LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/845 (15/685) 28.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Umsetzung des Saarländischen Tariftreuegesetztes (STTG) Vorbemerkung der Fragestellerin: „Der saarländische Landtag hat im Februar 2013 ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet , welches am 22. März 2013 in Kraft getreten ist. Darin wird für öffentliche Aufträge ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde festgelegt ab einem Auftragsvolumen von 25.000 Euro . Außerdem wurde eine Preisgleitklausel ab 2014 eingeführt für Aufträge, die eine längere Laufzeit haben, um aufgrund von Lohn- und Preisentwicklungen entsprechend Anpassungen vornehmen zu können. Gleichzeitig wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet auf die in den Tarifverträgen bzw. Verordnungen geltenden Arbeits- und Arbeitszeitbedingungen, den Bereich der Leiharbeit usw. Bei Verstößen gegen das Saarländische Tariftreuegesetz können Sanktionen verhängt werden. Besondere Verantwortung zur Umsetzung, Einhaltung sowie einer Kontrolle des Tariftreuegesetzes obliegt zuvörderst der Landesregierung - allen Ministerien , den Landesgesellschaften - sowie natürlich dem Landtag des Saarlandes. Sie haben eine besondere Vorbildfunktion.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Soweit die Fragestellerin Fragen aufwirft, die im Zusammenhang mit dem Landtag des Saarlandes stehen, wird auf die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme des Landtages des Saarlandes verwiesen: „Das verfassungsrechtlich gewährleistete Fragerecht der Abgeordneten besteht, auch nach seiner Konkretisierung in § 58 der Geschäftsordnung des Landtages, ausschließlich gegenüber der Landesregierung. Die Landtagsverwaltung ist eine hiervon unabhängige oberste Landesbehörde. Dementsprechend ist eine Auskunftserteilung durch die Landesregierung insoweit nicht möglich.“ Ausgegeben: 28.03.2014 (25.11.2013) Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Auftragnehmer wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes wann und auf welche Weise über das Saarländische Tariftreuegesetz dezidiert informiert? (Bitte auflisten pro Ministerium, alle Landesgesellschaften, Landtag) Zu Frage 1: In erster Linie muss den öffentlichen Auftraggebern – und nicht potentiellen Auftragnehmern – bekannt sein, wie das Saarländische Tariftreuegesetz (STTG) in die Vergabeverfahren zu integrieren ist. Diese müssen die Vergabeunterlagen dem STTG entsprechend gestalten und informieren hierdurch die potentiellen Auftragnehmer über die Anforderungen, die diese erfüllen müssen, um einen Auftrag zu erhalten. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) hat Folgendes unternommen, um die öffentlichen Auftraggeber zu informieren und deren Anwendung des STTG zu erleichtern: Noch im März 2013 wurden von Seiten des MWAEV Muster zur Abgabe der Tariftreueerklärungen für die Bereiche ÖPNV und den Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge erarbeitet sowie im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht. Im April wurde sämtlichen saarländischen öffentlichen Auftraggebern ein Informationsschreiben von Herrn Minister Heiko Maas zugeleitet. Hierin wurde über die Eckpunkte des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) informiert und die Fundstelle für die Mustererklärungen genannt. Die Inbezugnahme der Verpflichtungserklärungen in die Vergabeunterlagen ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass das STTG vergaberechtlich Anwendung entfaltet. Ebenfalls im April wurde das STTG in der Arbeitskammer des Saarlandes präsentiert und es wurden Handreichungen für die Landesregierung erarbeitet, die in einer Infoveranstaltung den Leitern der Zentralabteilungen der Ministerien vorgestellt wurden. Anfang September wurden drei umfassende Informationsveranstaltungen für alle öffentlichen Auftraggeber durchgeführt (Anzahl der Teilnehmer: ca. 150). In der Zeit von März bis September und in der Folgezeit wurden Informationsgespräche mit kleineren Gruppen durchgeführt und eine erhebliche Anzahl von telefonischen und schriftlichen Anfragen erledigt. Im Oktober wurde eine externe Informationsveranstaltung für Mitglieder der Gewerkschaft ver.di und im November eine weitere externe Infoveranstaltung für den Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland e.V. durchgeführt. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele im März 2013 bestehenden Dienstleistungsverträge /Aufträge wurden aufgrund des neuen STTG wann überprüft? Welche Erkenntnisse ergaben sich und welche Maßnahmen wurden ggfls. eingeleitet? (Bitte jeweils auflisten pro Ministerium und Landesgesellschaften) Zu Frage 2: Gemäß § 14 Absatz 3 Saarländisches Tariftreuegesetz findet dieses Gesetz keine Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Vergabe vor seinem Inkrafttreten durch Bekanntmachung eingeleitet worden ist. Einer Überprüfung von vor dem 22. März 2013 vergebenen öffentlichen Aufträgen fehlt somit die Rechtsgrundlage, diese wäre rechtswidrig. Wie viele Aufträge wurden bisher vergeben, die unter das STTG fallen? Gab es Fälle, in denen bei Angebotsabgabe eine Tariftreueerklärung gem. § 3, Abs. 2,4, 6 oder § 4 des STTG fehlte und wurden sie nach erneuter Fristsetzung von der Wertung ausgeschlossen? (Bitte jeweils auflisten pro Ministerium, alle Landesgesellschaften, Landtag Zu Frage 3: Staatskanzlei: Seit März 2013 wurden im Geschäftsbereich der Staatskanzlei (Staatskanzlei, Landesvertretung , IT-I und Landesarchiv) insgesamt 6 relevante Aufträge erteilt. Die Tariftreueerklärungen wurden alle vorgelegt. Nicht aufgeführt sind Verträge, deren Ausschreibung über die zentrale Beschaffungsstelle beim LZD erfolgte (z.B. Energieversorger, etc.) bzw. die auf eine Rahmenausschreibung des LZD zurückgehen (IT, Büroeinrichtungen, etc.). Diese Aufträge finden sich aber in der Meldung des Ministeriums für Finanzen und Europa wieder. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Das Ministerium hat in eigener Zuständigkeit 10 Aufträge nach dem STTG vergeben, bezüglich sämtlicher Aufträge liegen die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue vor. Von Seiten des LfS wurden 83 Aufträge nach dem STTG vergeben. Bezüglich der Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue gilt das unter Satz 1 Ausgeführte entsprechend . Ministerium für Finanzen und Europa: Das Ministerium hat 371 Aufträge vergeben, die unter das STTG fallen. In drei Fällen wurde die Tariftreueerklärung nachgereicht. In den übrigen Fällen lag die Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe vor. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Von den Landesgesellschaften wurden 95 Aufträge vergeben. Die eingeforderten Tariftreueerklärungen fehlten in keinem Fall, Ausschlüsse von der Wertung erfolgten keine . Lediglich bei einer Gesellschaft wurde in 7 Fällen mit Auslandsbezug die Tariftreueerklärung nicht eingefordert. Diese wird zukünftig aber auch in Fällen mit Auslandsbezug eingefordert werden. Ministerium für Inneres und Sport: Es wurden 6 Aufträge nach dem neuem STTG vergeben, davon 3 vom Landesverwaltungsamt und 3 vom Landespolizeipräsidium. Bezüglich aller Aufträge wurden die Tariftreueerklärungen von den Bietern eingereicht. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Fehlanzeige. Ministerium der Justiz: Hinsichtlich der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist anzumerken, dass die Anwendung des STTG nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich bei der Vergabe von Gebäudereinigungsarbeiten in Betracht kommt. Für diese Dienstleistungen erfolgen durch die nachgeordneten Behörden entsprechende Ausschreibungen für ihren Bereich. Von den saarländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sind seit Inkrafttreten des STTG insgesamt 11 neue Verträge abgeschlossen worden. Die entsprechenden Tariftreueerklärungen sind dabei von allen Anbietern abgegeben worden. Die von der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken direkt zu vergebenden Aufträge liegen regelmäßig unterhalb des Schwellenwertes des STTG. Auch wurden seit Inkrafttreten des STTG keine Aufträge vergeben, die unter dieses Gesetz fallen. Für den Bereich der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig (SKFP) wurden ab Inkrafttreten des STTG keine Aufträge erteilt bzw. Dienstleistungsverträge geschlossen. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Das Ministerium hat in eigener Zuständigkeit 7 Aufträge, die unter das STTG fallen, vergeben. In 5 Fällen wurden Tariftreueerklärungen abgegeben. In einem Fall entfiel die Abgabe der Tariftreueerklärung, da die Auftragnehmerin selbständig und ohne Angestellte tätig war. In einem weiteren Fall, in dem der Vertragsschluss vor Inkrafttreten des STTG angebahnt wurde und kurzfristig nicht mehr anderweitig geplant werden konnte, konnte die Tariftreueerklärung nicht abgegeben werden, da studentische Hilfskräfte eingeplant und beschäftigt wurden, die unter 8,50 € verdienen. Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) wurden 5 Aufträge, die unter das STTG fallen, vergeben. Bei allen 5 Aufträgen wurde eine Tariftreueerklärung abgegeben. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) hat 9 Aufträge, die unter das STTG fallen, vergeben. Bei allen 9 Aufträgen wurde eine Tariftreueerklärung abgegeben. Der SaarForst Landesbetrieb (SFL) hat 38 Aufträge, die unter das STTG fallen, vergeben . Bei allen 38 Aufträgen wurde eine Tariftreueerklärung abgegeben. Lediglich in drei Fällen ist die Erklärung erst nach Fristsetzung eingegangen. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hat keine Aufträge, die unter das STTG fallen, vergeben. Ministerium für Bildung und Kultur: Das Ministerium hat 3 Verträge zur Unterhalts- und Glasreinigung an den Staatlichen Förderschulen (ab 01.09.13, ab 01.11.13, ab 01.02.2014) sowie einen Auftrag zur Beförderung von Schülern/innen von und zu einer Staatlichen Förderschule (ab 01.08.2013 – 27.04.2014) vergeben. In allen Fällen wurde die Tariftreueerklärung abgegeben . Ein Auftrag wurde für Speditionsleistungen vergeben (öffentliche Ausschreibung der Speditionsleistungen für den Umzug in die Alte Post). Eine Tariftreueerklärung nach neuem Tariftreue- und Vergabegesetz wurde eingefordert und vom Auftragnehmer abgegeben. Der Auftrag ist noch nicht ausgeführt; eine Überprüfung der Einhaltung ist daher noch nicht erfolgt. Wurden durch die Landesregierung weitere Präqualifizierungsverfahren durch Richtlinien gemäß § 2 Abs. 5 geregelt? Falls ja, bitte nähere Angaben dazu. Zu Frage 4: Nein, bisher noch nicht. Nach dem Inkrafttreten des Saarländischen Tariftreuegesetzes wurde die Durchführung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahmen als prioritär eingestuft. Als nächste Maßnahmen stehen die Aufnahme der Kontrolltätigkeit der Prüfbehörde und die Einrichtung einer Mindestlohnkommission an. Im Bereich von Baumaßnahmen führt der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifizierungsverfahren bereits durch. Wurde die Einhaltung des STTG bei den ab März vergebenen Aufträgen bzw. Dienstleistungsverträgen zwischenzeitlich überprüft? Bitte genaue Angabe : Wie oft, also wann und in welcher Weise fanden stichprobenartige Kontrollen statt, um die Einhaltung der im STTG vorgesehenen Auflagen und Pflichten bei den Auftragnehmern zu überprüfen ? In wie vielen Fällen davon wurden zu Kontrollzwecken Einblicke genommen in die Entgeltabrechnungen der Unternehmen / Nachunternehmen bzw. Subunternehmen und/oder in die Unterlagen über die Abführung von Steuern? (Bitte jeweils auflisten pro Ministerium, alle Landesgesellschaften , Landtag) Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen und wie bewertet sie die Landesregierung? In wie vielen Fällen wurde eine Einhaltung bzw. Nicht- Einhaltung des STTG fest-gestellt? Wurden evtl. Sanktionen aufgrund der Kontrollen verhängt? Wenn ja, welche? (Bitte jeweils auflisten pro Ministerium , alle Landesgesellschaften, Landtag) Zu Fragen 5 und 6: Vorbemerkung: Das STTG normiert in seinem § 9 ein Recht, aber keine Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Kontrollen. In der überwiegenden Zahl der Tariftreugesetze anderer Bundesländer sind entsprechende Regelungen vorgesehen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es nicht allen öffentlichen Auftraggebern möglich ist, Prüfeinheiten in ihren Behörden einzurichten. Nicht ausreichend wäre diesbezüglich, wenn in der Prüfung unerfahrene Personen vor Ort Einblick in prüfrelevante Dokumente nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier Verstöße festgestellt werden können, ist wegen der fehlenden fachlichen Qualifikation der Personen sehr gering. Die Landesregierung hat deshalb in § 9 Absatz 4 STTG die Einrichtung eines Kontrollsystems zur Durchführung der im Saarländischen Tariftreuegesetz vorgesehenen Kontrollen festgelegt. Eine ähnliche Vorgehensweise hat auch NRW gewählt in § 15 seines bereits im 27. Januar 2012 in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Eine Prüfbehörde existiert dort bis heute jedoch noch nicht. Zur Einrichtung des Kontrollsystems und zur Sicherstellung der Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes (FKS), wurden bisher folgende Schritte unternommen: Im Mai 2013 fand ein Gespräch im Bundesfinanzministerium zum Thema „Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen einer Kontrolleinrichtung im Saarland und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes (FKS)“ statt. Das Saarland war und ist das einzige Bundesland, das eine solche Abstimmung der Zusammenarbeit angestrebt hat. Im Ergebnis wurde einer Zusammenarbeit zugestimmt, eine Vermischung der Zuständigkeiten ist jedoch auszuschließen. Im Juni 2013 wurde dies von Seiten des Bundesfinanzministeriums dem MWAEV schriftlich bestätigt. Im Juli wurde der Entwurf einer Verordnung zur Einrichtung eines Kontrollsystems gemäß § 9 Absatz 4 STTG erarbeitet. Im Oktober wurde Folgendes veranlasst: Der abgestimmte Entwurf der Verordnung wurde im Ministerrat verabschiedet. Sowohl von Seiten der FKS Saarland als auch von Seiten des MWAEV wurden wechselseitig die jeweiligen Ansprechpartner für die Zusammenarbeit benannt. Am 22. November 2013 trat die VO zur Einrichtung eines Kontrollsystems in Kraft. Diese ist die erste ihrer Art in Deutschland. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Im Dezember wurden ein Meldeformular für die Meldung von Vergaben von öffentlichen Auftraggebern im Internet-Portal „Tarifregister-Tariftreue“ eingestellt und die öffentlichen Auftraggeber mit Informationsschreiben von Herrn Minister Maas auf das Inkrafttreten der Verordnung, deren Eckpunkte sowie die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Meldung ihrer Vergaben hingewiesen. Per Organisationserlass vom 27.01.2014 wurde die Prüfbehörde im MWAEV in der Abteilung Arbeitsmarkt eingerichtet. Mit Schreiben vom 03.02.2014 wurden erstmals drei öffentliche Auftraggeber gem. § 5 der Verordnung über die Einrichtung eines Kontrollsystems aufgefordert, ihre Vergabeunterlagen der Prüfbehörde innerhalb einer festgesetzten Frist vorzulegen. Staatskanzlei: Teilweise wurden Stunden-Abrechnungen vorgelegt, aus denen die Vergütung ersichtlich war. In anderen Fällen erfolgten stichprobenartig Einblicke in Entgeltabrechnungen bei den Auftragnehmern. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Siehe Ausführungen in der Vorbemerkung. Ministerium für Finanzen und Europa: Es wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Von Seiten der Landesgesellschaften fand in zwei Altfällen, in denen die Anpassung an das STTG erfolgte, eine Überprüfung bezüglich der tatsächlichen Umsetzung des STTG statt. Die Überprüfung erbrachte keine Beanstandung. Ministerium für Inneres und Sport: Die Fälle des Landesverwaltungsamtes wurden durch vierteljährliches Einfordern von Gehalts- und Sozialversicherungsbescheinigungen überprüft. Die Überprüfung erbrachte keine Beanstandung. Im Übrigen wird das Ministerium für Inneres und Sport für alle Fälle eine Meldung nach § 2 der Verordnung zum STTG an die Prüfbehörde abgeben. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Siehe Antwort zu Frage 3. Ministerium der Justiz: Eine Überprüfung der Einhaltung des STTG bei den neu abgeschlossenen Verträgen hat bisher durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht stattgefunden. Anhaltspunkte dafür, dass die Auftragnehmer ihre diesbezüglichen Pflichten verletzen, haben sich bislang nicht ergeben. Gleiches gilt für den Bereich der SKFP. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Es fand eine Überprüfung im Oktober 2013 statt. Es wurde Einblick in die Arbeitsverträge der beim Auftragnehmer beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genommen. Bei der vom MUV durchgeführten Kontrolle der Arbeitsverträge ergaben sich keine Beanstandungen. Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns eingehalten. Ministerium für Bildung und Kultur: Auf Grund der Kürze der Laufzeit der neuen Reinigungsverträge (vgl. Frage 3: ab 01.09. bzw. 01.11.13) fanden im Hinblick auf die Vorbereitung der Prüfungssysteme keine Kontrollen durch den Auftraggeber statt. Der Beförderungsvertrag ab 01.08.2013 wird derzeit bezüglich der Lohnzahlung bzw. der Abführung von Steuern überprüft. Eine Überprüfung des an ein Speditionsunternehmen zum Umzug des MBK vergebenen Auftrags konnte noch nicht erfolgen, da der Auftrag noch nicht ausgeführt ist. Im Mai dieses Jahres haben Medien berichtet, die Parlamentsverwaltung überprüfe infolge des neuen STTG alle bestehenden Dienstleistungsverträge . Wie viele Dienstleistungsverträge für den Landtag unterliegen in welchen Bereichen dem SGGT? Wie viele und welche Dienstleistungen für den Landtag wurden überprüft? Wie viele und welche Dienstleistungen wurden nicht überprüft, für die jedoch das SGGT gelten würde? Aus welchem Grund wurden diese Dienstleistungsanbieter evtl. nicht kontrolliert? Welche Ergebnisse ergab diese Prüfung und welche Maßnahmen wurden ggfls. aufgrund der Prüfungsergebnisse eingeleitet? Insbesondere frage ich: Wurde die schriftliche Erklärung des Unternehmens Schwamm, in der das Fleischunternehmen die Tariftreue zusicherte, auf welche Weise überprüft? Mit welchem Ergebnis? Zu Fragen 7 und 8: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Auf welche Weise wurde durch die öffentlichen Auftraggeber im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen dafür Sorge getragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern eventuell auftretende negative Umweltauswirkungen gering gehalten werden? Zu Frage 9: Staatskanzlei: Die Staatskanzlei hat selbst keine Aufträge erteilt, die mit der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern im direkten Zusammenhang standen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Das Ministerium hat selbst keine Aufträge erteilt, die mit der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern im direkten Zusammenhang standen. Im Bereich des LfS wurde durch die Aufnahme entsprechender Vorgaben in den Baubeschreibungen und der LV-Texte dafür Sorge getragen, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern eventuell auftretende negative Umweltauswirkungen gering gehalten werden. Ministerium für Finanzen und Europa: Die Erklärung betreffend die Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen ist bereits Gegenstand der Ausschreibung bzw. Vergabe. Die Sicherstellung erfolgt durch die Gestaltung der Leistungsbeschreibungen und der gleichzeitigen Abfrage bzw. Einforderung geeigneter Erklärungen und Nachweise (z.B. Zertifikate, Entsorgungsnachweise etc.) als Bestandteil der Vergabeunterlagen. (Ein Verstoß gegen diese Vorgaben führt zum Ausschluss des betreffenden Angebotes von der Wertung). Die Landesgesellschaften haben dargestellt, dass durch die Einhaltung der planungs-, bau- und umweltrechtlichen Vorschriften, die bei allen Vergaben zu beachten sind, sichergestellt ist, dass negative Umweltauswirkungen gering gehalten bzw. in vollem Umfang ausgeglichen werden. Ministerium für Inneres und Sport: Das Ministerium sowie dessen nachgeordneten Behörden wenden in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Ziffern 4.2- 4.4 sowie 17-19 der saarländischen Beschaffungsrichtlinien vom 28.12.2010 an. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Die Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich des Ministeriums haben hierzu Folgendes gemeldet. - Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland haben Fehlanzeige erstattet. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Saarland hat mitgeteilt, dass er eine Kfz-Flotte zur dienstlichen Nutzung unterhalte. In diesem Zusammenhang sei eine vertragliche Regelung zur Betankung der Fahrzeuge getroffen worden. Bei der Auswahl der Treibstoffanbieter seien in Bezug auf Umweltauswirkungen keine Unterschiede erkennbar, weshalb dieser Aspekt auch nicht als Vergabekriterium herangezogen worden sei. Bei der Fremdreinigung der angemieteten Flächen erfolge die Leistungserbringung unter Verwendung hochwertiger Produkte. - Die IKK Südwest hat mitgeteilt, dass sie beim avisierten Neubau am Standort Saarbrücken bestrebt sei, eine sog. Gold-Zertifizierung für nachhaltiges Bauen zu erreichen. So sei z. B. im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Projektsteuerers für den Neubau am Standort Saarbrücken Wert darauf gelegt worden, zertifizierte Fachleute zum Thema nachhaltiges Bauen zu beauftragen. Auch in weiteren Vergabeverfahren sei großer Wert auf eine möglichst umweltverträgliche Auftragsvergabe gelegt worden. - Die Unfallkasse Saarland hat mitgeteilt, dass sie bei allen Liefer- Bau- und Dienstleistungsaufträgen darauf achte, dass sämtliche gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen eingehalten werden. Zudem werde versucht, möglichst regionale Anbieter zu berücksichtigen, um negative Umweltauswirkungen zu minimieren. - Die Deutsche Rentenversicherung Saarland hat Folgendes mitgeteilt: „Die Deutsche Rentenversicherung Saarland hat in den BVB – Besonderen Vertragsbedingungen für Aufträge nach VOL – Vergabeordnung für Leistungen - u.a. Produktkennzeichnungen vorgegeben, nach denen Beschaffungen gekennzeichnet sein müssen . Hierbei sind für alle Produkte die erforderlichen Bescheinigungen /Produktinformationen entsprechend den EU-Richtlinien vorzulegen z.B. Konformitätserklärung , Datensicherheitsblatt, Bescheinigung(en) über GS/CE/TÜV Zeichen, Blauer Engel/Euroblume etc. Muster z.B.: Auch bei Einkauf über das Internet sollte neben den bereits erwähnten Gütesiegel – die sogen. Web-Gütesiegel als Standard angesehen werden z.B.: Das gleiche gilt bei der Vergabe von Aufträgen, wonach die Anwendung der Vorschriften der RoHS –Verordnung verlangt wird. Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht. Das Ziel ist dabei, im Zuge der massiven Ausweitung von Wegwerfelektronik äußerst problematische Bestandteile aus den Produkten zu verbannen . Dazu gehört unter anderem, die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen, giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu forcieren. Des Weiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein. Dies hat direkte Auswirkung auf beteiligte Firmen wie Importeure, Einzelunternehmen (auch kleine Hardwarefirmen) oder Geschäfte und Handelsketten und demzufolge in letzter Konsequenz auch für den Verbraucher. Auch in der Vergabe von Aufträgen bezgl. IT werden die Richtlinien der sogen. Green IT angewandt. Unter dem Stichwort Green IT (seltener auch Green ICT) versteht man Bestrebungen, die Nutzung von Informationstechnik (IT) bzw. Informations- und Kommunikationstechnologie (engl. ICT) über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umwelt - und ressourcenschonend zu gestalten, also vom Design zur Produktion über die Verwendung bis zur Entsorgung, bzw. dem Recycling der Technologie. Dabei stehen zwei Themen im Vordergrund: zum einen der Energieeinsatz bei der Produktion und der Nutzung von Hardware (beispielsweise Computer, Monitore, Drucker, aber auch (Mobil-) Telefone) und zum anderen die verwendeten Materialien und Produktionsmittel . Letzteres schließt insbesondere die Schadstoffthematik mit ein, also ob schädliche Stoffe in der Produktion anfallen oder ob Gifte wie Blei oder Brom im Endprodukt enthalten sind bzw. bei dessen Betrieb freigesetzt werden. Näheres wird in der RoHS- Richtlinie der EU festgelegt.“ Ministerium der Justiz: In allen Verträgen der Gerichte und Staatsanwaltschaften über die Gebäude- und Glasreinigung ist eine Regelung getroffen, wonach nur solche Reinigungsmethoden angewandt und nur solche Materialien verwendet werden dürfen, die dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen und nicht zu einer Beschädigung der zu behandelnden Flächen oder Einrichtungen führen können. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anwendung bestimmter Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Reinigungs- oder Pflegemittel zu verlangen oder zu untersagen. Der Einsatz von Materialien/Mitteln mit dem Wirkstoff Paradichlorbenzol (p-DCB) ist nicht gestattet. Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber (auf Verlangen) die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vorzulegen. Darüber hinaus müssen die für die Durchführungen der Reinigungsarbeiten verwendeten elektrischen Maschinen und Geräte den VDE- bzw. DIN-Vorschriften entsprechen und sich in einwandfreiem Zustand befinden. Der fachkundige Einsatz ist Voraussetzung . Drucksache 15/845 (15/685) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 12 - Bei der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken ist aktuell die Ausschreibung eines Reinigungsvertrages für das Verwaltungsgebäude der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken vorgesehen. Im Hinblick auf die beabsichtigte Laufzeit des Vertrages wird voraussichtlich der Schwellenwert des STTG überschritten werden. Die Vorgaben des STTG werden im Rahmen der Ausschreibung von der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken beachtet . So wird die Vorgabe des Einsatzes umweltverträglicher Reinigungsmittel bei der beabsichtigten Ausschreibung des vorgenannten Reinigungsvertrages in die Ausschreibung aufgenommen werden. Bei den bislang durch die SKFP erteilten Dienstleistungsaufträgen handelt es sich vorrangig um Dienstleistungen im Softwarebereich der EDV. Die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Materialien fällt dabei nicht an. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Bei dem vom MUV im Rahmen des EU-Schulobstprogramms vergebenen Auftrag wurde mit dem Auftragnehmer vereinbart, dass das unverpackte Obst/ Gemüse nur in Mehrwegbehältern ausgeliefert wird. Zudem hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass ein bestimmter Anteil des an Schulen gelieferten Obstes aus regionaler Erzeugung stammt. Des Weiteren werden durch den Auftragnehmer nur Schulen angefahren und beliefert, die mit einer Mindestanzahl von vier Klassen am Schulobstprogramm teilnehmen. Im LVGL werden z. B. in Flurbereinigungsverfahren die geplanten Maßnahmen im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde projektiert. Regelmäßig werden Auflagen hinsichtlich des Boden- und Gewässerschutzes gestellt und im Rahmen der Bauüberwachung auf ihre Einhaltung kontrolliert. Bei Lieferverträgen wird außerdem nach den Vorgaben der Ziffer 4 der Beschaffungsrichtlinien vom 16.09.2008 verfahren. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SaarForst Landesbetriebes für die Ausführung von Forstarbeiten“ beinhalten dahingehende Regelungen. In besonderen Fällen (z.B. „Hubschrauberkalkung“) erfolgen ergänzende Bestimmungen in den Dienstleistungsverträgen . Ministerium für Bildung und Kultur: Das Ministerium selbst vergibt keine Aufträge, die die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern zum Gegenstand haben.