LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/930 (15/802) 06.06.2014 SCHRIFTLICHE ANTWORT der Regierung des Saarlandes zu der Großen Anfrage der B90/Grüne-Landtagsfraktion betr.: Auswirkungen der Personalplanung im Lehrerbereich auf die Schulentwicklung und notwendige Qualitätsverbesserungen im Schulsystem Vorbemerkung der Fragesteller/innen: „Die Zukunft des Saarlandes und die unserer Gesellschaft hängen in hohem Maße von einer umfassenden Bildung ab. Bildung ist eine wesentliche Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen und die Entwicklung der Potenziale unseres Landes. Eine gute Bildung ist die entscheidende Voraussetzung für ein selbstständiges und selbst bestimmtes Leben in einer demokratischen Gesellschaft. Wirtschaft, Kultur und Sozialstaat entwickeln sich nur weiter, wenn alle Menschen ihre Bildungspotenziale optimal entfalten können. Deshalb ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft oder Behinderung gleiche und gerechte Bildungschancen erhalten. Die Landesregierung betont, auf der Grundlage des demografischen Wandels der Bildungspolitik trotz der angespannten Haushaltssituation eine besondere Priorität einzuräumen. Diesem hohen Anspruch Rechnung tragend, ergeben sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit bildungsund finanzpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, das Bildungssystem insgesamt gerechter zu gestalten , die Lehr- und Lernbedingungen zu verbessern sowie insgesamt die Qualität und Nachhaltigkeit der Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu fördern. Ausgegeben: 10.06.2014 (07.03.2014) Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Angesichts der von der Landesregierung errechneten Lehrereinsparquote im Schulbereich - bis 2020 sollen 588 Lehrerstellen gestrichen werden - ist es notwendig, eine transparente Darstellung der Entwicklung der Lehrereinstellungen und ebenso der künftigen Personalentwicklung im Schulbereich zu erhalten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwiefern der bereits abgesteckte Rahmen zur Bildungsfinanzierung hinreichend ist, damit weitere wichtige Qualitätsverbesserungen im Schulsystem, eine individuelle Schülerförderung , die Verringerung des Unterrichtsausfalls sowie die Umsetzung der Inklusion und der Ausbau der Ganztagsschulen gelingen können.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Bildung sichert den Zugang zu einer selbstbestimmten Lebensführung und ist darüber hinaus Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe der Menschen und die Entwicklung der Potentiale des Landes. Ziel der Landesregierung ist es, bestmögliche Bildungsbedingungen zu bieten. Auch und gerade mit Blick auf den demografischen Wandel und auf die notwendige Haushaltskonsolidierung zur Gewährleistung eines zukunftssicheren Saarlandes entwickelt die Landesregierung das Schulwesen im intensiven Dialog mit den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, den Erzieherinnen und Erziehern und den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen sowie den Trägern der Bildungseinrichtungen fort. A. Frühkindliche Bildung Welche Grundschulen und welche Kindergärten nehmen ab dem Schuljahr 2013/14 am Kooperationsjahr teil? Bitte um Nennung der Kindergärten mit der jeweiligen Trägerschaft und Zuordnung zu einer Grundschule. Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt den flächendeckenden Ausbau des Kooperationsjahres bis zum Ende der Legislaturperiode. Dies bedeutet, dass im Jahre 2017 alle Einrichtungen über ein Kooperationsangebot mit ihrer örtlichen Grundschule im Einzugsbereich verfügen werden. Die Kindergärten mit Zuordnung der Grundschulen wurden im Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 14. August 2013 unter Punkt A. Amtliche Texte, Erlasse, S. 779 bis S. 783 veröffentlicht. Die einzelnen Kindergärten mit der jeweiligen Trägerschaft und der Zuordnung zu einer Grundschule sind der Anlage 1 zu entnehmen. Am Kooperationsjahr 2013/2014 nehmen insgesamt 82 Grundschulen und 215 Kindergärten teil. Die Entwicklung der Anzahl der teilnehmenden Grundschulen und Kindergärten seit Einrichtung des Modellprojekts im Jahr 2010/2011 stellt sich wie folgt dar: Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Jahr Anmerkung GS'en Veränderung KiTa'en Veränderung 2010/2011 Einrichtung 20 58 2011/2012 Ausweitung 38 18 101 43 2012/2013 Evaluation, Konsolidierung 38 ./. 101 ./. 2013/2014 Ausweitung 82 44 215 114 2014/2015* Ausweitung 123 41 322 107 *Für das Kooperationsjahr 2014/2015 handelt es sich um vorläufige Angaben. Derzeit liegen 41 Neubewerbungen von Grundschulen zuzüglich 4 Dependancen (also 45 Schulstandorte) vor. Die Anzahl der den Neubewerberschulen zuzuordnenden Kindertagesstätten wird nach derzeitigem Stand bei rd. 107 zusätzlichen Einrichtungen liegen. Demnach werden nach derzeitigem Stand jeweils rd. 75% der Grundschulen und der Kindertagesstätten am Kooperationsjahr 2014/2015 teilnehmen. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung hat die jetzige Landesregierung den Anteil der Lehrerstunden von bis zu vier auf zwei Lehrerstunden pro Woche im Kindergarten gekürzt. Welche Gründe haben zu dieser Sparmaßnahme im frühkindlichen Bereich geführt? Zu Frage 2: Bei der Einführung des Pilotprojektes „Kooperationsjahr Kindergarten – Grundschule“ wurde den Schulen zunächst eine erhöhte Stundenzahl von bis zu fünf Lehrer /innenwochenstunden (LWS) zur Verfügung gestellt. Die Träger der Kindergärten erhielten dagegen für die durch die Einführung des Kooperationsjahres entstandenen Belastungen keinen adäquaten Ausgleich. Voraussetzung für die Ausweitung des Kooperationsjahres ist es aber, dass beiden Projektpartnern ausreichende Ressourcen für die Durchführung zur Verfügung stehen. Unter den dem Pilotprojekt zugrunde gelegten Bedingungen waren die Träger der Kindergärten zu einer weiteren Kooperation nicht bereit und hatten im Frühjahr 2012 angekündigt, aus dem Kooperationsjahr auszusteigen , wenn ihnen nicht dauerhaft in gleichem Umfang eine Zuwendung zu ihren durch die Einführung des Kooperationsjahres entstandenen erhöhten Personalkosten zugesagt wird. Die nunmehr geltende Grundlage für eine tragfähige Fortführung und flächendeckende Ausweitung des Kooperationsjahres wurde gemeinsam mit den Trägern der Kindergärten erarbeitet. Sie basiert auf den bisher gewonnenen Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt sowie auf den Rückmeldungen aus den Kindergärten und Grundschulen. Sie trägt den vorhandenen Ressourcen Rechnung, bündelt diese, schafft Synergieeffekte und gewährleistet damit eine dauerhafte Umsetzung. Außerdem konnte mit dieser Regelung die bis dahin fehlende finanzielle Vorsorge für den flächendeckenden Ausbau des Kooperationsjahres getroffen werden. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die von der Landesregierung geplante / vorgenommene Personal- und Sachausstattung ist demnach für eine effektive und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den Bildungsinstitutionen und eine gelingende Übergangsgestaltung ausreichend. Insbesondere entfällt mit der flächendeckenden Einführung der in der Pilotphase notwendige Aufwand für die Konzeptentwicklung in den beteiligten Bildungseinrichtungen. In welcher Form und in welchem Umfang erhalten die Träger der Kindergärten einen finanziellen Ausgleich für die Arbeitszeitanteile, die ihr Personal im Kooperationsjahr einbringt? Bitte um Darstellung der Kooperationsvereinbarung zwischen Bildungsministerium und Kindergartenträgern sowie um Nennung der Titelstelle im Haushalt! Zu Frage 3: Die Träger von Kindergärten erhalten pro gebildeter Kooperationsgruppe eine pauschale Förderung in Höhe von 260 € p.a. für zwei Wochenstunden zusätzliche Arbeitszeit von Fachkräften. Die Mittel dafür sind in der TG 73 im Landeshaushalt eingestellt. Die Einrichtungsträger schließen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur grundsätzlich einen Kooperationsrahmenvertrag und pro Einrichtung eine Standortvereinbarung ab. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung den bestehenden bzw. den sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Bereich der frühkindlichen Bildung (Erzieherinnen und Erzieher) bewältigen ? Zu Frage 4: Um den bestehenden bzw. sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu bewältigen, sind im Rahmen der Erzieher/innenausbildung folgende Maßnahmen ergriffen worden: • die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten durch die Einrichtung einer weiteren staatlichen Fachschule in St. Wendel im Schuljahr 2012/2013, • die Einführung der Berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeit am SBBZ Saarbrücken im Schuljahr 2012/2013 (1 Klasse) • die Einrichtung einer Umschüler/innenklasse am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum (SBBZ) Saarbrücken im Schuljahr 2013/2014 – für das Schuljahr 2014/2015 liegen bereits zahlreiche Anfragen vor • die Einführung eines Vorbereitungskurses an der HTW für die Externe Prüfung zum/zur Erzieher/in Durch diese Maßnahmen konnten die Ausbildungszahlen an den somit drei öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik von 919 Schüler/innen im Schuljahr 2011/2012 auf aktuell 1.191 ausgeweitet werden (Stand: 09. 09.2013). Werden die Zahlen der zwei privaten Fachschulen hinzugerechnet, ergibt sich eine Kapazität von 1.649 Ausbildungsplätzen im Schuljahr 2013/2014 (siehe Tabelle 1 und 2 in der Anlage 2). Damit hat die Ausbildungskapazität einen Höchststand erreicht. Noch nie wurden im Saarland so viele Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - B. Lehrerneueinstellungen - Entwicklung der Planstellen und Schülerzahlen Wie viele Neueinstellungen (unbefristete) hat es zum Schuljahresbeginn 2013/14 an den saarländischen Schulen gegeben? Bitte aufgeschlüsselt darstellen nach Schulformen (allgemein bildende und berufliche Schulen), Personen , Vollzeitlehrerstellen! Zu Frage 1: Die Neueinstellungen zum Schuljahresbeginn 2013/14 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2013/14 2012/13 Personen VZLE Personen VZLE BS1 36 34,20 32 31,25 FS2 43 40,37 19 19,00 GemS3 69 67,67 82 80,15 GeS4 6 6,00 0 0,00 GS5 73 71,58 71 70,63 Gy6 67 66,15 60 58,64 SchLyz7 4 4,00 2 2,00 Summe 298 289,97 266 261,67 Wie viele dieser Neueinstellungen sind im Beamtenverhältnis und wie viele im Angestelltenverhältnis vollzogen worden? Bitte aufgeschlüsselt darstellen nach Schulformen (allgemein bildende und berufliche Schulen), Personen , Vollzeitlehrerstellen! Zu Frage 2: Von den zu Frage B 1 dargestellten Neueinstellungen sind 270 im Beamt /innenenverhältnis und 28 im Beschäftigtenverhältnis vollzogen worden (2012/13: 250 im Beamt/innenverhältnis, 16 im Beschäftigtenverhältnis) Aufgeschlüsselt nach Beamt/innenverhältnis und Angestelltenverhältnis, nach Schulformen , Personen, Vollzeitlehrer/innenstellen (VZLE) ergibt sich folgendes Bild: 1 Berufliche Schulen 2 Förderschulen 3 Gemeinschaftsschulen 4 Gesamtschulen 5 Grundschulen 6 Gymnasien 7 Schengen-Lyzeum Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - 2013/14 2012/13 B A B A Personen VZLE Personen VZLE Personen VZLE Personen VZLE BS 34 32,53 2 1,67 31 30,25 1 1,00 FS 27 26,48 16 13,89 14 14,00 5 5,00 GemS 66 65,00 3 2,67 73 72,04 9 8,11 GeS 6 6,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 GS 67 65,81 6 5,77 71 70,63 0 0,00 Gy 66 65,61 1 0,54 59 58,25 1 0,38 SchLyz 4 4,00 0 0,00 2 2,00 0 0,00 Summe 270 265,43 28 24,54 250 247,17 16 14,49 Wie viele befristete Neueinstellungen hat es zum Schuljahresbeginn 2013/14 gegeben? Bitte Personenzahl aufgeschlüsselt nach Schulformen (allgemein bildende und berufliche Schulen ) angeben. Zu Frage 3: Aufgeschlüsselt nach Schulformen ergibt sich bei den befristeten Neueinstellungen folgendes Bild: 2013/14 2012/13 Personen Personen BS 30 13 ERS8 26 6 FS 30 17 GemS 20 25 GeS 17 6 GS 66 109 Gy 68 47 SchLyz 4 2 Summe 261 225 Zum Vergleich: Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 wurden insgesamt 321 Lehrkräfte befristet eingestellt. 8 Erweiterte Realschulen Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Wie viele der Einstellungen zum Schuljahr 2013/14 sind in den einzelnen Schulformen als mobile Lehrerreserve (Lehrerfeuerwehr) vorgenommen worden? Bitte getrennt nach befristeten und unbefristeten Einstellungen aufführen! Bitte zu den Fragen Nummer 1 bis 4 auch die Vergleichsdaten aus dem Schuljahr 2012/13 angeben. Zu Frage 4: Zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung wurde die mobile Lehrerinnen- und Lehrerreserve an den saarländischen Schulen in den vergangenen Jahren deutlich aufgestockt (s. nachf. Tabelle). Mit der mobilen Lehrerinnen- und Lehrerreserve sollen vorwiegend längerfristig Erkrankte vertreten werden, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden . Die Entwicklung der mobilen Lehrerinnen- und Lehrerreserve stellt sich wie folgt dar: 2011/12 Veränderung 2012/13 Veränderung 2013/14 Veränderung GS 120 122 2 160-180 35-38 GemS (inkl. GeS, ERS, Schlyz) 82 107 25 117 10 Gym 27 52 25 62 10 Im Grundschulbereich kann seit dem 01.01.2013 – über die Lehrer/innenreserve von 122 Stellen hinaus – für jede Lehrkraft mit einer Elternzeit von mehr als 6 Monaten eine Ersatzkraft im Beamt/innenverhältnis eingestellt werden. Da die Anzahl der Lehrkräfte mit einer solchen Elternzeit schwankt, variiert auch die Lehrer/innenreserve. Wie viele freie Planstellen hat es zum Schuljahresbeginn 2013/14 in den einzelnen Schulformen (allgemein bildende und berufliche Schulen) gegeben ? Zu Frage 5: Zum Schuljahresbeginn 2013/14 sind alle freien Planstellen besetzt worden. Zur Anzahl wird auf die Antwort zu Frage B 1. verwiesen. Wie viele dieser Planstellen sind in den einzelnen Schulformen wiederbesetzt und wie viele sind nicht wieder besetzt worden? Zu Frage 6: Vgl. Antwort zu Frage B 5. Zur Anzahl wird auf die Antwort zu Frage B 5 verwiesen. Welche Gründe hat es für die Nichtwiederbesetzung gegeben? Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Zu Frage 7: Es wird auf die Antworten zu den Fragen B 5. und B 6. verwiesen. Wie viele Planstellen in welchen Schulformen sind gestrichen worden und stehen für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung? Zu Frage 8: Zum Schuljahresbeginn 2013/14 sind keine Planstellen gestrichen worden. Wie hat sich die Zahl der Lehrerplanstellen insgesamt und in den einzelnen Schulkapiteln (0604, 0605, 0616, 0607, 0614, 0610, 0608, 0611) seit dem Haushaltsjahr 2003 bis 2013 entwickelt? (Bitte die einzelnen Haushaltsjahre und Schulformen in tabellarischer Form darstellen!) Zu Frage 9: Die Entwicklung der Planstellen für Lehrkräfte in den gefragten Schulkapiteln ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Schulform Kapitel Stellen für Lehrkräfte im HH 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 GHS9 0604 2227 2206 2178 2026 2101 2089 2069 2009 1954 1846 1850 1843 1879 1877 1947 1972 FS 0605 660 668 668 680 705 710 720 731 731 764 763 763 781 799 719 710 GemS 0606 310 630 944 RS10 0607 494 375 272 44 Gym 0608 1473 1481 1506 1512 1592 1609 1628 1643 1663 1732 1740 1696 1675 1661 1660 1660 GeS 0610 669 675 658 625 644 661 661 682 682 743 751 826 825 703 603 485 BS 0611 1361 1374 1377 1421 1448 1434 1431 1427 1415 1405 1429 1478 1502 1511 1510 1509 SeS11 0614 291 227 115 20 ERS 0616 599 876 1193 1553 1673 1673 1667 1611 1582 1480 1474 1441 1387 1193 958 768 Gesamt: 7774 7882 7967 7881 8163 8176 8176 8103 8027 7970 8007 8047 8049 8054 8027 8048 Durch den HH 2014 sind 275 Stellen mehr für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt als noch im HH 1999 und etwa gleich viele wie im HH 2010. 9 Grund- und Hauptschulen 10 Realschulen 11 Sekundarschulen Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Wie haben sich die Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2003/04 bis zum Schuljahr 2013/14 insgesamt und in den einzelnen Schulformen (allgemein bildende und berufliche Schulen) verändert? (Bitte die Schülerzahlen für die einzelnen Schuljahre und Schulformen in tabellarischer Form darstellen !) Zu Frage 10: Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Schuljahr 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 GrS 40.771 39.614 38.686 37.349 35.052 33.702 32.539 31.305 30.922 30.038 29.314 FS 4.058 4.094 4.069 4.057 3.942 3.851 3.826 3.783 3.738 3.713 3.449 ERS,RS HS, SeS 30.971 29.862 28.295 26.772 25.039 23.580 22.488 21.503 20.600 17.175 13.498 GeS, SchLyz 10.752 10.977 11.184 11.134 11.566 12.043 12.303 12.383 12.547 10.947 9.131 GemS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.321 8.455 Gym 30.558 30.639 31.198 31.353 31.258 30.661 27.526 27.397 27.129 26.684 26.555 FW 1.282 1.314 1.328 1.372 1.372 1.401 1.376 1.333 1.334 1.293 1.256 ABS insges. 118.876 116.968 115.130 112.384 108.635 105.614 100.509 98.184 96.574 94.351 91.758 BS 37.470 37.486 37.862 37.730 38.620 38.970 38.727 37.441 36.588 35.324 34.712 ABS + BS 156.346 154.454 152.992 150.114 147.255 144.584 139.236 135.625 133.162 129.675 126.470 Prognosedaten 2013/14 auf Basis der IST-Daten 2012/13 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Wie viele Lehrkräfte aus welchen Schulformen sind im Schuljahr 2013/14 an andere Dienststellen außerhalb des Schuldienstes abgeordnet? Bitte um Angaben über den Umfang der Abordnungen sowie um Nennung der Dienststellen! Zu Frage 11: Im Schuljahr 2013/14 sind 381 Lehrkräfte im Gesamtumfang von 182,54 Vollzeitlehrer /innenstellen (VZLE) an andere Dienststellen außerhalb des Schuldienstes abgeordnet . Aufgeschlüsselt nach Dienststellen, Personen, Vollzeitlehrer/innenstellen ergibt sich nachfolgendes Bild: Dienststellen Personen VZLE Académie Lille/Nord/59 1 1,00 Académie Montpellier/Gard/30 2 2,00 Bundesministerium der Verteidigung 1 1,00 HBK Saar 1 1,00 Hochschule für Musik Saar 5 1,10 Hochschule für Technik und Wirtschaft 1 0,51 Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung e.V. Ottweiler 1 0,67 Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz 1 0,39 Landesbeauftragter für den Krankenhaus- und Hausunterricht 7 4,35 Landesinstitut für Pädagogik und Medien 61 21,51 Landesinstitut für präventives Handeln (LPH) 1 1,00 Landesmedienanstalt 1 0,42 Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen 37 11,35 Ministerium für Bildung und Kultur 64 52,96 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr 1 1,00 Ruderbund Saar e.V. 1 0,49 Saarländisches Staatstheater 2 1,67 Staatliches Studienseminar für die Primarstufe u. Förderschulen 47 23,80 Staatliches Studienseminar für die Sek I an Gemeinschaftsschulen 35 11,60 Staatliches Studienseminar für die Sek I und II an Gym und GemS 63 22,02 Stiftung Saarländischer Kulturbesitz 1 0,28 Theaterpädagogisches Zentrum 1 0,09 Universität des Saarlandes 81 20,88 Universität Koblenz-Landau 2 1,33 Waldarbeiterschule Eppelborn 1 0,12 Summe Fallzahlen 419 182,54 Summe Personen (ohne Doppelzählung)12 381 182,54 12 Eine Person kann an mehrere Dienststellen abgeordnet sein. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - C. Lehrerstellen – demografische Rendite Wie sieht die Schülerzahlentwicklung ausgehend vom Schuljahr 2013/14 bis zum Schuljahr 2020/21 an allgemeinbildenden Schulen, aufgeschlüsselt nach Schulformen, und den beruflichen Schulen nach der Prognose des Bildungsministeriums aus? Bitte um Darstellung der Entwicklung der einzelnen Schuljahre in absoluten Zahlen und Prozentangaben . Zu Frage 1: Die Daten 2013/14 basieren auf der Erhebung zum ersten Schultag. Die Prognose der Schüler/innenzahlen ab 2014/15 basiert auf den IST-Daten 2012/13 der amtlichen Schulstatistik. Schuljahr GrS FS ERS, RS,HS GeS GemS Gym FW ABS BS Summe 2013/14 29.314 3.449 13.498 9.131 8.455 26.555 1.256 91.758 34.712 126.470 2014/15 29.445 3.468 10.454 7.208 12.649 25.529 1.244 89.997 33.952 123.949 2015/16 28.893 3.383 7.146 5.340 17.080 24.800 1.224 87.866 33.110 120.976 2016/17 28.666 3.319 3.836 3.536 21.383 24.253 1.200 86.193 32.373 118.566 2017/18 28.583 3.273 2.106 2.388 2.3670 23.905 1.176 85.101 31.433 116.534 2018/19 28.307 3.219 2.069 1.838 23.918 23.482 1.148 83.981 30.553 114.534 2019/20 28.141 3.193 2.030 1.312 24.298 23.119 1.132 83.225 29.439 112.664 2020/21 28.226 3.165 2.073 852 24.535 22.701 1.126 82.678 28.615 111.293 Schuljahr GrS FS ERS,R S,HS GeS GemS Gym FW ABS BS Summe 2013/14 23,2% 2,7% 10,7% 7,2% 6,7% 21,0% 1,0% 72,6% 27,4% 100,0% 2014/15 23,8% 2,8% 8,4% 5,8% 10,2% 20,6% 1,0% 72,6% 27,4% 100,0% 2015/16 23,9% 2,8% 5,9% 4,4% 14,1% 20,5% 1,0% 72,6% 27,4% 100,0% 2016/17 24,2% 2,8% 3,2% 3,0% 18,0% 20,5% 1,0% 72,7% 27,3% 100,0% 2017/18 24,5% 2,8% 1,8% 2,0% 20,3% 20,5% 1,0% 73,0% 27,0% 100,0% 2018/19 24,7% 2,8% 1,8% 1,6% 20,9% 20,5% 1,0% 73,3% 26,7% 100,0% 2019/20 25,0% 2,8% 1,8% 1,2% 21,6% 20,5% 1,0% 73,9% 26,1% 100,0% 2020/21 25,4% 2,8% 1,9% 0,8% 22,0% 20,4% 1,0% 74,3% 25,7% 100,0% Wie ist die in der Öffentlichkeit genannte Zahl von 1400 Lehrerstellen, die rein rechnerisch durch den Demografie bedingten Schülerrückgang als Stellenüberhang bzw. Minderbedarf entsteht, berechnet worden? Zu Frage 2: Die Unternehmensberatung PriceWaterhouseCoopers (PwC) hat im Auftrag der Landesregierung die Entwicklung des Lehrkräftebedarfs im Zeitraum von 2010 bis 2020 untersucht. Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Bildung und Kultur eigene Ist – und Prognosedaten für die allgemeinbildenden und die beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 12 - Für die allgemeinbildenden Schulen waren dies Schüler/innen und Klassenprognosen, für die beruflichen Schulen lediglich eine Schüler/innen-Prognose. Datenbasis waren die Ist-Daten der Schuljahre 2009/10 und früher. Einen Teil dieser Daten hat PwC für eigene Berechnungen verwendet. Insbesondere blieben aber u. a. die Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen und die Freien Waldorfschulen unberücksichtigt. Ergebnis der Prognose war, dass bei den von PwC berücksichtigten Schüler /innenzahlen mit einem Rückgang von rd. 128.000 Schülerinnen und Schülern in 2010 auf rd. 100.000 im Jahr 2020 zu rechnen sei. Dies entspricht nach Angaben von PwC einem relativen Rückgang von 21,5%. Da der Lehrkräftebedarf nicht proportional zur Schüler/innenentwicklung angenommen werden kann, sondern sich vorrangig, wenn auch nicht ausschließlich, an der Klassenund Kursbildung festmacht, hat PwC zunächst die Entwicklung der Klassenzahlen als Grundlage für die Bedarfsentwicklung angenommen. Die Anzahl der Klassen geht im betrachteten Zeitraum an den allgemeinbildenden Schulen um 18,7% zurück. Davon ausgehend hat PwC einen Minderbedarf von 18,7% an Lehrer/innenstellen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen errechnet. Es ergab sich rechnerisch ein Bedarfsrückgang von über 1.500 Stellen. Wie bereits weiter oben ausgeführt, richtet sich der Lehrkräftebedarf zwar vorrangig, aber nicht ausschließlich nach den Klassenzahlen. Zudem stützen sich Prognosen auf Annahmen, die nicht genauso eintreten müssen, schon gar nicht, wenn man einen 10- Jahreszeitraum betrachtet. Aus diesen Gründen hat PwC den Bedarfsrückgang nach entsprechenden Hinweisen des Ministeriums für Bildung und Kultur deutlich nach unten auf insgesamt 1.400 Stellen korrigiert. Nach der neuesten Prognose des Ministeriums für Bildung und Kultur beträgt der Schüler/innenrückgang vom Schuljahr 2010/11 bis zum Schuljahr 2020/21 rund 17,9% (vgl. Antworten zu den Fragen B 10 und C 1). Der Schüler/innenrückgang wird demnach aus heutiger Sicht möglicherweise geringer ausfallen, als noch vor vier Jahren vorausgeschätzt. Zukünftige Entwicklungen und darauf basierende zukünftige Vorausberechnungen können wiederum andere Ergebnisse haben. Wie viele Schüler/innen es im Schuljahr 2020/21 an saarländischen Schulen tatsächlich geben wird, kann erst im Nachhinein definitiv festgestellt werden. Unabhängig davon würde ein Rückgang um 17,9% der Lehrer/innenstellen einem Minus von über 1.440 Stellen entsprechen. Diese Zahl liegt oberhalb der Annahme eines Minderbedarfs von 1.400 Stellen zum Schuljahr 2020/21, so dass die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Korrekturbedarf sieht. Wie viele der zur Wiederbesetzung verbleibenden 812 Lehrerstellen sollen in den Schuljahren 2014/15 bis 2020/21 verwandt werden für qualitätsverbessernde Maßnahmen bzw. zur Umsetzung von Projekten? Im Einzelnen bitte darstellen, die geplante Stellenzahl für folgende Maßnahmen: Kleinere Klassen, Gebundene Ganztagsschulen, Kooperationsjahr Grundschule- Kindergarten, zusätzliche Lehrerstellen für berufliche Schulen, Ausbau der Lehrerfeuerwehr , Mehrbedarf für Gemeinschaftsschulen, Rückvergütung von Vorgriffsstunden (Swing), Ausbau der Inklusion! Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 13 - Zu Frage 3: Die Landesregierung hält an ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzungen fest. Darin heißt es: „Wir werden die finanziellen Spielräume, die sich durch den Schülerrückgang in Folge der demografischen Entwicklung ergeben, weiterhin im Bildungssystem belassen und damit die Rahmenbedingungen für die Bildung in unserem Land verbessern.“ Wie zu Frage C 2 dargestellt, verursacht der Rückgang der Schüler/innenzahlen bis 2020 einen rechnerischen Minderbedarf von 1.400 Lehre/innenstellen. Diese so genannte demografische Rendite verbleibt entsprechend der Koalitionsvereinbarung komplett im Bildungssystem: 812 Stellen verbleiben im Schulbereich und wurden bzw. werden in den Schuljahren 2010/11 bis 2020/21 vollständig für qualitätsverbessernde Maßnahmen genutzt. Die übrigen 588 Stellen werden innerhalb des Bildungsressorts umgeschichtet. Dies bedeutet, dass der Gegenwert dieser Stellen ebenfalls im Bildungssystem verbleibt. Für welche Maßnahmen und in welchen Schulformen die 812 im Schulbereich verbleibenden Lehrer/innenstellen genutzt werden, wird von der Gesamtsituation des jeweiligen Schuljahrs abhängig sein. Eine Einzeldarstellung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wie verteilt sich der Abbau der in der Öffentlichkeit genannten 588 Lehrerstellen auf die einzelnen Schulformen in den Schuljahren von 2013/14 bis 2020/21? Zu Frage 4: Die Umschichtung erfolgt in jährlichen Schritten. Zum Schuljahr 2014/15 entfallen 38 Stellen, davon 20 im Grundschulbereich und 18 im Bereich der Gemeinschaftsschulen. Diese Stellen wurden im Jahre 2010 für einen befristeten Zeitraum geschaffen und mit einem kw-Vermerk versehen. Die Umwandlung war bereits für 2013 vorgesehen und erfolgt damit ein Jahr später als ursprünglich geplant. Welcher Anteil der weiteren 550 Lehrer/innenstellen in den Jahren 2014/15 bis 2020/21 jeweils entfallen wird, ist von der Landesregierung noch nicht festgelegt. Die Entscheidung wird jeweils im Rahmen der Planungen des neuen Schuljahres getroffen werden. Insbesondere wird dann in Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung in den Teilbereichen zu entscheiden sein, in welchem Maß die einzelnen Schulformen betroffen sein werden. In welchen Bereichen, in welcher Form und in welchem Umfang, verteilt auf die Schuljahre 2014/15 bis 2020/21, werden die im Zuge des Abbaus der Lehrerstellen kapitalisierten Mittel investiert? Mit welcher Gesamtersparnis im Bereich der Personalkosten rechnet die Landesregierung durch den Abbau der Lehrerstellen von 2014/15 bis zum Jahr 2020/21? Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 14 - Zu den Fragen 5 und 6: Die Minderausgaben in den Schuljahren 2014/15 bis 2020/21 sind abhängig von der Verteilung des Abbaus der Lehrer/innenstellen auf der Zeitachse. Da die Landesregierung hierüber noch nicht entschieden hat, kann die Gesamtersparnis im Bereich der Personalkosten derzeit nicht angegeben werden. Vgl. Antwort zu Frage C 4 D. Schulentwicklungspläne – Schulstandorte Welche Schulstandorte der weiterführenden Schulen erreichen laut Prognose bzw. Berechnung des Ministeriums für Bildung und Kultur sowie unter Einbezug der Schulentwicklungsplanung der Schulträger ab dem Schuljahr 2014/15 nicht mehr die im Schulordnungsgesetz vorgeschriebene Mindestschülerzahl von 220 Schüle rinnen und Schülern ? Bitte Nennung der bis dann erreichten Schülerzahlen ! Zu Frage 1: Die Prognosen der Schüler/innenzahlen nach Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/15 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Schulstandort Schüler/innenzahl nach Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/15 (Klassen 5 bis 9) GemS/ERS Großrosseln 200 GemS/ERS Bous 136 GemS/ERS Mandelbachtal 155 GemS/ERS Nonnweiler 158 GemS/ERS Quierschied 218 GemS/ERS Friedrichsthal 196 GemS/ERS Saarlouis I 184 GemS/ERS St. Ingbert I 211 GemS/ERS NK-Wellesweiler 214 GemS/ERS Spiesen-Elversberg 218 Bei den abgebildeten Schüler/innenzahlen zu Frage D 1 und D 2 handelt es sich um Prognosen, die keine Aussagekraft zur Existenz des Standortes beinhalten. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird mit den Schulträgern zu diesen Schulstandorten Gespräche aufnehmen, um einvernehmliche Lösungen zu finden (Siehe hierzu auch Antwort der Landesregierung zu Frage D 3). Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 15 - Welche Schulstandorte der weiterführenden Schulen erreichen laut Prognose bzw. Berechnung des Ministeriums für Bildung und Kultur sowie unter Einbezug der Schulentwicklungsplanung der Schulträger ab den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 nicht mehr die im Schulordnungsgesetz vorgeschriebene Mindestschülerzahl von 220 Schülerinnen und Schülern? Bitte Nennung der bis zu den genannten Schuljahren dann erreichten Schülerzahlen! Zu Frage 2: Die Prognosen der Schüler/innenzahl für das Schuljahr 2015/16 (Klassen 5 bis 9) und der Schüler/innenzahl für das Schuljahr 2016/17 (Klassen 5 bis 9) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Schulstandort Prognose der Schüler /innenzahl für das Schulj. 2015/16 (Klassen 5 bis 9) Prognose der Schüler /innenzahl für das Schulj. 2016/17 (Klassen 5 bis 9) GemS/ERS Kleinblittersdorf 155 GemS/ERS Ottweiler 214 GemS/ERS Saarwellingen 175 GemS/ERS Homburg II 196 GemS/ERS Beckingen 216 GemS/ERS Eppelborn 206 Prognosen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Grundlage von ausgewähltem Datenmaterial vorgenommen, um eine in die Zukunft reichende Entwicklung absehen zu können. Es liegt in der Natur der Sache, dass zwischen Prognosen und der tatsächlich eintretenden Entwicklung größere oder kleinere Abweichungen bestehen können. Die vorliegenden Daten stammen aus der Prognoseberechnung des Ministeriums für Bildung und Kultur auf der Basis der aktuellsten dem Ministerium für Bildung und Kultur vorliegenden Zahlen des Statistischen Landesamtes aus dem Schuljahr 2012/13; neue Prognosen werden im Laufe des zweiten Halbjahres 2013/14 erwartet. In den Prognosezahlen sind also die tatsächlichen Anmeldezahlen der Schuljahre 2013/14 und 2014/15 nicht berücksichtigt. Die Aussagekraft ist entsprechend eingeschränkt. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 16 - Wie sieht die Zukunft der unter Nummer D 1 und D 2 genannten Schulstandorte aus? Werden diese als eigenständige Standorte auslaufen , d. h. geschlossen und mit anderen zusammengelegt , sofern dazu Einvernehmen mit dem zuständigen Schulträger besteht? Was passiert, wenn kein Einvernehmen mit dem zuständigen Schulträger bezogen auf die genannten Schulstandorte erzielt werden kann? Nach Auffassung einiger Schulträger ist eine Entscheidung über die Erhaltung bzw. Schließung eines Schulstandortes bereits zum Schuljahr 2014/15 angesichts der Tatsache, dass die Gemeinschaftsschule als neue Schulform nicht sondern fünf Jahre Entwicklungszeit benötigt, zu kurz bemessen. Inwiefern besteht die Möglichkeit, die Entwicklungszeit für einige Standorte der Gemeinschaftsschule zu verlängern, ehe über eine Schließung bzw. Zusammenlegung endgültig entschieden wird? Zu Frage 3: Am 20. Juni 2012 hat der Landtag des Saarlandes mit der Verabschiedung des Schulordnungsgesetzes die Kriterien für die Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes geändert. Statt der bis dahin geltenden Anforderung der Zweizügigkeit ist seither die Mindestschüler/innenzahl für den Bestand der Schulen ausschlaggebend. Für die weiterführenden Schulen gilt eine Mindestschüler/innenzahl von 220 in den Klassenstufen 5-9. Die Neuregelung führt dazu, dass einige Schulstandorte in ihrem Bestand gesichert werden, die bei Beibehaltung der Anforderung der Zweizügigkeit gefährdet wären. Das Schulordnungsgesetz sieht für die in der Antwort zu Frage D 3 beschriebenen Standorte laut § 9 Absatz 3, 4 und 5 schulstrukturelle Maßnahmen vor, die nur im Einvernehmen mit dem Schulträger eingeleitet werden können. Damit wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bildung und Kultur und Schulträgern auf ein neues Fundament gestellt. Land und Kommunen entwickeln künftig bei Veränderungen im regionalen oder örtlichen Schulangebot im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft einvernehmliche Lösungen. Für die Schulträger bestehen somit größere Spielräume bei der Schulentwicklungsplanung als dies bisher der Fall war. Das Ministerium für Bildung und Kultur wird mit den Schulträgern der weiterführenden Schulen über diejenigen Gemeinschaftsschulen Gespräche aufnehmen, die nach Anwendung der Übergangsvorschriften für die Einführung der Gemeinschaftsschule (§ 63 Absatz 1 Schulordnungsgesetz (SchoG)) in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht den Kriterien des geordneten Schulbetriebs genügen. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine diesbezüglichen Aussagen getroffen werden. Für den Fall, dass der Schulträger die Herstellung des Einvernehmens ablehnt und die Schule fortführt, sieht das Schulordnungsgesetz die in § 9 Absatz 6 beschriebenen Regelungen vor. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 17 - Der Entwicklung der Gemeinschaftsschulen wird im Schulordnungsgesetz dadurch Raum gegeben, dass gemäß § 63 SchOG die Mindestschüler/innenzahl, die in § 9 Absatz 2 SchOG festgelegt ist, erstmals im Schuljahr 2013/14 zu berücksichtigen ist. Unter diesen Voraussetzungen schafft die Übergangsfrist Standort-, Planungs- und Rechtssicherheit und ermöglicht eine sachgerechte Ausgestaltung der saarländischen Schullandschaft. Ab welchem Schuljahr werden die Standorte der Gemeinschaftsschulen mit einer gymnasialen Oberstufe bekanntgegeben? Zu Frage 4: Die ersten Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen werden zum Schuljahr 2018/19 in die gymnasiale Oberstufe eintreten. Im Rahmen der landesweiten Schulentwicklungsplanung werden rechtzeitig die Weichen für die Einrichtung von weiteren Oberstufen an Gemeinschaftsschulen gestellt werden. Da die Planung von zukünftigen Oberstufenstandorten jedoch von zahlreichen Faktoren abhängig ist, bedarf es im Vorfeld der endgültigen Entscheidung durch das Ministerium für Bildung und Kultur eines ausführlichen Diskussionsprozesses mit allen Beteiligten. Hierzu werden Gespräche mit Schulleiterinnen und Schulleitern der Gemeinschaftsschulen der einzelnen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken, mit dem Hauptpersonalrat , der Landeselternvertretung und mit den Schulträgern geführt werden. E. Vergleichbarkeit Gymnasium – Gemeinschaftsschule Wie ist der Stand der Überarbeitung der Lehrpläne für allgemein bildende Schulen des Saarlandes (Gymnasium - Gesamtschule/Gemeinschaftsschule ) entsprechend der durch die Kultusministerkonferenz getroffenen Vereinbarung zu kompetenzorientierten Lehrplänen? Bitte um Angaben zu den einzelnen Fächern und Jahrgängen in den verschiedenen Schulformen! Zu Frage 1: Im allgemeinbildenden Bereich sind derzeit in 25 Fächern Lehrpläne in Arbeit. Darunter auch für alle Fächer, in denen KMK-Bildungsstandards vorliegen. Die Länder haben 2003, 2004 und 2012 folgende Bildungsstandards vereinbart: • für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik, • für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), • für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik , Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik , • für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch). Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 18 - Sukzessive wurden und werden im Saarland die Lehrpläne aller Fächer, also auch der Fächer für die keine Bildungsstandards vorliegen, kompetenzorientiert gestaltet. Für die einzelnen Schulformen des allgemeinbildenden Bereiches stellt sich die Situation folgendermaßen dar: 1. Grundschulen Die Grundschulen unterrichten seit dem Schuljahr 2008/09 in allen Fächern (mit Ausnahme von Religion, dort liegen die Lehrpläne in Verantwortung der Kirchen) nach neuen, kompetenzorientiert gestalteten Lehrplänen. 2. Pflichtschulen In den (auslaufenden) Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen wird seit dem Schuljahr 2007/2008 in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch nach kompetenzorientierten Lehrplänen unterrichtet. Die Lehrpläne dieser Fächer wurden mit geringfügigen Überarbeitungen für die Gemeinschaftsschule übernommen. Darüber hinaus wird in den Gemeinschaftsschulen auch in den Fächern, für die keine Bildungsstandards vorliegen, nach neuen kompetenzorientierten Lehrplänen unterrichtet. Hierzu wurden im Schuljahr 2011/2012 Lehrplankommissionen für die Fächer Lernen lernen, Englisch, Französisch, Naturwissenschaften , Gesellschaftswissenschaften, Bildende Kunst, Musik und Arbeitslehre gebildet und mit der Erstellung kompetenzorientierter Lehrpläne beauftragt. Für das Schuljahr 2012/13 wurden folgende Lehrpläne veröffentlicht: Fach Klassenstufe(n) Lernen lernen 5/6 Deutsch 5 – 10 Mathematik 5/6 Englisch 1. FS 5/6 Englisch Sprachkurs 5/6 Französisch 1. FS 5/6 Französisch Sprachkurs 5/6 Naturwissenschaften (NW) 5/6 Gesellschaftswissenschaften (GW) 5/6 Katholische Religion 5 – 10 Evangelische Religion 5 – 10 Arbeitslehre 5/6 Bildende Kunst 5/6 Musik 5/6 Sport 5 – 10 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 19 - Für das Schuljahr 2013/14 wurden bedarfsgerecht folgende Lehrpläne für die Gemeinschaftsschule veröffentlicht: Fach Klassenstufe(n) Mathematik 7/8 Englisch 1. FS 7/8 Englisch 2. FS 7/8 Englisch berufsbezogener Sprachkurs 7/8 Französisch 1. FS 7/8 Französisch 2. FS 7/8 Französisch berufsbezogener Sprachkurs 7/8 Naturwissenschaften (NW) 7/8 Gesellschaftswissenschaften (GW) 7 – 10 Beruf und Wirtschaft 7 – 10 Bildende Kunst 7/8 Musik 7/8 3. Gymnasien Auch für die Gymnasien gilt, dass sukzessive die Lehrpläne aller Fächer, also auch der Fächer, für die keine Bildungsstandards vorliegen, kompetenzorientiert gestaltet werden . Nach einer ausführlichen Prüfung der saarländischen Gymnasiallehrpläne durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB - Köller-Gutachten 2009) wurde im September 2010 die Erstellung von kompetenzorientierten Lehrplänen für die Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Biologie, Chemie, Physik, Naturwissenschaften , Erdkunde, Sozialkunde und Geschichte in Auftrag gegeben. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird aufwachsend nach diesen Lehrplänen unterrichtet. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 20 - Für das Schuljahr 2012/13 wurden folgende Lehrpläne veröffentlicht: Fach Klassenstufe(n) Deutsch 5/6 Mathematik 5 Englisch 1. FS 5/6 Französisch 1. FS 5/6 Naturwissenschaften (NW) 5 und 6 Chemie 8/9 jeweils sp-Zweig / nw-Zweig Physik 7 Erdkunde 5 und 7 Geschichte 6 und 7 Sozialkunde 9 Für das Schuljahr 2013/14 wurden folgende Lehrpläne veröffentlicht: Fach Klassenstufe(n) Mathematik 6 Englisch 2. FS 6/7 Französisch 2. FS 6/7 Biologie 7 und 8 nw-Zweig Physik 8 jeweils sp-Zweig / nw-Zweig Erdkunde 8 Sozialkunde Einführungsphase Für das Schuljahr 2014/15 werden bedarfsgerecht folgende Lehrpläne für das Gymnasium veröffentlicht: Fach Klassenstufe(n) Deutsch 7/8, Einführungsphase der GOS Mathematik 7, Einführungsphase der GOS Englisch 1. FS 7/8, Einführungsphase der GOS Französisch 1. FS 7/8, Einführungsphase der GOS Biologie 9 Physik 9 jeweils sp-Zweig und nw-Zweig Geschichte 8/9 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 21 - Inwiefern ist in der Lehrplangestaltung für die Schulformen Gemeinschaftsschule/Gesamtschule und Gymnasium bezogen auf vorhandene gleiche Bildungsgänge eine Vergleichbarkeit sichergestellt ? Zu Frage 2: Die Vergleichbarkeit der Lehrplangestaltung wird durch die folgenden Aspekte sichergestellt : • die schulformübergreifenden Bildungsstandards, die verbindliche Vorgaben zu Anspruchsniveaus enthalten und Grundlage der Lehrplanarbeit sind • die fachaufsichtsführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung und Kultur • in einigen Fächern die personelle Verzahnung zwischen Lehrplankommissionen, Landesfachkonferenzen und Fortbildungsinstituten • die Lehrkräftefortbildung, die Veranstaltungen zur Lehrplanumsetzung zum großen Teil schulformübergreifend anbietet Die Lehrpläne werden bekanntermaßen von Lehrplankommissionen erarbeitet und revidiert, die sich je nach Fach und Schulform unterscheiden. Für welche Fächer gibt es Lehrplankommissionen ? In welcher zahlenmäßigen Größe und in welchem Umfang erhalten die Mitglieder der Lehrplankommissionen so genannte Anrechnungsstunden für ihre Arbeit? Bitte getrennt aufführen für Gymnasium und Gesamtschule /Gemeinschaftsschule! Sollte es Unterschiede in der Zuweisung der Anrechnungsstunden für die Lehrkräfte der einzelnen Schulformen geben, bitte um Angabe von Gründen! Zu Frage 3: Die Anrechnungsstunden der Lehrplankommissionen (eingesetzt in der 14. Legislaturperiode ) sind unterschiedlich und richten sich nach: • der Anzahl der Kommissionsmitglieder • dem geschätztem Arbeitsaufwand (Überarbeitung bzw. Neukonzeption von Lehrplänen , ggf. auch Erarbeitung von Handreichungen/Beispielaufgaben) • nach der zur Verfügung stehenden Zeit (Dauer der Lehrplanarbeit) Angerechnet werden in einigen Fällen auch sonstige Entlastungen von Kommissionsmitgliedern (z. B. Fachleiter und Fachleiterinnen mit keinen bzw. wenigen Referendaren und Referendarinnen) Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 22 - Im Schuljahr 2013/14 sind folgende Lehrplankommissionen (LPK) aktiv und mit Anrechnungsstunden ausgestattet: Gemeinschaftsschule: Fach Anzahl der Mitglieder der LPK Anrechnungsstunden Englisch 2. FS 2 4 Englisch Sprachkurs 5 16 Französisch 2. FS 2 4 Französisch Sprachkurs 3 12 NW 3, davon ein Mitarbeiter des Ministerium für Bildung und