LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/600 (15/474) 28.08.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend „Nachwuchsprobleme der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland“ [Drucksache 15/351 (15/239)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Antwort der Landesregierung der Landesregierung auf meine Anfrage betreffend „Nachwuchsprobleme der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland“ hat weitere Frage aufgeworfen.“ In wie vielen Fällen wurden seit Einführung der gesetzlichen Regelung und der statistischen Erfassung der Fälle von der Unfallkasse Heilbehandlungs -, Nachsorge-, Ausgleichzahlungen oder sonstige Entschädigungen nicht unverzüglich innerhalb eines angemessenen (Bearbeitungs- /Zeitraumes nach Geltendmachung durch den Geschädigten an diesen bzw. entsprechende Stellen , welche Kosten für eine Behandlung oder Nachsorge geltend machen, gezahlt? (Bitte nach Jahr und jeweiliger Fallzahl untergliedern.) Zu Frage 1: Eine wichtige und vorrangige Aufgabe der Unfallkasse Saarland ist es, in Versicherungsfällen eine unverzügliche Bearbeitung hinsichtlich der erforderlichen Heilbehandlung sowie der Bearbeitung der von Amts wegen festzustellenden Leistungen vorzunehmen . Unabhängig von der Frage, ab wann eine nicht mehr angemessene Bearbeitungszeit vorliegt, existieren hierüber keine statistischen Erfassungen. a) In wie vielen Fällen verweigerte die Unfallkasse Zahlungen, nachdem jeweils betroffene Feuerwehrleute von einem Arzt mit Hinweis auf eine (angebliche) Vorschädigung für diensttauglich erklärt wurden? Ausgegeben: 28.08.2013 (08.05.2013) Drucksache 15/600 (15/474) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1a: Der Unfallkasse des Saarlandes sind keine Fälle bekannt, in denen Zahlungen verweigert wurden, nachdem jeweils betroffene Feuerwehrleute von einem Arzt mit dem Hinweis auf eine (angebliche) Vorschädigung für diensttauglich erklärt wurden. b) In wie vielen Fällen blieben geschädigte Feuerwehrleute nach einem Unfall auf ihren Kosten sitzen, d.h. wie oft und jeweils in welcher Höhe wurde versucht, Kosten geltend zu machen , dieser Forderung aber nicht entsprochen ? (Bitte nach Einzelfall und Höhe der selbst zu tragenden Kosten durch den Geschädigten oder die Geschädigte aufschlüsseln .) Zu Frage 1b: Die Unfallkasse Saarland erbringt ihre Leistungen im Rahmen des gesetzlich normierten Leistungsumfanges. Darüber hinaus erhalten die Feuerwehrangehörigen bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzliche Leistungen (Mehrleistungen) nach der Satzung der Unfallkasse. Eine Statistik über angefallene und nicht erstattete Kosten wird nicht geführt. c) In welcher Höhe wurden durch die Unfallkasse Entschädigungszahlungen an Arbeitgeber seit 2003 gezahlt? (Bitte nach Fall, Landkreis /Regionalverband, in dem der jeweilige Arbeitgeber seinen Sitz hat und Jahren aufschlüsseln .) Zu Frage 1c: Von der Unfallkasse Saarland wurden an Arbeitgeber keine Entschädigungsleistungen gezahlt. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (Amtsbl. I S. 262) ist es Aufgabe der Gemeinden als Träger der Feuerwehren, für entstandene Kosten der Lohnfortzahlung aufzukommen. Wie viele freiwillige Feuerwehren in welchen Kommunen haben sich bzw. wurden in den vergangenen 10 Jahren aufgelöst? (Bitte nach Zeitpunkt der Auflösung, jeweiliger Kommune und Auflösungsgrund einzeln aufschlüsseln. Beim Auflösungsgrund bitte explizit zwischen Personalmangel und anderen Gründen unterscheiden.) Drucksache 15/600 (15/474) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Zu Frage 2: Es wurden in den vergangenen zehn Jahren keine Freiwilligen Feuerwehren aufgelöst bzw. haben sich keine Freiwilligen Feuerwehren aufgelöst. Folgende Löschbezirke schlossen sich in den vergangenen zehn Jahren zusammen bzw. wurden aufgelöst: Im Landkreis Merzig-Wadern wurden im März 2013 in der Gemeinde Perl die Löschbezirke Oberperl, Perl und Sehndorf zu einem gemeinsamen neuen Löschbezirk Perl zusammengeführt. Die Löschbezirke haben sich nach langjähriger gemeinsamer Einsatz - und