LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/528 (15/365) 17.06.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Wie viele Kinder mit einer Behinderung (Schwerstkörperbehinderte , Mehrfachbehinderte, Kinder mit Down-Syndrom ...) wurden in den letzten fünf Jahren im Saarland geboren (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Zu Frage 1: Diese Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor und sind ohne vertretbaren Aufwand nicht zu ermitteln. Wie viele Kinder sind derzeitig im Kindergarten (Kita), Vorschule oder im Schulsystem? Zu Frage 2: Derzeit sind in den saarländischen Kita`s 29984 Kinder untergebracht. Im Bereich des Schulsystems der gemeinsamen Unterrichtung in der Regelform (Grundschule, Gemeinschaftsschule , Erweiterte Realschule, Gesamtschule, Gymnasium und Berufliche Schule) sind es 127 000 Schüler. Im Bereich der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen im Schuljahr 2012/13 insgesamt 3.484 Schülerinnen und Schüler eine Förderschule und 2.790 Schülerinnen und Schüler eine Schule der Regelform (gemeinsame Unterrichtung). Ausgegeben: 17.06.2013 (27.02.2013) Drucksache 15/528 (15/365) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Nach der Statistik für den Monat Februar 2013 werden derzeit 208 behinderte Kinder in Förderkindergärten bzw. integrativen Kindergärten betreut. Es erhalten 409 behinderte Kinder heilpädagogische Betreuung durch Stützpädagogen der Arbeitsstellen für Integrationshilfe (AfI) im Regelkindergarten. Ambulante Hilfe zur Schulbildung durch den Einsatz von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern erhalten 416 behinderte Schülerinnen und Schüler vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Für 164 Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung wird seitens des Landesamtes für Soziales (LAS) als überörtlichem Träger der Sozialhilfe stationäre bzw. internatsmäßige Hilfe zur Schulbildung gewährt. 31 behinderte Jugendliche und junge Erwachsene erhalten internatsmäßige Hilfe zur schulischen Berufsausbildung. Bezüglich der Hilfe zur Schulbildung und zur schulischen Berufsausbildung ist anzumerken, dass der überörtliche Träger der Sozialhilfe nur für körperlich und geistig behinderte Schülerinnen und Schüler der zuständige Leistungsträger ist. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist die Leistungsverpflichtung der Jugendämter als örtliche Träger der Jugendhilfe gegeben. Wie viele Stunden Förderung wurden durchschnittlich pro Kind (pro Woche) genehmigt (bitte aufschlüsseln nach Kindertagesstätte, bzw. Kindergarten , Vorschule, Grundschule)? Zu Frage 3: Zunächst ist zu sagen, dass es im saarländischen Schulsystem keine Vorschule gibt. Es gibt noch 16 Schulkindergartengruppen an 14 Grundschulstandorten, die von 135 schulpflichtigen, aber noch nicht schulfähigen Kindern besucht werden. Dies sind 25 Lehrerwochenstunden (LWS) in Gruppen pro Schulkindergartengruppe. 204 Schülerinnen und Schüler sind Fördermaßnahmen in Klassenstufe 1 zugewiesen. Pro zu förderndem Kind im ersten Schuljahr erhalten die Grundschulen 2 Lehrerwochenstunden zur Förderung. Die Personalisierung an Förderschulen richtet sich nach der Verordnung über die Festlegung der Werte für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung und über Schüler-Lehrer- Relationen. Am Stichtag 29. August 2012 ergaben sich für das Schuljahr 2012/13, ausgehend von der Schüler-Lehrer-Relation und einer Unterrichtsverpflichtung der Förderschullehrkräfte von 27 Lehrerwochenstunden folgende Daten: Förderschule für Blinde und Sehbehinderte LWS pro Kind – Bereich Blinde 5, 4 – Bereich Sehbehinderte 3,86 Förderschule für Gehörlose und Schwerhörige – Bereich Gehörlose 5,4 – Bereich Schwerhörige 3,86 Förderschule soziale Entwicklung 4,5 Förderschule geistige Entwicklung 6,75 Förderschule körperliche und motorische Entwicklung 6,75 Förderschule Lernen 2,45 Förderschule Sprache 3,86 Krankenhaus- und Hausunterricht 5,4 Drucksache 15/528 (15/365) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Im Bereich der Gemeinsamen Unterrichtung von Behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in Schulen der