LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/829 (15/523) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Wohnraumförderung für Studierende im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „In der Plenarsitzung vom 20.03.2013 hatte sich der Landtag des Saarlandes auf Initiative der Piraten mit der Wohnraumsituation für Studierende beschäftigt. Die Piraten hatten hierbei den Antrag (Drucksache 15/390) gestellt, dass die Regelungen zur sozialen Wohnraumförderung dahingehend geändert werden, dass künftig auch studentischer Wohnraum darunter fällt. Dieser Antrag wurde jedoch mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt. Stattdessen hat die Regierungskoalition einen eigenen Antrag eingebracht (Drucksache 15/406), der einstimmig angenommen wurde. In diesem Antrag wurde die Landesregierung vom Landtag zu mehreren Maßnahmen aufgefordert.“ Welche Schritte hat die Landesregierung nach dem 20.03.2013 unternommen, um die Aufforderung des Parlaments zu erfüllen? Es wird um eine möglichst detaillierte Erläuterung gebeten. Zu Frage 1: Die Aufträge des Landtages vom 20.03.2013 (LT-Drs. 15/406) wurden von der Landesregierung wie folgt umgesetzt: Zunächst wurde versucht, das Angebot an studentischem Wohnraum sowie die Nachfrage hierzu zu erfassen. Das hat sich als sehr schwierig herausgestellt, weil das Angebot auf viele unterschiedliche große Anbieter sowie den Individualwohnungsmarkt verteilt ist. Zur Nachfrage nach studentischem Wohnraum ist zunächst darauf hinzuweisen , dass die Auswertung des Zensus 2011 vom 31.05.2013 einen Wohnungsleerstand von 6 % in Saarbrücken auswies. Eine Statistik zur gesamten studentischen Wohnungsnachfrage existiert nicht, weder im Statistischen Landesamt, noch an den Hochschulen. Ausgegeben: 18.03.2014 (12.06.2013) Drucksache 15/829 (15/523) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Daher hat die Landesregierung hilfsweise die Nachfrage beim Studentenwerk im Saarland e.V. sowie bei den größten Wohnraumanbietern, die auch umfangreiche Angebote für Studenten vorhalten, getätigt um diese Daten auszuwerten. Zur weiteren Beschaffung von Informationen zum Wohnraumangebot sowie Bedarf wurden seitens der Staatskanzlei Vertreter des Studentenwerks im Saarland e.V., der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes , der ASTen, der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft, der WOGE Saar, der Studien StiftungSaar, des Ministeriums für Finanzen und Europa sowie der Landeshauptstadt Saarbrücken zu einen runden Tisch einberufen. Seither sind die Anbieter studentischen Wohnraums sehr gut verlinkt. Es wurde zur Wohnraumbedarfsermittlung die Warteliste auf Wohnheimplätze des Studentenwerks im Saarland e.V. zur Analyse eingeholt. Diesbezüglich zeigte sich, dass nicht auszuschließen ist, dass auf der Warteliste Studierende vermerkt sind, die z.B. bereits eine Wohnung haben, aber aus verschiedenen Gründen in ein Wohnheim umziehen möchten. Somit kann die Warteliste im Hinblick auf eine Analyse des Bedarfs nicht überzeugend interpretiert werden. Bei der WOGE Saar sowie der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft wurden im August 2013 Daten bezüglich der Angebote, Vermietung und Nutzung studentischen Wohnraums bei den Wohnungsgesellschaften erhoben. Daraus ergab sich ein über der (verhaltenen) Nachfrage liegendes Angebot. Hierüber wurde bereits im Rahmen den Sitzungen des Landtagsausschusses für Wissenschaft, Forschung und Technologie berichtet. Mit Stand vom 04.03.2014 bestanden bei der WOGE Saar 61 Mietverträge (entspricht einen Wohnraum für ca. 170 Studierende). Diese gliedern sich in 17 Einzelappartements , 12 möblierte Zimmer in Wohngemeinschaften und 32 Wohnungen für Wohngemeinschaften unmöbliert. Die aktuellen Zahlen der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft liegen noch nicht vor. Beide Wohnungsgesellschaften weisen grundsätzlich darauf hin, dass deren gesamter Wohnungsbestand allen Wohnungsnachfragern und somit auch den Studierenden zur Verfügung steht. Aus den Angaben der WOGE Saar und der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft kann abgeleitet werden, dass im Saarland genügend preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht. Nach Ansicht der Landesregierung scheint der Mangel an studentischen Wohnungen weniger absolut als relativ zu Beginn des Wintersemesters zu sein und die Nachfrage sich auch auf die Lage dieser Wohnungen zu beziehen. So fokussiert sich die Nachfrage auf aus studentischer Sicht besonders attraktive Stadtteile wie das Nauwieser Viertel und Saarbücken Zentrum. Zu welchen Ergebnissen hat die Ermittlung des aktuellen und mittelfristigen Wohnraumbedarfs mit Blick auf die saarländischen Hochschulen geführt? Falls noch keine Ergebnisse vorliegen sollten, bis wann liegen diese vor? Zu Frage 2: Eine Statistik zur gesamten studentischen Wohnungsnachfrage existiert nicht, weder im Statistischen Landesamt, noch an den Hochschulen. Daher hat die Landesregierung hilfsweise die Nachfrage beim Studentenwerk im Saarland e.V. sowie den beiden größten Wohnraumanbietern, die auch umfangreiche Angebote für Studenten vorhalten , getätigt, um diese Daten auszuwerten. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 15/829 (15/523) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Zu welchen Ergebnissen hat die Analyse der Wohnraumsituation unter Einbeziehung der Leerstände im Einzugsbereich der Hochschulen mit den umliegenden Kommunen geführt? Falls noch keine Ergebnisse vorliegen sollten, bis wann sind diese verfügbar ? Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Wie ist der Stand bezüglich der geforderten Gesamtkonzeption für die Studentische Wohnraumsituation ? Zu Frage 4: Die Vernetzung zwischen den Wohnraumanbietern untereinander und dem Studentenwerk im Saarland e.V. als erste Anlaufstelle für wohnungssuchende Studierende wurde vertieft um das bestehende Wohnungsangebot erfolgreich auszuschöpfen und das Wohnungsangebot für Studierende weiter auszubauen. Hierzu wurden besonders durch die Saarbrücker Siedlungsgesellschaft sowie durch die WOGE Saar Angebote aus dem Wohnungsbestand speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten . Beide Wohnraumanbieter bieten spezielle Konditionen für Studierende, wie Verkürzung der Kündigungsfrist auf einen Monat und die Zahlung von nur einer Monatsmiete als Kaution, an. Über die Möblierung der Wohnungen (Zimmer) kann verhandelt werden. Zudem plant die WOGE Saar die Errichtung einer Wohnanlage in der Nähe der htw saar, die sich zurzeit im Baugenehmigungsverfahren befindet. Welche Finanzierungsmöglichkeiten konnten auf Grund der Ergebnisse sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ausgelotet werden, wie wird deren Umsetzbarkeit eingeschätzt und wann ist mit konkreten Handlungen daraus zu rechnen? Sollten noch keine Ergebnisse vorliegen, bis wann plant die Landesregierung der einstimmigen Aufforderung des Landtages nachzukommen? Zu Frage 5: Die Landesregierung favorisiert eine sich wirtschaftlich tragende Lösung. Auch soll vorrangig bereits vorhandener Wohnraum genutzt werden.