Übungstätigkeit freiwillig zusammengeschlossen. Für den neuen gemeinsamen Löschbezirk folgt ein Neubau des Gerätehauses, der vom Ministerium für Inneres und Sport gefördert wird. Im Regionalverband Saarbrücken wurde im 2012 in der Gemeinde Quierschied der Löschbezirk Göttelborn geschlossen. Im Juni 2012 wurde in der Gemeinde Heusweiler der Löschbezirk Dilsburg geschlossen, da Tagesalarmbereitschaft und die im Brandschutzbedarfsplan definierten Schutzziele aus eigenen Kräften nicht mehr gewährleistet werden konnten. Im März 2013 wurde der Löschbezirk Schnappach (Stadt Sulzbach /Saar) aufgelöst. Im Landkreis Saarlouis wurden in der Gemeinde Wallerfangen 2009 die Löschbezirke Ihn/Rammelfangen und Leidingen aus Personalgründen zusammengeführt. Im Saarpfalz-Kreis wurde innerhalb der Stadt Blieskastel der Löschbezirk Altheim im Laufe des Jahres 2011 mangels Personal, insbesondere aber wegen fehlender Löschbezirksführung , geschlossen. Im Landkreis St. Wendel haben sich 2007 in der Gemeinde Namborn die Löschbezirke Hofeld-Mauschbach, Furschweiler, Roschberg und Eisweiler zu einem neuen Löschbezirk Namborn Mitte zusammengeschlossen. Grund war der jeweils schlechte Zustand der Gerätehäuser und der durch den Zusammenschluss mögliche Neubau. Wie verteilen sich die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Saarland auf die Altersgruppen 16 bis 21, 22 bis 30, 31 bis 40, 41 bis 50, 51 bis 62 Jahre und älter als 62? Welcher Altersdurchschnitt folgt daraus? Zu Frage 3: Eine Verteilung der Altersklassen wird weder in der jährlichen Feuerwehrstatistik noch von den Landkreisen erfasst und geführt. Da konkrete Altersangaben nicht vorliegen, ist eine Aussage über den Altersdurchschnitt in den Freiwilligen Feuerwehren nicht möglich. a) Wie hat sich der Altersdurchschnitt der aktiven Feuerwehrleute in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Zu Frage 3a: Da keine belastbaren statistischen Erhebungen aktuell bzw. aus den vergangenen Jahren vorliegen, kann zu der Entwicklung des Altersdurchschnitts der aktiven Feuerwehrleute keine Aussage getroffen werden. Drucksache 15/600 (15/474) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Welcher prozentuale Anteil an allen freiwilligen Feuerwehrleuten entfällt nach aktuellem Stand auf Mitglieder der Altersabteilung? (Bitte nach Kommune / Löschbezirk einzeln aufschlüsseln.) Zu Frage 4: Die Freiwillige Feuerwehr besteht gem. § 2 Absatz 1 der Bekanntmachung einer Mustersatzung für eine Brandschutzsatzung vom 29. Januar 2008 (Amtsbl. S. 364) aus den aktiven Feuerwehrangehörigen, der Jugendfeuerwehr und der Altersabteilung. Im Saarland verfügen die 52 Freiwilligen Feuerwehren über 11.516 aktive Angehörige, darunter 919 Frauen. Den Altersabteilungen gehören 3.511 ehemalige Aktive an. Somit zählen die Einsatzabteilungen und die Altersabteilungen im Saarland insgesamt 15.027 Mitglieder. Der prozentuale Anteil der Mitglieder der Altersabteilung beträgt somit im Saarland 23,4 Prozent. Im Folgenden sind die Zahlen von aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Altersabteilungen sowie der prozentuale Anteil der Mitglieder der Altersabteilung, unterteilt in Landkreise, den Regionalverband Saarbrücken und Gemeinden aufgeführt . Für eine weitere Unterteilung auf 341 Löschbezirke sind keine weiteren empirischen Daten im Rahmen der jährlichen Feuerwehrstatistik erhoben worden bzw. von den Landkreisen übermittelt worden. Aufgabenträger des Feuerwehrwesens sind nach § 2 Absatz 1 SBKG die Gemeinden, Gemeindeverbände und der Regionalverband Saarbrücken. Landkreis Merzig-Wadern: Gemeinde Aktive Feuerwehrangehörige Altersabteilung Prozentualer Anteil der Altersabteilung Beckingen 292 86 22,8 Losheim 378 141 27,2 Merzig 485 156 24,3 Mettlach 285 90 24,0 Perl 243 68 21,9 Wadern 300 90 23,1 Weiskirchen 91 49 35,0 Gesamt 2.074 680 24,7 (Stand: 31.12.2012) Landkreis Neunkirchen: Gemeinde Aktive Feuerwehrangehörige Altersabteilung Prozentualer Anteil der Altersabteilung Eppelborn 305 115 27,4 Illingen 218 72 24,8 Merchweiler 91 27 22,9 Neunkirchen 328 101 23,5 Ottweiler 187 64 