LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/797 (15/712) A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen im Bereich „Persönliches Budget“ Vorbemerkung der Fragesteller: „Seit Januar 2008 besteht in Deutschland der Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen. Durch die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll das Wunsch- und Wahlrecht dieser Menschen gestärkt werden. Leistungen in Form des Persönlichen Budgets können erbracht werden durch die Arbeitsagentur, Sozialhilfeträger, die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, Pflegekassen und Integrationsämter. In der Praxis kommt es gelegentlich zu Unstimmigkeiten über die Frage, ob die Bewilligung eines Persönlichen Budgets angebracht ist bzw. wie hoch das Persönliche Budget sein sollte.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Beantwortung der Anfrage bezieht sich auf diejenigen Institutionen, für die das Land eine Verwaltungszuständigkeit besitzt. Diese Institutionen sind das Landesamt für Soziales als überörtlicher Träger der Sozialhilfe einschließlich Integrationsamt, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als örtliche Träger der Sozialhilfe sowie die Deutsche Rentenversicherung Saarland, die IKK Südwest und die Unfallkasse Saarland als landesunmittelbare Sozialversicherungsträger in den Bereichen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflegeund Unfallversicherung. Außerhalb der Beantwortung bleiben die Arbeitsagenturen, die als örtliche Verwaltungsebene der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungskompetenz des Bundes unterliegen. Außerhalb der Beantwortung bleiben ebenso die bundes-unmittelbaren Träger der Sozialversicherung. Ausgegeben: 05.03.2014 (17.12.2013) Drucksache 15/797 (15/712) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Personen haben seit der Einführung des Persönlichen Budgets ein solches im Saarland beantragt? Bitte nach Jahren auflisten. Zu Frage 1: Im Bereich der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (DRV Saarland, IKK Südwest, Unfallkasse Saarland) sowie im Bereich der örtlichen Träger der Sozialhilfe (die jeweiligen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken) wurden seit der Einführung des Persönlichen Budgets in den Jahren 2008 bis 2013 die in der nachfolgenden Tabelle genannten Zahlen von Anträgen gestellt. Im Bereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landesamt für Soziales) ist eine exakte Angabe der Antragszahlen vor dem Jahr 2013 nicht möglich, da dort eine entsprechende Erfassung erst seit dem Jahr 2013 erfolgt. Das Landesamt für Soziales ist daher in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt. Im Jahr 2013 wurden beim Landesamt für Soziales 370 Anträge gestellt. Leistungsträger 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt DRV Saarland 0 0 0 0 0 0 0 IKK Südwest 0 0 0 0 1 0 1 Unfallkasse Saarland 0 0 1 1 1 1 4 Regionalverband Saarbrücken 0 0 0 0 0 2 2 Landkreis Merzig-Wadern 0 0 0 0 0 0 0 Landkreis Neunkirchen 0 0 0 0 1 2 3 Landkreis Saarlouis 0 2 0 2 1 2 7 Landkreis St. Wendel 2 4 7 4 6 1 24 Saarpfalz-Kreis 0 0 1 1 1 0 3 Insgesamt 2 6 9 8 11 8 44 Wie vielen Anträgen auf ein Persönliches Budget wurde stattgegeben, wie viele wurden abgelehnt? Zu Frage 2: Im Bereich der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger sowie der örtlichen Träger der Sozialhilfe wurde in den Jahren 2008 bis 2013 insgesamt 38 Anträgen stattgegeben, zwei Anträge wurden abgelehnt (in zwei weiteren Fällen wurde noch nicht entschieden, ein weiterer Antrag wurde in einen Antrag auf Sachleistungen umgedeutet und ein weiterer Antrag wurde zurückgezogen). Drucksache 15/797 (15/712) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Im Bereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe ist eine exakte Angabe der Zahl der Bewilligungen und Ablehnungen vor dem Jahr 2013 nicht möglich, da dort eine entsprechende Erfassung erst seit dem Jahr 2013 erfolgt. Danach wurde im Jahr 2013 insgesamt 213 Anträgen stattgegeben, 74 wurden abgelehnt . Werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der jeweiligen Träger gesondert geschult bzw. ausgebildet, wenn es um Möglichkeiten der Bewilligung eines Persönlichen Budgets geht? Wenn ja: - In welcher Form und in welcher Häufigkeit finden solche Schulungen bzw. Fortbildungsmaßnahmen statt? - Müssen die jeweiligen Personen Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen erbringen? - Wie viele Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gibt es landesweit? Ist eine flächendeckende Beratung gewährleistet? Bitte um Auflistung der zuständigen Stellen mit ausgebildeten bzw. geschulten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern. Zu Frage 3: Teilbereiche „Fortbildungen und Schulungen von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sowie Nachweise über Fortbildungen und Schulungen“: Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die ersten beiden Teilbereiche der Frage 3 zusammen beantwortet. Bei den jeweiligen Leistungsträgern des Persönlichen Budgets bestehen folgende Verfahrensweisen : DRV Saarland (Rentenversicherung): Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter - insbesondere die Reha-Fachberater und Fachberaterinnen - werden regelmäßig im Bereich der Reha-Leistungen geschult. Hierzu gehört auch das Thema "Reha-Leistung in Form des Persönlichen Budgets". Da die Schulungen DRV-intern erfolgen, sind Nachweise darüber entbehrlich. Die bei der DRV Saarland bestehende rechtliche Arbeitsanweisung zu § 17 SGB IX beinhaltet außerdem ausführliche Informationen und einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets . Drucksache 15/797 (15/712) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - IKK-Südwest (Kranken- und Pflegeversicherung): Die Kundenberaterinnen und Kundenberater der IKK Südwest werden im Rahmen ihrer Tätigkeitsfelder entsprechend geschult und qualifiziert. Die gesetzlichen Grundlagen und internen Verfahrensabläufe für die Bearbeitung von Anträgen zum Persönlichen Budget werden im Rahmen von turnusmäßigen Team- und Fachbesprechungen umgesetzt. Die IKK nutzt ergänzend die Netzwerkarbeit im Saarland gemäß der Rahmenvereinbarung für die Qualitätssicherung in den Gemeinsamen Servicestellen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Hierzu findet ein regelmäßiger Austausch der Verantwortlichen der unterschiedlichen Sozialversicherungsträger für die Gemeinsamen Servicestellen statt. Über Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen werden Teilnahmebescheinigungen erteilt. Unfallkasse Saarland (Unfallversicherung): Schulungen fanden bisher bei der Akademie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) statt. Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen sind nicht zu erbringen. Landesamt für Soziales (Überörtlicher Träger der Sozialhilfe): Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Landesamtes für Soziales im Bereich des Persönlichen Budgets haben in der Vergangenheit an internen und externen Fortbildungsveranstaltungen (beispielsweise Fachhochschule, Verwaltungsschule, Kommunales Bildungswerk, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.) teilgenommen. In 2010 wurden eine und in 2012 zwei für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe verpflichtende In-house-Schulungen mit externen Referenten durchgeführt. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nahmen im Jahr 2012 an einer 2- tägigen und einer 3-tägigen Weiterbildungsmaßnahme mit dem Thema „Persönliches Budget“ teil. Im Jahr 2013 begann für alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinisch Pädagogischen Dienstes eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung zu Fallmanagerinnen oder Fallmanagern in der Eingliederungshilfe; das vorläufig letzte Modul dieser Qualifizierungsmaßnahme wird im Februar 2014 stattfinden. Im Anschluss daran besteht für interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit , den Abschluss „Zertifizierte Case Managerin/ Zertifizierter Case Manager“ zu erwerben. Für den Erwerb dieses Abschlusses gelten die Richtlinien der deutschen Gesellschaft für Care- und Casemanagement (DGCC). Da die Kosten in der Regel vom Landesamt für Soziales getragen werden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechende Teilnahmebescheinigungen erhalten, erhält das Landesamt für Soziales immer einen Nachweis der Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen. Drucksache 15/797 (15/712) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Örtliche Träger der Sozialhilfe (Landkreise und Regionalverband Saarbrücken) Landkreis St. Wendel: Die im Landkreis St. Wendel zuständige Sachgebietsleiterin für ambulante Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII hat im Jahre 2009 an einer dreitägigen Fortbildungsveranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Berlin teilgenommen und danach als Multiplikatorin fungiert, d.h. es wurden verwaltungsintern und –extern Referate zum Themenbereich des Persönlichen Budgets durchgeführt, auf Anfrage auch bei Selbsthilfegruppen. Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Landkreis Saarlouis: Folgende Fortbildungsveranstaltungen wurden besucht: - Fachveranstaltung „Persönliches Budget“ des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Dezember 2007, - Seminarveranstaltungen, z. B. VHW Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. zu dem Thema „Aktuelle Rechtsfragen des Wohnens und der Betreuung behinderter pflegebedürftiger Erwachsener“, - Präsentation der stellvertretenden Amtsleiterin des Landkreises St. Wendel, Kreissozialamt, im Januar 2010 als Multiplikatorin in der Steuerungsgruppe Pflege zu dem Thema „Das PB in der Praxis – Umsetzung und erste Erfahrungen im Landkreis St. Wendel mit Fallbeispielen“. Die Fortbildungsmaßnahmen finden etwa alle zwei Jahre statt. Die jeweiligen Personen müssen keine Nachweise über Fortbildungsmaßnahmen vorlegen . Saarpfalz-Kreis: Die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als In-house- Veranstaltungen durchgeführt. Es müssen keine Nachweise vorgelegt werden. Landkreis Merzig-Wadern: Bisher wurden keine Bediensteten des Amtes für soziale Angelegenheiten in Sachen „Möglichkeiten der Bewilligung eines Persönlichen Budgets“ geschult. Landkreis Neunkirchen: Bisher nahmen noch keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreissozialamtes Neunkirchen an speziellen Schulungen im Bereich des Persönlichen Budgets teil. Drucksache 15/797 (15/712) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Regionalverband Saarbrücken: In 2013 wurden jeweils drei eintägige Fortbildungsveranstaltungen zum Persönlichen Budget respektive zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget angeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes 50 - Soziales - beim Regionalverband erhalten jeweils eine Bestätigung der Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen . Zu Frage 3: Teilbereich „Zahl der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter landesweit, flächendeckende Beratung, Auflistung der zuständigen Stellen mit ausgebildeten bzw. geschulten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern“ Angaben zur Gesamtzahl der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die landesweit mit der Aufgabenwahrnehmung für Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets befasst sind, liegen nicht vor. Eine flächendeckende Beratung ist wegen der Aufgabenanbindung an den überörtlichen und die örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie an die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger gewährleistet. Die Auflistung der Stellen mit ausgebildeten respektive geschulten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 3, Teilbereiche „Fortbildungen und Schulungen von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sowie Nachweise über Fortbildungen und Schulungen“.