LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/917 (15/883) 16.05.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Kreditvergabe an die saarländischen Kommunen Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Schuldensituation des Landes und der Kommunen wird hinlänglich diskutiert. Besonders die Kreditsituation der Kommunen erscheint besonders prekär. So beschreibt die Arbeitskammer in ihrem Jahresbericht an die Regierung 2013 die Situation: ‚An keinem anderen finanzwirtschaftlichen Krisenindikator macht sich die Schieflage der Kommunalfinanzen deutlicher als an der Höhe und Entwicklung der Kassenkredite.‘ Mit der Verschuldungsspirale stellt sich auch die Frage nach der Entwicklung der Kreditwürdigkeit der Kommunen. Dazu berichtete die Saarbrücker Zeitung vom 18.04.13: ‚Die Zahl der Banken, die sich bei Kommunalkrediten engagieren ‘ sinke.“ Ist der Landesregierung eine individuelle Bonitätseinschätzung saarländischer Kommunen durch Banken bekannt? Wenn ja, nach welchen Kriterien unterscheiden die Banken ihre jeweilige Bonitätseinstufung ? Zu Frage 1: Der Landesregierung ist keine Einschätzung der Bonität einzelner saarländischer Kommunen durch Banken bekannt. Ausgegeben: 16.05.2014 (14.04.2014) Drucksache 15/917 (15/883) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Angebote auf Kreditanfragen ab 150T EUR haben die Kommunen im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2005 und 2006, also vor der Einführung der Doppik am 1. Januar 2007 erhalten ? Wie viele Angebote auf Kreditanfragen ab 150T EUR haben die Kommunen im Jahresdurchschnitt im Zeitraum zwischen 2007 bis 2013 erhalten? Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung verfügt nicht über Daten zur Beantwortung der beiden Fragen. Für die Erteilung der gewünschten Auskünfte wären Erhebungen bei allen Gemeinden, den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken sowie anschließend die Berechnung von landesweiten Durchschnittswerten erforderlich. Von einem solchen insbesondere auch für die Kommunen arbeitsaufwendigen Vorgehen sieht die Landesregierung ab. Das parlamentarische Fragerecht bezieht sich auf den Verantwortungsbereich der Regierung . Die Kreditbeschaffung der Gemeinden und Gemeindeverbände ist jedoch Bestandteil ihrer verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltung. In Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung ist die Funktion der Landesexekutive auf eine bloße Rechtsaufsicht beschränkt. Als Mittel der Kommunalaufsicht dient auch das Informationsrecht nur der Gewährleistung einer rechtmäßigen Selbstverwaltung. Da die Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns hier nicht in Frage steht, gibt es für ein Tätigwerden der Kommunalaufsicht keinen Anlass. Gibt es Banken, die bei Überschreiten einer Verschuldungsmarke (z.B. die Schulden pro Einwohner ) keine weiteren Kredite mehr an die Kommunen gewähren? Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diese Praxis? Zu Frage 4: Nach welchen konkreten Kriterien die einzelnen Banken (und sonstigen Kreditinstitute) über die Gewährung von Kommunalkrediten entscheiden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Welche Banken und Institute waren es, die auf Kreditanfragen mehrheitlich positiv geantwortet haben, welche Banken können also als ständige Geschäftspartner angesehen werden? Wie hoch waren die durchschnittlich angebotenen Zinshöhen pro Jahr? Wie hat sich die Zinshöhe bei den Angeboten im Vergleich zur Zinsentwicklung am Markt entwickelt? Drucksache 15/917 (15/883) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Zu den Fragen 5 und 6: Kommunalkredite bieten den Kreditgebern nach herkömmlicher Einschätzung eine hohe Sicherheit und relativ geringe Zinsmargen. Welche Institute saarländischen Kommunen in den erfragten Zeiträumen wie häufig Darlehensangebote zu welchen Konditionen gemacht haben, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Zu entsprechenden Nachforschungen bei den Kommunen besteht kein rechtlicher Grund (siehe die Antwort auf die Fragen 2 und 3). Welche Ansprechpartner bietet die Landesregierung den Kommunen, um Kreditaufnahmen zu koordinieren und damit die Gesamtzinssituation zu verbessern? Zu Frage 7: Ansprechpartner für die saarländischen Kommunen auch für Fragen zur Kreditaufnahme sind bei Bedarf das Landesverwaltungsamt (LaVA) und das Ministerium für Inneres und Sport, die bei Informationsbedarf durch das Ministerium für Finanzen und Europa unterstützt werden. Die Zinshöhe ist eines von mehreren Vertragselementen, die ein Darlehnsgeschäft charakterisieren. Durch die Koordination der Kreditaufnahme mehrerer Kommunen ist nicht automatisch eine Verbesserung der Konditionen zu erzielen. Gibt es von Seiten der Kommunen Bestrebungen, gemeinsame Anleihen zu tätigen? Gibt es solche Bestrebungen auch unter Einbeziehung des Landes (Huckepack-Anleihen)? Zu Frage 8: Dem Land sind keine diesbezüglichen Bestrebungen seitens der Kommunen bekannt. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.