LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/501 (15/359) 27.05.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Krippenplatz-Quote im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Ab dem 01.08.2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Aufgrund der vom Bund festgelegten Quote an Krippenplätzen soll für 35% der Kinder dieser Altersklasse ein Krippenplatz zur Verfügung stehen. Nun steht laut Presseberichten ein halbes Jahr vor dem Stichtag fest, dass die Krippenplatz-Quote in der Kreisstadt Neunkirchen unterschritten wird. Von den angestrebten 35% sollen diesem Bericht zufolge nur rund 30% erreicht werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Sowohl die Vorbemerkung als auch einige Fragen lassen außer Acht, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter unter drei Jahren gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII sowohl ein Platz in einer Kinderkrippe als auch in der Kindertagespflege rechtsanspruchserfüllend ist. Somit müsste die Frage eigentlich „Betreuungsquote für Kinder im Alter unter drei Jahren im Saarland“ lauten. Wird die Krippenplatz-Quote im Regionalverband Saarbrücken sowie in den saarländischen Landkreisen und den kreisangehörigen und regionalverbandsangehörigen Gemeinden zum Stichtag erreicht? a) Wie hoch sind die erreichten Betreuungskapazitäten ? Bitte nach kreisangehörigen und regionalverbandsangehörigen Gemeinden und erreichten Betreuungskapazitäten in Prozent aufschlüsseln Ausgegeben: 27.05.2013 (25.02.2013) Drucksache 15/501 (15/359) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1 und 1a: Nach Umsetzung aller Baumaßnahmen und unter Berücksichtigung der von den Kreisjugendämtern gemeldeten Tagespflegeplätze wird die Versorgungs-quote voraussichtlich bei 33,7 Prozent liegen. Unter der Voraussetzung, dass in den Landkreisen im ursprünglich vorgesehenen Umfang Tagespflegeplätze bereit stehen, wird die landesweite Versorgungsquote bei rund 36 Prozent liegen. Ausgehend von 2.899 Krippenplätzen zum Stichtag 1. März 2008 und den seit-her geförderten 3.509 Krippenplätzen, stehen nach Abschluss aller Baumaß-nahmen insgesamt 6.408 Krippenplätze für die Kleinkindbetreuung zur Verfügung. Derzeit befinden sich 1.176 Krippenplätze noch im Bau. Diese werden nach und nach fertig gestellt und per Betriebserlaubnis genehmigt. Es bestehen regionale Unterschiede, bei einer Quote von 42,45 % im Landkreis St. Wendel und 30,82 % im Landkreis Saarlouis. Im Einzelnen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, wenn die vom Bund festgelegte Quote an Krippenplätzen zum Stichtag nicht erreicht wird? Zu Frage 2: Es gibt keine vom Bund festgelegte Quote, weder grundsätzlich noch in Bezug auf Krippenplätze. Die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Quote von 35 % stellt lediglich eine im Jahr 2007 angenommene bundesweite Versorgungssituation dar, von der die Beteiligten 2007 ausgingen, dass sie aus-reichen werde, den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr nach § 24 SGB VIII zu erfüllen. In welcher Höhe werden von der Landesregierung Mittel zur Erfüllung von Schadenersatzforderungen bei eventuellen Verstößen gegen den gesetzlichen Anspruch auf ein bedarfsgerecht ausgerichtetes Betreuungsangebot bereitgestellt? a) Existieren für eventuelle „Klagewellen“ entsprechende Notfallpläne? Zu Frage 3 und 3a: Der Rechtsanspruch gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII richtet sich gem. §§ 85 und 86 SGB VIII gegen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Saarland somit gegen die Kreise und den Regionalverband Saarbücken. Aus diesem Grunde hat das Land keine Vorsorge wegen Schadenersatzansprüchen zu treffen. Reicht die Zahl an Erzieher/innen und Tagesmütter im Saarland aus, um den Krippenplatzanspruch und die Qualität der Betreuung zu gewährleisten? Drucksache 15/501 (15/359) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - a) Wenn ja, wie viele Erzieher/innen und Tagesmütter stehen jeder Einrichtung im Verhältnis zu den betreuten Kindern zur Verfügung? b) Wenn nein, plant die Landesregierung in diesem Fall weitere Einstellungen von Erzieher /innen und Tagesmüttern? Zu Frage 4: Die Landesregierung hat die Ausbildungskapazitäten für Erzieher/innen ausgeweitet. Bis zum Ausbildungsjahr 2012/13 wurde die Ausbildung an zwei staatlichen und zwei privaten Fachschulen durchgeführt. Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2012/13 konnten die Ausbildungskapazitäten durch die Einrichtung einer weiteren staatlichen Fachschule am Standort St. Wendel erhöht werden. Derzeit befinden sich ca. 1.371 Erzieher /innen in Ausbildung. Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2008/2009 betrug die Ausbildungszahl noch ca. 680. Eine weitere Ausweitung der Ausbildungskapazität wird durch ein zusätzliches Teilzeitangebot an den Standorten St. Wendel und Saarbrücken im Schuljahr 2013/14 ermöglicht. Ab Schuljahr 2013/14 wird ebenfalls angestrebt, dass ein zertifiziertes Angebot nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV- Zertifizierung) für Qualifizierungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung am Standort Saarbrücken zur Verfügung steht. Es ist davon auszugehen, dass es kurzfristig zu einem zusätzlichen Bedarf kommen wird, dem aber auch dadurch begegnet werden kann, dass der hohe Anteil an teilzeitbeschäftigten Fachkräften genutzt und zusätzliche Arbeitszeit bei bereits Beschäftigten vereinbart wird. Zu Frage 4a: Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen kommen nur Kinderpfleger/innen und Erzieher /innen in Frage, Kindertagespflegepersonen besitzen auch mit der vorgesehenen Qualifikation für die Kindertagespflege keine ausreichende Qualifikation zur Beschäftigung in Einrichtungen. Die personelle Ausstattung in Kindertageseinrichtungen wird durch das Landesjugendamt im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII festgelegt, so dass die im SKBBG vorgesehene Relation von fünf Kindern zu einer Fachkraft bei sechs Stunden Betreuungszeit gewährleistet ist. Im Bereich der Kindertagespflege ist gem. § 43 SGB VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, also die Jugendämter der Kreise und des Regionalverbandes Saarbrücken. Das Land hat hier an Kindertagespflegepersonen Investitionskostenzuschüsse gewährt, so dass rd. 1.200 Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren zur Verfügung stehen können. Zu Frage 4b: Das Land ist weder Anstellungsträger von Erziehern/innen, dies sind die Träger der Kindertageseinrichtungen, noch von Kindertagespflegepersonen, die grundsätzlich selbstständig tätig sind. Drucksache 15/501 (15/359) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Inwiefern wirken sich zurzeit laufende Umbaumaßnahmen von Einrichtungen auf die Krippenplatzsituation aus? a) Sollten generell Beeinträchtigungen durch Umbaumaßnahmen bestehen, welche Einrichtungen sind von diesen betroffen? b) Werden nach Abschluss von eventuell zurzeit durchgeführten Baumaßnahmen zukünftig weitere Krippenplätze nach dem Stichtag zur Verfügung stehen? Bitte nach Einrichtung und Anzahl der neu geschaffenen Krippenplätze aufschlüsseln. Zu Frage 5: Aktuell sind rd. 2.100 zusätzliche Krippenplätze in der Realisierungsphase, das heißt, dass das Land für diese Plätze bereits Zuwendungen bewilligt hat, diese Plätze aber, da sie baulich noch nicht fertiggestellt sind, noch nicht per Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes gem. § 45 SGB VIII genehmigt sind. Zu Frage 5a: Bei allen Baumaßnahmen in bestehenden Kindertageseinrichtungen, auch wenn diese mit eventuell notwendigen Auslagerungen verbunden sind, überprüft das Landesjugendamt im Rahmen seiner Zuständigkeit gem. § 45 SGB VIII vor dem Hintergrund der Sicherung des Kindeswohls die jeweilige Situation. Welche Einrichtungen im Einzelnen von eventuellen Beeinträchtigungen tangiert sind, kann nicht differenziert werden. Zu Frage 5b: Auch nach dem Stichtag 1.8.2013 werden weitere Krippenplätze geschaffen und entsprechend gefördert. Welche dies im Einzelfall sein werden und wie viele zusätzliche Plätze mit diesen neuen Maßnahmen geschaffen werden, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Zieht das Land eine Förderung von Firmen-KiTas in Erwägung? Beispielsweise in Kooperation mit der „pme Familienservice GmbH“? c) Wenn ja, wie ist der Stand der Dinge? d) Wenn nein, wieso nicht? Zu Frage 6, 6a und 6b: Mit Inkrafttreten des Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetzes (SKBBG) besteht im Saarland bereits seit 2008 auch für Betriebe die Möglichkeit, Träger einer Kindertageseinrichtung zu sein und eine entsprechende Förderung zu erhalten . Voraussetzung dafür ist gem. § 2 Abs. 3 SKBBG lediglich eine Anerkennung durch das örtlich zuständige Jugendamt. Drucksache 15/501 (15/359) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Bisher sind an das zuständige Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) weder die pme GmbH noch Betriebe in Kooperation mit der pme GmbH herangetreten. Im Rahmen der Bemühungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter unter 3 Jahren lag der Focus bislang auf dem Ausbau der Krippenplätze. Für die Zukunft legt das MBK ein besonderes Augenmerk auf die Realisierung innovativer und flexibler Möglichkeiten der Tagesbetreuung von Kindern berufstätiger Mütter und Väter. Entsprechende Überlegungen werden derzeit im MBK konkretisiert. Stand Krippenausbau 2008 Krippenplätze RV Saarbrücken 839 1.422 19,7 2.331 31,9 LK Merzig-Wadern 343 561 24,7 816 35,4 LK Neunkirchen 351 566 20,8 946 35,2 LK Saarlouis 486 795 18,8 1.302 30,8 LK Saarpfalz-Kreis 579 804 27,1 1.003 34,4 LK St. Wendel 301 522 30,1 731 42,5 Saarland 2.899 4.670 22,1 7.129 33,7 *Statistisches Bundesamt (1. März 2012) ² Plätze/Versorgungsquote nach Abschluss der bisher geförderten Maßnahmen inkl. Tagespflege 2012 vorhandene U3- Plätze/Versorgungsquotez um 1.03.2012* U3-Plätze/ Versorgungsquote nach Umsetzung der bisher geförderten Maßnahmen²