LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/833 (15/738) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Umgang mit den Ergebnissen des Wissenschaftsratgutachtens sowie Landeshochschulentwicklungsplanung Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Ergebnisse des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens des Wissenschaftsrates werden derzeit von den saarländischen Hochschulen, der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit großer Spannung erwartet. Die Erfahrungen von dem letzten Gutachten deuten darauf hin, dass auch diesmal eine sehr große politische und öffentliche Diskussion über dessen Ergebnisse entstehen wird. Das öffentliche Interesse liegt insbesondere in der Bedeutung für die Hochschulen und dem Saarland als solches begründet . Vor diesem Hintergrund erscheint der von der Landesregierung diesbezüglich angestrebte Umgang mit den Ergebnissen des Gutachtens von besonderer Bedeutung. Eng mit den Ergebnissen des Wissenschaftsratgutachtens ist auch die Landeshochschulentwicklungsplanung verknüpft. Sie stellt die verbindliche und strategische Planung und Vision der Landesregierung hinsichtlich seiner Forschungs- und Wissenschaftspolitik dar. Sie steckt für die Hochschulen den Rahmen ab, innerhalb dessen sie sich entwickeln sollen. Insbesondere auf Grund der Haushaltslage des Saarlandes ist eine klare Landesstrategie zur Forschungspolitik unerlässlich . Sie ermöglicht einen effektiven und effizienten Einsatz der Haushaltsmittel, weil Synergieeffekte genutzt und Doppelstrukturen vermieden bzw. abgebaut werden können. Darüber hinaus ermöglicht eine konsequente strategische Planung trotz rückläufiger Finanzen ein möglichst breites Ausbildungsangebot, und damit auch die entsprechenden Forschungsbereiche, im Saarland zu erhalten . Ausgegeben: 19.03.2014 (15.01.2014) Drucksache 15/833 (15/738) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Bisher wurde im Saarland jedoch der Erstellung und Pflege einer Landeshochschulentwicklungsplanung nur sehr wenig Priorität eingeräumt. Das Wissenschaftsratgutachten bietet nun jedoch die Grundlage, um die Versäumnisse der Landesregierungen der vergangenen Jahre in diesem Bereich ausbessern zu können.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Nachdem in der letzten Legislaturperiode lediglich „Leitlinien für die Entwicklung der Hochschulen“ als ministeriumsinternes, nicht veröffentlichtes Arbeitspapier vorlagen, wird die Landesregierung in 2014 einen Landeshochschulentwicklungsplan erarbeiten, der bis 2020 reicht, um damit auch den Hochschulen langfristige Planungssicherheit zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung in Abstimmung und Einvernehmen mit den Hochschulen den Wissenschaftsrat um eine Strukturanalyse und um Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes gebeten. Die seit Ende Januar 2014 vorliegenden Empfehlungen des Wissenschaftsrats sind eine gute Diskussionsgrundlage und wichtige Entscheidungshilfe für künftige Weichenstellungen . Sie zeigen auf, dass das Saarland insgesamt über ein leistungsfähiges Hochschulsystem verfügt, dass aber an einigen Stellen Optimierungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Dies gilt umso mehr, da der Wissenschaftsrat die finanziell schwierige Lage des Saarlandes und den daraus sich ergebenden Handlungsdruck zur Haushaltskonsolidierung auch mit Blick auf die Hochschulen anerkannt hat. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass unabhängig von den finanzpolitischen Rahmenbedingungen auch ein struktureller Reformbedarf besteht. Die Landesregierung wird in enger Abstimmung mit den Hochschulen die vom Wissenschaftsrat gemachten Vorschläge in einem breit angelegten Diskussions- und Beratungsprozess – unter Einbeziehung landespolitischer Gesichtspunkte und finanzpolitischer Konsequenzen – sorgfältig und unvoreingenommen prüfen sowie zügig entscheiden . Wie plant die Landesregierung mit dem Wissenschaftsratgutachten und dessen Empfehlungen sowie Schlussfolgerungen nach dessen Veröffentlichung zu verfahren? Bitte den weiteren Prozess möglichst detailliert beschreiben. Wird die Landesregierung den Hochschulen ermöglichen , selbstständig Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlung des Wissenschaftsratgutachtens zu erarbeiten? Wenn ja, wie stellt sich die Landesregierung das Verfahren vor? Wenn nein, mit welcher Begründung lehnt sie dies ab? Wird die Landesregierung Diskussionsveranstaltungen an den Hochschulen bzgl. der Ergebnisse des Gutachtens durchführen, an denen die Ergebnisse und Konsequenzen daraus öffentlich diskutiert werden können? Falls ja, wie plant die Landesregierung den Ablauf dieser Veranstaltungen ? Falls nein, bitte begründen, wieso eine öffentliche Diskussion nicht erwünscht ist. Drucksache 15/833 (15/738) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie wird die Landesregierung die betroffenen Hochschulen und deren Angehörige in die Diskussion über die Konsequenzen aus dem Wissenschaftsratgutachten einbeziehen? Bitte möglichst detaillierte Aufzählung der konkreten Beteiligungsmöglichkeiten . Bis wann soll die Landeshochschulentwicklungsplanung abgeschlossen sein und wie sieht die zeitliche und inhaltliche Planung bezüglich dessen Erstellung aus? Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag der Piratenfraktion im Saarland, eine regionale Strukturkommission unter Leitung der Staatskanzlei mit paritätischer Besetzung derselben und den Hochschulen bei beratender Mitgliedschaft von Wirtschaftsvertretern einzurichten, um eine bessere Vernetzung und Kooperation der Hochschulen untereinander sowie eine bessere Verknüpfung mit der Wirtschaft zu ermöglichen? Falls der Vorschlag abgelehnt werden sollte, welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um künftig eine bessere Vernetzung und Kooperation zwischen den Hochschulen und bessere Verknüpfung mit der Wirtschaft zu erreichen? Zu Frage 1, 2, 3, 4, 6 und 9: Die Stellungnahme des Wissenschaftsrates wurde am 27. Januar 2014 veröffentlicht. Parallel wurden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung des saarländischen Hochschulsystems durch die Staatskanzlei allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Saarland sowie den Hochschulen und für diese sowie für Wissenschaft zuständigen Ministerien der benachbarten Länder zugeleitet. Darüber hinaus wurden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates auf der Homepage der Staatskanzlei publiziert. Hintergrund für die Erstellung des Gutachtens war die mit den Hochschulen abgestimmte Bitte des Saarlandes an den Wissenschaftsrat, eine Gesamtbetrachtung des saarländischen Hochschulsystems vorzunehmen und in einem Strukturgutachten zur Weiterentwicklung des saarländischen Hochschul- und Wissenschaftssystems bis zum Jahr 2020 Stellung zu nehmen. Ziel des Gutachtens ist das Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven für die saarländische Hochschullandschaft. Das Gutachten soll nun für die weiteren wissenschaftspolitischen Weichenstellungen - sowohl für die Landeshochschulentwicklungsplanung als auch für die Vorbereitung der nächsten Ziel- und Leistungsvereinbarungen - genutzt werden. Es ist geplant, dass voraussichtlich bis Mitte 2014 die Eckpunkte der Landeshochschulentwicklungsplanung der nächsten Jahre umrissen werden können. In einem ersten Schritt wurden verschiedene Arbeitsgruppen zu den im Gutachten aufgeworfenen Themenkreisen implementiert, deren Ziel es ist, tragfähige strukturelle Konzepte auszuarbeiten. In den Arbeitsgruppen sind neben Landesvertretern auch Vertreter beider Hochschulen (Universität des Saarlandes, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes) eingebunden. Drucksache 15/833 (15/738) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Der für die Landeshochschulentwicklungsplanung notwendige Prozess ist breit angelegt auch unter Einbezug weiterer Ressorts. Es sind Gespräche geplant bzw. erste