LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/641 (15/574) 01.10.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Sportstättenentwicklung im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Der demografische Wandel wird auch Folgen für den saarländischen Sport und den Bedarf an Sportstätten im Land haben. Grundlage für die Sportplatzplanung im Land ist eine Studie des Sportwissenschaftlichen Instituts der Universität des Saarlandes aus dem Jahr 2011, die den Bedarf an Sportplätzen in den einzelnen Kommune im Jahr 2035 prognostiziert. Für den Zeitraum bis zum Jahr 2035 kann auf dieser Basis mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, wie viele Sportplätze in den einzelnen Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger mindestens beziehungsweise höchstens vorgehalten werden müssen, um den Bedarf zu decken. Diesen Bedarfsangaben soll bei der Entscheidungsfindung Rechnung getragen werden, ebenso wie anderen Faktoren, die in die Entscheidung über Veränderungen eingehen können und müssen. Die Vorhaltung von Sportstätten schließt auch laufende Unterhaltungs - und Sanierungskosten ein.“ Vorbemerkung Landesregierung: Sport ist ein integraler und fest verwurzelter Bestandteil unserer Gesellschaft und neben Arbeit und Familie ein wichtiger Lebensbereich der meisten Bürgerinnen und Bürger . Sporttreiben fördert die Gesundheit und hilft Krankheiten – insbesondere infolge von Bewegungsmangel und falscher Ernährung – vorzubeugen. Er bildet unsere nachwachsende Generation ganzheitlich und unterstützt den Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen hin zu vollentwickelten, verantwortungsbewussten und charakterfesten Persönlichkeiten. Der Sport ist ein wichtiges Mittel zur Förderung der Integration und Inklusion aller Bevölkerungsschichten: das Miteinander von ausländischen und deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, von behinderten und nicht behinderten Menschen, das Miteinander von Jung und Alt gelingt in kaum einem anderen Bereich gesellschaftlichen Zusammenlebens so reibungslos wie im Sport. Er fördert die Leistungsbereitschaft des Einzelnen und vermittelt grundlegende Werte wie Fairness , Toleranz und Solidarität. Ausgegeben: 01.10.2013 (15.07.2013) Drucksache 15/641 (15/574) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Damit die Bürgerinnen und Bürger ihrem Sportbedürfnis nachkommen und die o. g. gemeinwohlorientierten Effekte des Sporttreibens zum Tragen kommen können, sind neben den ehrenamtlich und freiwillig tätigen Menschen eine ausreichende Anzahl von Sportanlagen und Sportgelegenheiten in der notwendigen Qualität unverzichtbar. Inwiefern haben die Bedarfsangaben aus der Studie 2011 bei der Entscheidung der Sportplanungskommission über Veränderungen bisher Rechnung getragen, vor dem Hintergrund, dass die Studie bei nahezu allen Gemeinden einen moderaten Rückgang des Bedarfs bis 2035 sieht? Zu Frage 1: Die im Auftrag der Sportplanungskommission durchgeführte Studie ermöglicht eine Aussage über den Korridor des zukünftig zu erwartenden Bedarfs an Sport- und Bolzplätzen in den einzelnen Kommunen. Bei der Interpretation der Ergebnisse sind einige Sachverhalte zu berücksichtigen. So sind die Vorausberechnungen u. a. als konservativ in dem Sinn zu verstehen, dass der vorhandene Sportstättenbestand relativ zum Bedarf konstant gehalten wurde. Zur Interpretation sollten also Auslastungs- und Nutzungsdaten zu den Sportstätten herangezogen werden. Im Ergebnis dient die Studie der Sportplanungskommission als Grundlage, um bei Anträgen zur Bezuschussung von Neu-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen von Sportplätzen mit den beteiligten Akteuren in einen Abstimmungsprozess einzutreten. Dabei ist die Vorlage einer Entwicklungsplanung von Seiten der Gemeinde sowie belastbare Angaben zur Nutzung der Sportplätze Voraussetzung einer Bezuschussung. Gibt es einen Kriterienkatalog für die Ermittlung des Bedarfs und der Qualität der Sportstätten bzw. einen Steuerungsplan für die qualitative und quantitative Sportstättenentwicklung? Zu Frage 2: Die Städte und Gemeinden sind Eigentümer der Mehrzahl der (Kern-)Sportstätten, so dass eine Planung auf dieser Ebene am sinnvollsten ist. Die Studie zu „Sportverhalten und Sportstättenbedarf im Saarland“, die im Jahr 2001 im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport vom Institut für Sportwissenschaften der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität (Herr Univ.