LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/489 (15/367) 10.05.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Notfallplan Cattenom Vorbemerkung der Fragestellerin: „Laut Notfallschutzplan des saarländischen Innenministeriums (http://www.mettlach.de/documents/notfallschutzcattenom .pdf) werden bei einer atomaren Katastrophe im Atomkraftwerk Cattenom die in der Außenzone befindlichen Ortsteile evakuiert: im Landkreis Merzig-Wadern die Gemeinden Perl (alle Ortsteile) und Mettlach (Ortsteile Orscholz, Faha, Tünsdorf, Wehingen, Bethingen und Nohn) sowie die Kreisstadt Merzig mit den Stadtteilen Wellingen und Büdingen, im Landkreis Saarlouis die Gemeinde Rehlingen-Siersburg mit dem Ortsteil Biringen. Es ist jedoch nicht erkennbar, wie die Evakuierung der vielen Menschen im Nordsaarland im Falle einer atomaren Katastrophe in Cattenom von statten gehen soll. Medizinische und infrastrukturelle Aspekt werden in der Broschüre nicht befriedigend beleuchtet. Vorbemerkung Landesregierung: Es bestehen umfangreiche rechtliche Grundlagen, die die Zuständigkeiten, die Aufgabenwahrnehmung und Handlungen im nuklearen Katastrophenschutz regeln. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Ausarbeitung der Katastrophenschutzplanungen der Länder und einer möglichst einheitlichen Umsetzung sind hierbei die von der Strahlenschutzkommission herausgegebenen „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ in Verbindung mit den „Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ von besonderer Bedeutung. Die Notfallplanungen / Katastrophenschutzplanungen bei einem Unfall im Kernkraftwerk Cattenom richten sich nach diesen Empfehlungen und sind im Saarland entsprechend umgesetzt. Ausgegeben: 13.05.2013 Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Das Land hat über die in der Vorbemerkung der Fragestellerin aufgeführten Broschüre „Notfallschutz – Ein Ratgeber für die Bevölkerung“ hinaus entsprechend den Rahmenempfehlungen den besonderen Katastrophenschutzplan für die saarländische Umgebung des Kernkraftwerks Cattenom (KatS-Plan-Land-Cattenom) aufgestellt. Aufbauend auf dem KatS-Plan-Land-Cattenom haben die in der Außenzone (25 km- Radius) um das Kernkraftwerk Cattenom liegenden Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis besondere Katastrophenschutzpläne und Evakuierungspläne erstellt. Ab welcher Stufe der INES-Skala tritt der Evakuierungsplan in Kraft Zu Frage 1: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der INES-Einstufung und dem Inkrafttreten des Evakuierungsplanes. Der Katastrophenschutzstab legt aufgrund der radiologischen Lage in Abhängigkeit von der für die Bevölkerung zu erwartenden Dosis die zu evakuierenden Gebiete im Einzelfall fest. Planerisch vorbereitet ist die Evakuierung in den Evakuierungsplänen der Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis für die Bevölkerung in der Außenzone (25-km Radius) um das Kernkraftwerk Cattenom. Gibt es einen umfassenden Notfallplan, der über die anfangs erwähnte Broschüre der Landesregierung hinaus geht? Wie sieht diese aus und an welcher Stelle wird sie den saarländischen Abgeordneten zugänglich gemacht? Zu Frage 2: Es gibt den besonderen Katastrophenschutzplan des Landes für die Umgebung des Kernkraftwerkes Cattenom (KatS-Plan-Land-Cattenom) und die ergänzenden Katastrophenschutz – und Evakuierungspläne der Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis. Diese Pläne sind als Instrumentarien für die Gefahrenabwehrbehörden bestimmt. Vorrangiges Ziel der Planungen ist es, unmittelbare Folgen der Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls auf die Bevölkerung zu verhindern oder zu begrenzen. Der KatS-Plan-Land-Cattenom regelt im Wesentlichen die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen dem Land und den Landkreisen, beschreibt die Organisation der Stabsstrukturen und das Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen auf Landesebene, auf länder- und grenzübergreifender Ebene und auf Bundesebene. Darüber hinaus sind die