Regelform wird die Unterstützung entsprechend den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Kinder/Jugendlichen realisiert. Die Zuweisung der Förderschullehrkräfte an die einzelnen Regelschulen erfolgt durch die regionalen bzw. überregionalen Förderzentren. Da auf Wunsch der Schulen nur eine oder möglichst wenige Lehrkräfte den sonderpädagogischen Förderbedarf an den jeweiligen Regelschulen abdecken und dort naturgemäß verschiedene Förderschwerpunkte, ist eine Lehrer-Schüler-Relation in Bezug auf die verschiedenen Förderschwerpunkte nicht ermittelbar. Die Lehrerwochenstundenzuweisung einer Förderschullehrkraft an eine Regelschule weist nicht aus, wie viele Stunden für welchen Schüler mit welcher Behinderungsart vorgesehen sind. Die Verteilung der Förderschullehrerstunden auf einzelne Schülerinnen/Schüler und/oder Klassen erfolgt vor Ort in Absprache der Förderschullehrkraft und der Schulleitung der Regelschule und kann auch im Lauf eines Schuljahres einer veränderten Situation angepasst werden. Insgesamt beträgt die Lehrer-Schüler Relation im Schuljahr 2012/13 rund zwei Lehrerwochenstunden je Schülerinnen und Schüler. Dabei ist zu beachten, dass in der Regelschule nur wenige Schüler/innen mit sehr hohem Förderbedarf (wie beispielsweise „G-Kinder“) unterrichtet werden. An heilpädagogischer Förderung durch die Arbeitsstellen für Integrationshilfen für behinderte Kinder im Regelkindergarten werden durchschnittlich 6,51 Stunden pro Woche gewährt. Wie viel Förderstunden pro Woche erhielten die Kinder durchschnittlich in den letzten Jahren (2008 - 2012)? Zu Frage 4: Im Bereich der Schulen erhielten die Kinder in den Jahren 2008 bis 2012 durchschnittlich 2,25 Lehrerwochenstunden. Die durchschnittliche Zahl an heilpädagogischer Förderung durch die AfI-Stellen ist in den letzten Jahren statistisch nicht erhoben worden. Bei einer Bestandsaufnahme Ende des Jahres 2010 waren es durchschnittlich 7,1 Stunden pro Woche. Welche Förderschwerpunkte wurden bei den Kindern ermittelt? Wie häufig werden Mehrfachförderungen erforderlich? Zu Frage 5: Im Bereich der Förderschulen und Schulen der Regelform wurden alle sieben sonderpädagogischen Förderschwerpunkte (nach KMK-Vorgaben) diagnostiziert: Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören (Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit ), körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sprache und Sehen (Blindheit und Sehbehinderung). Drucksache 15/528 (15/365) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - In den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen haben viele Schülerinnen und Schüler mehrere oder schwerstmehrfache Beeinträchtigungen, die eine individuelle umfängliche Förderung intendieren. Alle Schülerinnen und Schüler mit schwerstmehrfachen Beeinträchtigungen werden intensiver in ihrem vorrangigen Förderbedarf unterrichtet. Eine Statistik über Kinder/Jugendliche mit schwerstmehrfachen Beeinträchtigungen wird nicht geführt, da schwerstmehrfache Beeinträchtigungen nicht so einfach definiert werden können. Die Förderbedarfe bei der heilpädagogischen Betreuung behinderter Kinder im Kindergarten sind sehr unterschiedlich: Sie reichten von Verhaltensauffälligkeiten bis zum Betreuungsbedarf mehrfachbehinderter Kinder. Bei Kindern mit einer autistischen Behinderung wird meist neben der heilpädagogischen Betreuung im Regelkindergarten, der Betreuung im Förderkindergarten oder integrativen Kindergarten der Hilfe zur Schulbildung auch Autismustherapie gewährt. Wie lange waren die Schulbesuchszeiten, Vorschulzeiten , Kindergartenzeiten? Und wie haben sich die Schulabschlüsse bei Kindern mit Behinderungen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Wie viele Kinder sind ohne Abschlüsse aus der Schule entlassen worden, wie viele Kinder haben einen Hauptschulabschluss, einen mittleren Bildungsabschluss ... erreicht?) Zu Frage 6: Förderschulen (alle) Abgänger Schuljahr ohne Abschluss einer FS mit Abschluss einer FS ohne HS mit HS 2008 111 19,2% 250 43,2% 24 4,1% 194 33,5% 2009 132 25,1% 223 42,5% 22 4,2% 148 28,2% 2010 116 22,2% 195 37,4% 24 4,6% 187 35,8% 2011 84 19,3% 158 36,2% 31 7,1% 