Kultur (ohne Anrechnungsstunden ); lediglich Anpassung des bereits erstellten Lehrplans NW der GeS 4 GW 4, davon ein Mitarbeiter des Ministerium für Bildung und Kultur (ohne Anrechnungsstunden ) 12 Beruf und Wirtschaft 3 7 Bildende Kunst 3 7 Musik 3, davon 2 Fachleiter 6 Gymnasiale Oberstufe (Gemeinschaftsschule und Gymnasium): Fach Anzahl der Mitglieder der LPK Anrechnungsstunden Deutsch 4, davon ein Mitglied aus dem Bereich GemS und 1 Mitglied des LPM (ohne Anrechnungsstunden) 15 Mathematik 3, davon ein Mitglied erst seit dem zweiten Halbjahr 12,5 Englisch 3, davon ein Mitglied aus dem Bereich der GemS 15 Französisch 3 15 Gymnasium (Lehrpläne der Sekundarstufe I): Fach Anzahl der Mitglieder der LPK Anrechnungsstunden Deutsch ist identisch mit der LPK Deutsch GOS s.o. Mathematik 3 15 Englisch 3 15 Französisch 3 15 Physik 3 15 Musik (Musikzweig ) 4 8 Ev. Religion 3 10 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 23 - Gymnasium (Lehrpläne bilinguale Sachfächer): Fach Anzahl der Mitglieder der LPK Anrechnungsstunden Biologie Bili En 2 4 Erdkunde Bili En 3 6 Erdkunde Bili Fr 3 6 Geschichte Bili En 3 6 Geschichte Bili Fr 3 6 Sozialkunde Bli En 3 6 Sozialkunde Bili Fr 3 6 Welche Funktionsstellenstruktur gibt es zurzeit an den Gymnasien des Saarlandes? Bitte um Vorlage der Strukturübersicht! Zu Frage 4: Die saarländischen Gymnasien (alle mehr als 360 Schülerinnen und Schüler) verfügen seit langem über eine feste Funktionsstellenstruktur: • Schulleitung (A 16) • Stellvertretende Schulleitung (A 15 Z) • Abteilungsleitung Didaktik (A 15) • Abteilungsleitung Oberstufe (A 15) • sowie je nach Schulgröße 13, 14 oder 15 Koordinator/innenstellen der Wertigkeit A 14. (Strukturübersicht Anlage 3) Welche Funktionsstellenstruktur gibt es zukünftig an den Gemeinschaftsschulen des Saarlandes? Bitte um Vorlage der Strukturübersicht! Zu Frage 5: Mit der Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes vom 20. November 2013, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, wurde für die Gemeinschaftsschulen eine neue Funktionsstellenstruktur geschaffen, die je nach Schulgröße folgende Funktionen vorsieht: • Schulleitung (A 14 bis A 16) • Stellvertretende Schulleitung als Organisationsleitung oder Didaktikleitung (A 14 bis A 15 Z) • 2. Stellvertretung als Organisationsleitung oder Didaktikleitung (A 13 Z bis A 15) • Koordination in der Schulleitung (A 14 bis A 15) • nach Bedarf: Oberstufenleitung (A 14). • sowie je nach Schulgröße 0 bis 13 Koordinator/innenstellen der Wertigkeit A 13+Z oder A 14. (Strukturübersicht Anlage 4) Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 24 - Worin besteht die Gleichwertigkeit der Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen und der des Gymnasiums? Zu Frage 6: Die Herstellung der Gleichwertigkeit zwischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU als Ziel festgelegt worden, dessen Realisierung stufenweise erfolgt. Mit der Änderung des Besoldungsgesetzes ist ein erster großer Schritt auf dem Weg zur Herstellung der Gleichwertigkeit der zwei Säulen des allgemeinbildenden Schulsystems gelungen. Das Besoldungsgesetz beinhaltet die Einführung einer Funktionsstellenstruktur für die im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen . Damit verbunden ist eine Annäherung der Funktionsstellenstruktur von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Dies gilt für die Anzahl der Funktionen und die Besoldung . Mit der neuen Struktur ist sichergestellt, dass alle Gemeinschaftsschulen mindestens drei Personen in der Schulleitung/erweiterten Schulleitung und darüber hinaus – ab einer Schulgröße von 271 Schülern – noch einen Fachkoordinator, eine Fachkoordinatorin haben. Ab einer Schulgröße von 361 Schülerinnen und Schülern haben Gemeinschaftsschulen wie die Gymnasien vier Funktionsstellen in der Schulleitung /erweiterten Schulleitung sowie eine nach Schulgröße gestaffelte Anzahl von Fachkoordinator/innen und Koordinator/innen für besondere Aufgaben. Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen können unabhängig vom Eingangsamt Beförderungsämter bis hin zur A 16 erreichen. Im Endausbau sind an Gemeinschaftsschulen bis zu 13 schulgebundene Funktionsstellen (neben den schulübergreifenden Fachleiter/innen und Landesfachberater /innen) vorgesehen. An Gymnasien sind es derzeit (noch) bis zu 19. Die rd. 270 zusätzlichen Funktionsstellen (zusätzliche zweite Stellvertreter/innen und Koordinator/innen) an Gemeinschaftsschulen sollen in 8 Jahren mit etwa 30 - 35 Stellen pro Jahr ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung der ersten 18 Stellen (zweite Stellvertreter/innen und Koordinator/innen) ist bereits erfolgt. Durch welche Maßnahmen wurde seit dem Schuljahr 2012/13 die Förderung der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium und der Gemeinschaftsschule nachhaltig verbessert? Zu Frage 7: Die Landesregierung setzt hierzu die im Koalitionsvertrag enthaltene Zielsetzung um: „Wir werden in den nächsten Jahren die Betreuungsrelation zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern kontinuierlich verbessern. Dazu werden wir Schritt für Schritt an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassengröße von 25 und in den Klassenstufen 7 bis 9 (Gymnasien) bzw. 7 bis 10 (Gemeinschaftsschulen) von 27 Schülerinnen und Schülern zur Basis für die Personalzuweisungen an den Schulen machen.“ Zur Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages wurde in den weiterführenden Schulen eine Reduzierung des Klassenteilers auf 29 in allen Klassenstufen vorgenommen . Ausnahme sind der Hauptschulzweig der ERS und die Grundkurse an Ges/GemS, hier beträgt der Klassenteiler 28. Diese Maßnahme wurde mit Beginn des laufenden Schuljahres abgeschlossen (s. Vorgaben für Klassenbildung in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14). Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 25 - Vorgaben für die Klassenbildung im Schuljahr 2012/2013 Schulart Schüler/innen je Klasse Erläuterungen zur Klassen-bildung Vorgaben für die einzelne Klasse Vorgabe eines Klassenteilers auf Klassenstufenebene (Richtzahl) Untergrenze Obergrenze 1 2 3 5 Grundschule 29/25 29/25 Bei durchschnittlich mindestens 4 Schülern mit unzureichenden Deutschkenntnissen : 25 Orientierungsstufe Hauptschule 29/30 29/30 Klasse 5 - Klasse 9: 29 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 28/29/30/33 28/29/30/33 Klasse 5/6 und Klasse 7 - 9 MBA-Zweig: 29; Klasse 7 - 9 HSA-Zweig: 28; Klasse 10 MBA-Zweig: 33 Realschule 29/33 29/33 Klasse 5 - Klasse 9: 29; Klasse 10: 33 Gymnasium 29/33/31 29/33/31 Klasse 5 - Klasse 9: 29; Klasse E: 31 Integrierte Gesamtschule 29/30/33/31 29/30/33/31 Klasse 5 - Klasse 9: 29; Klasse 10: 33; Klasse 11: 31 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 26 - Vorgaben für die Klassenbildung im Schuljahr 2013/2014 Schulart Schüler/innen je Klasse Erläuterungen zur Klassenbildung Vorgaben für die einzelne Klasse Vorgabe eines Klassenteilers auf Klassenstufenebene (Richtzahl) Untergrenze Obergrenze 1 2 3 5 Grundschule 29/25 29/25 Bei