LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/793 (15/749) 21.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Förderung des saarländischen Privatwaldes Vorbemerkung des Fragestellers: „Gemäß § 15 Bundeswaldgesetz (BWaldG) sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbände und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen . Gemeinsames Ziel der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ist es, den oft strukturschwachen Privatwald zu fördern. Auf Grundlage von § 40 Absatz 1 des Saarländischen Waldgesetzes fördert die Forstbehörde die Forstwirtschaft in den Privatwäldern durch Beratung und Betreuung. Nach Maßgabe des Haushaltsplans trägt die Forstbehörde die Kosten der Beratung, insbesondere auf den Gebieten des Waldbaues, der Gewinnung und Verwertung der Walderzeugnisse, des Waldschutzes und des Forstwirtschaftswegebaues sowie bis zu 50 vom Hundert der Kosten der Aufstellung der periodischen Betriebspläne und Betriebsgutachten. Im Saarland existieren, nachdem die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Südliches Saarland und die FBG Sankt Wendeler Land in die neue FBG Saar fusionierte, zwei Forstbetriebsgemeinschaften als sogenannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gem. § 15 BWaldG. Die Forstbetriebsgemeinschaften haben seit ihrer Gründung im Jahr 1989 die vielen saarländischen Privatwaldbesitzer in hervorragender Weise beraten und betreut, einen Großteil des bisher nicht betreuten Privatwaldes organisiert und über die sogenannte tätige Mithilfe aktiv unterstützt. Diese ehrenamtlich organisierte Arbeit wurde seit dem Gründungsjahr 1989 durch alle Landesregierungen in besonderer Weise gewürdigt und unterstützt. Ausgegeben: 21.02.2014 (27.01.2014) Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die Bewältigung der erheblichen Folgen der Sturmwurfereignisse wäre ohne das beispiellose Engagement der Forstbetriebsgemeinschaften und die Unterstützung des Landes nicht möglich gewesen. Zusammenfassen bleibt festzustellen, dass die Forstbetriebsgemeinschaften ein Erfolgsmodell zur Unterstützung des saarländischen Privatwaldbesitzes, insbesondere des Kleinprivatwaldes darstellen, was bisher durch alle Landesregierungen anerkannt wurde. Nach wie vor stellt der nicht in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisierte Privatwald und der Privatwald, dessen Eigentümer oft nicht mehr bekannt sind, ein forstpolitisches Problem dar. Insofern war es verständlich, dass in den Jahren 2010 und 2011 die damalige Landesregierung vielseitige Bemühungen unternommen hat, auch die Bewirtschaftung des Privatwaldes verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und zu überlegen , welche Möglichkeiten existieren, die bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften zu stärken und den nicht organisierten Privatwald zu aktivieren , vorrangig über das breite Angebot der existierenden Forstbetriebsgemeinschaften. Wie zu erfahren war, hat die saarländische Landesregierung die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH in Freiburg mit einem Gutachten beauftragt , welches die Aktivierung bisher nicht genutzter Holzpotentiale aus dem saarländischen Privatwald zum Ziel haben soll. Die Firma UNIQUE greift dabei auf bereits existierende Erfahrungen und Arbeitsergebnisse, insbesondere aus Rheinland-Pfalz zurück, welches eine nicht mit dem Saarland vergleichbare forstliche Organisationsstruktur , auch was die Privatwaldbetreuung betrifft, hat. Seit diesem Zeitpunkt verdichten sich die Hinweise , dass die Gründung eines weiteren forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses, eine sogenannte forstwirtschaftliche Vereinigung mit aktiver personellen und finanziellen Unterstützung der Landesregierung vorbereitet wird. Die Gründung einer forstwirtschaftlichen Vereinigung würde durch gleiche Leistungsangebote eine erhebliche Konkurrenz zu den beiden existierenden Forstbetriebsgemeinschaften darstellen. Damit wäre eine Veränderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Saarland dergestalt möglich, dass die bisher sehr erfolgreich arbeitenden und für das Saarland sehr ‚günstigen‘ Forstbetriebsgemeinschaften in ihrer bisherigen Struktur und ihren Aufgaben überflüssig werden könnten.“ Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Vorbemerkung der Landesregierung: Der ehemalige Staatssekretär im saarländischen Umweltministerium Klaus Borger erteilte am 17. Januar 2012 den Auftrag u.a. folgende Maßnahme durchzuführen: - Einleitung eines moderierten Prozesses (MUEV, Dienstleister) unter Beteiligung aller im Privatwald tätigen Organisationen und Institutionen mit dem Ziel die Betreuungsorganisationen so weiter zu entwickeln, dass sie mittelfristig die Privatwaldbetreuung im Saarland selbsttragend durchführen können. Begründend für diese Maßnahme wurde damals ausgeführt: „Die Haushaltsnotlage und die Notwendigkeit die Schuldenbremse einzuhalten, führen zu verstärkten Sparmaßnahmen des Landes, in deren Kontext nahezu alle Bereiche auf den Prüfstand gestellt werden. Deshalb ist es notwendig jetzt die Entwicklung zu selbständigen und langfristig lebensfähigen Wegen der Privatwaldbetreuung unter den besonderen Gegebenheiten des saarländischen Privatwaldes zu forcieren.“ Für die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erforderliche externe Moderation waren im Haushalt des damaligen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr entsprechende Finanzmittel vorgesehen. Gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtags , wird die Förderung des Privatwaldes weiter fortgeführt. Folgende Ausgangssituation bildet den Hintergrund hierfür: - Privatwaldfläche im Saarland: ca. 26.500 Hektar, das entspricht 28,7 % der gesamten saarländischen Waldfläche (PEFC-Bericht der regionalen Arbeitsgruppe Saarland). - Anzahl der Privatwaldeigentümer: ca. 40.000 (Privatwaldeigentümerermittlung des MUV von 2006 bis 2013). - Durchschnittliche Besitzgröße: 0,67 Hektar überwiegend verteilt auf mehrere kleine Flurstücke. - Durchschnittlicher Holzvorrat in m³ pro Hektar: 196 (Privatwaldinventur 2004). - Durchschnittlicher Zuwachs in m³ pro Hektar: 7,6 (Privatwaldinventur 2004). - Durchschnittliche Mindestnutzung in m³ pro Hektar: 3,0 (incl. regelmäßig bewirtschaftetem Privatwald). - Das Potenzial der ungenutzten Holzmenge im Privatwald liegt bei 79.500 m³. Unterstellt man einen durchschnittlichen Holzerlös von nur 45 €/m³ (zum Vergleich : aktueller Verkaufspreis des SFL für Brennholz frei Waldstraße: 53 €/m³) entspricht dies einer volkswirtschaftlich nicht genutzten Finanzressource von 3,58 Millionen EURO pro Jahr. - Gerade die in den fünfziger und sechziger Jahren aufgeforsteten Nadelholzparzellen bedürfen jedoch einer zeitgemäßen waldbaulichen Pflege, weil sie ansonsten labil werden und anfällig sind für Schadereignisse / Kalamitäten. - Gleichzeitig gilt es auch waldbaulichen Fehlentwicklungen wie z. B. kahlschlagartigen Endnutzungen entgegen zu wirken, die oftmals aus kurzfristigen Gewinnabsichten motiviert sind. Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Das Land hat in den zurückliegenden 25 Jahren diverse Aktivitäten zur Unterstützung des Privatwaldes unternommen: - Unentgeltliche Beratung der Privatwaldbesitzer durch die Landesforstverwaltung. - Finanzielle Förderung durch bestehende Programme wie zum Beispiel Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) u.a.m. - Gründung dreier Forstbetriebsgemeinschaften als Selbsthilfeorganisationen des Privatwaldes. - Gründung des Gemeinschaftsprojektes „Mobile Waldbauernschule Saarland“ als Ausbildungseinheit für den Privatwald. Alle diese Aktivitäten haben Erfolge in der Unterstützung des Privatwaldes erzielt, reichen aber noch nicht aus, die oben beschriebene Ausgangssituation nachhaltig zu verbessern. Wann wurde die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH in Freiburg mit dem Gutachten beauftragt , welche vertraglichen Leistungen sollten erbracht werden und welche Vergütung wurde vereinbart ? Zu Frage 1: Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Fa. UNIQUE in Freiburg zum 31. Juli 2012 beauftragt. Der Beauftragung voraus ging ein Vergabeverfahren, in dem sich die Firma Unique als günstigster Bieter durchgesetzt hat. Die Firma Unique wurde beauftragt mit den im Saarland tätigen Privatwaldorganisationen (Privatwaldbesitzerverband , Forstbetriebsgemeinschaften und Landesforstverwaltung) ein Konzept zur Optimierung der Bewirtschaftungsstrukturen im kleinen und mittleren Privatwald des Saarlandes zu erarbeiten. Neben der nachhaltigen und naturnahen Mobilisierung von bisher ungenutzten Holzreserven im Privatwald soll das in der Arbeitsgruppe, bestehend aus den beiden Forstbetriebsgemeinschaften , dem Privatwaldbesitzerverband und dem Ministerium, zu