Auftaktgespräche bereits geführt mit den Asten und den Personalvertretungen der Hochschulen, mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit Vertretern der Wirtschaft bzw. der Kammern sowie mit den Partnern in Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Lothringen. Bereits am 05.02.2014 stellte der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, Thomas May, die Eckpunkte der Empfehlungen zur Weiterentwicklungen des Hochschulsystems des Saarlandes den Abgeordneten im Landtag und anschließend den erweiterten Hochschulleitungen aller Hochschulen vor und stand für eine vertiefende Diskussion zur Verfügung. Im Anschluss an die im vergangenen Jahr erfolgte Begutachtung durch den Wissenschaftsrat ist keine weitere Strukturkommission geplant. Es ist vielmehr beabsichtigt, den Prozess der Beratungen nunmehr zügig auf einen Zielpunkt zuzuleiten. Mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates liegen erste Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der saarländischen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft vor, weitere Alternativen können in den Beratungs- und Planungsprozess einfließen. Plant die Landesregierung auf Grundlage des Wissenschaftsratgutachtens eine Überarbeitung des saarländischen Hochschulentwicklungsplanes und wird dieser nach Abschluss des Erstellungsprozesses veröffentlicht werden? Zu Frage 5: Ziel des angestoßenen Diskussionsprozesses ist die Konzipierung des saarländischen Hochschulentwicklungsplans. Dieser soll veröffentlicht werden. In Baden-Württemberg wurde vom zuständigen Ministerium zuerst in enger Abstimmung mit den Hochschulen ein Masterplan entwickelt, der bei einem Kongress öffentlich diskutiert und in regionalen Dialogveranstaltungen konkretisiert wurde. Im Saarland würde sich jeweils eine, oder bei Bedarf mehrere, Dialogveranstaltungen an den jeweiligen Hochschulen anbieten. Plant die Landesregierung, den Prozess zur Erstellung bzw. Überarbeitung des Landeshochschulentwicklungsplans ähnlich öffentlich zu gestalten wie Baden-Württemberg? Falls ja, wie genau soll der Prozess ausgestaltet werden? Falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen ein solch transparentes und dialogbasiertes Vorgehen und welches Alternativvorgehen wird stattdessen durchgeführt? Drucksache 15/833 (15/738) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Zu Frage 7: Das Land geht den mit den Hochschulen konsentierten Weg des breiten Dialogs. Die Hochschulen sind gebeten zu den gemachten Empfehlungen des Wissenschaftsrats insgesamt Stellung zu nehmen und diese intern zu beraten. Die Ergebnisse werden über die oben erwähnten Arbeitsgruppen in den gemeinsamen Planungs- und Beratungsprozess zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes einfließen . Darüber hinaus werden Resultate aus einer Vielzahl von Gesprächsrunden im Prozess berücksichtigt; nicht zuletzt auch die Ergebnisse der Anhörungen durch den Landtag des Saarlandes. Das Verfahren wird demnach nicht aus wenigen einzelnen Veranstaltungen bestehen, sondern breit und transparent aufgestellt. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen , um mit ihrer Landeshochschulentwicklungsplanung künftig auf aktuelle Entwicklungen im Hochschulbereich eingehen zu können und eine bedarfsgerechtere Ausbildung für das Saarland zu ermöglichen? Zu Frage 8: Die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems, die bis Mitte 2014 feststehen sollen, bilden dann folgend die Grundlage des Landeshochschulentwicklungsplans sowie die Grundlage für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen . Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen gemäß § 7 Abs. 2 Saarländisches Universitätsgesetz „die Entwicklung der Universität, insbesondere die Forschungsschwerpunkte sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und deren Finanzierung im Rahmen von Globalhaushalten fest.“ Entsprechendes regelt § 7 Abs. 1 Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes.