LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/568 (15/473) 09.07.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Befreiung saarländischer Unternehmen von der EEG-Umlage Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Auftrag von Greenpeace hat das Forum Ökologisch -Soziale Markt-wirtschaft (FÖS) eine Studie erstellen lassen, die zeigt, dass die Preise für Erneuerbare Energien deutlich gesenkt werden können . Die 3,5 Cent pro Kilowattstunde, die ein deutscher Durchschnittshaushalt als EEG-Umlage zahlt, können durch die Beseitigung der Ausnahmen für die Industrie allein um insgesamt 0,8 Cent reduziert werden. Die Industrie hat einen Anteil von 18 Prozent am Stromverbrauch, aber aufgrund der Ausnahmeregelung ist ihr Anteil an den Kosten zur Förderung der Erneuerbaren Energien nur 0,3 Prozent. 2013 werden die reinen Kosten zur Förderung des Ausbaus von Wind- und Sonnenenergie nach Angaben des Bundesverbands für Erneuerbare Energien (BEE) nur um 0,2 Cent pro Kilowattstunde steigen. Im Saarland profitieren 10 Unternehmen von der Ausnahmeregelung. Die Liste der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen im Saarland: [Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 11. 10. 2012] Ausgegeben: 10.07.2013 (08.05.2013) Drucksache 15/568 (15/473) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - MAT Foundries Europe GmbH 66539 Neunkirchen Saarland Eisengießereien NEUE HALBERG-GUSS GmbH 66130 Saarbrücken Saarland Eisengießereien Praxair Deutschland GmbH 66763 Dillingen Saarland Herstellung von Industriegasen ROGESA Roheisengesellschaft Saar mbH 66763 Dillingen Saarland Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Saarstahl AG 66333 Völklingen Saarland Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Saarstahl AG 66540 Neunkirchen Saarland Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Saarstahl AG 66121 Saarbrücken Saarland Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Stahlwerk Bous GmbH 66359 Bous Saarland Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen STEAG New Energies GmbH 66113 Saarbrücken Saarland Elektrizitätsversorgung Zentralkokerei Saar GmbH 66763 Dillingen Saarland Kokerei Vorbemerkung der Landesregierung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat für die Jahre 2012 und 2013 Listen der Unternehmen, Unternehmensteile und Abnahmestellen des Produzierenden Gewerbes auf seiner Internetseite veröffentlicht, die durch die so genannte „Besondere Ausgleichsregelung“ der §§ 40 ff. EEG privilegiert wurden bzw. werden. Für das Saarland sind folgende Auswertungen des BAFA festzuhalten: Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Jahr 2012 an den aufgelisteten Abnahmestellen von der Besonderen Ausgleichsregelung profitierten (Stand: 11.10.2012): Abnahmestelle PLZ Ort Branche Drahtcord Saar GmbH & Co. KG 66663 Merzig Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn EnergieNord GmbH & Co. KG 66424 Homburg Elektrizitätsversorgung FAMIS Energieservice GmbH 66424 Homburg Wärme- und Kälteversorgung Kirkeler Erfrischungsgetränke GmbH 66459 Kirkel Herstellung von Erfrischungsgetränken, Gewinnung natürlicher Mineralwässer MAT Foundries Europe GmbH 66539 Neunkirchen Eisengießereien NEUE HALBERG-GUSS GmbH 66130 Saarbrücken Eisengießereien Praxair Deutschland GmbH 66763 Dillingen Herstellung von Industriegasen ROGESA Roheisengesellschaft Saar mbH 66763 Dillingen Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Saarstahl AG 66333 Völklingen Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Saarstahl AG 66540 Neunkirchen Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Saarstahl AG 66121 Saarbrücken Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Stahlwerk Bous GmbH 66359 Bous Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen STEAG New Energies GmbH 66113 Saarbrücken Elektrizitätsversorgung Zentralkokerei Saar GmbH 66763 Dillingen Kokerei Drucksache 15/568 (15/473) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Jahr 2013 an den aufgelisteten Abnahmestellen von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren (Stand: 25.04.2013): Abnahmestelle PLZ Ort Branche Abel + Schäfer GmbH & Co. KG 66333 Völklingen Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g Bliesmühle GmbH 66440 Blieskastel-Breitfurt Mahl- und Schälmühle Carbotherm GmbH & Co. KG 66386 St. Ingbert Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung CQLT SaarGummi Deutschland GmbH 66687 Wadern-Büschfeld Herstellung von sonstigen Gummiwaren Decoma (Germany) GmbH 66280 Sulzbach Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen Decoma (Germany) GmbH 66280 Sulzbach Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen Drahtcord Saar GmbH & Co. KG 66663 Merzig Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn Drahtwerk St. Ingbert GmbH 66386 St. Ingbert Herstellung von kaltgezogenem Draht Franz Juchem GmbH 66822 Lebach Mahl- und Schälmühle Fuchs & Hoffmann GmbH 66450 Bexbach Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) Homanit GmbH & Co. KG 66679 Losheim am See Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten Josef Höfer GmbH 66763 Dillingen Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung Kalksteingrube Auersmacher GmbH 66271 Kleinblittersdorf/ Auersmacher Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein , Kreide und Schiefer Kampffmeyer Mühlen GmbH 66333 Völklingen Mahl- und Schälmühle Kirkeler Erfrischungsgetränke GmbH 66459 Kirkel Herstellung von Erfrischungsgetränken , Gewinnung natürlicher Mineralwässer Klaus Mathieu GmbH 66740 Saarlouis Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung Knauf Integral KG 66333 Völklingen / Fenne Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau Laminate Park GmbH & Co. KG 66265 Heusweiler Herstellung von Parketttafeln MAT Foundries Europe GmbH 66539 Neunkirchen Eisengießereien Megro GmbH & Co. KG 66352 Großrosseln Mahl- und Schälmühle NEUE HALBERG-GUSS GmbH 66130 Saarbrücken Eisengießereien Praxair Deutschland GmbH 66763 Dillingen Herstellung von Industriegasen ROGESA Roheisengesellschaft Saar mbH 66763 Dillingen Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Stahlguss Saar GmbH 66386 Rohrbach Stahlgießereien Stahlwerk Bous GmbH 66359 Bous Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Treofan Germany GmbH & Co KG 66539 Neunkirchen Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen Wegener Härtetechnik GmbH 66424 Homburg Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung Werhahn & Nauen OHG 66839 Schmelz/Saar Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein , Kreide und Schiefer Werhahn & Nauen OHG 66606 St. Wendel/Saar Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein , Kreide und Schiefer ZHT-GmbH 66280 Sulzbach/Saar Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung Drucksache 15/568 (15/473) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Welche weiteren Unternehmen haben seit Oktober 2012 Anträge zur Befreiung von der EEG- Umlage gestellt? Zu Frage 1: Die Antragstellung für die Entlastungsregelung der §§ 40 ff. EEG erfolgt durch die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes beim BAFA. Die Anträge werden vom BAFA entsprechend den Vorgaben des EEG geprüft und beschieden. Die jeweiligen Anträge und Bescheide liegen der Landesregierung nicht vor. Insofern wird auf die o.g. Listen des BAFA verwiesen. Welche Befreiungsgründe führten die oben aufgelisteten Unternehmen bzw. weitere Unternehmen an? Zu Frage 2: Die Begrenzung der EEG-Umlage für ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes erfolgt gemäß § 41 EEG nur, soweit dieses gegenüber dem BAFA nachweisen kann, dass und inwieweit im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr - der von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle mindestens 1 Gigawattstunde betragen hat, - das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens mindestens 14 Prozent betragen hat, - die EEG-Umlage anteilig an das Unternehmen weitergereicht wurde. - Darüber hinaus muss eine Zertifizierung des Unternehmens erfolgt sein, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind. Dies gilt nicht für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 Gigawattstunden. Die Anträge der Unternehmen und die Bescheide des BAFA liegen der Landesregierung nicht vor, so dass auch keine Angaben zu deren konkreten Inhalten gemacht werden können. Nach welchen Kriterien sind die Befreiungsgründe geprüft worden? Zu Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Anträge der Unternehmen vom BAFA nach Maßgabe der in § 41 EEG genannten Entlastungsvoraussetzungen geprüft und beschieden wurden bzw. werden. Im Falle abschlägiger Bescheide können die betroffenen Unternehmen den Rechtsweg beschreiten. Würde die Anlastung einer EEG-Umlage die oben aufgelisteten Unternehmen wirtschaftlich schwer schädigen bzw. Wettbewerbsnachteile herbeiführen ? Drucksache 15/568 (15/473) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Wenn ja, in welcher Höhe werden Schäden geschätzt bzw. lässt sich der Wettbewerbsnachteil beziffern? Zu Frage 4: Nach § 40 EEG dient die Begrenzung der EEG-Umlage dem Ziel, die Stromkosten der privilegierten Unternehmen zu senken und so ihre internationale und intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, soweit hierdurch die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist. Ein Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG würde zu z.T. deutlich höheren Stromkosten der privilegierten Unternehmen führen, deren Ertrags- bzw. Investitionskraft schmälern und damit natürlich auch Wettbewerbsnachteile bewirken. Die finanziellen Entlastungen der privilegierten Unternehmen werden vom BAFA nicht bekannt gegeben. Wäre die Anlastung der EEG-Umlage ein Instrument , das eine Deindustrialisierung des Saarlands zur Folge hätte (s. Koalitionsvertrag, S. 8)? Zu Frage 5: Der Koalitionsvertrag enthält ein klares Bekenntnis zur regionalen Energiewirtschaft und Industrie sowie deren Wertschöpfungs- und Beschäftigungsbeiträgen. Insofern wird die Landesregierung keine Instrumente bzw. Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene unterstützen, die die Deindustrialisierung des Saarlandes zur Folge hätten. Ein Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG wäre für zahlreiche stromintensiv produzierende Unternehmen im Saarland mit z.T. erheblichen Zusatzkosten verbunden, die aus Sicht der Landesregierung wettbewerbspolitisch und regionalwirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu existenzgefährdenden Belastungen käme, die es zu vermeiden gilt. a) Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die gerechte Verteilung der EEG-Umlage auf alle Schultern zu erreichen? b) Welche diesbezügliche Initiativen plant sie auf Bundesebene? Zu Frage 6: Im Rahmen der bundesweit geführten Diskussion um die Dämpfung des Anstiegs der EEG-Umlage setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Förder- und Vergütungsregelungen für die EEG-Anlagenbetreiber, aber auch die Entlastungs- und Befreiungsregelungen für das Produzierende Gewerbe im EEG mit dem gebotenen wirtschaftspolitischen Augenmaß überprüft werden. Hierbei ist den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Die Positionierung der Landesregierung erfolgt in Verhandlungen mit den übrigen Bundesländern und der Bundesregierung, aber auch im Bundesrat.