LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/859 (15/841) 04.04.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Arbeitsgruppen der Staatskanzlei zum Gutachten des Wissenschaftsrates Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Zuge des Gutachtens des Wissenschaftsrates zur saarländischen Hochschullandschaft hat die Landesregierung mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet , die über die einzelnen Vorschläge beraten und mögliche Konsequenzen erarbeiten sollen. Insbesondere soll es auch Aufgabe der Arbeitsgruppen sein, die Finanzwirksamkeit der einzelnen möglichen Maßnahmen zu errechnen, da der Wissenschaftsrat hierzu keinerlei Ausführungen gemacht hat. Im Rahmen der Anhörungen zu dem besagten Gutachten im Wissenschaftsausschuss des Landtages wurde sowohl seitens der Studierenden- als auch der Personalvertreter sehr deutlich kritisiert, dass sie von diesen Arbeitsgruppen ausgeschlossen sind. Es wurde ausgeführt, dass sie auf Grund dieses Ausschlusses weder über die aktuellen Diskussionen informiert sind noch ein Mitgestaltungsrecht bei der Erarbeitung der möglichen Maßnahmen haben noch überhaupt eigenständige Vorschläge erarbeiten können, weil die dafür notwendigen Informationen (z.B. die Finanzwirksamkeit oder sonstige Zahlen) in diesen Arbeitsgruppen erst erarbeitet werden, auf die sie jedoch keinen Zugriff, nicht einmal in Form einer Protokolleinsicht , haben. Eine sinnvolle, zielführende und konstruktive Beteiligungsmöglichkeit sei ohne diese Informationen nicht gegeben.“ Vorbemerkung Landesregierung: Die seit Ende Januar 2014 vorliegenden Empfehlungen des Wissenschaftsrats sind eine gute Diskussionsgrundlage und wichtige Entscheidungshilfe für künftige Weichenstellungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes. Ausgegeben: 04.04.2014 (19.03.2014) Drucksache 15/859 (15/841) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Sie zeigen auf, dass das Saarland insgesamt über ein leistungsfähiges Hochschulsystem verfügt, dass aber an einigen Stellen Optimierungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Dies gilt umso mehr, da der Wissenschaftsrat die finanziell schwierige Lage des Saarlandes und den daraus sich ergebenden Handlungsdruck zur Haushaltskonsolidierung auch mit Blick auf die Hochschulen anerkannt hat. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass unabhängig von den finanzpolitischen Rahmenbedingungen auch ein struktureller Reformbedarf besteht. Die Landesregierung hat neben den jeweils hochschulintern geführten Beratungsprozessen in enger Abstimmung mit den Hochschulen einen breit angelegten Diskussions - und Beratungsprozess begonnen, um unter Einbeziehung landespolitischer Gesichtspunkte und finanzpolitischer Erwägungen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie alle alternativ dazu vorgelegten Handlungskonzepte sorgfältig und unvoreingenommen zu prüfen. Welche Arbeitsgruppen wurden durch die Landesregierung eingesetzt und wie sind diese jeweils besetzt? Zu Frage 1: Die Universität des Saarlandes (UdS), die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) und die Landesregierung haben sich auf die Einrichtung von Arbeitsgruppen zu all jenen Themen verständigt, bei denen die Thematik mehrere Hochschulen oder Einrichtungen betrifft. In einigen Arbeitsgruppen wirken auch die künstlerischen Hochschulen oder außerhochschulische Einrichtungen mit. Insgesamt gibt es zehn Arbeitsgruppen, die ausdrücklich keine Entscheidungsgremien sind. Die Arbeitsgruppen befassen sich mit den Themenbereichen: Verwaltung und Serviceleistungen, Kooperationsplattformen, Wirtschaftswissenschaften, Bibliotheken, Lehrerbildung, Wissens- und Technologietransfer, Weiterbildung, Rechtswissenschaften, Governance sowie Berechnungen der Auswirkungen der Empfehlungen des Wissenschaftsrates und alternativer Konzepte. Die Besetzung der Arbeitsgruppen erfolgte durch Benennung seitens der Hochschulen und des Landes. Darüber hinaus wurde sich darauf verständigt, dass neben den Beratungsprozessen innerhalb der Hochschulen auch das Land weitere Gespräche und Anhörungen vorsieht. Zudem sollen in den Prozess die Ergebnisse der Anhörungen des Landtages einfließen. Was sind die Arbeitsaufträge der jeweiligen