LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/515 (15/447) 07.06.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Aufstockung des Hochschulpakts 2020 Vorbemerkung des Fragestellers: „Aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern, der Aussetzung der Wehrpflicht und geburtenstarker Abiturientenjahrgänge haben die Universitäten in den vergangenen Jahren mit stark steigenden Studierendenzahlen zu kämpfen. Im Jahr 2006 wurde daher ein Hochschulpakt zwischen dem Bund und den Ländern beschlossen, der die notwendige Finanzierung der zusätzlichen Studienplätze sichern sollte. Für die Jahre 2007 bis 2010 wurden 90.000 zusätzliche Studierende eingeplant, tatsächlich haben aber 180.000 junge Menschen zusätzlich ein Studium aufgenommen. Für die Jahre 2011 bis 2015 wurde für 270.000 Studierende geplant, Prognosen zufolge werden es aber 630.000 zusätzliche Studierende sein. Um diese zusätzlichen Studierendenzahlen auffangen zu können, wurde am 12. April 2013 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern eine Aufstockung des Finanzierungsumfangs um 4,4 Milliarden Euro beschlossen . Diese Kosten werden hälftig vom Bund und den Ländern getragen. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, hat in einer Reaktion auf die Entscheidung betont, dass die Finanzierung durch den Bund bisher funktioniert habe, die Bundesländer aber zunehmend Schwierigkeiten hätten, ihren Verpflichtungen gegenüber den Hochschulen nachzukommen. (Quelle: Spiegel- Online Artikel vom 12. April 2013)“ Ausgegeben: 07.06.2013 (24.04.2013) Drucksache 15/515 (15/447) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die für Wissenschaft zuständigen Ressortchefs von Bund und Ländern haben am 12. April 2013 in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen, den Hochschulpakt 2020 zur Finanzierung zusätzlicher Studienanfängerinnen und Studienanfänger erheblich aufzustocken, um den sich abzeichnenden Entwicklungen der Studiennachfrage Rechnung zu tragen. Der Bund wird bundesweit vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften 3,854 Mrd. € mehr als bisher für die Ziele des Hochschulpaktes 2020 bereitstellen. Die Länder werden vergleichbare zusätzliche finanzielle Leistungen erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Die GWK hat zunächst der Finanzministerkonferenz (FMK) Gelegenheit zur Stellungnahme zum gefassten Beschluss und zum vorgelegten Bericht gegeben. Gemeinsam mit der Stellungnahme der FMK wurde der Bericht von den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie dem Chef des Bundeskanzleramts auf ihrer Sitzung am 16. Mai zur Kenntnis genommen. Des weiteren wurde den Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder empfohlen, auf ihrer Sitzung am 13. Juni 2013 die zweite Ergänzung des Hochschulpakts 2020 Programmphase II 2011 bis 2015 gemäß Beschlussvorschlag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 12. April 2013 zu beschließen. Welcher Anteil der vorgesehenen Finanzmittel wird ins Saarland fließen? Zu Frage 1: Bund und Länder werden für die zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger, die nach der Vorausberechnung der KMK vom 24. Januar 2012 unter Einbeziehung der Endmeldung für 2011 sowie der Schnellmeldung 2012 des Statistischen Bundesamtes zu erwarten sind, die entsprechenden Studienkapazitäten bereitstellen. Die Obergrenze für die zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger in der zweiten Programmphase (2011 bis 2015) wird um 296.452 zusätzliche Studienanfängerinnen und - anfänger auf insgesamt 623.787 Studienanfängerinnen und -anfänger angehoben. An dieser Aufstockung wird das Saarland entsprechend der Ist-Zahlen der zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger im Saarland gegenüber der Referenzlinie von 2005 im Zeitraum bis 2015 beteiligt werden. Aufgrund der KMK-Vorausberechnung 2012 und der derzeitigen Entwicklung der Studienanfängerzahlen im Saarland sind für die kommenden Jahre folgende Bundeszuweisungen geplant: 2013 – 19,75 Mio. €, 2014 – 18,7 Mio. €, 2015 – 17,4 Mo. €. Wie wird dieses Geld auf die Saarländischen Hochschulen verteilt? Zu Frage 2: Gemäß der Ziel- und Leistungsvereinbarungen II bzw. III mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und der Universität des Saarlandes richtet sich der Mittelanspruch (abzüglich der stellenplangebundenen Mittel) entsprechend dem Studienanfängeranteil (Studierende im 1. Hochschulsemester) in Relation zu den jeweils zugeteilten Bundesmitteln an das Land. Dabei werden fehlende oder überzählige Beträge mit den Zuweisungen in den Folgejahren verrechnet. Drucksache 15/515 (15/447) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - In welcher Form und in welchem Umfang ist die Gegenfinanzierung durch das Saarland gesichert? Zu Frage 3: Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung zu ihrer Verantwortung bekannt. Das Land wird seine Verantwortung wahrnehmen und entsprechend § 1 der Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 vom 24. Juni 2009 sowie ggf. entsprechend der noch durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs zu beschließenden zweiten Ergänzung des Hochschulpaktes 2020 Programmphase II 2011 bis 2015 die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicherstellen. „Aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern, der Aussetzung der Wehrpflicht und geburtenstarker Abiturientenjahrgänge haben die Universitäten in den vergangenen Jahren mit stark steigenden Studierendenzahlen zu kämpfen. Im Jahr 2006 wurde daher ein Hochschulpakt zwischen dem Bund und den Ländern beschlossen, der die notwendige Finanzierung der zusätzlichen Studienplätze sichern sollte. Für die Jahre 2007 bis 2010 wurden 90.000 zusätzliche Studierende eingeplant, tatsächlich haben aber 180.000 junge Menschen zusätzlich ein Studium aufgenommen. Für die Jahre 2011 bis 2015 wurde für 270.000 Studierende geplant, Prognosen zufolge werden es aber 630.000 zusätzliche Studierende sein.