LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/760 (15/643) 07.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Windkraftanlagen im Saarland“ [Drucksache 15/249 (15/112)] Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Beantwortung meiner Anfrage zu den Windkraftanlagen im Saarland konnte zum Teil nur unzureichend bzw. überhaupt nicht beantwortet werden . So wurde u.a. auf eine Reihe fehlerhafter Zuordnungen von Windkraftanlagen und auf die bis zum September eines Jahres von der Bundesnetzagentur erstellte Gesamtliste verwiesen. Darüber hinaus besteht Interesse an dem aktuellen Planungs- und Genehmigungsstand, Windkraftanlagen im Saarland betreffend.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Wie bereits aus der Antwort auf oben erwähnte Anfrage ersichtlich wird, verfügt das Land über keine eigene Datenerhebung zu der angesprochenen Problematik. Die Daten der Bundesnetzagentur erweisen sich teilweise als fehlerhaft, da die Meldungen der Übertragungsnetzbetreiber sich an den Einspeisepunkten orientieren, die insbesondere an den Landesgrenzen nicht im gleichen Bundesland angesiedelt sind, in dem sich die Standorte der Windkraftanlagen befinden. Die grundsätzliche Problematik der Korrektheit wird auch auf der Internetseite Energy Map angesprochen (www.energymap.info). Insofern kann die Landesregierung die in der Vorbemerkung geäußerte Kritik nicht gelten lassen. Ausgegeben: 07.02.2014 (01.10.2013) Drucksache 15/760 (15/643) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Windkraftanlagen wurden im Saarland seit der Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete errichtet (Anzahl und MW)? Zu Frage 1: Bzgl. der Erhebung von Windkraftanlagen wird auf Drucksache 15/249 vom 05.12.2012 verwiesen. Kurz zusammengefasst ist festzustellen, dass es keine Meldeverpflichtung gegenüber der Landesregierung gibt bzw. die Erhebung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gegenüber der Bundesnetzagentur (BNA) gerade für das Saarland fehlerhaft ist. Demgegenüber dürften die Erhebungen des Deutschen Windinstituts (DEWI) in seiner halbjährlich erhobenen Statistik der Realität deutlich näher kommen. Sie wies zum 31.12.2011 für das Saarland 127 MW aus, wurde jedoch nochmals erhöht auf 129 MW. Im gesamten Jahr 2012 wurden danach 5 weitere Anlagen mit insgesamt 9,6 MW zugebaut, so dass Ende 2012 eine Gesamtleistung von rund 138 MW im Saarland zu verzeichnen war. Laut dem neuesten DEWI-Bericht vom Sommer 2013 wurden bis Mitte des Jahres 2013 weitere 3 Anlagen mit 8,1 MW Leistung zugebaut. Somit wären etwa 146 MW an Windleistung im Saarland errichtet. Die neuesten DEWI-Zahlen für das Gesamtjahr 2013 dürften etwa Mitte Februar 2014 vorliegen . Welche Windkraftanlagen sind nach Informationen der Landesregierung aktuell im Bau und/oder im Genehmigungsverfahren (bitte mit jeweiliger Angabe der konkreten Standorte)? Bei wie vielen Maßnahmen wurde seit der der Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete die Zulässigkeit im Einzelfall verneint und mit welcher Begründung? Zu Frage 2: Es gibt keine Meldepflicht der im Bau befindlichen Anlagen gegenüber dem Land. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) als zuständige Genehmigungsbehörde hat zum Stichtag 27.01.2014 hierzu eine Abfrage bei den Unteren Bauaufsichten (UBA) durchgeführt sowie zum 13.01.2014 eine Übersicht erstellt, aus der sich folgende Leistungsübersicht ergibt: 1. Anlagenleistung bisher genehmigter Anlagen: 206 MW 2. Anlagenleistung im laufenden Genehmigungsverfahren: 114 MW 3. Anlagenleistung im UVP-Vorprüfungsverfahren: 63 MW 4. Anlagenleistung bekannter Planungen: 191 MW Erfahrungsgemäß werden nicht alle genehmigten Anlagen in dieser Form umgesetzt. Grund sind z.B. Umplanungen, die dann erst genehmigt werden müssen, bzw. wirtschaftliche Gründe, wie z.B. hohe Genehmigungsauflagen oder zu hohe Pachtforderungen , die eine Errichtung manchmal verhindern. Drucksache 15/760 (15/643) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Das LUA befindet sich mit Stichtag 13.01.2014 in vierzehn laufenden Genehmigungsverfahren an den Standorten Eppelborn-Kleeberg, Mandelbachtal, Nohfelden-Selbach, Nonnweiler-Sitzerath, Perl-Kampholz, Schiffweiler-Strietberg, Weiskirchen-Schimmelkopf , Blieskastel-Webenheim, Homburg-Kirrberg, Merzig-Silwingen, Merzig-Merchingen II, Ottweiler-Jungenwald, Ottweiler-Lautenbach und Niederlinxweiler-Hungerberg mit insgesamt 44 Anlagen und einer Gesamtanlagenleistung von 114 MW. Weiterhin wurden über telefonische Abfragen zum Stichtag 27.01.2014 folgende Windparks als im Bau befindlich gemeldet: Perl-Borg (5 WEA mit 15,4 MW; WEA = Windenergieanlage), Perl-Rödchen (2 WEA 6,2 MW), Eppelborn–Elmersberg (1 WEA 2,3 MW), Britten (5 WEA 12,5 MW). Analog wurde entsprechend dieser Abfrage mit dem Bau in den bereits genehmigten Windparks Schmelz (2 WEA, 4,1 MW), Hoxberg (3 WEA, 6 MW), Dirmingen-Auf Breckert (2 WEA, 4 MW) noch nicht begonnen. Abgelehnt wurden die Genehmigungsanträge für den Windpark Wallerfangen- Kerlingen und den Windpark Perl-Schneeberg (beide aus naturschutzrechtlichen Gründen; die Ablehnung im Verfahren WP Perl-Schneeberg erfolgte auch aufgrund des versagten Einvernehmens der Gemeinde Perl).