LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/79 (15/66) 22.08.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Saarländische Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2015 Vorbemerkung der Fragestellerin: „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Länder aufgefordert bis Anfang 2013 die Anmeldungen für den BVWP 2015 zu übermitteln. Mit den Anmeldungen ist zwar noch keine Entscheidung über die Aufnahme der Projekte getroffen, aber es ist ein erster wichtiger Schritt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: „Der Anspruch des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist es, die Erarbeitung des BVWP 2015 transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dementsprechend werden alle Interessierten regelmäßig und prozessbegleitend über den Arbeitsfortschritt informiert. Dafür werden Veröffentlichungen im Internet, Fachartikel und Informationsveranstaltungen genutzt. Bereits jetzt sind die Endberichte der abgeschlossenen Forschungsprojekte im Internet veröffentlicht; auch künftig werden dort Forschungsergebnisse als prozessbegleitende Informationen zur Methodik sowie Ergebnisse zum Gesamtprozess publik gemacht. In den Beteiligungsprozess werden auch Vorarbeiten zum BVWP, wie die Verkehrsprognose 2030, einbezogen. Bereits im Jahr 2011 wurde zur Absicherung der Prognoseannahmen eine Expertenrunde mit Wissenschaftlern durchgeführt. Darüber hinaus wird den Zentral- und Gesamtverbänden die Möglichkeit gegeben, im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen mehr über die Herleitung, Hintergründe und Methodik der Verkehrsprognose sowie der zugrundeliegenden Szenarienentwürfe zu erfahren. Weiterhin wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstmals die im BVWP zu prüfenden Projekte nach Abschluss und Aufbereitung der Projektanmeldung bekanntgeben. Auf diese Weise wird bereits früh im Prozess transparent, welche Projektideen im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes geprüft werden.“ [Internet BMVBS] Ausgegeben: 24.08.2012 (04.07.2012) Drucksache 15/79 (15/66) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Welche verwaltungsinternen Schritte (mit Zeitplan) sind bis zur Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geplant? Zu Frage 1: Der Bund plant bis zur Anmeldung der Projekte, welche im ersten Halbjahr 2013 abgeschlossen sein soll, folgende verwaltungsinternen Schritte: ¾ Verkehrsträgerübergreifende Informationen: o GKVS/VMK o Informationsveranstaltung auf Fachebene einmal pro Jahr als erweiterte Bund-Länder-Dienstbesprechung o Bei Bedarf Sondersitzung ¾ Bund-Länder-Dienstbesprechung Straßennetzplanung o Ca. zweimal jährlich o Verschiedene Themen zur Straßennetzplanung sowie spezifische Angelegenheiten des Straßenverkehrs im BVWP ¾ Länderarbeitskreis Schiene BVWP 2015: o Ca. zweimal jährlich (bedarfsabhängig) ¾ Länderarbeitskreis Wasserstraße BVWP 2015: o Im Rahmen der erweiterten Bund-Länder-Dienstbesprechungen o Bei Bedarf Sondersitzungen In welcher Weise und wann soll das Landesparlament über die Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einbezogen werden? Zu Frage 2: Die Landesregierung wird über die Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 berichten, wenn dies vom zuständigen Ausschuss beantragt wird. In welcher Weise und wann soll die Öffentlichkeit des Saarlandes im Vorfeld der Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einbezogen werden? Zu Frage 3: Der Bund sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit während der gesamten Aufstellungsphase vor. Hierzu gibt es regelmäßige Veröffentlichungen auf der Internetseite des BMVBS, sowie das Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung im Entwurf zum Download. Drucksache 15/79 (15/66) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Eine gesonderte Beteiligung im Vorfeld der Anmeldung für Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 auf Landesebene ist nicht vorgesehen. Ist ein Kabinettsbeschluss des Saarlandes vor der Anmeldung der Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 geplant, und wenn ja, wann? Zu Frage 4: Die Projektanmeldung an den Bund soll für die Bundesfernstraßen bis Mitte 2013 erfolgen, für den Bereich Schiene bis Anfang 2013. Somit ist der Kabinettsbeschluss auf das 2. Halbjahr 2012 zu terminieren. Nach welchen Bewertungskriterien sollen die Maßnahmen für die Bundesfernstraßen, für die Bundesschienenwege und für die Bundeswasserstraßen , die das Saarland anmelden möchte, geprüft werden? Zu Frage 5: Die Bewertungskriterien werden derzeit vom BMVBS im Rahmen des Forschungsvorhabens FE 2 erarbeitet. Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs von Bundesfernstraßen ungeprüft durch das Saarland wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? Zu Frage 6: Die Fragen 6, 7, 8, 10, 11, 12 und 13 werden wegen ihres engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Die Länder melden alle verkehrlich notwendigen Neubauprojekte (Netzentlastung) im Bundesfernstraßenbereich, die 2015 noch nicht im Bau sein werden, an. Das Vorliegen von Planungsrecht spielt hier eine untergeordnete Rolle. Als Orientierung dient der Investitionsrahmenplan des Bundes. Das Land hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die vom Bund (liegt voraussichtlich noch im Jahr 2012 vor) zur Verfügung gestellte Engpassanalyse sich mit den tatsächlichen im Land anzutreffenden Verkehrsverhältnissen deckt. Ist dem so, erarbeitet das Land einen Vorschlag zur Beseitigung. Dies mündet entweder in einer Projektmeldung in den Bedarfsplan oder ,wenn keine bedarfsplanrelevante Anmeldung möglich ist (z. B. Um- und Ausbaumaßnahmen), in einem Vorschlag zur Minimierung oder Beseitigung des Engpasses. Für diese Projekte wird das Land noch im Jahr 2012 vom Bund aufgefordert, entsprechende Unterlagen (Projektbeschreibung, verkehrliche Entlastung, Kosten aufgrund einer Grobtrassierung in Lage und Höhe, inklusive Bauwerke, Lärmschutz etc.) zu erstellen. Die Projektanmeldung ist für Anfang 2013 vorgesehen. Die Bewertungskriterien für diese Meldung werden vom Bund noch vorgegeben. (siehe Frage 5) Drucksache 15/79 (15/66) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die Überprüfung der einzelnen Projekte erfolgt durch den Bund in eigener Zuständigkeit. Dies gilt auch für die Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses. Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs mit Planungsrecht von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? Zu Frage 7: Siehe Frage 6. Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden? Zu Frage 8: Siehe Frage 6. Welche Maßnahmen (mit Listen) für die Bundesfernstraßen, für die Bundesschienenwege und für die Bundeswasserstraßen sollen geprüft werden? Zu Frage 9: Das Land beabsichtigt, folgende Projekte an den Bund zur Überprüfung zu melden: Bundesfernstraßen: ¾ A 1-A 623-B 268 und Westspange SB ¾ A 1 Verbindung A1-A623 Saarbrücken ¾ A 620 AS SB-Gersweiler-AS SB-Messe ¾ B 41, OU Ottweiler ¾ B 268, OU Nunkirchen ¾ B 269, Verlegung bei Lebach ¾ B 269, OU Fraulautern mit Anbindung an die B 51 ¾ B 269, Verlegung bei Nalbach ¾ B 423, OU Schwarzenbach und Schwarzenacker Bundesschienenwege: ¾ Maßnahmen zur Generierung von Fahrzeitgewinnen auf der Ost-West-Achse im Bereich des Saarbrücker Hauptbahnhofes ¾ Maßnahmen zur Generierung von Fahrzeitgewinnen auf der POS-Nord (entsprechende Studie in Arbeit) Bundeswasserstraßen: keine Drucksache 15/79 (15/66) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Werden die Prüfungen für die Anmeldung von Bedarfsplanmaßnahmen für die Bundesfernstraßen allein durch für die Auftragsverwaltung des Bundes zuständigen Straßenbauverwaltungen und das Landesministerium erfolgen, oder ist die Vergabe externer Gutachten oder Machbarkeitsstudien geplant? Wenn ja, wann sollen diese Gutachten vergeben werden und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Zu Frage 10: Siehe Frage 6. Auf welcher methodischen Basis soll eine Abschätzung über das Kosten-Nutzen-Verhältnis erfolgen, vor dem Hintergrund, dass die Bewertungsmethodik des Bundes für den BVWP 2015 noch nicht vorliegt? Wie soll also sichergestellt werden, dass die Projektüberprüfung möglichst nah an den Kriterien erfolgt, die der Bund später anlegen wird? Zu Frage 11: Siehe Frage 6. Sollen sämtliche Maßnahmen für die Bundesfernstraßen, die ein Kosten-Nutzen- Verhältnis von über 1 haben oder erwarten lassen, zur Überprüfung an das BMVBS gemeldet werden, oder soll eine Auswahl bereits vor der Anmeldung erfolgen, die dem Umstand Rechnung trägt, dass aufgrund begrenzter Mittel (Schuldenbremse, erhöhter Instandhaltungsbedarf) nicht alle Projekte im Zeitraum des nächsten BVWP-Zeitraum begonnen werden können? Zu Frage 12: Siehe Frage 6. Wenn nicht alle Bundesfernstraßenmaßnahmen mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von über 1 gemeldet werden sollen, nach welchen Kriterien sollen Projekte zur Überprüfung gemeldet oder nicht gemeldet werden? Zu Frage 13: Siehe Frage 6. Drucksache 15/79 (15/66) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Inwieweit wird der Mittelbedarf für die Instandhaltung von Bundesfernstraßen im Saarland ab 2015 für die Laufzeit des nächsten BVWP bis 2030 erhoben und an das BMVBS gemeldet werden? Zu Frage 14: Die Länderanteile werden aus den Ergebnissen der Erhaltungsbedarfsprognose abgeleitet. Bis 2010 aus der BVWP-Erhaltungsprognose 2001 bis 2015 und derzeit aus der aktualisierten Erhaltungsbedarfsprognose 2011 bis 2025. Hier wird zur Zeit u.a. der Fahrbahnzustand und der Bauwerkszustand mit einbezogen. Inwieweit wird der Mittelbedarf für die Instand haltung von Bundesfernstraßen im Saarland ab 2015 für die Laufzeit des nächsten BVWP bis 2030 erhoben und an das BMVBS gemeldet werden?