Kommunikationswege, das Alarmierungsverfahren und die Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung dargelegt. Der KatS–Plan– Land-Cattenom kann bei der obersten Katastrophenschutzbehörde im Ministerium für Inneres und Sport eingesehen werden. - 2 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie sieht im Fall einer atomaren Katastrophe die konkrete Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Großregion aus? Zu Frage 3: Ebenso wie das Saarland und die Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis haben auch die von dem Kernkraftwerk Cattenom betroffenen Grenzländer Rheinland-Pfalz und das Großherzogtum Luxemburg sowie die Präfektur in Metz entsprechende Notfallpläne aufgestellt, die u.a. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei einem Unfall im Kernkraftwerk Cattenom regeln. Beispielhaft werden die folgenden konkreten Maßnahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genannt: sofortige Kontaktaufnahme zu den Krisenstäben der Grenzländer, unverzügliche Entsendung einer Verbindungsperson in den Krisenstab der Präfektur in Metz, regelmäßiger Informationsaustausch bzw. Absprache mit den Grenzländern über getroffene oder zur Entscheidung anstehende Schutzmaßnahmen (z.B. in regelmäßigen Telefonkonferenzen). Darüber hinaus erfolgen zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz gemeinsame radiologische Lagebewertungen, die auch mit den Fachberatern Strahlenschutz der Präfektur in Metz und des Großherzogtums Luxemburg ausgetauscht werden. Unabhängig von einem Unfall im Kernkraftwerk Cattenom gibt es mehrere grenzüberschreitende Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig mit Notfallschutzplanungen befassen. Zu nennen sind hier die Unterarbeitsgruppe „Katastrophenschutz, Feuerwehr“ der Arbeitsgruppe „Sicherheit und Prävention“ der Regionalkommission SaarLorLux-Trier/Westpfalz-Wallonien, die ständige Arbeitsgruppe „GT frontalier“, die sich ausschließlich mit Themenfeldern zum grenzüberschreitenden Notfallschutz in der Umgebung des Kernkraftwerkes Cattenom befasst sowie auf überregionaler Ebene die „Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK)“, die den Informations- und Erfahrungsaustausch in den Referenzkernkraftwerken Fessenheim und Cattenom zum Gegenstand hat. Darüber hinaus werden regelmäßig grenzüberschreitende Notfallschutzübungen durchgeführt. Derzeit läuft beispielsweise das von der Exekutive der Großregion auf dem Sondergipfel am 20.04.2011 beschlossene Übungsprojekt „Projet Exercices Nucléaires 3 en 1“, das zum Ziel hat, in mehreren zeitnah aufeinander folgenden Übungen die nationale und internationale Zusammenarbeit der Krisenstäbe in der Großregion und somit die Koordination von Notfallschutzmaßnahmen bei einem kerntechnischen Unfall im Kernkraftwerk Cattenom zu optimieren. Wem obliegt in den einzelnen Landkreisen des Saarlandes die Leitung des Rettungswesens? Zu Frage 4: Unterstellt, dass mit dem Begriff „Rettungswesen“ die Gefahrenabwehr bei einem kerntechnischen Unfall gemeint ist, würde die Leitung der Abwehrmaßnahmen den Katastrophenschutzbehörden obliegen. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres und Sport. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise und im Regionalverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken. - 3 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wo befinden sich die Auslieferungslager für Jodtabletten? Zu Frage 5: Für die Bevölkerung in der Außenzone (25-km-Radius) um das Kernkraftwerk Cattenom werden die Jodtabletten dezentral auf Ortsteilebene vorgehalten. Als Ausgabestellen sind Standorte ausgewählt, die für die Bevölkerung ohne weitere Beschreibung bekannt sind, z.B. Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Wahllokale u.