LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/896 (15/854) 08.05.2014 A N T W O R T zu der des Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Konsequenzen eines transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) Vorbemerkung des Fragestellers: Seit 2013 verhandeln Spitzenbeamte und „Experten “ von EU und USA zum großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Hierbei geht es um die wechselseitige Absenkung von Normen und Standards. Vorbemerkung der Landesregierung: Gestützt auf das ihr vom EU-Ministerrat am 17. Juni 2013 erteilte Mandat führt die nach dem EU-Vertrag zuständige EU-Kommission mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen über ein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen . Der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 in zwei einstimmig verabschiedeten Entschließungen die Aufnahme entsprechender Verhandlungen dem Grunde nach begrüßt. Um ihre Verhandlungsposition nicht zu schwächen, hat die EU-Kommission jedoch bislang davon abgesehen, dem Wunsch des Bundesrates nach Veröffentlichung ihres Verhandlungsmandates zu entsprechen. Die in den EU-Verträgen vorgesehene demokratische Kontrolle der Verhandlungen ist über die bisher ordnungsgemäße Unterrichtung des Europäischen Parlaments gewahrt. Anhaltspunkte für die Annahme, es gehe bei den Verhandlungen um die wechselseitige Absenkung von Normen und Standards, liegen der Landesregierung nicht vor. Welche wirtschaftlichen Beziehungen bestehen zwischen Unternehmen des Saarlandes und den USA? Zu Frage 1: Für die saarländische Exportwirtschaft sind die USA der wichtigste Absatzmarkt außerhalb der Europäischen Union. Im Vergleich der wichtigsten Exportmärkte der saarländischen Wirtschaft belegten die USA im Jahr 2012 Rang drei nach Großbritannien und Frankreich. Ausgegeben: 08.05.2014 (02.04.2014) Drucksache 15/896 (15/854) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Im Jahr 2013 erreichte die Ausfuhr der saarländischen Unternehmen in die USA ein Volumen von rund 1,2 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 8,53 Prozent an den gesamten Exporten der saarländischen Wirtschaft. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr betrug 11,95 Prozent. Wichtigste Exportgüter waren Fahrgestelle, Karosserien , Motoren, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (751,82 Millionen EUR), Maschinen (69,48 Millionen EUR), Draht aus Eisen oder Stahl (62,07 Millionen EUR), Eisen -, Blech- und Metallwaren (30,63 Millionen EUR), Industriearmaturen (24,60 Millionen EUR) sowie Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs (20,85 Millionen EUR). Auf der Importseite ist die Bedeutung der USA für die saarländische Wirtschaft, gemessen am Importwert, geringer. Im Vergleich der außereuropäischen Beschaffungsmärkte der saarländischen Wirtschaft belegten die USA im Jahr 2012 den zweiten Rang und im Vergleich aller Beschaffungsmärkte den elften Rang. Im Jahr 2013 betrug der Wert der Importe aus den USA rund 445 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 3,88 Prozent an den gesamten Importen der saarländischen Wirtschaft. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr betrug 22,35 Prozent. Wichtigste Importgüter waren Steinkohle und -briketts (136,55 Millionen EUR), Werkzeuge und Schneidwaren (49,03 Millionen EUR), Medizintechnik (30,63 Millionen EUR), landwirtschaftliche Maschinen (29,84 Millionen EUR), Fahrgestelle, Karosserien, Motoren , Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (28,65 Millionen EUR). Zu den vorstehend genannten Export- und Importvolumina wird angemerkt, dass eine Saldierung der Aus- und Einfuhrergebnisse aufgrund unterschiedlicher Erhebungsgrundlagen und Abgrenzungen methodisch nicht vertretbar ist. Wie viele Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Saarland haben, sind auch in den USA tätig? Zu Frage 2: Da es keine Meldepflichten zu Auslandskontakten gibt, können hierzu keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Nach unternehmenseigenen Auskünften gegenüber der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes verfügen wenigstens 