20,2 Schiffweiler 194 49 18,1 Spiesen-Elversberg 127 28 25,5 Gesamt 1.450 456 23,9 (Stand: 31.12.2012) Drucksache 15/600 (15/474) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Regionalverband Saarbrücken: Gemeinde Aktive Feuerwehrangehörige Altersabteilung Prozentualer Anteil der Altersabteilung Friedrichsthal 72 23 24,2 Großrosseln 115 42 26,8 Heusweiler 305 84 21,6 Kleinblittersdorf 189 65 25,6 Püttlingen 145 43 22,9 Quierschied 103 41 28,5 Riegelsberg 105 29 21,6 Saarbrücken 745 188 20,2 Sulzbach/Saar 201 18 8,2 Völklingen 279 77 21,6 Gesamt 2.259 610 21,3 (Stand: 31.12.2012) Landkreis Saarlouis: Gemeinde Aktive Feuerwehrangehörige Altersabteilung Prozentualer Anteil der Altersabteilung Bous 43 18 29,5 Dillingen 79 19 19,4 Ensdorf 52 10 16,1 Lebach 377 111 22,8 Nalbach 120 35 22,6 Rehlingen- Siersburg 276 80 22,5 Saarlouis 216 68 24,0 Saarwellingen 113 47 29,4 Schmelz 206 51 19,9 Schwalbach 149 37 19,9 Überherrn 150 44 22,7 Wadgassen 173 60 25,8 Wallerfangen 153 52 25,4 Gesamt 2.107 632 23,1 (Stand: 10.06.2013) Saarpfalz-Kreis: Gemeinde Aktive Feuerwehrangehörige Altersabteilung Prozentualer Anteil der Altersabteilung Bexbach 196 59 23,1 Blieskastel 405 144 26,2 Gersheim 271 75 21,7 Homburg 198 52 20,8 Kirkel 140 28 16,7 Mandelbachtal 257 76 22,8 St. Ingbert 248 79 24,2 Gesamt 1.715 513 23,0 (Stand: 31.12.2012) Drucksache 15/600 (15/474) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Landkreis St. Wendel: Gemeinde Aktive Feuerwehrangehörige Altersabteilung Prozentualer Anteil der Altersabteilung Freisen 202 72 26,3 Marpingen 120 40 25,0 Namborn 171 69 28,8 Nohfelden 335 98 22,6 Nonnweiler 281 64 18,6 Oberthal 97 23 19,2 Tholey 292 59 16, St. Wendel 413 195 32,1 Gesamt 1.911 620 24,5 (Stand: 31.12.2012) Wie viele aktive Feuerwehrleute nahmen im Zeitraum 2003 bis heute regelmäßig an Einsätzen und Übungen teil und zählen somit zur sogenannten Einsatzabteilung, nehmen also tatsächlich regelmäßig , d.h. ohne zahlreiche und längere Unterbrechungen , an Einsätzen und Übungen der Freiwilligen Feuerwehren im Saarland teil? Zu Frage 5: Alle die in der Feuerwehrstatistik als aktiv geführten Feuerwehrmänner nehmen regelmäßig an Einsätzen und Übungen teil, da längere Abwesenheiten bzw. unentschuldigte Fehlzeiten zu Konsequenzen führen. Die aktiven Feuerwehrangehörigen nehmen hierfür an Übungen und Ausbildungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene teil. Je nach Einsatztätigkeit ist auch die Intensität der Ausbildung unterschiedlich. Aktive Feuerwehr-Angehörige 2003 11.452 2004 11.443 2005 11.506 2006 11.657 2007 11.727 2008 11.882 2009 11.931 2010 11.944 2011 11.862 2012 11.698 a) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass Feuerwehrleute als Mitglied der sogenannten Einsatzabteilung gezählt werden? Drucksache 15/600 (15/474) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Zu Frage 5a: Nach § 11 Absatz 3 Satz 1 SBKG müssen die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zudem müssen die Bewerber nach § 4 Absatz 1 der Bekanntmachung einer Mustersatzung für eine Brandschutzsatzung feuerwehrdiensttauglich sein. Die Feuerwehrdiensttauglichkeit ist nach § 4 Absatz 3 Satz 1 der Bekanntmachung einer Mustersatzung für eine Brandschutzsatzung durch eine ärztliche Bescheinigung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen . b) Wie wird von Seiten der jeweiligen Feuerwehren im Saarland auf längerfristige Abwesenheit oder unregelmäßige Anwesenheit bei Löscheinsätzen und Übungen durch die einzelnen saarländischen Feuerwehren reagiert? Zu Frage 5b: Nach Handlungsalternativen bei längerfristiger Abwesenheit oder unregelmäßiger Anwesenheit sind gesetzlich determiniert. Gem. § 5 Absatz 2 Nummer 4 der Bekanntmachung einer Mustersatzung für eine Brandschutzsatzung scheidet ein Feuerwehrangehöriger oder eine Feuerwehrangehörige aus dem aktiven Dienst aus, wenn er oder sie durch einen Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen nicht nur vorübergehend nicht mehr regelmäßig für den Einsatzoder Übungsdienst zur Verfügung steht. Ein Feuerwehrangehöriger oder eine