erarbeitende Organisationskonzept die mittelfristige finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Privatwaldbetreuung von staatlichen Personal- und Finanzressourcen anstreben. Hierzu sind folgende Leistungen zur Erreichung dieses Zieles seitens des Auftragnehmers zu erbringen: Analyse der Situation zur Ermittlung der Potentiale im kleinen und mittleren Privatwald des Saarlandes. Formulierung einer Strategie für die Stärkung des Privatwaldes im Saarland in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe. Erarbeitung von Lösungsansätzen auf der Basis der Ergebnisse der Gruppenarbeit. Entwicklung der Strategie vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der Akteure, der Finanzierungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung bestehender Aktivitäten . Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Ausarbeitung eines Umsetzungsplans; hierbei ist die Einbindung der Akteure in die Definition veränderter Aufgabenverteilung wesentlich für die Akzeptanz (neue Aufgaben und Aufgabenwahrnehmung, Organisation, Finanzierung, Auswirkungen auf andere Bereiche). Umsetzung und Monitoring; fachliche Begleitung aller Prozesse der Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Strategie. Für die Erbringung der werkvertraglichen Leistungen wurde die Zahlung einer Vergütung in Höhe von 34.510,- € incl. MWST vereinbart. Wieviel Privatwald (Fläche in Hektar und Anzahl der Betriebe) wird im Saarland durch private Dienstleister, durch eigenes Personal der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und durch aktive und inaktive Bedienstete des Landes betreut? Zu Frage 2: Im Saarland sind im Jahr 2012 ca. 660 Betriebe mit einer Fläche von 4.908 ha Privatwald als Mitgliedsbetriebe in den beiden bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften organisiert. Inwieweit diese Betriebe von den Forstbetriebsgemeinschaften betreut werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Inwieweit private Dienstleister mit der Betreuung von Privatwald befasst sind, ist der Landesregierung nicht bekannt, da keine Meldeverpflichtung besteht. Gemäß der dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) vorliegenden Leistungsnachweise für erbrachte Dienstleistungen wurden durch den Privatwaldbetreuer des Landes jährlich ca. 330 - 400 Privatwaldeigentümer beraten. Zudem findet im Rahmen der Dienstpflicht der örtlich zuständigen staatlichen Revierleiter weitere Beratung nach Bedarf statt. Ein Landesbediensteter hat dem MUV die Nebentätigkeit als Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft Merzig-Wadern angezeigt. Die Mobile Waldbauernschule im Saarland als Gemeinschaftsprojekt der Landesregierung und des Privatwaldbesitzerverbandes sowie die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft beraten und schulen ca. 350 - 450 Privatwaldbesitzer pro Jahr. Zusätzlich werden ca. 1.610 ha Privatwald im Zuge von Beförsterungsverträgen durch staatliche Forstingenieure des Saarforst Landesbetriebs (SFL) betreut. Welche Alternativen schlägt die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH in Freiburg vor, um die Privatwaldbetreuung im Saarland zu optimieren? Zu Frage 3: Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Forstbetriebsgemeinschaften, Privatwaldbesitzerverband und Landesforstverwaltung, die von der Firma UNIQUE moderiert wird, hat folgende Alternativen zur Optimierung der Bewirtschaftungsstrukturen im kleinen und mittleren Privatwald des Saarlandes vorgeschlagen: Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Gründung einer Dachorganisation zur Holzvermarktung mit einer haupt- amtlichen Geschäftsführung (Modell „Forstwirtschaftliche Vereinigung Saarland“) Fortsetzung der Vermarktung über die bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften (Modell „Verbesserter Status quo“) Zusammenarbeit mit bestehenden privatwirtschaftlich organisierten Vermarktungsorganisationen (Kooperationsmodell) Verstärkte Einbeziehung der Landesforstverwaltung (Modell „Ausbau des Status quo“) Wurde die Gründung einer forstwirtschaftlichen Vereinigung, deren Gründung die Landesregierung aktiv betreibt, dabei als einzig sinnvolle Alternative vorgeschlagen? Zu Frage 4: Als Ergebnis der Diskussion der Alternativen innerhalb der Arbeitsgruppe wurde die Gründung einer Dachorganisation, der „Forstwirtschaftlichen Vereinigung Saarland“, als zukunftsweisende Alternative