-Prof. Dr. Eike Emrich) durchgeführt und im Jahr 2003 vorgelegt wurde, hatte einerseits zum Ziel die Datengrundlage zu schaffen, um für die an dem Projekt teilnehmenden Kommunen Sportstättenentwicklungspläne gemäß dem Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft zu erstellen. Weitergehend sollte auch die Datenbasis zum Sportengagement der saarländischen Wohnbevölkerung so aufbereitet werden, dass sie auch als Grundlage für Sportstättenentwicklungspläne in anderen saarländischen Kommunen dienen kann. Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Sportstättenentwicklungsplanung als integrierter Bestandteil der rahmensetzenden Gemeinde- bzw. Stadtentwicklungsplanung begreifen muss. Im Rahmen der Sportstättenentwicklung ist daher die Veränderung kommunaler Lebensbedingungen und Leitbilder zu berücksichtigen. Drucksache 15/641 (15/574) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie kann nach Auffassung der Landesregierung ein systematisches Qualitätsmanagement zur Entwicklung und Sicherung in den Sportstätten des Landes aussehen? Zu Frage 3: Die Entwicklung und Sicherung der in Trägerschaft des LSVS befindlichen Hermann- Neuberger-Sportschule findet in Zusammenarbeit zwischen Land und Landessportverband für das Saarland statt, die den sportfachlichen und baufachlichen Belangen unter Beachtung des demographischen Wandels und der finanziellen Spielräume Rechnung trägt. Der Landessportverband selbst unterrichtet seine Fachverbände und Vereine bei Bedarf über neuere Entwicklungen im Bereich des Qualitätsmanagements von Sportanlagen . Über entsprechende Maßnahmen des systematischen Qualitätsmanagements der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken für ihre Sportanlagen liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Gibt es einen Kriterienkatalog für die finanzielle Förderung von Neubau, Sanierung oder Rückbau von Sportstätten vor dem Hintergrund des demographischen Wandels? Zu Frage 4: Über Zuwendungen für den Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung von Sportanlagen aus den dafür vorgesehenen Mitteln des Sportachtels entscheidet die Sportplanungskommission . Diese orientiert sich bei der Förderung an ihren Leitlinien, nach denen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn ein förderungswürdiger sportfachlicher Bedarf vorliegt. Kriterien für die Ermittlung des Sportstättenbedarfs im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanungen sind insbesondere die Entwicklung des Sportverhaltens , die Bevölkerungsentwicklung, die Anzahl und der Zustand der vorhandenen Sportstätten sowie landschaftliche Voraussetzungen. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf für die Sportstätten im Saarland heute und in den kommenden 20 Jahren (deutschlandweit geschätzt derzeit rund 42 Milliarden Euro)? Zu Frage 5: Die genannte Summe von 42 Mrd. Euro für den Sanierungsbedarf von Sportstätten in Deutschland beruht auf einer Schätzung des Deutschen Olympischen Sportbundes basierend auf der Sportstättenstatistik aus dem Jahr 2000. Zwischenzeitlich haben sich die Zahlen insofern verändert, als insbesondere über das „Programm zur Substanzerhaltung kommunaler Sport- und Mehrzweckhallen“ sowie die Konjunkturpakete I und II auch Sanierungsmaßnahmen an Sportanlagen durchgeführt worden sind, so dass präzise Daten nicht vorliegen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Drucksache 15/641 (15/574) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Ist eine neue Sportstättenstatistik für das Saarland in Planung? (Die letzte stammt aus dem Jahr 2003) Zu Frage 6: Die Sportstättenstatistik für das Saarland aus dem Jahr 2003 (Stichtag