LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/80 (15/50) 22.08.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Investitionsrahmenplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für 2011 – 2015 Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 15.12.2011 wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Entwurf des Investitionsrahmenplans 2011 – 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes versandt. Die Bundesländer hatten daraufhin die Möglichkeit, sich zu äußern. Alle Bundesländer, bis auf das Saarland, haben dies getan und Veränderungen angeregt. Infolge dessen wurde das Planungsvolumen um insgesamt 684 Millionen Euro angehoben.“ Vorbemerkung Landesregierung: Der IRP legt die Prioritäten aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003-2015 für die nächsten fünf Jahre fest. Er ist kein Finanzierungsplan, sondern steckt den Planungsrahmen für die Verkehrsinvestitionen ab, die im vorgegebenen Zeitraum realisiert bzw. in Angriff genommen werden sollen. Dabei sind solche Bauvorhaben zu berücksichtigen, die bereits Baureife haben oder diese im Zeitraum bis 2015 erreichen können. Weshalb hat das Saarland als einziges Bundesland keine Veränderungen/Ergänzungen angeregt? Zu Frage 1: Der überarbeitete Investitionsrahmenplan 2011 – 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) wurde in seiner endgültigen Fassung mit der saarländischen Straßenbauverwaltung einvernehmlich abgestimmt. Es war nicht realistisch, weitere Neubaumaßnahmen zu benennen, da ein jeweiliger Baubeginn bis zum Jahr 2015 nicht möglich gewesen wäre (siehe Frage 2). Ausgegeben: 24.08.2012 (18.06.2012) Drucksache 15/80 (15/50) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass alle Infrastrukturprojekte im Saarland ausreichend finanziert sind und rechtzeitig begonnen werden? Zu Frage 2: Ja. Der IRP 2011 – 2015 ist die Fortschreibung des IRP 2006 – 2010. Eine Verschlechterung für das Saarland ist dabei nicht eingetreten. Die bisherigen Maßnahmen sind mit Ausnahme der „Verlegung der B 269 bei Lebach“ enthalten. Laufende Maßnahmen können fortgeführt und neue Projekte weiter geplant werden: 1. Die Refinanzierungen der BAB 8 (Moselabstieg) und der B 51 (Querspange Besseringen) laufen in den Jahren 2012 bzw. 2015 aus. 2. Die Neubaumaßnahme im Zuge der „B 51, Ortsumgehung Besseringen“ wurde 2011 begonnen und wird voraussichtlich 2013 dem Verkehr übergeben. 3. Die Baumaßnahmen „B 269, Bgr. F/D bis AS Ensdorf“ und „B 423, Verlegung in Blieskastel“ sind im Bau und werden im Jahre 2012 fertig gestellt. 4. Die „Erweiterung der BAB 8 zwischen AS Wellingen und AS Schwemlingen“ und der Neubau der „B 51, Ortsumgehung Saarlouis/Roden“ sind noch planfestzustellen und können voraussichtlich bis zum Jahre 2015 begonnen werden. 5. Die „Verlegung der B 269 bei Lebach“ ist im IRP 2011 – 2015 nicht mehr enthalten, da sich die Maßnahme in einem noch sehr frühen Planungsstand befindet, so dass ein Baubeginn bis zum Jahr 2015 nicht möglich sein wird. Ein weiterer Schwerpunkt des Investitionsrahmenplans 2011-2015 ist der Qualitätserhalt und die Verbesserung des Bestandes. Die Erhaltungsmittel werden gegenüber dem IRP 2006 - 2010 deutlich zu Lasten der Neubauinvestitionen erhöht. Das Saarland begrüßt die Erhöhung der Erhaltungsmittelansätze, um das vorhandene Bundesfernstraßennetz in einem verkehrssicheren und leistungsfähigen Zustand zu halten. Daher wurde nach dem Grundsatz „ERHALTUNG HAT VORRANG VOR NEUBAU“ bereits vor Jahren eine verbesserte Erhaltungsstrategie im Saarland eingeführt. Warum wurde keine Initiative ergriffen, durch die o.g. Initiative des BMVBS zusätzliche finanzielle Mittel für das Projekt „Stadtmitte am Fluss“ zu erhalten und so den Finanzierungsanteil durch den Bund zu erhöhen? Zu Frage 3: Beim Projekt „Stadtmitte am Fluss“ handelt es sich nicht um ein Bauvorhaben des Bundesverkehrswegeplans.