163 37,4% 2012 102 20,9% 180 36,9% 28 5,7% 178 36,5% Förderschulen Lernen Abgänger Schuljahr ohne Abschluss einer FS mit Abschluss einer FS ohne HS mit HS 2008 55 16,1 % 162 47,5 % 3 0,9 % 121 35,5 % 2009 51 16,2 % 159 50,6 % 0 0,0 % 104 33,1 % 2010 54 16,1 % 129 38,4 % 10 3,0 % 143 42,6 % 2011 28 11,7 % 96 40,2 % 0 0,0 % 115 48,1 % 2012 42 14,3 % 115 39,2 % 5 1,7 % 131 44,7 % Im Schuljahr 2007/08 haben 4 Schüler an der staatlichen Förderschule für Blinde und Sehbehinderte im Schulversuch sowie 1 Schüler im Krankenhaus- und Hausunterricht den Mittleren Bildungsabschluss abgelegt. Drucksache 15/528 (15/365) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Im Schuljahr 2008/09 haben 2 Schüler im Krankenhaus- und Hausunterricht den Mittleren Bildungsabschluss und ein Schüler die schriftliche Abiturprüfung abgelegt. Die Abschlüsse, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schulen der Regelform ablegen, werden statistisch nicht erhoben. Wie hat sich der Bedarf an finanzieller Unterstützung (die finanziellen Budgetentwicklungen - Haushaltsplan) in den letzten fünf Jahren entwickelt ? Zu Frage 7: Im Bereich der Schulformen ist hier zu konstatieren, dass durch Verschiebungen von Stellen aus anderen Schulreferaten die Stellen an Förderschulen aufgewachsen sind. 2008 waren es im Bereich der Förderschulen 737 Stellen, in 2012 sind es in diesem Bereich 811 Stellen. Des Weiteren ist zu sagen, dass im Saarland seit August 2009, Lehramtsanwärtern /innen im Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen ausgebildet werden. Viele dieser jungen Lehrkräfte verbleiben nach Ausbildungsende im Saarland. Alle geeigneten Lehramtsbewerber/innen werden eingestellt und, wenn möglich, ins Beamtenverhältnis übernommen. Dabei wird die Eingangsbesoldung nicht abgesenkt. Des Weiteren wurden 21 Grundschullehrkräfte von August 2010 bis Juni 2012 für präventive und sonderpädagogische Begleitung von Kindern in der Klassenstufe 1 fortgebildet . Sie werden im Unterricht der ersten Klassen an „belasteten Grundschulen“ als „Co - Lehrkräfte“ eingesetzt. Derzeit wird geprüft, ob weitere Lehrgänge dieser Art eingerichtet werden. Bei der Auflistung der Kosten für den außerschulischen Bereich betreffen die in dem angeführten Jahr getätigten Ausgaben jeweils zum 31.12., unabhängig davon, ob evtl. Vorleistungen für das kommende Haushaltsjahr getätigt wurden. 2008 2009 2010 2011 2012 Heilpädagogische Maßnahmen: 12.772.424 € 11.987.357 € 11.948.255 € 11.350.711 € 11.240.620 € a) AFI 8.411.248 € 7.059.371 € 7.289.208 € 6.620.701 € 6.377.038 € b) integr. Kiga 1.582.664 € 2.047.241 € 2.232.547 € 3.259.741 € 3.582.749 € c) SoKiga 2.778.513 € 2.880.745 € 2.426.500 € 1.470.269 € 1.280.834 € ambulante Hilfen z. Schulbildung (nur Schüler) 2.510.239 € 3.655.962 € 3.727.463 € 3.930.304 € 6.368.211 € stationäre Hilfen z. Schulbildung 7.559.746 € 7.523.172 € 7.395.473 € 6.994.739 € 7.215.617 € Stat. Hilfen z. schul. Ausbildung 808.961 € 1.128.525 € 842.115 € 546.500 € 430.444 € Drucksache 15/528 (15/365) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Wie lange dauerte das Genehmigungsverfahren für Förderstunden (Erstantrag) und wie lange dauert das Genehmigungsverfahren bei Verlängerungsverträgen ? Zu Frage 8: Der Bearbeitungszeitraum zwischen dem Meldetermin auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes und der endgültigen Bearbeitung liegt zwischen dem Meldetermin 01.12. eines jeden Jahres und dem Beginn der jeweiligen Unterstützung in den Schulen der Regelform zum kommenden neuen Schuljahr. Neue Maßnahmen der Gemeinsamen Unterrichtung an Schulen der Regelform können jeweils nur zum neuen Schuljahr erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt die Personalisierung erfolgt. Es gibt im Bereich der sonderpädagogischen Förderung weder für Integrationsmaßnahmen noch bei der Beschulung in Förderschulen Verträge zwischen Erziehungsberechtigten und dem Ministerium. Die Bearbeitung von Anträgen im außerschulischen Bereich auf heilpädagogische Betreuung behinderter Kinder durch Stützpädagogen der AfI im Regelkindergarten dauert durchschnittlich 4 Wochen. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn entscheidungsrelevante Unterlagen wie beispielsweise Facharztberichte noch angefordert werden müssen. Wie häufig wurden Widersprüche gegen einen Bescheid eingelegt und wie lange dauerte die Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens? Zu Frage 9: Im Verfahren zur Anerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird stets mit den Erziehungsberechtigten kommuniziert. Des Weiteren ist darauf hin zuweisen, dass mittlerweile die Erziehungsberechtigten ein echtes Wahlrecht haben. Dieses Wahlrecht findet nur bei extrem ausgeprägten Beeinträchtigungen (auch im Bereich emotionale und soziale Entwicklung, z.B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung) seine Grenzen. Gegen Bescheide des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) (z. B. Einschulung oder Umschulung in eine Förderschule, Anordnung oder Beendigung einer integrativen Unterrichtung) ist unmittelbar der Rechtsweg durch Klage zum Verwaltungsgericht des Saarlandes eröffnet. Ein Widerspruchsverfahren findet in diesen Fällen daher nicht statt. Alle Bescheide enthalten die gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfsbelehrung. Das MBK ist immer bemüht, dem Verwaltungsgericht eine möglichst frühzeitige Entscheidung zu ermöglichen. Das Rechtsreferat des LAS führt seit 2011 eine Liste über die zurückgewiesenen Widersprüche . Danach ist im Bereich der heilpädagogischen Betreuung behinderter Kinder durch Stützpädagogen im Regelkindergarten von folgenden Zahlen auszugehen: 2011 gab es 15 Widersprüche, 2012 gab es 20 Widersprüche, 2013 sind es bisher 2. Drucksache 15/528 (15/365) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Im Jahre 2011 waren 181 Anträge zu bearbeiten, im Jahre 2012 waren es 178. Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Schulbildung gab es im Jahre 2011 wegen der Begrenzung des Einsatzes von Integrationshelfern zahlreiche Widersprüche. Diesen ist in jedem Fall abgeholfen worden. Wie häufig wurde nach Ablehnung des Widerspruchs der Klageweg beschritten und wie häufig war die Klage erfolgreich? Zu Frage 10: Im Jahr 2010 waren vier, in 2011 zwei und in 2012 wiederum vier Klageverfahren (Einschulung in eine Förderschule) beim Verwaltungsgericht des Saarlandes rechtshängig geworden. In keinem Fall wurde einer Klage stattgegeben. Im Jahr 2013 wurde bislang keine Klage erhoben. Im Bereich der heilpädagogischen Betreuung behinderter Kinder durch Stützpädagogen der AfI im Regelkindergarten sind seit 2011 drei Klagen erhoben worden. In einem Fall ist der Klage stattgegeben worden. Zwei Verfahren sind noch anhängig. Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Schulbildung ist ein Klageverfahren anhängig. Wie viele Anträge sind nach Angaben der Eltern, die behaupten, Anträge abgegeben zu haben, verloren gegangen - bzw. nicht eingegangen? Zu Frage 11: Solche Fälle sind im Bezug auf das Antrags- und Meldeverfahren für den Bereich Förderschulen und Gemeinsame Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in Schulen der Regelform nicht bekannt. Eltern und betroffene Kinder können Förderstunden in der Regel nicht selbst finanzieren und müssen für den Fall, dass sie nicht in Vorlage treten können, warten, bis Förderstunden genehmigt werden. Dabei sind gerade in jungen Jahren die Fördermöglichkeiten umso größer, je früher gefördert wird. Wie viele Förderstunden sind Kindern entgangen, dadurch, dass ihnen die Zusage einer Förderung fehlte? Zu Frage 12: Sonderpädagogische Förderung für Schülerinnen und Schüler wird vom Land finanziert . Alle Schülerinnen und Schülern, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, werden sonderpädagogisch gefördert. Drucksache 15/528 (15/365) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Wenn heilpädagogische Betreuung für ein behindertes Kind durch Stützpädagogen der AfI im Regelkindergarten beantragt wird, so wird die Leistung ab Beginn der Maßnahme gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem das LAS als überörtlicher Träger der Sozialhilfe Kenntnis vom Leistungsbedarf hat (in der Regel ist dies der Antragseingang . Dem behinderten Kind muss also keine Förderstunde entgehen.