LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/61 (15/28) 25.06.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Wohnsitz der im Saarland tätigen Beamten Vorbemerkung des Fragestellers: „Beamte arbeiten direkt für die Belange der Bevölkerung . Dafür erhalten sie eine Besoldung, die aus Steuermitteln erbracht wird. Dennoch nehmen in einer grenznahen Region wie dem Saarland auch Beamte die persönlichen Vorteile wahr, die aus einem Wohnsitz in einem anderen Land resultieren können. Es ist paradox, einerseits seinen Lebensunterhalt aus Leistungen der Steuerzahler zu bestreiten, andererseits aber selbst nicht zum Steueraufkommen beizutragen. Daher ist es für die saarländischen Steuerzahler von Interesse, wie groß das Ausmaß dieses Phänomens unter den saarländischen Beamten ist.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Herr Abgeordneter Georgi bezieht seine Anfrage auf die im Saarland tätigen Beamten. Es ist der Landesregierung nur möglich, über die Landesbeamten Auskunft zu geben. Für Kommunal- und Bundesbeamte, die im Saarland tätig sind, können keine Angaben gemacht werden. Die nachstehende Zahlen werden mit Stand 31.05.2012 ermittelt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass Beamte als abhängig Beschäftigte nach deutschem Einkommenssteuerrecht Arbeitnehmer sind und mit ihren Bezügen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 19 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielen. Obwohl bei Vorliegen eines ausländischen Wohnsitzes oder Aufenthaltes der Beamte nur beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, bleiben seine Bezüge der deutschen Besteuerung verhaftet, weil sie aus einer inländischen öffentlichen Kasse gewährt werden (§§ 2 Abs. 4 und 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ausgegeben: 25.06.2012 (25.05.2012) bitte wenden Drucksache 15/61 (15/28) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Beamte, die im Saarland tätig sind, haben ihren Wohnsitz in Deutschland gemeldet, wie viele sind mit Erstwohnsitz in Frankreich oder Luxemburg gemeldet? Zu Frage 1: Derzeit sind 16.184 Landesbeamte mit Wohnsitz in Deutschland, 120 mit Wohnsitz in Frankreich und 6 mit Wohnsitz in Luxemburg gemeldet. Wie viele im Saarland tätige Beamte haben sich seit 2009 von einem deutschen Erstwohnsitz nach Frankreich oder Luxemburg umgemeldet? Zu Frage 2: Seit 2009 haben sich 8 Landesbeamte von Deutschland nach Frankreich umgemeldet. Von Deutschland nach Luxemburg gab es keine Ummeldung.