LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/60 (15/17) 20.06.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Rechtsauffassung der Landesregierung bezüglich Beschluss des Entsorgungsverbandes Saar (EVS), die Müllgebühren zu erhöhen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Wie aus der Saarbrücker Zeitung vom 03. Mai 2012 zu erfahren war, hat der EVS am 2. Mai beschlossen , rückwirkend zum 1. Januar 2012 die Müllgebühren für die 120-Liter-Restmülltonne die Basisgebühr von 76,90 Euro auf 84,20 Euro und die Biotonnen-Gebühr von 35 auf 58 Euro zu erhöhen . Dieser Erhöhung haben die sogenannten Paragraph-3-Kommunen Eppelborn, Merzig und Mettlach zugestimmt, obwohl ihre Bürgerinnen und Bürger nicht betroffen sind.“ Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung (Rechts- und Kommunalaufsicht) bezüglich der Teilnahme der sogenannten Paragraph-3- Kommunen an der Abstimmung über eine Erhöhung der Müllgebühren? Zur Antwort: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Beschluss der Verbandsversammlung des EVS vom 2. Mai 2012 zu TOP 4 betreffend Anpassung des Satzungsrechts Abfallbeseitigung a) Anpassung Restabfallgebühren (Teil 1 und 2) b) Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung (Teil 1 und 2) c) Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung wegen Teilnahme der Gemeinden Eppelborn, Merzig und Mettlach an der Abstimmung gegen § 7 Abs. 1 Satz 4 EVSG verstößt und rechtswidrig ist. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit Bescheid vom 21. Mai 2012 den Beschluss der Verbandsversammlung auf der Grundlage des § 130 KSVG wegen dieses erheblichen Formfehlers rechtsaufsichtlich beanstandet. Ausgegeben: 21.06.2012 (16.05.2012)