Arbeitsgruppen ? Zu Frage 2: Die Arbeitsgruppen sollen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie ggf. auch alternative Konzepte der Hochschulen mit Blick auf Umsetzungsfähigkeit beleuchten und Möglichkeiten der institutionenübergreifenden konzeptionellen Abstimmung prüfen . Dabei soll die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit der Hochschulen ebenso bedacht werden wie die Effizienzsteigerung oder das Aufzeigen von Haushaltskonsolidierungspotential . Es liegt in den Händen der jeweiligen Institution, intern Konzepte und/oder diverse Fragen aus den Arbeitsgruppen zu diskutieren und die abgestimmte Position dann folgend in den Prozess einzubringen. Drucksache 15/859 (15/841) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie bewertet die Landesregierung den Ausschluss der Personalvertreter im Hinblick auf die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nach dem Personalvertretungsgesetz? Zu Frage 3: Die Einrichtung der Arbeitsgruppen erfolgte auf Initiative der Staatskanzlei als zuständigem Fachressort im Einvernehmen mit den Hochschulen zur Erarbeitung von Eckpunkten eines Landeshochschulentwicklungsplans. Das Fachressort ist hierbei keine Dienststelle der an den Hochschulen bestehenden Personalvertretungen, sodass es bei diesen institutionalisierten Gesprächen, die einen nach Themenfeldern strukturierten Diskussionsprozess ermöglichen sollen, nicht dem SPersVG unterliegt. Ungeachtet der Unterrichtung und Beteiligung der Personalvertretungen durch die hierfür zuständigen Leiter der jeweiligen Dienststellen, die Einbindung der Personalvertretungen in die Gremien und Beratungsprozesse der jeweiligen Hochschule und zusätzlich zur umfänglichen Anhörung durch den Landtag führt das Fachressort mit allen Personalvertretungen der Hochschulen, wenn sie es wünschen, zudem Gespräche, um die Aufgabenstellung und das Prozedere zu erläutern und Gelegenheit zu geben, deren Beratungen der Empfehlungen des Wissenschaftsrates oder alternative Vorschläge einzubringen. Das Fachressort hat sich außerdem stets bereit erklärt, Anregungen in die Arbeitsgruppen einzuspeisen. Ein Ausschluss der Personalvertretungen vom landesinternen Diskussionsprozess findet also nicht statt. Wie möchte die Landesregierung eine sinnvolle, zielführende und konstruktive Beteiligung der Studierenden - und Personalvertretungen ermöglichen , obwohl diesen weder die dafür notwendigen Informationen bereit gestellt werden noch diese überhaupt wissen, über welche Themen bzw. Konsequenzen beraten wird und in welchen Beratungsstadien man sich gerade befindet? Wie ist der derzeitige geplante Ablaufplan bei der Erarbeitung der Themen durch die Arbeitsgruppen und wie und nach welchen Arbeitsschritten wird die Landesregierung die ausgeschlossenen Gruppierungen zu informieren? Zu Frage 4 und 5: Die Staatskanzlei hat – genau wie angekündigt – die Diskussion zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und dem in Vorbereitung befindlichen Landeshochschulentwicklungsplan mit allen Hochschulen und Gruppierungen begonnen und breit aufgestellt . So wurden unbeschadet der hochschulinternen Beratungen mit den Vertretern sowohl des AStA der UdS, als auch des AStA der HTW bereits ein ausführliches Gespräch geführt und weitere angeboten. Gleichzeitig wurde den Studierenden zugesagt, dass die Vorschläge aus diesen Gesprächen oder schriftliche Darlegungen in den Beratungsprozess eingebracht und jederzeit weitere Überlegungen ungeachtet der hochschulintern gegebenen Möglichkeiten in den landesseitigen Beratungsprozess eingespielt werden können. Gleiches gilt für die studentischen Vertreter der fast 50 Fachschaften von HTW und UdS, mit denen ebenfalls Gespräche terminiert oder in Vorbereitung sind. Drucksache 15/859 (15/841) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Mit dem gleichen Ziel wurden auch Gespräche mit den Personalvertretungen des wissenschaftlichen und des technisch-administrativen Bereichs der UdS und der HTW sowie mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitskammer geführt. Es ist vorgesehen, sobald aus den Beratungen der Arbeitsgruppen konzeptionelle Vorschläge umrissen werden können – vermutlich Ende Mai – diese abermals in eine breitere Diskussion zu geben.