ä.. Die Standorte sind u.a. in dem Beiblatt der vom Ministerium für Inneres und Sport herausgegebenen Informationsbroschüre „Notfallschutz – Ein Ratgeber für die Bevölkerung“ veröffentlicht. Die Jodprophylaxe gilt in der Außenzone für alle Personen bis zum 45. Lebensjahr. Für den Bereich der Fernzone (25-100-km-Radius um ein Kernkraftwerk) ist eine ereignisabhängige Jodtablettenverteilung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere aus bundesweit 7 zentralen Auslieferungslagern vorgesehen. Für das Saarland werden die Tabletten zentral beim Kerntechnischen Hilfsdienst in Karlsruhe vorgehalten und können bei Bedarf über das Gemeinsame Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das rund um die Uhr besetzt ist, angefordert werden. Wie kann die schnellstmögliche Auslieferung von Jodtabletten sichergestellt werden? Zu Frage 6: In einem Ereignisfall sind die Maßnahmen zur Jodblockade zeitkritisch. Die zuständigen Katastrophenschutzbehörden haben daher mit dem Bund und zusammen mit den Städten und Gemeinden entsprechende Konzepte mit einer detaillierten Vorplanung erstellt, die jederzeit eine schnellstmögliche Auslieferung und Verteilung der Jodtabletten gewährleisten. In welcher Menge werden Jodtabletten zur Verfügung gestellt? Zu Frage 7: Jodtabletten werden für den berechtigten Personenkreis sowohl in der Außenzone als auch in der Fernzone in ausreichender Menge vorgehalten. Für die Bevölkerung in der Außenzone ist die Bevorratung von einer Packung (20 Tabletten im Blister in der Dosierung 65 mg Kaliumjodid) pro Haushalt vorgesehen. Für die Zielgruppe in der Fernzone wird die benötigte Menge an Jodtabletten auf der Grundlage eines Mengengerüstes (Personenzahl der Zielgruppe auf Stadtteil- bzw. Ortsteilebene multipliziert mit dem Faktor 1,5 als Sicherheitszuschlag) aus dem zuständigen zentralen Lager in Karlsruhe zur Verfügung gestellt. In dem Bereich der Fernzone ist für jede Person der Zielgruppe ein Blister (= 6 Tabletten in der Dosierung 65 mg Kaliumjodid) vorgesehen. - 4 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Ist die entsprechende Menge jederzeit abrufbar? Zu Frage 8: Für den Bereich der Fernzone können die Tabletten über das GMLZ bei Bedarf in der benötigten Menge rund um die Uhr abgerufen werden. Für die Bevölkerung in der Außenzone um das Kernkraftwerk Cattenom werden die Jodtabletten dezentral auf Ortsteilebene in geeigneten Einrichtungen vorgehalten und sind deshalb jederzeit abrufbar (siehe auch die Antworten zu den Fragen 5 und 6). Aufgrund von detaillierten Vorplanungen für die Einrichtung und den Betrieb von Jodausgabestellen ist eine schnellstmögliche Ausgabe der Jodtabletten jederzeit gewährleistet. Ist die Auslieferung jederzeit sichergestellt? Auch an Wochenenden und Feiertagen? Zu Frage 9: Antwort siehe Frage 8. Auf welchem Weg werden die Jodtabletten an die Bevölkerung ausgeliefert? Zu Frage 10: Für den Bereich der Fernzone ist der Transport durch sich ergänzende und aufeinander aufbauende Konzepte des Bundes, des Landes und der Gemeindeverbände von dem zentralen Lager in Karlsruhe bis hin zu den einzelnen lokalen Ausgabestellen in den jeweiligen Gemeindeverbänden sichergestellt. Im Bereich der Außenzone erfolgt die Ausgabe der Jodtabletten an den berechtigten Personenkreis durch die jeweils zuständige Kommune nach eigenen Verteilungskonzepten. In welchem Umkreis rund um das AKW Cattenom werden die Bürgerinnen und Bürger mit Jodtabletten versorgt? Zu Frage 11: Als eine der Schutzmaßnahmen bei einem Unfall im Kernkraftwerk Cattenom betrifft die Jodblockade die Bevölkerung des gesamten Saarlandes. Es ist hier allerdings zu unterscheiden zwischen dem besonderen Planungsbereich bis 25 km (betrifft die Bevölkerung in der Außenzone um das Kernkraftwerk Cattenom) und dem Entfernungsbereich 25 bis 100 km (Fernzone). Beide Zonen erfordern nach den Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission jeweils unterschiedliche Vorhaltungs- und Verteilungsmaßnahmen. - 5 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Im 25-km-Planungsradius (Außenzone) um das Kernkraftwerk Cattenom werden alle Personen bis 45 Jahre, im 25-100-km-Radius (Fernzone) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schwangere mit Jodtabletten versorgt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen. Auf wie viele StrahlenschutzexpertInnen kann die Landesregierung im Notfall zugreifen? Zu Frage 12: Die Landesregierung kann im Notfall auf fünf Strahlenschutzexperten zurückgreifen. Wo werden Notstationen für Strahlenopfer kurzfristig errichtet? Zu Frage 13: Im Saarland können kurzfristig drei Notfallstationen eingerichtet werden. Die Standorte liegen jeweils außerhalb der Außenzone. Diese sind Saarlouis (Mehrzweckhalle in den Fliesen), Wadern (Stadthalle) und Püttlingen (Trimm-Treff-Halle). Eine Notfallstation dient im Wesentlichen zur Abschätzung der Strahlenbelastung, der medizinischen Beurteilung, Betreuung und Versorgung sowie der Dekontamination von betroffenen Personen, die sich während oder nach dem Durchzug der radioaktiven Wolke in dem betroffenen Gebiet aufgehalten haben. Wo werden Dekontaminationsstellen errichtet und von welcher Organisation? Zu Frage 14: Die Standorte der Dekontaminationsstellen sind in der Regel auch die Standorte der Notfallstationen. Im Landkreis Saarlouis ist eine Dekontaminationsstelle für Personen auch in Rehlingen-Siersburg (Niedtalhalle in Siersburg) vorgesehen. Wie viele ABC-Schutzausrüstungen stehen kurzfristig zur Verfügung? Zu Frage 15: Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen den Einsatzkräften des Katastrophenschutzes saarlandweit rund 800 Sätze „persönliche ABC- Schutzausstattungen (PSA)“ zur Verfügung, welche eine sehr hohe Schutzstufe haben. Hinzu kommen die in den kommunalen Feuerwehren und in den privaten Hilfsorganisationen vorgehaltenen Schutzausstattungen (z.B. Einmalschutzanzüge mit partikelfilternder Halbmaske). - 6 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie will die Landesregierung die saarländischen Krankenhäuser unterstützen, um möglichst vielen Menschen schnellst- und bestmögliche Hilfe gewähren zu können? Zu Frage 16: Die gesetzliche Grundlage zum Thema „Großschadensereignisse und Katastrophen“ findet sich im Saarländischen Krankenhausgesetz (SKHG): § 10 Abs. 2 SKHG „Die Krankenhäuser nehmen an der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen teil. Sie haben zu diesem Zweck Einsatzleitungen zu schaffen, Alarmund Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben und diese mit den zuständigen Stellen für den Brand- und Katastrophenschutz abzustimmen. Die Alarm- und Einsatzpläne sind der Krankenhausaufsichtsbehörde auf Anforderung vorzulegen. In den Alarm- und Einsatzplänen müssen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten enthalten sein. Benachbarte Krankenhäuser haben ihre Alarm- und Einsatzpläne aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig zu unterstützen. Die Krankenhausleitungen bestellen Beauftragte für den Brandschutz und für interne und externe Gefahrenlagen.“ § 10 Abs. 3 SKHG: „Die Krankenhäuser führen regelmäßig mit den zuständigen Stellen für den Brand- und Katastrophenschutz abgestimmte Katastrophenschutzübungen durch. Hierüber setzen sie die Krankenhausaufsichtsbehörde in Kenntnis.“ Die Landesregierung überprüft regelmäßig die Erfüllung der Kriterien, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen ergeben. Durch die Abstimmung benachbarter Krankenhäuser – wie gesetzlich festgelegt – können ad hoc die in den Alarm- und Einsatzplänen der Krankenhäuser festgeschriebenen Vorgehensweisen zur gegenseitigen Unterstützung umgesetzt werden. Die Landesregierung stellt sicher, dass im Katastrophenfall umgehend zusätzliche Kapazitäten in den Krankenhäusern geschaffen werden, um die Versorgung der saarländischen Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu wird regelmäßig die Leistungsfähigkeit der saarländischen Krankenhäuser im Großschadens- oder Katastrophenfall überprüft. Zudem stimmt sich die Landesregierung regelmäßig mit dem Zweckverband für Rettungswesen und Feuerwehralarmierung (ZRF) und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst über die Vorgehensweisen in einem Großschadens- oder Katastrophenfall im Hinblick auf den Schwerpunkt Krankenhäuser ab. Nach Alarmierung im Großschadens- oder