LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/505 (15/420) 27.05.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Aktueller Stand der Planungen zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerber Innen und Flüchtlingen im Saarland Vorbemerkung der Fragstellerin: „In der Landesaufnahmestelle in Lebach sind zurzeit knapp 1.000 Flüchtlinge und AsylbewerberInnen untergebracht. Trotz des schlechten Gesamtzustandes der Einrichtung gibt es Aufenthaltszeiten von bis zu 13 Jahren. Im Januar kam es sogar zu Stromabschaltungen seitens der Verwaltung. Bereits seit längerem wird von unterschiedlichen Stellen eine grundsätzliche Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in Lebach gefordert. Neben weiteren Optimierungen der Wohn- und Lebensverhältnisse in Lebach selber, wie beispielsweise die Ausweitung der Duschzeiten, die Umstellung von Sach- auf Geldleistungen oder die Vermeidung von Abschiebungen im Winter, muss die Unterbringung in Lebach endlich zeitlich begrenzt und die dezentrale Unterbringung für alle organisiert werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es: ‚Wir streben an, die Dauer der Verpflichtung von Flüchtlingen zum Aufenthalt in der Landesaufnahmestelle Lebach deutlich zu reduzieren. Über die Aufhebung wird nach einem Jahr, mit dem Ziel der Beendigung, im Einzelfall entschieden’ (S. 52). Zurzeit arbeitet eine Kommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Landkreisen und Wohlfahrtsverbänden daran, eine dezentrale Unterbringung zu organisieren. In der Zwischenzeit hat sich der Kreistag Saarlouis für eine dezentrale Unterbringung ausgesprochen.“ Ausgegeben: 27.05.2013 (09.04.2013 Drucksache 15/505 (15/420) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung Landesregierung: Der Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes sieht auf S. 51 folgende Regelung vor: „Wir streben an, die Dauer der Verpflichtung von Flüchtlingen zum Aufenthalt in der Landesaufnahmestelle Lebach deutlich zu reduzieren . Über die Aufhebung wird nach einem Jahr, mit dem Ziel der Beendigung, im Einzelfall entschieden. Die Gemeinschaftsunterkunftspflicht bleibt aufrecht erhalten, wenn die Identitätsfeststellung noch nicht abgeschlossen ist, bei Personen, die über ihre Identität getäuscht haben oder nicht hinreichend bei der Klärung mitgewirkt haben oder wenn es sich um Straftäter handelt. Zur Entpflichtung von der Aufenthaltsverpflichtung sollen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den vor Ort arbeitenden Wohlfahrtsverbänden Kriterien erarbeitet werden. Innerhalb der Landesaufnahmestelle erfolgt die Versorgung weiterhin nach dem Sachleistungsprinzip, in den Kommunen mit Geldleistungen. Wir werden weiter in die Verbesserung der Wohnverhältnisse investieren.“ Unter der Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport berät zur Zeit ein Gremium aus Vertretern des Ministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und der vor Ort in Lebach arbeitenden Wohlfahrtsverbände über die genannten Kriterien. Im Rahmen seiner dritten Sitzung am 30.04.2013 hat sich das Gremium darauf verständigt , erste Besprechungsergebnisse in einer gemeinsamen Presseerklärung zu veröffentlichen. Danach ist vorgesehen, dass etwa 200 der rund 1000 Flüchtlinge, die zur Zeit in der Landesaufnahmestelle Lebach leben, in nächster Zeit dezentral in den Städten und Gemeinden des Saarlands untergebracht werden. Wann ist mit einem endgültigem Ergebnis der Kommission zu rechnen? Zu Frage 1: Das Gremium hat zuletzt am 30.04.2013 getagt. Eine weitere Besprechung wird am 20.06.2013 stattfinden. Eine Aussage über den Zeitpunkt der Vorlage eines endgültigen Ergebnisses der Beratungen ist derzeit nicht möglich. Wurde bereits ein Vorschlag für den Verteilerschlüssel zur dezentralen Unterbringung erarbeitet und den Landkreisen und dem Regionalverband übermittelt? Wenn ja: Wie sieht der Verteilerschlüssel aus? Welche Veränderungen/Verbesserungen sind für langjährig Geduldete vorgesehen ? Zu Frage 2: Eine gesetzliche Verteilregelung gibt es im Landesaufnahmegesetz in Verbindung mit der Saarländischen Aufenthaltsverordnung u.a. schon für Asylbewerber (im laufenden Asylverfahren), für Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention . Für die anderen hier in Frage kommenden Personengruppen, welche nicht im Landesaufnahmegesetz aufgeführt sind, wird eine Verteilregelung mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. - 2 - Drucksache 15/505 (15/420) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Mit der Frage, welche Veränderungen/Verbesserungen für langjährig Geduldete vorgesehen sind, wird sich das Arbeitsgremium im Rahmen der weiteren Erarbeitung seines Kriterienkatalogs auseinandersetzen. Ergebnisse können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, da die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind. Werden die Ergebnisse der Kommission vor der Festlegung mit den Betroffenen und dem Flüchtlingsrat erörtert? Werden die Ergebnisse der Kommission den Landkreisräten/der Regionalverbandsversammlung zur Abstimmung/Diskussion vorgelegt? Zu Frage 3: An den Beratungen nehmen die von den kommunalen Spitzenverbänden (Landkreistag Saarland, Saarländischer Städte- und Gemeindetag) entsandten Vertreter und die Vertreter der vor Ort in Lebach arbeitenden Wohlfahrtsverbände (Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie) teil. Hierdurch werden die Belange aller Betroffenen in die Erörterungen des Gremiums eingebracht und können in die Überlegungen einfließen. - 3 - betr.: Aktueller Stand der Planungen zur dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen im Saarland