LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/785 (15/618) 13.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Aktionärsstruktur der VSE AG seit dem 29. Juni 2012 und saarländischer Einfluss Vorbemerkung des Fragestellers: „Zum 29. Juni 2012 haben sich saarländische Stadt- und Gemeindewerke über die neu gegründete Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH (nachfolgend: KBS) mit 15,33 Prozent mittelbar an der VSE AG beteiligt. Das Saarland hat seinen Anteil von 2,5 auf 6,5 Prozent erhöht. Mehrheitsaktionär ist mit 50 Prozent und einer Aktie weiterhin die RWE AG.“ Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Aktionärsstruktur der VSE AG mit einem Mehrheitsaktionär RWE AG die Möglichkeit, saarländische Interessen maßgeblich zu vertreten? Ist hinreichend sichergestellt, dass künftig keine Entscheidungen getroffen werden, die saarländischen Interessen zuwiderlaufen (bitte mit ausführlicher Begründung)? Zu Frage 1: Nach den am 29.06.2012 unterzeichneten Vertragswerken sind am Grundkapital der VSE AG in Höhe von 40.960.000,00 € aktuell folgende Aktionäre beteiligt: 1. RWE Beteiligungsgesellschaft mbH: 50,00% + 1 Aktie, 2. EdF: 2,67%, 3. Land Saarland: 6,50%, 4. Landkreis St. Wendel: 1,74%, 5. Regionalverband Saarbrücken: 8,95%, 6. Landkreis Neunkirchen: 1,44%, 7. Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal AG: 6,17%, 8. Landkreis Saarlouis: 7,20%, 9. Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH: 15,33%. Ausgegeben: 13.02.2103 (04.09.2013) Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die Aktionärsstruktur der VSE AG sowie die im Jahr 2012 zwischen den Anteilseignern abgeschlossenen Vereinbarungen eröffnen die Möglichkeit, saarländische Interessen in maßgeblicher Weise zu vertreten. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte besonders hervorzuheben: 1. Der Aufsichtsrat der VSE AG besteht aus 21 Mitgliedern. Sieben Mitglieder werden durch saarländische Aktionäre gestellt. Weitere sieben Mitglieder stellen die Arbeitnehmervertreter der VSE AG. Außerdem steht den saarländischen Aktionären das Recht zu, eine weitere achte Person zur Wahl in den Aufsichtsrat in Anrechnung auf die RWE zustehenden Mandate vorzuschlagen. Darüber hinaus haben die saarländischen Aktionäre das Recht, eine weitere neunte Person zur Entsendung in den Aufsichtsrat der VSE AG in Anrechnung auf die RWE zustehenden Mandate vorzuschlagen. Als Folge dieser Regelungen besteht der Aufsichtsrat der VSE AG derzeit aus neun Vertretern saarländischer Aktionäre, sieben Arbeitnehmervertretern und fünf Vertretern von RWE. Damit ist eine Wahrung der Interessen des Saarlandes gewährleistet. Neben den regulären Aufgaben des Aufsichtsrats, wie z.B. die Festlegung der Strategie und die Besetzung des Vorstands, bedürfen u.a. folgende Geschäfte und Maßnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrats: - die Festlegung des jährlichen Ergebnis-, Bilanz-, Investitions-, Instandhaltungsund Finanzplans sowie des Personalplans, - der Erwerb und die Aufgabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Aufstockung und Reduzierung von Beteiligungsanteilen an anderen Unternehmen , - die Führung von Aktivprozessen mit einem Streitwert von mehr als 1.000.000 Euro und die vergleichsweise Erledigung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 1.000.000 Euro, - die Aufnahme neuer Betriebszweige. Da die Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit gefasst werden, können die saarländischen Interessen gewahrt werden. 