (The man and the biosphere ) der UNESCO sollen Kernzonen einer Biosphäre von einer Pflegezone umgeben sein, damit kein harter Übergang von Wildnis zu Bereichen üblicher Nutzung besteht. Dies wird im Saarländischen Naturschutzgesetz in § 10 Abs. 3 Nr. 2 kodifiziert. a) Wieso wurde und wird im Bereich des „Hanickel “ südlich der Kernzone „Kalbenberg Süd“ der Biosphäre Bliesgau von der Einrichtung einer Pflegezone abgesehen? b) Welche Abwägungen führten zur Herausnahme des Golfclub Katharinenhof aus der Pflegezone bzw. dem Naturschutzgebiet „Südl. Bliesgau /Auf der Lohe“ (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über Naturschutzgebiet Südlicher Bliesgau/Auf der Lohe) und welche Gründe gab es? Zu Frage 1a: Gemäß Kriterium (6) der Anerkennungskriterien der UNESCO für Biosphärenreservate soll die Kernzone von Pflegezonen umgeben sein. Aufgrund der geographischen und landesplanerischen Gegebenheiten sowie der dichten Besiedlung war es aber im Biosphärenreservat Blies-gau in vielen Fällen nicht möglich, dieses Kriterium 100%ig umzusetzen . Dies war dem MAB-Komitee vor der Anerkennungsentscheidung im Jahr 2009 auch mitgeteilt worden. Die Kernzone Kalbenberg gehört zu den Kernzonen, die fast vollständig von Pflegezonen umgeben sind. An der südöstlichen Spitze wurde von einer Pflegezone abgesehen , da es sich um ein Vorranggebiet für Landwirtschaft gemäß Landesentwicklungsplan - Teilplan Umwelt - handelt. Zu Frage 1b: Die Grenze der Pflegezone richtete sich nach der Grenze des bereits 2004 ausgewiesenen Naturschutzgebietes, daher wurde der Golfplatz nicht aus der Pflegezone entnommen , sondern war nie Bestandteil der Pflegezone (die erst in der Verordnung zum Biosphärenreservat 2007 kartographisch dargestellt wurde). Vom Naturschutzgebiet wurde er ausgenommen, weil er die gesetzlichen Anforderungen an ein Naturschutzgebiet nicht erfüllte. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 des Saarländischen Naturschutzgesetzes dient die Biosphäre Bliesgau als Modell der auf aktive Bürgerbeteiligung gestützten Regionalentwicklung. a) Welche Instrumente der Bürgerbeteiligung stehen im Zusammenhang mit der zitierten Norm zur Verfügung? Welche Beteiligungsmöglichkeiten wurden bereits umgesetzt und inwiefern wurden diese in Anspruch genommen? - 2 - Drucksache 15/456 (15/411) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - b) Ist eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der aktuellen Erweiterung des Kalksteinbruchs Rubenheim (SZ vom 28.01.2013) geplant? Wenn ja, wie soll diese aussehen? Wenn nein, warum wird auf eine Bürgerbeteiligung verzichtet? Welchen Sinn ergibt vor diesem Hintergrund die Aufnahme der Bürgerbeteiligung in das Saarländische Naturschutzgesetz , wenn gerade § 10 Abs. 3 Nr. 3 SNG die Beteiligung des Bürgers in Entwicklungszonen hervorhebt? c) Wurde bei den ersten Genehmigungen über 2,85 ha und 7,17 ha (Bauschein 748-2010 vom 14.06.2011) des Kalk-steinbruchs Rubenheim der Bürger beteiligt? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis ? Wenn nein, warum wurde davon abgesehen? Zu Frage 2a: Die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Biosphärenreservates erfolgt derzeit hauptsächlich projektbezogen auf Akteursebene. So werden in den Projekten „Partnerbetriebe“ und „Erlebnisregion“ mit Akteuren aus der Region Kriterien und Leitbilder erarbeitet. In der Regel erfolgt die Arbeit in Arbeitsgruppen oder Workshops mit – je nach Thema – etwa 5-20 Akteuren. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass sich im Rahmen des „Freiwilligenprojektes“ Bürgerinnen und Bürger des Biosphärenreservates an Projekten im Naturschutzbereich wie Baumpflanzaktionen, Streuobstwiesenpflege etc. beteiligen. Ferner ist im Rahmen der Erstellung des „Masterplans 100% Klima-schutz“, die gerade angelaufen ist, sowie bei der Erstellung des Rahmenkonzeptes für das Biosphärenreservat , die in diesem Jahr starten wird, eine breite Beteiligung der Akteure und der Bevölkerung vorgesehen. Im Rahmenkonzept soll auch diskutiert werden, mit welchen Werkzeugen die Vorgaben der UNESCO-Kriterien zur Einbindung der lokalen Bevölkerung adäquat umgesetzt werden können. Unabhängig von der Projektebene hat der Biosphärenzweckverband einen Beirat eingerichtet , dem viele Vereine und Verbände aus der Region angehören. - 3 - Drucksache 15/456 (15/411) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu Frage 2b: Auf Grund der geplanten Größenordnung, Konfiguration und Lage sind für das Vorhaben raumordnerische (Vor-) Verfahren, nämlich ein Zielabweichungsverfahren sowie ein Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Im Rahmen des Zielabweichungs- und Raumordnungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgeschrieben. Insofern ist gewährleistet dass die Öffentlichkeit sowie alle relevanten öffentlichen Institutionen, Träger öffentlicher Belange, kommunale Gebietskörperschaften sowie anerkannten Naturschutzvereinigungen an den raumordnerischen Verfahren beteiligt werden. Nachlaufend zu diesen raumordnerischen Verfahren, sofern sie zu einem für den Abbau positiven Ergebnis führen sollten, wäre für eine rechtliche Zulassung einer 3. Erweiterung in der genannten Größenordnung eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Hierbei würde es sich um ein „förmliches Verfahren“ mit Öffentlichkeitsbeteiligung handeln, bei dem nicht nur von der verfahrensführenden Behörde die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind, sondern im Rahmen einer öffentlichen Auslegung jeder Betroffene seine Anregungen und Bedenken geltend machen kann. Zu Frage 2c: Bei den ersten beiden Erweiterungen 2010/2011 erfolgte keine Öffentlichkeitsbeteiligung , da die hierfür durchzuführenden Verfahren (raumordnerische bzw. baurechtliche Verfahren) keine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderten. In diesen Verfahren waren die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Landesstraße 2. Ordnung L231 dient als Zubringer zu dem Kalksteinbruch Rubenheim. a) Für welches Verkehrsaufkommen ist die L 231 auf dem Streckenabschnitt Rubenheim – Erfweiler -Ehlingen ausgelegt? b) Inwieweit und durch welche Behörde werden Auflagen bzgl. der Reinigung der L231 durch den Betreiber des Kalksteinbruchs überwacht? Wurden bereits Reinigungsmaßnahmen durchgeführt ? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Häufigkeit? Zu Frage 3a: Die vorhandene Bauklasse lässt sich nicht exakt bestimmen, da die entsprechenden Aufbaudaten nicht belastbar vorliegen. Sie dürfte aber Klasse V nicht übersteigen. Straßen der Bauklasse V sind für >0,1 bis 0,3 Millionen 10 Tonnen-Achsübergänge, die bis zum Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraums in dem Fahrstreifen mit der höchsten Verkehrsbelastung zu erwarten sind, ausgelegt. - 4 - Drucksache 15/456 (15/411) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu Frage 3b: Informationen zu einer erhöhten Verschmutzung aufgrund des Steinbruchbetriebes ebenso wie zur Frage nach Auflagen liegen dem Landesbetrieb für Straßenbau derzeit nicht vor. - 5 - betr.: Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim