LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/776 (15/572) 11.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Verwendung von Lottoeinnahmen Vorbemerkung des Fragestellers: „In Deutschland wird nur etwa die Hälfte der Lotto- Einnahmen als Gewinn an Lottospielerinnen und - spieler ausgeschüttet. Der übrige Teil der Einnahmen in Milliardenhöhe fließt an den Staat, die Annahmestellen oder verbleibt in den Kassen der 16 Landes-Lottogesellschaften, die sich zum Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossen haben. Das Lotterierecht fällt in die Zuständigkeit der Länder, was dazu führt, dass der prozentuale Anteil der einzelnen Abgaben von Land zu Land variieren kann, weil die Länder die prozentuale Aufteilung selbst festlegen können. Im Durchschnitt gehen 7,5 Prozent der Umsätze als Provision an die Annahmestellen und ca. 2,8 Prozent werden für die Finanzierung der Verwaltung zurückbehalten. In den allgemeinen Länderetat fließen 16,7 Prozent der Einnahmen aus dem Lottogeschäft als Lotteriesteuer. Hinzu kommen im Schnitt etwa 23 Prozent zweckgebundene Konzessionsabgaben, das heißt dieser Betrag muss vom Staat wieder für gesetzlich festgelegte Zwecke ausgegeben werden, wie beispielsweise Sportförderung, kulturelle Projekte oder Umwelt- oder Jugendprojekte.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar vom 20. Juni 2012, Amtsblatt des Saarlandes Teil I, S. 157) werden insgesamt 16,15 % der Spieleinsätze der Lotterien (Losbrieflotterien und die länderübergreifende Lotterie „Glücksspirale“ ausgenommen) und Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH direkt an die dort näher bezeichneten Empfänger und Förderzwecke verteilt. Ausgegeben: 12.02.2014 (10.07.2013) Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Über die Verwendung von Überschüssen, welche nach Abzug der Gewinnsumme, der Kosten und der Steuern verbleiben, entscheidet gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV- Saar der Aufsichtsrat der Saarland-Sporttoto GmbH mit Zustimmung des für das Glücksspielwesen zuständigen Ministeriums (derzeit das Ministerium für Inneres und Sport). Bei den Losbrieflotterien und der Lotterie „Glückspirale“ erfolgt die Vergabe an die Destinatäre nicht direkt aus den Spieleinsätzen oder Überschüssen, sondern aus dem Reinertrag. Der Reinertrag ist der Betrag, der sich aus der Summe der Entgelte (Spieleinsätze) nach Abzug von Kosten, Gewinnsumme und Steuern ergibt. Gemäß § 7 Abs. 2 AG GlüStV-Saar entscheidet der Aufsichtsrat der Saarland- Sporttoto GmbH mit Zustimmung des für das Glücksspielwesen zuständigen Ministeriums über die Verwendung des Reinertrages der Losbrieflotterien. Dabei hat der Aufsichtsrat ausschließlich kulturelle Institutionen und Institutionen des Naturschutzes zu bedenken. Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 AG GlüStV-Saar werden vom Reinertrag der Lotterie „Glücksspirale “ jeweils 25% dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V. und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Verfügung gestellt. Über die Verwendung der verbleibenden 25% entscheidet gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 AG GlüStV-Saar das für das Glücksspielwesen zuständige Ministerium im Benehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium. Diesbezüglich wurde in den Erlaubnissen in den Jahren 2008 bis 2012 zur Veranstaltung der Lotterie „Glücksspirale“ im Saarland festgelegt, dass dieser Anteil ausschließlich für Zwecke des Natur- und Umweltschutzes bereit zu stellen ist. Über die Verwendung des Reinertrages der auf die Lotterie „Glücksspirale“ gespielten Zusatzlotterien „Spiel 77“ und „Super 6“ entscheidet gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 AG GlüStV-Saar der Aufsichtsrat der Saarland-Sporttoto GmbH mit Zustimmung des für das Glücksspielwesen zuständigen Ministeriums. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sind bei den in den Anlagen aufgeführten Projekten personenbezogene Angaben anonymisiert. Wie hoch waren jeweils die dem Saarland zur Verfügung stehenden Lottoeinnahmen in den Jahren 2008 bis 2012? (Bitte nach Jahren sowie Ist-Einnahmen und Reinerträgen einzeln aufschlüsseln). Zu Frage 1: Die Saarland-Sporttoto GmbH erzielte folgende Spieleinsätze aus Lotterien: 2008: 115.723.891,10 Euro 2009: 114.586.809,70 Euro 2010: 108.554.766,05 Euro 2011: 112.263.457,35 Euro 2012: 109.355.268,55 Euro. Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Soweit sich der Wortlaut der Anfrage auf die aus Lotterieveranstaltungen erzielten Reinerträge bezieht, wird darauf hingewiesen, dass Reinerträge nur bei den in § 7 Abs. 2 und 3 AG GlüStV-Saar geregelten Fördermitteln Berechnungsgrundlage sind. Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Anteil an Reinerträgen aus Staatslotterieveranstaltungen, der für die Sportförderung verwendet wurde? a) Welche Einzelprojekte wurden in diesem Zeitraum aus den für die Sportförderung bereit gestellten Mitteln finanziell unterstützt und in welcher Höhe? (Bitte nach Einzelprojekten, Jahren und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln.) Zu Frage 2 und 2a: Primäre Berechnungsgrundlage für Sportfördermittel sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AG GlüStV-Saar und § 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV-Saar nicht die Reinerträge, sondern die Spieleinsätze der Lotterien (Losbrieflotterien und die länderübergreifende Lotterie „Glücksspirale“ ausgenommen) einschließlich der Sportwetten der Saarland- Sporttoto GmbH. Eine Förderung des Sports aus Reinerträgen erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des § 7 Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. AG GlüStV-Saar und § 7 Abs. 3 Satz 4 AG GlüStV-Saar. 1. Von den vorgenannten Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland- Sporttoto GmbH erhält der Landessportverband für das Saarland (LSVS) nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AG GlüStV-Saar 12,5% zur Förderung des Sports. Das so genannte Sportachtel ist Hauptfinanzierungsquelle des organisierten Sports im Saarland . Das Sportachtel betrug im Jahr 2008: 12.731.825,30 Euro 2009: 12.989.744,02 Euro 2010: 12.341.219,92 Euro 2011: 12.773.743,22 Euro 2012: 12.471.148,72 Euro. Der LSVS bestreitet mit diesen Einnahmen überwiegend seinen gesamten Haushalt . Schwerpunkte hier sind u.a. Personalausgaben, sächliche Verwaltungs- und IT-Ausgaben, Investitionen und Ausgaben zum Betrieb der Sportschule, Aufwendungen für Mitglieder, Aufwendungen für Fachverbände und Zuwendungen an die Sportplanungskommission. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. AG GlüStV-Saar werden dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) 25% vom Reinertrag der Lotterie „Glücksspirale“ zur Verfügung gestellt. Der Anteil betrug im Jahr Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - 2008: 550.893,52 Euro 2009: 318.653,30 Euro 2010: 324.794,37 Euro 2011: 307.209,67 Euro 2012: 323.570,62 Euro. Der DOSB leitet gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 AG GlüStV-Saar einen Teil des ihm zur Verfügung gestellten Anteils an die Landessportbünde weiter. Die Mittel nach §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 7 Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. AG GlüStV- Saar fließen dem Haushalt des LSVS neben Einnahmen anderer Herkunft als Einnahme zur Förderung des Sports zu, so dass eine Differenzierung, welche Einzelprojekte aus den oben genannten Mitteln finanziert wurden, nicht möglich ist. 2. Die aus den Überschüssen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV-Saar und den Reinerträgen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 AG GlüStV-Saar geförderten Einzelprojekte sind der Anlage 1 zu entnehmen. Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Anteil an Reinerträgen aus Staatslotterieveranstaltungen, der für kulturelle Projekte verwendet wurde? a) Welche Einzelprojekte wurden in diesem Zeitraum aus den für kulturelle Projekte bereit gestellten Mitteln finanziell unterstützt und in welcher Höhe? (Bitte nach Einzelprojekten, Jahren und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln.) Zu Frage 3 und 3 a: Primäre Berechnungsgrundlage für die Fördermittel von kulturellen Projekten sind gemäß §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV-Saar nicht die Reinerträge, sondern die Spieleinsätze der Lotterien (Losbrieflotterien und die länderübergreifende Lotterie „Glücksspirale“ ausgenommen) einschließlich der Sportwetten der Saarland-Sporttoto GmbH. Eine Förderung von kulturellen Projekten aus Reinerträgen erfolgt nach Maßgabe der Regelungen der §§ 7 Abs. 2 und 7 Abs. 3 Satz 1, 3. Alt. AG GlüStV-Saar. 1. Von den vorgenannten Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland -Sporttoto GmbH erhält die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AG GlüStV-Saar 1,5%, mindestens aber 1.534.000 Euro, zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Anteil betrug im Jahr 2008: 1.534.000,00 Euro 2009: 1.558.766,52 Euro 2010: 1.534.000,00 Euro 2011: 1.534.000,00 Euro 2012: 1.534.000,00 Euro. Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Diese Zuwendungen fließen neben Einnahmen anderer Herkunft dem Haushalt der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz zu, so dass eine Differenzierung, welche Einzelprojekte aus den oben genannten Mitteln finanziert wurden, nicht möglich ist. 2. Von den vorgenannten Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland -Sporttoto GmbH erhält die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AG GlüStV-Saar 1% für die vom Verein unterhaltene Akademie und zur Förderung kultureller Aufgaben. Der Anteil betrug im Jahr 2008: 1.017.414,34 Euro 2009: 1.040.323,39 Euro 2010: 987.303,25 Euro 2011: 1.021.904,76 Euro 2012: 997.697,44 Euro. Diese Zuwendungen fließen neben Einnahmen anderer Herkunft dem Haushalt der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. zu, so dass eine Differenzierung , welche Einzelprojekte aus den oben genannten Mitteln finanziert wurden, nicht möglich ist. 3. Von den vorgenannten Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland -Sporttoto GmbH werden nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AG GlüStV-Saar 0,75% zur Förderung kultureller Projekte, insbesondere zur Förderung von Projekten im Bereich der Bildung, der Kultur, der Kunst der Wissenschaft und der Denkmalpflege verwendet. Der Anteil betrug im Jahr 2008 763.065,52 Euro 2009 780.247,06 Euro 2010 740.481,85 Euro 2011 766.432,82 Euro 2012 748.276,89 Euro. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1, 3. Alt. AG GlüStV-Saar werden der Deutschen Stiftung Denkmalschutz e.V. 25% vom Reinertrag der Lotterie „Glücksspirale“ zur Verfügung gestellt. Der Anteil betrug im Jahr 2008: 550.893,52 Euro 2009: 318.653,30 Euro 2010: 324.794,37 Euro 2011: 307.209,67 Euro 2012: 323.570,62 Euro. Ein Anteil des zur Verfügung gestellten Reinertrags wird gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 AG GlüStV-Saar für die Denkmalpflege im Saarland verwendet. Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Weitere Förderungen kultureller Projekte erfolgen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 aus den Überschüssen und gemäß § 7 Abs. 2 AG GlüStV-Saar aus den Reinerträgen der Losbrieflotterien. Die aus den vorgenannten Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland -Sporttoto GmbH gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AG GlüStV-Saar, den Überschüssen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV-Saar und den Reinerträgen gemäß § 7 Abs. 2 AG GlüStV-Saar sowie § 7 Abs. 3 Satz 1, 3. Alt. AG GlüStV-Saar geförderten Einzelprojekte sind der Anlage 2 zu entnehmen. Soweit die oben genannten Anteile aus den Spieleinsätzen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AG GlüStV-Saar (0,75%) und den Reinerträgen der Lotterie „Glücksspirale “ (25%) nicht mit den Beträgen in der Anlage 2 übereinstimmen, wird darauf hingewiesen , dass sich die Anteile aus dem tatsächlich erwirtschafteten Umsatz der Saarland-Sporttoto GmbH im jeweiligen Jahr errechnen. Die Destinatäre vergeben die Mittel wiederum an die Zuwendungsendempfänger. Der Zeitraum der Erwirtschaftung stimmt somit mit dem Zeitraum der Vergabe nicht überein, so dass sich zwischen den Haushaltsjahren Verschiebungen ergeben. Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Anteil an Reinerträgen aus Staatslotterieveranstaltungen, der für die soziale Förderung verwendet wurde? a) Welche Einzelprojekte wurden in diesem Zeitraum aus den für die soziale Förderung bereit gestellten Mitteln finanziell unterstützt und in welcher Höhe? (Bitte nach Einzelprojekten, Jahren und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln.) Zu Frage 4 und 4a: Primäre Berechnungsgrundlage für die Fördermittel sozialer Zwecke sind gemäß §§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AG und 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV-Saar nicht die Reinerträge, sondern die Spieleinsätze der Lotterien (Losbrieflotterien und die länderübergreifende Lotterie „Glücksspirale“ ausgenommen) einschließlich der Sportwetten der Saarland- Sporttoto GmbH. Eine Förderung von sozialen Zwecken aus Reinerträgen erfolgt nach Maßgabe der Regelungen des § 7 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative AG GlüStV-Saar. Von den vorgenannten Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland- Sporttoto GmbH werden nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AG GlüStV-Saar 0,4% zur Förderung sozialer Zwecke verwendet. Der Anteil betrug im Jahr 2008 406.951,68 Euro 2009 416.116,44 Euro 2010 394.907,86 Euro 2011 408.749,34 Euro 2012 399.067,15 Euro. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. AG GlüStV-Saar werden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. 25% vom Reinertrag der Lotterie „Glücksspirale “ zur Verfügung gestellt. Der Anteil betrug im Jahr Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - 2008: 550.893,52 Euro 2009: 318.653,30 Euro 2010: 324.794,37 Euro 2011: 307.209,67 Euro 2012: 323.570,62 Euro. Ein Anteil des zur Verfügung gestellten Reinertrags wird gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 AG GlüStV-Saar für die Wohlfahrtspflege im Saarland verwendet. Die aus den vorgenannten Spieleinsätzen der Lotterien und Sportwetten der Saarland- Sporttoto GmbH gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AG GlüStV-Saar, den Überschüssen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV-Saar und den Reinerträgen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. AG GlüStV-Saar geförderten Einzelprojekte sind der Anlage 3 zu entnehmen . Soweit die oben genannten Anteile aus den Spieleinsätzen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AG GlüStV-Saar (0,4%) und den Reinerträgen der Lotterie „Glücksspirale“ (25%) nicht mit den Beträgen in der Anlage 2 übereinstimmen, wird darauf hingewiesen, dass sich die Anteile aus dem tatsächlich erwirtschafteten Umsatz der Saarland-Sporttoto GmbH im jeweiligen Jahr errechnen. Die Destinatäre vergeben die Mittel wiederum an die Zuwendungsendempfänger. Der Zeitraum der Erwirtschaftung stimmt somit mit dem Zeitraum der Vergabe nicht überein, so dass sich zwischen den Haushaltsjahren Verschiebungen ergeben. Wie hoch war im gleichen Zeitraum der Anteil an Reinerträgen aus Staatslotterieveranstaltungen, der für den Umweltschutz verwendet wurde? a) Welche Einzelprojekte wurden in diesem Zeitraum aus den für den Umweltschutz bereit gestellten Mitteln finanziell unterstützt und in welcher Höhe? (Bitte nach Einzelprojekten, Jahren und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln.) Zu Frage 5 und 5a: 25% des Reinertrages der Lotterie „Glücksspirale“ werden gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 AG GlüStV-Saar für Zwecke des Natur- und Umweltschutzes verwendet. Der Anteil betrug im Jahr 2008: 550.893,52 Euro 2009: 318.653,30 Euro 2010: 324.794,37 Euro 2011: 307.209,67 Euro 2012: 323.570,62 Euro. Die aus den Überschüssen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 6 AG GlüStV-Saar und den Reinerträgen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 AG GlüStV-Saar geförderten Zwecke sind der Anlage 4 zu entnehmen. Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Soweit die oben genannten Anteile aus den Reinerträgen der Lotterie „Glücksspirale“ (25%) nicht mit den Beträgen in der Anlage 4 übereinstimmen, wird darauf hingewiesen , dass sich die Anteile aus dem tatsächlich erwirtschafteten Umsatz der Saarland- Sporttoto GmbH im jeweiligen Jahr errechnen. Die Saarland-Sporttoto GmbH vergibt die Mittel wiederum nach Beschlussfassung des Aufsichtsrats und Zustimmung des für Natur- und Umweltschutz zuständigen Ministeriums an die Zuwendungsempfänger. Der Zeitraum der Erwirtschaftung stimmt somit mit dem Zeitraum der Vergabe nicht überein, so dass sich zwischen den Haushaltsjahren Verschiebungen ergeben. Wie hoch war im Zeitraum 2008 bis 2012 der Anteil an Reinerträgen aus Staatslotterieveranstaltungen , der für Suchtprävention verwendet wurde? a) Welche Einzelprojekte wurden in diesem Zeitraum aus den für Suchtprävention bereit gestellten Mitteln finanziell unterstützt und in welcher Höhe? (Bitte nach Einzelprojekten, Jahren und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen aufschlüsseln.) Zu Frage 6 und 6a: Gemäß § 2 Abs. 1 AG GlüStV-Saar wird für den Betrieb von Beratungsstellen, für die Unterstützung des Landes bei der Glücksspielaufsicht sowie für die fachliche Beratung des Landes bei Maßnahmen zur Glücksspielsuchtprävention ein angemessener Anteil von den im Saarland erzielten Spieleinsätzen der in § 10 Abs. 2 und 3 GlüStV genannten Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die in 2009 eingerichtete Landesfachstelle Glücksspielsucht wird aus diesen Mitteln finanziert (Personal- und Sachkosten). Vom 1. September 2009 bis zum 31. Dezember 2012 wurden hierfür ein Anteil in Höhe von 124.400 Euro von der Saarland-Sporttoto GmbH zur Verfügung gestellt. Wie hoch war im Zeitraum 2008 bis 2012 der Anteil an Reinerträgen aus Staatslotterieveranstaltungen , der für Projekte verwendet wurde, die nicht in die oben bereits genannten Kategorien (Sportförderung, kulturelle Projekte, soziale Förderung , Umweltschutz und Suchtprävention) fallen? Zu Frage 7: Die Reinerträge der von der Saarland-Sporttoto GmbH veranstalteten Lotterien wurden ausschließlich für kulturelle Projekte, soziale Zwecke, die Sportförderung und Zwecke des Natur- und Umweltschutzes verwendet. a) Für welche Projekte, staatliche Maßnahmen oder sonstige Investitionen wurden diese Einnahmen aus der Lotteriesteuer in den Jahren 2008 bis 2012 verwendet und in welcher jeweiligen Höhe? (Bitte nach Projekt, staatlicher Maßnahme oder sonstiger staatlicher Investition , Zeitraum und jeweiliger Höhe aufschlüsseln .) Drucksache 15/776 (15/572) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Zu Frage 7a: Die Lotteriesteuer fließt dem Landeshaushalt zu. Eine Zweckbindung gibt es nicht, so dass eine Differenzierung, welche Einzelprojekte aus der Lotteriesteuer finanziert wurden , nicht möglich ist. Wie hoch war in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils die Summe der Lottoeinnahmen, die dem allgemeinen Haushalt des Saarlandes aus der Lotteriesteuer als Landessteuer ohne Zweckbindung zugeflossen ist? Zu Frage 8: Das Lotteriesteueraufkommen betrug im Jahr 2008: 21.635.299,05 Euro 2009: 20.324.402,24 Euro 2010: 20.767.436,41 Euro 2011: 20.026.149,15 Euro 2012: 20.002.599,96 Euro. Anlagen Lottoeinnahmen 15-776-(572).pdf Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4