LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/630 (15/576) 18.09.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Information politischer Parteien vor dem Hintergrund der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 in Bezug auf die Bundesstraße 41 im Bereich der Stadt Ottweiler Vorbemerkung des Fragestellers: Auf Einladung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit , Energie und Verkehr fand am Mittwoch, den 17.04.2013, eine Besprechung in Form einer Informationsveranstaltung statt, zu welcher seitens des Ministeriums der Bürgermeister der Stadt Ottweiler und die beiden kommunalen Fraktionen SPD und CDU eingeladen worden sind. Inhalt dieser Besprechung war die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 in Bezug auf die Bundesstraße 41 im Bereich der Stadt Ottweiler . Im Ottweiler Stadtrat sind außer den eingeladenen Fraktionen von SPD und CDU folgende Parteien bzw. Wählervereinigungen vertreten: 1. Freie Wähler Ottweiler 2. FDP 3. DIE LINKE. Vorbemerkung der Landesregierung: Am 17. April 2013 fand ein Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Barke, dem Bürgermeister der Stadt Ottweiler sowie dem Fraktionsvorsitzenden der CDU und einem Vertreter der Fraktion der SPD im Ottweiler Stadtrat statt. In diesem Gespräch wurde erörtert, wie der Bürgermeister sowie die beiden größten im Ottweiler Stadtrat vertretenen Fraktionen zum Thema B41 stehen. Anlass dafür waren Anfragen kommunalpolitisch aktiver Personen aus Ottweiler gegenüber Vertretern der Landesregierung in Bezug auf diese Thematik. Ausgegeben: 18.09.2013 (30.07.2013) bitte wenden Drucksache 15/630 (15/576) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Warum sind trotz der Wichtigkeit dieses Themas, welches die Einwohner der Stadt Ottweiler seit Jahrzehnten regelmäßig beschäftigt, bei dieser Besprechung seitens des Ministeriums nicht alle im Ottweiler Stadtrat vertretenen politischen Richtungen informiert worden? Wie begründet das Ministerium den unterschiedlichen Umgang mit demokratisch gewählten Stadtratsmitgliedern ? Ist die Einladungsarithmetik der Landesregierung allein der die Landesregierung tragenden Koalition geschuldet? Zu den Fragen 1 bis 3: Jedem Mitglied eines kommunalen Rates und selbstverständlich auch jedem Abgeordneten steht es frei, um Gesprächstermine bei Mitgliedern der Landesregierung zu ersuchen . Ein solcher Gesprächswunsch ist von Seiten der weiteren in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Stadtratsfraktionen nicht an die Landesregierung herangetragen worden. Die Landesregierung verweist zudem auf die parlamentarischen Möglichkeiten eines jeden Abgeordneten, welche in der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages geregelt sind. Daraus geht u.a. hervor, dass Abgeordnete – die zugleich durchaus auch Mitglieder von kommunalen Parlamenten sein können – die Möglichkeit haben, sich im Rahmen von Ausschüssen und Anfragen über inhaltliche Themen informieren zu lassen.