- 7 - LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/608 (15/543) 28.08.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Nicht genehmigter Besuch der Band „Strom & Wasser featuring THE REFUGEES“ im Flüchtlingslager Lebach Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 17. Juni 2013 gastierte die Band „Strom & Wasser“, begleitet von Flüchtlingen, in Saarbrücken . Während des Konzerts wurde berichtet, dass die Band für den 17.6. keine Besuchsgenehmigung für die saarländische Landesaufnahmestelle in Lebach bekam. Die Band besucht auf ihren Touren auch Unterkünfte von Asylantinnen und Asylanten in ganz Deutschland, darunter war u.a. auch bereits das Abschiebegefängnis in Ingelheim.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der von der Fragestellerin im Betreff und in der Frage 1 verwendete Terminus „Lager“ ist falsch und irreführend. Bei der Landesaufnahmestelle handelt es sich um eine offene, für alle Bewohner und Bewohnerinnen frei zugängliche Wohnsiedlung, die in keiner Weise mit einem „Lager“ vergleichbar ist. Warum wurde einer renommierten Band wie „Strom & Wasser featuring THE REFUGEES" der offizielle Besuch des Lagers in Lebach am 17.6.2013 verweigert? Zu Frage 1: Im Rahmen der Überprüfung des Sachverhaltes konnte beim zuständigen Landesverwaltungsamt der Eingang eines Besuchsantrages nicht festgestellt werden. Auch die angefragte Band konnte letztlich keine konkreten Angaben zur Antragstellung machen. Ausgegeben: 28.08.2013 (20.06.2013) Drucksache 15/608 (15/543) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Besuchsanfragen/-anträge gab es in Lebach in den vergangenen 5 Jahren und von wem wurden sie gestellt? a) Wie viele Besuchsanfragen/-anträge wurden erteilt? b) Wie viele Besuchsanfragen/-anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? Zu Frage 2: Es wird keine Statistik über Besuchsanfragen geführt. Deshalb ist auch keine Aussage darüber möglich, in wie vielen Fällen in der Vergangenheit Besuchsanträge genehmigt oder abgelehnt wurden. Nach welchen Kriterien wird eine Besuchsgenehmigung erteilt bzw. nicht erteilt? Wer erteilt die Genehmigungen? Zu Frage 3 und 4: Die Menschen, die in der Landesaufnahmestelle wohnen, stehen (wie jeder andere auch) unter dem Schutz des Grundgesetzes. Dies bedeutet insbesondere auch, dass deren Privatsphäre bzw. deren Persönlichkeitsrechte bei Besuchen zu wahren sind und sie nicht zum Objekt der Betrachtung herabgewürdigt werden dürfen. Dies ist bei Entscheidungen der Leitung des Landesverwaltungsamtes über Besuchsanträge in besonderer Weise zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgt eine einzelfallbezogene Abwägung der Interessen des Antragstellers mit den Interessen und Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle, wobei deren Belange besonders hoch gewichtet werden. Ohne Einschränkungen können lediglich die Fraktionen des Landtages Besuchstermine in der Landesaufnahmestelle wahrnehmen. Im Landtag des Saarlandes vertretenen politischen Parteien wird grundsätzlich ebenfalls das Recht eingeräumt, einen Besuchstermin zu erhalten. Wie schnell nach Beantragung erfolgt die Entscheidung und Information über Ablehnung oder Genehmigung? Zu Frage 5: Im Regelfall dauert die Beantwortung einer Anfrage von einem Tag bis zu wenigen Tagen. War die Landesregierung an einem Gespräch mit den Künstlern „Strom & Wasser featuring THE REFUGEES“ bei den bisherigen Touren interessiert ? In Rheinland-Pfalz wurden sie 2011 von Innenminister Roger Lewentz begrüßt. Drucksache 15/608 (15/543) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Zu Frage 6: Die Landesregierung ist an einem Austausch mit Künstlern grundsätzlich interessiert. Im Falle der Band „Strom & Wasser featuring THE REFUGEES“ stand dies mangels Kontaktaufnahme durch die Band bislang aber nicht zur Entscheidung.