Katastrophenfall setzen die Krankenhäuser unverzüglich ihre Alarm- und Einsatzpläne in Kraft. Dadurch kann sichergestellt werden , dass die saarländische Bevölkerung ohne Zeitverzögerung versorgt wird. Durch regelmäßige Katastrophenschutzübungen werden die Krankenhäuser in die Lage versetzt ihre Regelungen zu überprüfen und permanent den aktuellen Gegebenheiten (z.B. Fachgebiete, Räumlichkeiten, Personal) anzupassen. Die Krankenhäuser informieren die Landesregierung über die Katastrophenschutzübungen. - 7 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Durch ständige Weiterentwicklung der Alarm- und Katastrophenschutzpläne und die damit einhergehende permanente Auseinandersetzung der Krankenhäuser mit der Thematik „Großschadenslage und Katastrophenfall“, sowie die enge Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit der Landesregierung, ist eine unverzügliche Inkraftsetzung der Notfallpläne gesichert. Auf wie viele Hubschrauber zur Evakuierung kann die Landesregierung bei Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll zugreifen? Zu Frage 17: Eine Evakuierung per Hubschrauber ist nach den derzeitigen Evakuierungsplänen nicht vorgesehen. Es werden vorwiegend Busse eingesetzt. Aufgrund von Erfahrungswerten ist von einem großen Anteil an Selbstfahrern (ca. 70%), die per PKW das gefährdete Gebiet verlassen werden, auszugehen. Wie viele Busse und Sonderzüge können kurzfristig bereitgestellt werden? Zu Frage 18: Allein in dem von dem Kernkraftwerk Cattenom besonders betroffenen Landkreis Merzig-Wadern können bei einer angeordneten Evakuierung bei 18 Busunternehmen auf 250 Busse mit einer Sitzkapazität von je 50 Plätzen kurzfristig zurückgegriffen werden. Darüber hinaus können über die Krisenstäbe der Gemeindeverbände bei Bedarf weitere Busse angefordert werden. Für einen Teil der Bevölkerung in der Gemeinde Perl kann eine Evakuierung zudem durch den Einsatz von Sonderzügen auf der Bahnstrecke Perl-Trier erfolgen. Welche Bestimmungen gelten für Busfahrerinnen und Busfahrer, wenn diese sich bereit erklären in kontaminierte Gebiete zu fahren? Beruht diese Fahrt auf Freiwilligkeit? Zu Frage 19: Eine Evakuierung ist nur dann eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme, wenn sie vor einer Freisetzung erfolgt. Während der Freisetzungsphase oder wenn eine Freisetzung unmittelbar bevorsteht, werden keine Evakuierungen durchgeführt. Besondere Bestimmungen für Busfahrer sind deshalb nicht festgelegt. Das Transportieren von evakuierten Personen erfolgt zunächst auf freiwilliger Basis. Ist der Katastrophenalarm ausgelöst, kann ein Busfahrer im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflichten nach § 39 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) hierzu verpflichtet werden, um von dem Einzelnen oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahren abzuwenden oder erhebliche Schäden zu beseitigen. - 8 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie häufig tritt Südwestwind auf, der radioaktive Strahlung weit in das Saarland trägt? Zu Frage 20: Nach Aussagen des Deutschen Wetterdienstes liegen für den Standort Cattenom direkt keine Beobachtungsdaten zur Windrichtung vor. Daher wurden als Referenzpunkte der Flughafen Saarbrücken in 60 km Entfernung und der Flughafen Nancy in 80 km Entfernung gewählt. Der Anteil der Windrichtung Südwest bezogen auf die vorliegenden Messdaten beträgt in Saarbrücken ca. 10% und in Nancy ca. 6%. Für die Verteilung wurden nur Windgeschwindigkeiten größer als 1,8 km/h berücksichtigt. Reicht im Falle starken Südwestwindes ein Evakuierungsradius von 25 Kilometer rund um das Atomkraftwerk Cattenom aus oder ist von einer Gefährdung der Menschen weit über dem Radius zu rechnen? Zu Frage 21: Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in einer Studie für zwei deutsche Kernkraftwerksstandorte untersucht, wie sich der Unfall von Fukushima bei realen Wetterbedingungen an diesen Standorten ausgewirkt hätte. Danach wäre die Vorplanung für einen Evakuierungsradius von 25 km ausreichend. Die in einem Katastrophenfall zu evakuierenden Gebiete werden nicht durch theoretische Planungsradien bestimmt, sondern im Einzelfall nach der für die Bevölkerung real zu erwartenden Dosis in den betroffenen Gebieten. Bei starkem Südwestwind liegen die eventuell betroffenen Gebiete im Saarland alle in der 25-km Zone. Für eine evtl. Evakuierung gibt es hierfür planerische Vorbereitungen (siehe auch Antwort zu Frage 1). Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auf Grund von Massenflucht per PKW die saarländischen Autobahnen passierbar bleiben und Staus nicht die gesamte Evakuierung unmöglich machen? Zu Frage 22: Für die Führung der Verkehrsströme sind Verkehrsführungskonzepte ausgearbeitet, um der Bevölkerung ein rasches Verlassen des gefährdeten Gebietes zu ermöglichen, ohne dass die Arbeit der Einsatzkräfte beeinträchtigt wird. Fachberater der Polizei und Experten des Verkehrsministeriums sind im Katastrophenschutzstab des Landes vertreten und arbeiten in enger Abstimmung zusammen mit den Krisenstäben der Gemeindeverbände. - 9 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie viele Kindertagesstätten, Kindergärten und Grundschulen befinden sich auf saarländischer Seite in einem Umkreis von 25 Kilometern rund um das Atomkraftwerk Cattenom? Wie wird die Evakuierung der Kinder sichergestellt? Zu Frage 23: In der Außenzone befinden sich folgende Kindertagesstätten und Schulen: Gemeinde Perl: Grundschule Dreiländereck (Stammschule Perl und Dependance Besch): ca. 300 Schüler Deutsch / luxemburgisches Schengen Lyzeum: ca. 720 Schüler Kindertagesstätte Perl: 100 Plätze Tagespflegestelle Perl Seniorengalerie: 10 Plätze Kindertagesstätte Besch: 100 Plätze Kindertagesstätte Nennig: 70 Plätze Kindertagesstätte Oberleuken: 60 Plätze Gemeinde Mettlach: Grundschule Orscholz: ca. 300 Schüler Gemeinschaftsschule Orscholz: ca. 820 Schüler Kindertagesstätte Orscholz: 125 Plätze Kindertagesstätte Weiten: 50 Plätze Kindertagesstätte Tünsdorf: 105 Plätze Der Vollzug der Evakuierung in der Außenzone ist eine Aufgabe der Katastrophenschutzleitung des Landkreises Merzig-Wadern. Die Umsetzung der Planungen und Maßnahmen erfolgt durch die Technischen Einsatzleitungen und die Krisenstäbe der Gemeindeverwaltungen. In der Regel werden die o.a. Einrichtungen schon im Rahmen des Voralarms geschlossen und sind somit zum Zeitpunkt der Evakuierung nicht mit Kindern und Personal belegt. Sollte durch ein rasch ablaufendes Schadensereignis die Evakuierung doch erforderlich werden, so erfolgt diese zusammen mit der jeweiligen Ortschaft. Dabei bestehen für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Seniorenheime gesonderte Planungen für Aufnahme, Registrierung und den Transport. - 10 - Drucksache 15/489 (15/367) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie kann sichergestellt werden, dass die Möglichkeit aus einem kontaminierten evakuiert zu werden, nicht abhängig ist vom finanziellen Hintergrund der Personen und Familien? Zu Frage 24: Maßnahmen zur Evakuierung der Bevölkerung werden durch Entscheidungen der Einsatzleitung des Katastrophenschutzes aufgrund der Kenntnis über den Anlagenzustand und nach Bewertung der radiologischen Lage und der aktuellen Situation in den betroffenen Gebieten ausgelöst. Die zu evakuierenden Gebiete werden nach der für die Bevölkerung real zu erwartenden Dosis in den betroffenen Gebieten festgelegt. Durch eine rechtzeitige Evakuierung sollen deterministische Wirkungen für die Bevölkerung (Frühschäden, akutes Strahlensyndrom) aber auch stochastische Auswirkungen für die Bevölkerung (Spätfolgen) vermieden werden. Demnach entscheidet der Katastrophenschutzstab rein objektiv nach diesen Merkmalen, ob eine Evakuierung der Bevölkerung angeordnet und durchgeführt werden soll oder nicht. Finanzielle Hintergründe von Personen und Familien spielen hierbei keine Rolle. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Notfallplan Cattenom - Drucksache 15/488 (15/367) - ist hiermit gegenstandslos! - 11 - betr.: Notfallplan Cattenom