LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/897 (15/887) 08.05.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Einrichtung einer neuen Ministeriumsabteilung zur Sozialarbeit in Justizanstalten Vorbemerkung des Fragestellers: „Aufgrund des angespannten Haushaltes sowie der immensen Arbeitsbelastung der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug fehlen oftmals finanzielle Mittel und auch Zeit für den Ausbau von wichtigen Resozialisierungsmaßnahmen. Diese sind jedoch dringend notwendig, um ehemalige Gefangene auf ihre Zeit nach der Haft vorzubereiten . Der Arbeit der Bewährungshilfe und Sozialarbeit kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu.“ Vorbemerkung Landesregierung: Bei der Resozialisierung verfolgt die Landesregierung ein Konzept der integralen Straffälligenarbeit . Dieses verlangt die enge Kooperation aller an der Resozialisierung mitwirkenden Stellen. Sieht die Landesregierung vor, beim Ministerium für Justiz eine neue Abteilung im Bereich Sozialarbeit (Bewährungshilfe, Sozialarbeiter) der Justizanstalten zu schaffen? Zu Frage 1: Nein. Im Sinne einer besseren Vernetzung ambulanter und stationärer Resozialisierungsmaßnahmen ist die Fachaufsicht über die Sozialen Dienste und die für den Vollzug der Strafe zuständigen Institutionen seit Jahresbeginn nicht mehr zwei verschiedenen , sondern einer Abteilung des Ministeriums der Justiz zugeordnet. Wenn ja, aus welchen Gründen? Wie skizziert die Landesregierung die Aufgaben und die Organisation der neuen Abteilung? Welche Einsparmaßnahmen ergeben sich für die Landesregierung daraus? Ausgegeben: 08.05.2014 (17.04.2014) bitte wenden Drucksache 15/897 (15/887) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu den Fragen 2 bis 4: Die Fragen gehen von einer falschen Annahme aus (siehe Antwort zu Frage 1). Ist es vorgesehen, dafür eine Planstelle zu schaffen , und wenn ja, mit welcher Besoldung? Zu Frage 5: Die Aufgabenverlagerungen innerhalb der Abteilungen des Ministeriums der Justiz sind nicht mit der Schaffung neuer Planstellen verbunden. Sie dienen im Gegenteil grundsätzlich auch dazu, durch Organisationsverbesserungen den Sparbeitrag des Ministeriums erbringen zu können. Aus welchen Gründen ist die Stelle der Arbeitstherapie , die sich aus dem Jugendstrafvollzugsgesetz ergibt, nicht der JVA Ottweiler als Plan- und Funktionsstelle zugeordnet? Zu Frage 6: Die Personalisierung der gesetzlichen Aufgabe ist gewährleistet. Die Finanzierung erfolgt derzeit über den Titel für Zeitangestellte. Die Umwandlung in eine Stelle ist für den Stellenplan 2015 vorgesehen. Zu welchem Zeitpunkt wird die Planstelle des Anstaltsleiters der JVA Ottweiler wieder zugeteilt, die momentan das Ministerium der Justiz bei sich angesiedelt hat? Zu Frage 7: Die vorgenannte Planstelle, die nach wie vor bei der Justizvollzugsanstalt Ottweiler „angesiedelt“ ist, wird voraussichtlich mit Ablauf des 31.12.2014 durch Ruhestandsversetzung des Stelleninhabers frei und kann danach wiederbesetzt werden. Aus welchen Gründen werden Beamtinnen und Beamte der Justizvollzugsanstalten abgeordnet, die nicht als justizvollzugsuntauglich eingestuft sind? Zu Frage 8: Nicht vollzugsdienstuntaugliche Beamtinnen und Beamte der Justizvollzugsanstalten können abgeordnet werden, soweit dienstliche Gründe hierfür vorliegen. Solche Abordnungen sind im Justizvollzug seltene Ausnahme. Sie erfolgen stets mit Einverständnis der Beamtin/des Beamten.