präferiert. Die für das Projekt notwendige Entscheidung zur Gründung der „Forstwirtschaftlichen Vereinigung Saarland“ als Dachverband für die beiden bestehenden saarländischen Forstbetriebsgemeinschaften wurde in der gemeinsamen Mitgliederversammlung am Rande des 5. Saarländischen Waldbauerntages am 29.09.2013 getroffen. Diese Vermarktungsgesellschaft soll eine Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung (zu je 50 % aus Vertretern der beiden bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften bestehend) als Pflichtorgane besitzen. Die Forstbetriebsgemeinschaften sollen gleichberechtigte Gesellschafter in der Forstwirtschaftlichen Vereinigung sein und tragen somit Mitverantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg. Die Forstbetriebsgemeinschaften entscheiden über deren strategische Ausrichtung und deren Ziele, über Personalangelegenheiten, die Gewinnverwendung und weitere Aspekte . Diese Punkte sollen in einem Gesellschaftsvertrag geregelt werden und können in Geschäftsordnungen weiter spezifiziert werden. Welche über die Leistungen der Forstbetriebsgemeinschaften hinausgehenden konkreten Verbesserungen der Privatwaldbetreuung erwartet sich die Landesregierung von der Gründung einer forstwirtschaftlichen Vereinigung? Zu Frage 5: Das Zusammenfassen der Vermarktungsaktivitäten der beiden bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften in einem Dachverband soll zum Aufbau einer mittelfristig eigenständigen und zukunftsfähigen Vermarktungsstruktur führen. Durch Beschäftigung eines hauptamtlichen Geschäftsführer(s/in) mit forstlicher Qualifikation können die anstehenden Aufgaben effizienter und umfassender geleistet werden als durch die ehrenamtlichen Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaften. Die nachhaltige und naturnahe Mobilisierung von bisher ungenutzten Holzreserven im Privatwald wird durch die Professionalisierung intensiviert. Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Nachdem die Forstbetriebsgemeinschaften in den letzten Jahrzehnten durch den Bund im Rahmen der GAK bereits unterstützt wurden, soll nun durch die Möglichkeit der Gründung einer Dachorganisation ein neues Förderprogramm umgesetzt werden. Gemäß den Bestimmungen des GAK-Rahmenplans 2014 ist im Rahmen der Professionalisierung von Zusammenschlüssen eine Förderung der bestehenden Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse nur möglich, wenn diese infolge von wesentlicher Fusion oder Erweiterung die Mitgliederzahl um 30% steigern können. Da dies bei den existierenden beiden Forstbetriebsgemeinschaften in überschaubarem Zeitraum als wenig wahrscheinlich gilt, kann ein Anspruch auf Förderung der Professionalisierung der Geschäftsführung voraussichtlich nur im Zuge einer Neugründung entstehen. Ist die Landesregierung mit der Arbeit der beiden existierenden Forstbetriebsgemeinschaften so unzufrieden , dass sie deshalb die Gründung einer forstwirtschaftlichen Vereinigung betreibt, was unweigerlich das Erfolgsmodell FBG im Saarland gefährden wird? Zu Frage 6: Die Landessregierung ist mit der Arbeit der beiden Forstbetriebsgemeinschaften zufrieden . Im Rahmen der Unterstützung der Forstbetriebsgemeinschaften wurde das oben beschriebene Projekt mit den Selbsthilfeorganisationen des Privatwaldes in die Wege geleitet und aktuell durchgeführt. Mit diesem Projekt sollen die Möglichkeiten, die sich in Folge der Novellierung des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ergeben, geprüft und gegebenenfalls für die Verhältnisse im Saarland angewendet werden. Mit der Novellierung der forstlichen Fördergrundsätze sind der Bund und die Länder Anregungen aus dem organisierten Privatwald gefolgt. Ähnliche Projekte werden auch in anderen Bundesländern wie z. B. in Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen konzipiert bzw. in die Wege geleitet. So ist in dem Arbeitsbericht 01/2013 der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg am Institut für Forst- und Umweltpolitik unter dem Titel: „Pilotprojekte brauchen einen Piloten“ auf Seite 13 zu lesen: „Mit der Initiierung der Pilotprojekte zur „Eigenständigen Holzvermarktung“ und zur „Eigenständigen Beförsterung“ hat sich das Land Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen der Stärkung des Kerngeschäfts der Forstbetriebsgemeinschaften verschrieben. Über die gezielte Förderung einer Professionalisierung und unternehmerischen Ausrichtung des Forstlichen Zusammenschlusswesens sollen eigenständige, leistungsorientierte sowie effizient und zuverlässig arbeitende Waldbewirtschaftungs- und Holzvermarktungsstrukturen geschaffen werden.