der Erhebung: 15. November 2000) war Teil einer bundesweiten Erhebung auf Initiative der Sportministerkonferenz . Von einer erneuten Erhebung zur Fortschreibung der ländervergleichbaren Sportstättenstatistik zum Stichtag 1. Juli 2010 hat die Sportministerkonferenz im Jahr 2008 Abstand genommen. Grundlage der Entscheidung war die Erfahrung, dass eine länderübergreifende einheitliche Sportstättenstatistik für konkrete Investitionsentscheidungen keine praktische Bedeutung hat. Für Kommunen und Sportvereine als Betreiber der meisten Sportstätten sind die auf Länderebene zusammengefassten Daten für ihre Planungsentscheidung weniger von Bedeutung, da sie für den lokalen Bedarf nur bedingt aussagekräftig sind. Auf kommunaler Ebene bieten die sich dort verfügbaren Daten daher als eine sinnvolle Planungsgrundlage an. Entsprechende Erhebungen wären ggf. von den zuständigen Gebietskörperschaften durchzuführen. Eine landesweite Statistik ist deshalb auch aus Kostengründen entbehrlich. Welche Trends in der Sportentwicklung sieht die Landesregierung in den nächsten zehn Jahren? Zu Frage 7: Die Trends in der Sportentwicklung werden im Wesentlichen durch die demographische Entwicklung beeinflusst. Diese Entwicklung wird sich auch auf das Sporttreiben der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Ein vom Deutschen Olympischen Sportbund vorgelegter Bericht „Demografische Entwicklung in Deutschland: Herausforderungen für die Sportentwicklung in Deutschland“ (Frankfurt: 2007), der Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Sport aufzeigt sowie Empfehlungen für eine demographiesensible Sportentwicklung ableitet, wurde von der 31. Sportministerkonferenz im Jahr 2007 begrüßt. Sie dient Sportverbänden und -vereinen als gute Grundlage, um sich auf Auswirkungen und Anforderungen des demographischen Wandels einstellen zu können. Gemäß Prognosen von Experten wird eine starke Zunahme der Sportaktivität bei der Altersgruppe der über 60-Jährigen erwartet. Innerhalb des vereinsorganisierten Sports wird von einem Bedeutungsverlust der leistungssportlich orientierten Angebote und der klassischen Mannschaftssportarten ausgegangen. Gleichzeitig werden gesundheitsorientierte Sportformen nach Einschätzung von Experten an Bedeutung gewinnen. Insgesamt wird erwartet, dass die Anzahl der Sportanlagen in den kommenden Jahren nicht steigen wird, jedoch eine Loslösung des Spitzensports vom Breitensport erfolgen wird, wobei der Spitzensport zunehmend auf separaten Anlagen stattfinden wird. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Motive und Formen des Sporttreibens der Saarländerinnen und Saarländer? Zu Frage 8: Es wird auf Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 15/641 (15/574) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Wie hoch sind Bestand und Bedarf für wichtige Sportarten - bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen und Gemeinden? Zu Frage 9: Da der Landesregierung kein Ordnungskriterium zur Unterscheidung zwischen wichtigen und unwichtigen Sportarten vorliegt, kann hierzu keine Antwort gegeben werden. Welche Pläne und konkreten Projekte existieren im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit bei den Sportstätten? Zu Frage 10: Einen Überblick über bereits bestehende kommunale Kooperationen im Sport nach dem im Ministerium für Inneres und Sport vorliegenden Stand vom 31.12.2011 gibt die anliegende Tabelle (LZ 1). Für Sportplatzanlagen wurden bislang keine Kooperationsmaßnahmen durch Kommunen beantragt. Im Sporthallenbereich wurden bislang ein intrakommunales und ein interkommunales Kooperationsprojekt angestoßen. Bei der intrakommunalen Kooperationsmaßnahme handelt es sich um einen kommunalen Hallenneubau im Rahmen einer demographisch begründeten Infrastrukturkonzentration. Der geplante Neubau soll dabei mehrere veraltete und sanierungsbedürftige Hallen ersetzen und auch dem Vereinssport dienen. Die zweite Maßnahme, ebenfalls ein Hallenneubau, wird als interkommunale Kooperation durchgeführt. Die neue Halle ersetzt einen maroden Altbau und dient