Feuerwehrangehörige soll nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 der Bekanntmachung einer Mustersatzung für eine Brandschutzsatzung aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden, wenn er oder sie innerhalb eines Jahres mehr als dreimal unentschuldigt den nach dem Jahresdienstplan anberaumten Ausbildungsveranstaltungen ferngeblieben ist. Wie beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft von Arbeitgebern, Arbeitnehmer für Einsätze, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen von ihrer Arbeit freizustellen? Hat sich diese Bereitschaft im Vergleich zu den vergangenen Jahren verändert? Zu Frage 6: Insgesamt beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft von Arbeitgebern, Arbeitnehmern für Einsätze, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen von ihrer Arbeit freizustellen als noch gut. Es können jedoch keine konkreten Angaben zu dieser Fragestellung gemacht werden, da eine Erhebung zu dieser Thematik in der jährlichen Statistik nicht vorgesehen ist. Im Folgenden werden die Erfahrungen der einzelnen Landkreise dargestellt: Landkreis Merzig-Wadern: Generell ist festzustellen, dass die Bereitschaft zur Freistellung der Mitarbeiter zu Einsätzen grundsätzlich kein Problem darstellt. In den letzten Jahren jedoch ist die Freistellung zur Teilnahme an Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule und im Rahmen der Kreisausbildung problematischer geworden. Dabei ist jedoch festzustellen , dass eine Freistellung zumeist von der Größe des Betriebes und der beruflichen Qualifikation und Tätigkeit des Arbeitnehmers abhängig ist. Drucksache 15/600 (15/474) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Landkreis Neunkirchen: Hier sind keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Bereitschaft der Arbeitgeber zur Freistellung bekannt. Landkreis Saarlouis: Bezüglich der Freistellungen von Feuerwehrleuten wurden im Landkreis noch keine gravierenden negativen Erfahrungen gemacht. Saarpfalz-Kreis: Aus Sicht der Feuerwehrangehörigen ist festzuhalten, dass eine Freistellung durch die Arbeitgeber in den letzten Jahren schwieriger geworden ist. Generell besteht die Bereitschaft die Mitarbeiter zu Einsätzen freizustellen. In größeren Kommunen sinkt jedoch diese Bereitschaft in Abhängigkeit zur Einsatzhäufigkeit. Auch im Saarpfalz-Kreis ist die Bereitschaft zur Freistellung für Übungen sowie Aus- und Weiterbildungen in den letzten Jahren rückläufig. Landkreis St. Wendel: Auch im Landkreis St. Wendel ist festzustellen, dass die Bereitschaft von Arbeitgebern , Arbeitnehmern für Einsätze, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen freizustellen , zurückgeht. Landeshauptstadt Saarbrücken: Das Amt für Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken hat an der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage nicht mitgewirkt und keine Informationen und Beiträge an das zuständige Ressort weitergegeben. Daher kann zum Regionalverband Saarbrücken keine Aussage über die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Freistellung mitgeteilt werden. In wie vielen Fällen konnten Gruppen im Löschleistungseinsatz (Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp, Sondertrupp) im Zeitraum 2003 bis heute nicht oder nicht in der erforderlichen Mannschaftsstärke besetzt werden, obwohl dies für die jeweiligen Einsätze und eine effektive Brandbekämpfung oder sonstige feuerwehrtechnische Einsatzgebiete erforderlich gewesen wäre? (Bitte nach Jahr, betroffener Feuerwehr und Einsatzgebiet aufschlüsseln.) Zu Frage 7: Zu dieser speziellen Fragestellung gibt es keine statistischen Erhebungen. In den Landkreisen Neunkirchen und Saarlouis sind hierzu keine Fälle im angegebenen Zeitraum bekannt. In den Landkreisen Merzig-Wadern und St. Wendel sowie im Saarpfalz- Kreis liegen keine Informationen über diese Thematik vor. Das Amt für Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken hat zu den gesamten Fragen der Parlamentarischen Anfrage keine Angaben gemacht. Daher kann zum Regionalverband Saarbrücken keine Aussage getroffen werden.