“ Wie in der Antwort zu Frage 4 bereits ausgeführt wurde, ist vorgesehen, dass die Forstbetriebsgemeinschaften gleichberechtigte Gesellschafter in der Forstwirtschaftlichen Vereinigung werden sollen. Alle Bestrebungen und Unterstützungen im Bereich des Privatwaldes dienen der Unterstützung und Stärkung der vorhandenen Institutionen und Strukturen. Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Die Forstbetriebsgemeinschaften Merzig-Wadern und Saar sollen durch die Bildung der Dachorganisation „Forstwirtschaftliche Vereinigung Saarland“ in die Lage versetzt werden, ihr eigenes Leistungsangebot künftig noch stärker auszubauen und somit langfristig unabhängiger von staatlicher Förderung werden. Die Möglichkeiten, die durch Förderprogramme unter Beteiligung des Bundes geboten werden, sollen hierzu genutzt werden. Hierdurch soll der bisher nicht organisierte Kleinprivatwald motiviert werden, den bestehenden Forstbetriebsgemeinschaften beizutreten. Welche Auswirkungen auf die Forstbetriebsgemeinschaften (z. B. Finanzierung, Angebote für die Mitglieder, ehrenamtliche Geschäftsführung) sind mit der Gründung einer forstwirtschaftlichen Vereinigung ebenfalls verbunden? Zu Frage 7: Neben der Förderung der Professionalisierung von Zusammenschlüssen im Zuge der Neugründung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung im Saarland ist gemäß dem Entwurf des GAK-Rahmenplans 2014 beabsichtigt, die Forstbetriebsgemeinschaften für den Abschluss von Waldpflegeverträgen, die Mitgliederinformation und –aktivierung sowie für die Zusammenfassung des Holzangebotes finanziell zu fördern. Sofern die zu gründende Forstwirtschaftliche Vereinigung die Rechtsform einer GmbH erhalten sollte, hat jede FBG eine Einlage in Höhe von 12.500,- € zu leisten. Der Einfluss auf die ehrenamtliche Geschäftsführung bleibt hiervon unberührt und liegt im Ermessen der jeweiligen Forstbetriebsgemeinschaft. Mit welchem finanziellen Aufwand (Landesmittel) unterstützt die Saarländische Landesregierung zukünftig die Forstbetriebsgemeinschaften und, sollte sich die forstwirtschaftliche Vereinigung gründen, diesen neuen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss ? Zu Frage 8: Gemäß dem Entwurf des GAK-Rahmenplans 2014 wird für die GAK-Förderung des Projektes (Abschluss von Waldpflegeverträgen, Mitgliederinformation und –aktivierung , Personalkostenförderung/Professionalisierung für 5 Jahre, Förderung für die Zusammenfassung des Holzangebots) ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2024 eine Gesamtförderung in Höhe von ca. 625.100 € veranschlagt. Der Landesanteil an der Förderung beträgt voraussichtlich 40 %, da die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem ELER-Programm 2014 - 2020 hier nicht zulässig ist. Eine konkrete Förderzusage für die in Gründung befindliche Forstwirtschaftliche Vereinigung kann jedoch noch nicht gegeben werden, weil - nach den oben genannten im Entwurf befindlichen Fördergrundsätzen des Bundes vorab ein Antrag von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung zu stellen ist. Mit dem Antrag ist ein Geschäftsplan nach Pkt. 1.4.4 des Entwurfes der Fördergrundsätze nach GAK zur Prüfung vorzulegen. Drucksache 15/793 (15/749) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - - der Bundeshaushalt 2014 noch nicht beschlossen ist und aktuell mit einer Mittelzuweisung durch den Bund nicht vor April 2014 gerechnet wird. Der Entwurf einer saarländischen Förderrichtlinie wird aktuell landesintern abgestimmt. Ist die gesetzlich verpflichtete Privatwaldberatung und Betreuung durch das Land auch in Zukunft im Rahmen der Schuldenbremse gewährleistet und wenn ja, in welcher Form? Zu Frage 9: Gemäß § 40 Absatz 1 des Landeswaldgesetzes fördert die Forstbehörde die Forstwirtschaft in den Privatwäldern ohne eigenes Forstpersonal durch Beratung und Betreuung . Nach Maßgabe des Haushaltsplanes trägt die Forstbehörde die Kosten der Beratung . Vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltskonsolidierungen und der Einhaltung der „Schuldenbremse“ kann z. Zt. keine Prognose über die zukünftige Ausgestaltung der Privatwaldberatung und –betreuung durch das Land getroffen werden.