nach Fertigstellung sowohl dem Schulsport als auch zahlreichen ortsansässigen Sportvereinen. Wie wird die kommunale Sportentwicklung durch die Landesregierung konkret unterstützt? Zu Frage 11: Im Zuge der Umsetzung des Konjunkturpakts-Saar 2009-2011 standen insgesamt 128,6 Mio. € an Fördermitteln für die saarländischen Kommunen zur Verfügung. Gemäß der Vorgabe des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) waren 65% der Mittel im Bildungsbereich und 35% für die allgemeine kommunale Infrastruktur einzusetzen. Ca. 20 Mio. € der Mittel flossen in Maßnahmen mit Sportbezug wie Schulsportanlagen sowie in sonstige kommunale Sportstätten und Mehrzweckhallen. Insbesondere bei Hallenbauten lag dabei häufig eine Mischnutzung durch Schulen, Sport- und andere Vereine vor, so dass eine genaue Abgrenzung nicht erfolgen kann. Auf Landesebene wurde zudem das Projekt des Landessportverbandes „Neubau einer Multifunktionshalle an der Hermann-Neuberger-Sportschule“ mit 5,5 Mio. € aus dem Konjunkturpakt gefördert. In den letzten Jahren wurden aus Mitteln des Ausgleichsstocks spezielle Programme aufgelegt, die ganz oder teilweise die Förderung von Maßnahmen des Sports und der Bewegung zum Inhalt hatten. Drucksache 15/641 (15/574) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - 2003-2009 diente das „Kommunales Substanzerhaltungsprogramm“ der Instandsetzung der allgemeinen kommunalen Infrastruktur (Hallen, Schulen, Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäuser , Verwaltungsgebäude, Straßen etc.). Ein Teil der Gesamtmittel floss in kommunale (2,35 Mio. €) und schulische Sportanlagen (1,25 Mio. €). Daneben gab es 2003-2007 ein spezielles „Substanzerhaltungsprogramm für kommunale Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulturnhallen“ mit einem Fördervolumen von 11 Mio. €. 2008-2010 wurden Mittel i.H.v. rd. 7 Mio. € zur speziellen Förderung von sog. Multifunktionsfeldern an Schulen bereitgestellt. Im Jahr 2009 wurde die Beschaffung von speziellen Kinderturngeräten für den Vorschulbereich bzw. für Grundschulen mit ca. 450.000 € unterstützt. Die Sportplanungskommission hat beispielsweise im Jahr 2012 für die Sanierung der Hermann-Neuberger-Sportschule 550.000 € verausgabt und für die Kommunen, Sportfachverbände und Sportvereine Zuschüsse in Höhe von 1,7 Mio. € für Baumaßnahmen bewilligt. Drucksache 15/641 (15/574) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Kommunale Kooperationen im Sport Stand: 31.12.2011 Bezeichnung Kurzbeschreibung in Stichworten Kooperationspartner Rechtsform AG deutscher Sportämter Erfahrungs- und Informationsaustausch div. Städte/Gemeinden im Saarland ArbG Hallennutzungsvertrag gegenseitige Nutzung von Sportstätten Landkreis Saarlouis, Rehlingen-Siersburg ÖRV Badeaufsicht Gewährleistung der Badeaufsicht in Schwimmbädern Oberthal, Schaumbergbad GmbH Tholey pr Vertrag Betriebsführung Freibad Oberthal Gewährleistung eines geordneten Betriebes Freisen, Oberthal pr Vertrag Nutzungsvereinbarung Nutzung der Sporthallen der Regionalverbandsschulen durch städt. Sportvereine LHS Saarbrücken, Gemeinde Heusweiler, Stadt Püttlingen, Mittelstadt VK ÖRV Vereinbarung über die Nutzung von Schulen und Sporthallen nach dem Schulordnungsgesetz Betrieb Hellberghalle und -bad in Eppelborn Landkreis Neunkirchen, Eppelborn pr Vertrag Nutzungsvereinbarung Aula und kleine Schulturnhalle Nutzung landkreiseigene Aula Gesamtschule und Schulturnhalle durch Gde. Marpingen Schulamt des Landkreises St. Wendel, Marpingen Vertrag Nutzungsvereinbarung Kunstrasenplatz , große Schulturnhalle , Mensa der Grundschule, Schwimmbad in Urexweiler Nutzung gde.eigene Schulturnhalle , Mensa Grundschule, Schwimmbad, Kunstrasenplatz durch LK St. Wendel Marpingen, Schulamt des Landkreises St. Wendel Vertrag Vereinbarung über die Nutzung von Schulen und Sporthallen nach dem Schulordnungsgesetz Betrieb Hellberghalle und -bad in Eppelborn Landkreis Neunkirchen, Eppelborn pr Vertrag Abk. Rechtsform ArbG Arbeitsgemeinschaft ÖRV Öffentlich-rechtliche Vereinbarung pr Vertrag privatrechtlicher Vertrag