LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/839 (15/795) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Integrationskurse im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Demographischer Wandel und Migration sind in Deutschland eng miteinander verknüpft. Der Rückgang der Einwohnerzahl und die Alterung der Bevölkerung ist begleitet von einer stärkeren Diversität der Bevölkerung. Unsere Gesellschaft wird in Zukunft kulturell vielfältiger sein, d.h. der Anteil der Einwohner mit Migrationshintergrund wird weiter zunehmen. Folglich muss es oberstes Ziel sein, Einwanderer möglichst gut zu integrieren und ihnen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dies kann nur dann erreicht werden, wenn Integrationsmaßnahmen noch stärker vorangetrieben und staatlich gefördert werden. Eine wichtige Rolle hierbei können Integrationskurse spielen. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie die Teilnehmer dort abholen, wo sie momentan leistungsmäßig und sprachlich stehen, und dazu beitragen, dass Teilnehmer mit erfolgreichem Abschluss der Kurse ein Niveau erreichen , das ihnen eine sichere Alltagskommunikation und einen Berufseinstieg ermöglicht. Auch müssen Lehrkräfte von Integrationskursen für ihre Tätigkeit angemessen entlohnt werden. Nachweislich werden Integrationskurs-Lehrkräfte im Vergleich zu ähnlichen Berufsgruppen wesentlich schlechter bezahlt. Ausgegeben: 19.03.2014 (20.02.2014) Drucksache 15/839 (15/795) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Obwohl schon mehrfach auf die prekäre Beschäftigungslage der Lehrkräfte von Integrationskursen hingewiesen wurde, wird eine angemessene Bezahlung dieses Lehrpersonals mit der Begründung , dass es keine entsprechende Rechtsgrundlage für einen etwaigen Mindestlohn gebe und die bestehenden zahlreichen Honorarordnungen für diesen Berufsstand auch keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Vertrags- oder Berufsfreiheit darstellen, offensichtlich nicht mit Nachdruck angestrebt . Da ein Großteil der Lehrkräfte der Integrationskurse freiberuflich tätig ist, erhalten diese auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. in Zeiten ohne Kursangebot.“ Vorbemerkung Landesregierung: Das Angebot der Integrationskurse beruht auf § 43 Abs. 2 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie der Integrationskursverordnung (IntV) nach § 43 Abs. 4 Aufenth G und § 9 Abs. 1 S. 5 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG). Es handelt sich hierbei um das Grundangebot des Bundes zur Integration besonderer Zielgruppen der Zuwanderung (§ 44 Abs. 1 und Abs. 4 AufenthG). Die Umsetzung der entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen sowie insbesondere die Planung und Steuerung der Integrationskurse obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Sitz Nürnberg, Regionalkoordination in Lebach) als nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums (BMI). Eine Zuständigkeit der Landesregierung liegt somit nicht vor. Die Beantwortung der Frage 6b beruht auf der Zuständigkeit der Ausländerbehörde nach § 44a Abs. 1 Nr. 3 AufenthG und den §§ 44a Abs. 3, 8 Abs. 3 AufenthG. Die Beantwortung der Frage 8 beruht auf § 44 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Weitere Informationen können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter http://www.bamf.de/DE/Infothek/AnsprechpartnerAdressen/AnsprechpartnerBAMF/Bun desamt/Presse/presse-node.html bezogen werden. Wie viele Personen, die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet und zugelassen wurden , und wie viele Personen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen und zugelassen sind, warten zurzeit im Saarland auf einen Platz? a) Wie lange beträgt zurzeit jeweils die Wartezeit ? Zu Frage 1: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Drucksache 15/839 (15/795) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie vielen Personen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen, wurde in den Jahren 2006 bis 2013 die Zulassung verweigert? a) Was waren in diesen Fällen jeweils die Gründe für eine Ablehnung? Bitte nach Anzahl und Ablehnungsgrund einzeln aufschlüsseln. b) Wurden allen betroffenen Personen die Gründe für eine Ablehnung mitgeteilt? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde auf eine Mitteilung der Gründe verzichtet? Zu Frage 2: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Wie viele Integrationskurse / Kursträger wurden von der Landesregierung in den Jahren 2006 bis 2013 als förderungswürdig eingestuft? Bitte nach Integrationskursen, Kursträger und Zeitraum aufschlüsseln . Zu Frage 3: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Wie viele der in den Jahren 2006 bis 2013 zugewanderten Kursteilnehmer mit Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 Abs. 1 AufenthG a) verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, b) sind Ausländerinnen und Ausländer, die zum Zweck des Familiennachzugs eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, c) sind Asylberechtigte, d) sind ehemalige Deutsche nach § 38 Aufenth G, e) sind Ausländer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehaben, f) sind Flüchtlinge, die in festgelegten Anzahlen (Kontingenten) gleichmäßig auf die einzelnen Bundesländer verteilt wurden, g) sind Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention ? Bitte nach Gruppen, Geschlecht und jeweiliger Anzahl einzeln aufschlüsseln. Drucksache 15/839 (15/795) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 4: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Für wie viele der in den Jahren 2006 bis 2013 zugewanderten Kursteilnehmer mit Teilnahmeanspruch nach § 44 Abs. 1 AufenthG besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme nach § 44a Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG, weil sie „sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen “ können oder weil sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen? Bitte nach Anzahl, Anlass für die verpflichtende Teilnahme und nach Geschlecht aufschlüsseln. Zu Frage 5: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Bei wie vielen ausländischen Staatsangehörigen, die sich weigerten, an einem Integrationskurs teilzunehmen , a) wurden Sozialleistungen gekürzt? b) wurde eine weitere Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert? Zu Frage 6a: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Zu Frage 6b: Bislang wurde noch kein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Verweigerung der Teilnahme an einem Integrationskurs abgelehnt. Wie viele an speziellen Zielgruppen ausgerichtete Integrationskurse werden im Saarland insgesamt angeboten? a) Wie viele dieser Kurse sind speziell berufsfeldbezogen ? b) Wie viele Kurse richten sich speziell an Frauen , Kinder / Jugendliche und Eltern? c) Wie viele Kurse bieten zusätzlich eine begleitende Kinderbetreuung an? d) Wie viele Kurse werden speziell für Analphabeten angeboten? Drucksache 15/839 (15/795) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Zu Frage 7: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Wie viele zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtete ausländische Staatsangehörige nahmen begleitend an weiteren Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt teil? Zu Frage 8: Die Anzahl der Verpflichtungen zur Teilnahme an Integrationskursen durch die Zentrale Ausländerbehörde des Landesverwaltungsamtes nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in den Jahren 2006 bis 2013 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Jahr Anzahl 2006 236 2007 100 2008 158 2009 146 2010 73 2011 152 2012 167 2013 403 Plant die Landesregierung die Anzahl der angebotenen Integrationskurse und der Unterrichtsstunden zu erhöhen oder zu senken? Bitte begründen Sie die geplante Erhöhung bzw. Senkung der Anzahl der angebotenen Integrationskurse und Unterrichtsstunden oder erläutern Sie, warum die Anzahl der angebotenen Integrationskurse und Unterrichtsstunden unverändert beibehalten werden soll? a) Falls eine Erhöhung oder Senkung der Anzahl der angebotenen Integrationskurse und Unterrichtsstunden geplant ist, welche Kurse und Kursorte sind hiervon genau betroffen? (Bitte nach Kursort, Stundenzahl, Sprachniveau und Teilnehmerzahl einzeln aufschlüsseln.) Drucksache 15/839 (15/795) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Zu Frage 9: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Wieviel Prozent aller Teilnehmer an Integrationskursen im Saarland müssen Zuzahlungen aus eigenen Mitteln für die Teilnahme an Integrationskursen zahlen, weil sie hiervon nicht befreit sind (wie das z.B. bei Sozialhilfeempfängern der Fall wäre)? Zu Frage 10: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Welche Sprachniveaustufen nach dem GER werden durch die im Saarland angebotenen Integrationskurse abgedeckt? a) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das höchste angebotene Sprachniveau der Integrationskurse im Saarland ausreicht, um im Anschluss an diese Kurse zum Beispiel eine Ausbildung beginnen zu können? b) Plant die Landesregierung eine Erweiterung der Integrationskurse auf höhere, bislang noch nicht abgedeckte Sprachniveaus nach dem GER? Wenn nein, mit welcher Begründung lehnt die Landesregierung dies ab? Zu Frage 11: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn bzw. wie hoch ist der höchste und wie hoch der niedrigste an Lehrer der im Saarland angebotenen Integrationskurse gezahlte Stundenlohn? a) Plant die Landesregierung eine Erhöhung dieses Stundenlohns? Wenn nein, mit welcher Begründung lehnt die Landesregierung eine Erhöhung des Stundenlohns ab? Zu Frage 12: Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.