2. Sollte die EdF ihre Beteiligung an der VSE AG aufgeben wollen, so steht im Verhältnis der Aktionäre untereinander den Aktionären ein Vorrecht auf den Erwerb dieser Aktien zu. 3. Entsprechend der Satzung der VSE AG ist die Verfügung über Aktien, insbesondere die Übertragung oder Verpfändung, an die Zustimmung der Hauptversammlung gebunden. Der diese Zustimmung aussprechende Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals. Die saarländischen Aktionäre halten 47,33% an der VSE AG. Insofern bedarf die Verfügung von Aktien der Zustimmung der saarländischen Aktionäre. 4. Die Vereinbarung, die die oben genannten Rechte sichert, hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2032. Sie verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn sie nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Bei einer ganzheitlichen Würdigung aus saarländischer Sicht stellen die Vertragswerke vom 29.06.2012 eine deutliche Verbesserung gegenüber den früheren rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Warum wurde im Zuge der gegenständlichen Beteiligung an der VSE AG keine echte saarländische Lösung mit einer saarländischen Mehrheitsbeteiligung verwirklicht? Zu Frage 2: RWE hat sich im Rahmen der Gespräche und Verhandlungen bereit erklärt, den Wunsch der saarländischen Landesregierung und der saarländischen Gebietskörperschaften nach einer stärkeren Beteiligung saarländischer Gebietskörperschaften, saarländischer Stadtwerke bzw. saarländischer kommunaler Unternehmen an der VSE AG aufzugreifen und den saarländischen Partnern eine Möglichkeit der Aufstockung der bestehenden saarländischen Beteiligung bzw. zum Erwerb einer Beteiligung am Aktienkapital der VSE AG um insgesamt 19,33% anzubieten. Dieses Angebot wurde von den saarländischen Partnern angenommen. Ein Angebot zur Übernahme weiterer Anteile hat RWE in den Verhandlungen nicht unterbreitet. Insofern bestand auch nicht die Möglichkeit für eine „saarländische Mehrheitsbeteiligung“ an der VSE AG. Welcher zusätzliche Nutzen ergibt sich für das Saarland infolge der neuen Aktionärsstruktur der VSE AG? Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Was wurde im Bereich der Energieversorgung und -politik aufgrund der veränderten Aktionärsstruktur bislang erreicht? Welche Zielsetzung besteht vor dem Hintergrund der neuen Aktionärsstruktur überdies mittel- und langfristig? Zu Frage 4: Die saarländischen Aktionäre und RWE haben das gemeinsame Ziel, im Interesse des Energie- und Industriestandortes Saarland, der saarländischen Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Erwerb der Aktien den saarländischen Einfluss auf die VSE-Gruppe zu erhalten und nachhaltig zu stärken sowie dem Unternehmen gemeinsam mit RWE als Mehrheitsanteilseigner eine langfristige Entwicklungsperspektive zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sowie eine aktive Rolle bei der Gestaltung der Energiewende im Saarland zu geben. Zugleich wurde durch die Veräußerung der Aktien die bisherige Basis für die gemeinsame Gestaltung der Energiewirtschaft an der Saar weiter gefestigt, die Zukunftsperspektive der VSE-Gruppe sowie deren Beteiligungen in Gänze gesichert, der regionalwirtschaftliche Einfluss auf die Unternehmenspolitik intensiviert und nachhaltige Investitionen zur Umsetzung der Energiewende ermöglicht. Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die Wertschöpfungskette der VSE AG und die Beschäftigung werden erhalten und nach Möglichkeit ausgebaut. Auf dieser Grundlage ist es gemeinsame Zielsetzung der Aktionäre zur Gestaltung der Energiewende im Saarland, dass die VSE AG zukünftig konsequent in den Ausbau regenerativer Energien und sonstiger energiewirtschaftlicher Zukunftstechnologien im Saarland in Kooperation mit den kommunalen Gebietskörperschaften und Stadtwerken investieren soll. Durch die Aufstockung der Beteiligung saarländischer Aktionäre agiert die VSE- Gruppe künftig verstärkt als Dienstleister für saarländische Energieversorgungsunternehmen . Des Weiteren werden die Partnerschaften zwischen den Unternehmen der VSE-Gruppe und den kommunalen Energieversorgungsunternehmen im Saarland ausgebaut. Diese Zielsetzung hat sich schon innerhalb des ersten Jahres realisiert. Die VSE AG entwickelt Windparks im Saarland mit einem Investitionsvolumen von rund 65 Mio. Euro, die nach Fertigstellung den saarländischen Energieversorgungsunternehmen angeboten werden. Des Weiteren hat sich die VSE AG als Dienstleister in den Aufgabenbereichen „Bilanzkreismanagement Strom/Gas“ und „Portfoliomanagement Strom/Gas“ positioniert. Diese Dienstleistungen werden von fast allen saarländischen Energieversorgungsunternehmen, die mittelbar über die KBS Anteilseigner der VSE AG sind, intensiv nachgefragt. Womit lässt sich die Behauptung, durch die neue Aktionärsstruktur seien saarländische Entscheidungskompetenzen gestärkt worden, konkret belegen ? Zu Frage 5: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 wird verwiesen. Welche Kaufpreise wurde seitens KBS und Saarland für die im Jahr 2012 erworbenen Anteile aufgebracht ? Hat die Landesregierung Informationen darüber, in welchem Umfang und zu welchen Kaufpreisen die kommunalen Energieversorger jeweils Anteile an der KBS erworben haben bzw. in welcher Höhe seitens der jeweiligen Energieversorger Geschäftsanteile bei Gründung der Gesellschaft übernommen wurden? Zu Frage 6: Der Kaufpreis der KBS für den erworbenen Anteil von 15,33% am Grundkapital der VSE AG betrug 65.929.592,25 Euro. Der Kaufpreis des Saarlandes für den erworbenen Anteil von 4,00% am Grundkapital der VSE AG betrug 17.199.257,75 Euro. Die jeweiligen Kaufpreise wurden in Höhe von 6,6% p.a. für den Zeitraum vom 01.01.2012 (einschließlich) bis zum Vollzugstag am 29.06.2012 (diesen ausgenommen ) verzinst. Zum Zeitpunkt des Vollzugs des Kaufvertrags waren insgesamt 15 kommunale Unternehmen an der KBS beteiligt: Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH Stand: 22.06.2012 Gesellschafterliste Name % Anteile KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG 24,50% 1.225 Stadtwerke Saarlouis GmbH 19,46% 973 SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG 15,00% 750 Stadtwerke Merzig GmbH 9,76% 488 Wasserversorgung Ostsaar GmbH 1,08% 54 WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH 1,08% 54 Stadtwerke Homburg GmbH 5,84% 292 Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH 1,44% 72 Stadtwerke St. Ingbert GmbH 1,44% 72 Zweckverband Gaswerk Illingen 1,08% 54 Stadtwerke Völklingen Holding GmbH 1,08% 54 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH 15,00% 750 Stadtwerke Wadern GmbH 1,08% 54 TWS Technische Werke der Gemeinde Saarwellingen GmbH 1,08% 54 TWL Technische Werke der Gemeinde Losheim GmbH 1,08% 54 100 % 5.000 Angaben zur Höhe des finanziellen Engagements der einzelnen kommunalen Werke werden von der KBS aus Gründen des Datenschutzes sowie der Wahrung von Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. In welchem Umfang wurde der Kaufpreis seitens des Saarlandes und KBS fremdfinanziert und wie hoch ist die jährliche Tilgungs- und Zinslast? Zu Frage 7: Der Kaufpreis des Landes wurde aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ (Kapitel 21 02, Titel 884 01) aufgebracht, das über keine eigene Kreditermächtigung verfügt . Angaben zur Höhe der von den kommunalen Anteilseignern vorgenommenen Fremdfinanzierung und der darauf basierenden jährlichen Tilgungs- und Zinslasten werden von der KBS aus Gründen des Datenschutzes sowie der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Wie haben sich die im Jahr 2012 von der KBS und dem Saarland erworbenen Anteile an der VSE AG bislang wertmäßig entwickelt? Zu Frage 8: Die Alt- und Neuaktionäre der VSE AG haben im Rahmen ihrer Verhandlungen gemeinsam eine Investmentbanking-Gesellschaft mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung des Unternehmenswertes der VSE AG beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens bildeten die Grundlage für die Kaufpreisfestlegung zwischen den Verhandlungspartnern . Eine erneute Unternehmensbewertung der VSE AG wurde von der Landesregierung wegen des kurzen zeitlichen Abstands bislang nicht in Auftrag gegeben . Die VSE-Aktien dürften in der Tendenz eine Wertsteigerung erfahren haben, da der Jahresüberschuss 2012 und die Jahresüberschüsse auf Basis der Unternehmensplanung für die Jahre 2013, 2014 und 2015 der VSE AG über den damaligen Annahmen liegen. In welcher Höhe wurden seither Dividenden an KBS und Saarland ausgeschüttet? Von welchem langfristigen Ausschüttungsvolumen in Bezug auf die im Jahr 2012 erworbenen Anteile geht die Landesregierung aus? Wurde eine Mindestdividende vereinbart? Zu Frage 9: Die Aktionäre der VSE AG haben sich darauf verständigt, dass die auszuschüttende Dividende jederzeit eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglichen soll. Sie sind zugleich an einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Geschäftspolitik der VSE-Gruppe unter besonderer Berücksichtigung der vorgesehenen Investitionstätigkeit der VSE AG interessiert. Für die ersten 10 Jahre ab dem erstmaligen Erwerb von Anteilen durch die KBS soll die auszuschüttende Dividende mindestens 17,5 Mio. Euro p.a. betragen. Für das Geschäftsjahr 2012 betrug die Ausschüttung der VSE AG im Jahr 2013 22 Mio. Euro. Eine ähnliche Größenordnung ist auch für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 geplant. Welche neuen Mitglieder wurden im Zuge der veränderten Aktionärsstruktur in den von 18 auf 21 Mitglieder vergrößerten Aufsichtsrat der VSE AG gewählt? Welche fachlichen Fähigkeiten waren hierfür aus Sicht der Landesregierung maßgeblich ? Zu Frage 10: Der Aufsichtsrat der VSE AG setzt sich aktuell wie folgt zusammen: Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - 1. Herr Dr. Bernd Widera, Mitglied des Vorstands der RWE Deutschland AG, Aufsichtsratsvorsitzender 2. Herr Peter Gillo, Regionalverbandsdirektor, 1. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 3. Frau Dagmar Schmeer, Betriebsratsvorsitzende, 2. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 4. Herr Peter Bechtel, Kombimeister, Ottweiler 5. Herr Michael Blug, Gewerkschaftssekretär, Bous 6. Herr Karsten Borkenhagen, Leiter Beteiligungsmanagement, RWE Deutschland AG 7. Frau Charlotte Britz, Oberbürgermeisterin, Saarbrücken 8. Herr René Ehm, Leiter Technisches Büro Kraftwerk Ensdorf, Bous 9. Herr Martin Folz, Obermonteur, Saarwellingen 10. Herr Roland Henz, Oberbürgermeister, Saarlouis 11. Herr Ernst-Rainer Hertel, kaufmännischer Sachbearbeiter, Püttlingen 12. Herr Albert Hettrich, Staatssekretär a. D., Saarbrücken 13. Frau Cornelia Hoffmann-Bethscheider, Landrätin Neunkirchen 14. Herr Patrik Lauer, Landrat Saarlouis 15. Herr Thomas Neifer, Betriebsratsvorsitzender, Wadgassen 16. Herr Hans-Joachim Neumeyer, Bürgermeister, Schwalbach 17. Herr Udo Recktenwald, Landrat St. Wendel 18. Herr Dr. Joachim Schneider, Mitglied des Vorstands der RWE Deutschland AG 19. Herr Werner Spaniol, Geschäftsführer der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH 20. Herr Erwin Winkel, Mitglied des Vorstands der RWE Power AG 21. Herr Dr. Knut Zschiedrich, Vorsitzender des Vorstands der Süwag Energie AG Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Neu hinzugekommen sind von Seiten der KBS, die ein entsprechendes Besetzungsrecht hat: 1. Herr Roland Henz, Oberbürgermeister, Saarlouis 2. Herr Hans-Joachim Neumeyer, Bürgermeister, Schwalbach 3. Herr Werner Spaniol, Geschäftsführer der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH Die für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats gesetzlich erforderlichen persönlichen Eigenschaften ergeben sich aus § 100 Aktiengesetz. Der Bundesgerichtshof hat in der so genannten „Hertie-Entscheidung“ vom 15.11.1982 darauf hingewiesen, dass ein Aufsichtsratsmitglied diejenigen Mindestkenntnisse und Mindestfähigkeiten besitzen oder sich aneignen muss, die es braucht, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Dementsprechend geht auch der Deutsche Corporate Governance Kodex davon aus, dass sich ein Aufsichtsratsmitglied die erforderlichen Mindestkenntnisse und Mindestfähigkeiten, auch nach seiner Wahl oder Bestellung, aneignen kann. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die persönlichen oder fachlichen Voraussetzungen von den Mitgliedern des Aufsichtsrats der VSE AG nicht erfüllt werden . Wie setzten sich Geschäftsführung und Aufsichtsrat der KBS nach Informationen der Landesregierung personell zusammen? Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Vergütungen gezahlt werden ? Zu Frage 11: Die Geschäftsführung der KBS besteht aus einer Person und setzt sich aktuell wie folgt zusammen: Herr Dipl.-Kfm. Werner Spaniol, Geschäftsführer, daneben als stellvertretender Geschäftsführer Herr Dipl.-Ing. Dr. Ralf Levacher. Der Aufsichtsrat der KBS besteht aus 15 Personen und setzt sich aktuell wie folgt zusammen : 1. Herr Jürgen Fried, Oberbürgermeister Neunkirchen, Aufsichtsratsvorsitzender 2. Herr Dr. Alfons Lauer, Oberbürgermeister Merzig a.D., Verbandspräsident des Sparkassenverbandes Saar, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 3. Herr Wolfgang Ast, Geschäftsführer Stadtwerke Homburg GmbH 4. Herr Daniel Barth, Geschäftsführer Stadtwerke Merzig GmbH 5. Herr Dietmar Bauer, Geschäftsführer SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG Drucksache 15/785 (15/618) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - 6. Herr Klaus Bouillon, Bürgermeister St. Wendel 7. Herr Marcel Dubois, Prokurist KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG, Neunkirchen 8. Herr Roland Henz, Oberbürgermeister Saarlouis 9. Herr Stefan Kunz, Geschäftsführer WVO Wasserversorgung Ostsaar GmbH 10. Herr Dipl.-Ing. Dr. Ralf Levacher, Geschäftsführer Stadtwerke Saarlouis GmbH 11. Herr Arno Minn, Geschäftsführer Stadtwerke Dillingen GmbH 12. Herr Hans-Joachim Neumeyer, Bürgermeister Schwalbach 13. Herr Karlheinz Schöner, Oberbürgermeister Homburg 14. Herr Josef Theil, Geschäftsführer Technische Werke der Gemeinde Losheim GmbH 15. Herr Hubert Wagner, Geschäftsführer Stadtwerke St. Ingbert GmbH Die Stadtwerke Merzig GmbH wird in Kürze für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Dr. Alfons Lauer ein neues Mitglied entsenden. Damit wird auch ein neuer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der KBS zu wählen sein. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und in welcher Höhe an die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der KBS Vergütungen gezahlt werden.