58 der im Saarland ansässigen Unternehmen über Geschäftskontakte in den USA. Wie viele Unternehmen, die ihren Hauptsitz in den USA haben, sind auch im Saarland tätig? Haben diese Unternehmen auch eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Saarland? Zu Frage 3: Statistische Angaben über Auslandsunternehmen werden ausschließlich auf der Grundlage von Verordnungen der Europäischen Union erhoben. Dabei werden die erforderlichen Angaben für die Statistik über die auslandskontrollierten Unternehmen grundsätzlich nur für Deutschland insgesamt ermittelt und ausgewertet. Für das Jahr 2010 verzeichnete das Statistische Bundesamt deutschlandweit 3.606 Unternehmen, die von Unternehmen mit Hauptsitz in den USA beherrscht wurden. Mangels entsprechender Auswertungen auf subnationaler Ebene und ohne entsprechende Meldepflichten können für das Saarland zuverlässige Angaben weder zur Anzahl der mit Hauptsitz in den USA ansässigen und im Saarland tätigen Unternehmen, noch zu Art oder Umfang der Tätigkeiten dieser Unternehmen gemacht werden. Drucksache 15/896 (15/854) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Es liegen auch keine gesicherten Informationen über die Anzahl der von Unternehmen mit Hauptsitz in den USA getätigten Gründungen, Übernahmen oder Beteiligungen vor. Nach Angaben der IHK des Saarlandes bestehen derzeit im Saarland wenigstens 19 Niederlassungen solcher Unternehmen, deren Hauptsitz in den USA liegt. Wie beurteilt die Landesregierung die aufgenommen Verhandlungen der EU mit den USA über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP? Zu Frage 4: Die Landesregierung begrüßt die Aufnahme der Verhandlungen. Ein solches Abkommen eröffnet Chancen für ein nachhaltiges Wachstum und die Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze. Auf die Entschließung des Bundesrates vom 7. Juni 2013 (Drucksache 464/13 – Beschluss), der das Saarland zugestimmt hat, wird Bezug genommen . Welche konkreten Erwartungen stellt die Landesregierung an ein solches Ab-kommen? Zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen. Chancen können sich auch für die Wirtschaft des Saarlandes eröffnen. Allerdings ist auf die Rahmenbedingungen zu achten, die der Bundesrat in seiner Entschließung vom 7. Juni 2013 formuliert hat, insbesondere die Wahrung von EU-Standards. Welche Konsequenzen hat das geplante Freihandelsabkommen für die Kommunen im Saarland, insbesondere hinsichtlich der öffentlichen Auftragsvergabe und der Umweltstandards, der Entlohnungs - und Arbeitsbedingungen bei den Kommunen und ihren Eigenbetrieben? Zu Frage 6: Konkrete Konsequenzen, die sich aus einem Abkommen ergeben könnten, lassen sich naturgemäß erst dann abschätzen, wenn das Abkommen ausgehandelt ist oder zumindest die wesentlichen Elemente in den relevanten Passagen feststehen. Derzeit befinden sich die Verhandlungen jedoch noch in einem sehr frühen Stadium, so dass jede bewertende Aussage zu denkbaren Inhalten des Abkommens rein spekulativ wäre . Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung bei der Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels hinsichtlich der Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger im Saarland? Drucksache 15/896 (15/854) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 7: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Ergänzend wird angemerkt, dass in der Vergangenheit die Vertreter der Europäischen Kommission versichert haben, dass, wie bereits bei früheren Freihandelsabkommen, auch bei diesem Abkommen die öffentliche Daseinsvorsorge ausdrücklich ausgenommen werden soll. Die Definitionshoheit für die der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnenden Bereiche liegt bei den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Übrigen wird auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene verwiesen, wonach die Bundesregierung jeder weiteren Einschränkung der Daseinsvorsorge durch EU-Politiken offensiv entgegentreten wird und nationale, regionale und lokale Besonderheiten in der öffentlichen Daseinsvorsorge durch europäische Regelungen nicht ausgehebelt werden dürfen.