durchschnittlich mindestens 4 Schülern mit unzureichenden Deutschkenntnissen : 25 Orientierungsstufe Hauptschule 29 29 Klasse 5 - Klasse 9: 29 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 28/29 28/29 Klasse 5/6: 29 Klasse 7 - 9 HSA-Zweig: 28 Klasse 7 - 10 MBA-Zweig: 29 Realschule 29 29 Klasse 5 - Klasse 10: 29 Gymnasium 29 29 Klasse 5 - Klasse 9: 29 Klasse E: 29 Integrierte Gesamtschule 29 29 Klasse 5 - Klasse 10: 29 Klasse E: 29 In den Gymnasien liegt die Klassengröße bei durchschnittlich 25,2 Schülerinnen und Schülern je Klasse. In den Gemeinschaftsschulen bei durchschnittlich 23,7 Schülerinnen und Schülern je Klasse, in einem weiteren Schritt wurden größeren Klassen zusätzliche Förderstunden zugewiesen. Durch die entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages geänderte Zuweisung von zusätzlichen Lehrerstunden werden die Möglichkeiten der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler weiter verbessert. Den Gemeinschaftsschulen wurden zur Entwicklung ihres pädagogischen Konzepts während der Einführungsphase sechs Deputatstunden pro Schule zugewiesen. Die Entwicklung eines pädagogischen Konzepts beinhaltet ebenfalls die Entwicklung von Maßnahmen zur individuellen Förderung. Zusätzlich wurde/wird der Modellversuch „Fördern statt Sitzenbleiben“ umgesetzt, in dessen Rahmen den Gymnasien weitere zusätzliche Förderstunden zur Verfügung gestellt werden. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 27 - F. Berufliche Schulen Wie hoch ist die Abbrecher- und Wiederholerquote an beruflichen Vollzeitschulen in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14? Zu Frage 1: Diese Daten werden in der Statistik der beruflichen Schulen nicht erfasst. Welche Maßnahmen bzw. strukturelle Veränderungen plant die Landesregierung an beruflichen Vollzeitschulen, um die Abbrecher- und Wiederholerquote zu verringern? Zu Frage 2: Das Ziel der Landesregierung die Abbrecher/innen- und Wiederholer/innen-anteile in den beruflichen Vollzeitschulen zu verringern und ungewollte Warteschleifen zu vermeiden , ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Entsprechende Maßnahmen befinden sich auf Fachebene bereits in der konzeptionellen Phase. Die Benennung konkreter Maßnahmen erfolgt nach Abstimmung der Vorschläge mit allen Beteiligten. Wie hat sich die Zahl der Lehrerplanstellen an den beruflichen Schulen vom Schuljahr 2008/09 bis zum Schuljahr 2013/14 entwickelt? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu B 9. Wie hat sich der strukturelle Unterrichtsausfall an den beruflichen Schulen vom Schuljahr 2008/09 bis zum Schuljahr 2013/14 verändert? Zu Frage 4: Die Entwicklung des strukturellen Unterrichtsausfalls an den Beruflichen Schulen gestaltet sich wie folgt: Nettofehlstunden berufliche Schulen 2008/2009 1848 2009/2010 1633 2010/2011 1330 2011/2012 832 2012/2013 443 2013/2014 474 Der strukturelle Unterrichtsausfall an den beruflichen Schulen konnte in den vergangenen Jahren erheblich zurückgeführt werden, von 1.848 Stunden im Schuljahr 2008/09 auf 474 Stunden im Schuljahr 2013/14. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 28 - Dies ist das Ergebnis der Erhöhung der Zahl der Planstellen und der Einstellung von Lehrkräften über die Zahl der gleichzeitigen Ruhestandsversetzungen hinaus bei gleichzeitigem Rückgang der Schüler/innenzahlen. Obwohl im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt 2008/09 mit einem Ausfall von nahezu 2.000 Stunden der Unterrichtsausfall um fast 75% reduziert werden konnte, bleibt es das Ziel der Landesregierung, den strukturellen Unterrichtsausfall auf Null zurückzuführen . Aus diesem Grund wird die Zahl der neu einzustellenden Lehrkräfte, wenn es die Bewerber/innenlage zulässt, auch weiterhin über der der zeitgleichen Ruhestandsversetzungen liegen. Worin besteht die Durchlässigkeit zwischen Berufsfachschulen , Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien und durch welche Maßnahmen kann diese noch verbessert werden? Zu Frage 5: Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschulen können die Fachoberschule besuchen oder unter bestimmten Notenvoraussetzungen in die Eingangsphase des Beruflichen Gymnasiums eintreten. Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule können in die Hauptphase des Beruflichen Gymnasiums übergehen. Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule können unter bestimmten Notenvoraussetzungen in die Eingangsphase des Beruflichen Gymnasiums eintreten. Damit ist die Durchlässigkeit gegeben.13 Wie sieht die Schulentwicklungsplanung der Landesregierung – in Abstimmung mit den Schulträgern - im Bereich der beruflichen Schulen zur Absicherung eines komplexen, qualitativ hochstehenden Bildungsangebotes bis zum Jahr 2020 aus? Zu Frage 6: Die Landesregierung steht mit den Schulträgern in ständigem Kontakt über die Schüler /innenzahlentwicklung an den verschiedenen Standorten und in den verschiedenen Bildungsgängen an beruflichen Schulen. Zur Absicherung eines regional vielfältigen und qualitativ hochstehenden Bildungsangebotes sind in den nächsten Jahren keine Standortschließungen oder Zusammenlegungen beabsichtigt. Zur Attraktivitätssteigerung der beruflichen Erstausbildung wird ab dem Schuljahr 2014/2015 der Bildungsgang der Berufsschule erweitert. Die entsprechende Verordnung wird dann in Kraft treten. Begleitend zu ihrer dualen Berufsausbildung können Auszubildende in Handwerksberufen auch die Fachhochschulreife erwerben. Das Angebot ist für Schülerinnen und Schüler mit gutem mittlerem Bildungsabschluss konzipiert . Zu Beginn des laufenden Schuljahres wurde am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum in Neunkirchen eine neue Fachoberschule mit der Fachrichtung „Französisch in Wirtschaft und Verwaltung“ eingerichtet. Die neue Fachoberschule bietet intensiven bilingualen Unterricht auch in Wirtschaftsfächern an. 13 Verordnung - Schulordnung - über den Übergang von allgemein bildenden und beruflichen Schulen in die gymnasiale Oberstufe (Art. 1 der Verordnung) vom 3. Februar 2004, zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 6. August 2009 (Amtsbl. S. 1389) Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 29 - Insgesamt wird mindestens 30 Prozent des Unterrichts in französischer Sprache gehalten . Damit fördert die Landesregierung die fachliche Sprachkompetenz, die Mobilität und die beruflichen Zukunftschancen von Jugendlichen in der Grenzregion. Darüber hinaus fördert die Landesregierung weiterhin über europäische Programme die Weiterentwicklung der Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung. G. Gebundene Ganztagsschule Wie viele gebundene Ganztagsschulen gibt es im Schuljahr 2013/14 an welchen Standorten mit welchen Klassenstufen im Saarland? Bitte um schulformbezogene Übersicht mit Angabe des Schuljahres der Gründung? Zu Frage 1: Im Schuljahr 2013/14 gibt es 13 Gebundene Ganztagsschulen (7 Grundschulen und 6 Gemeinschaftsschulen) im Saarland. Die weiteren Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Schulstandort Gründung zum Schuljahr Ausbaustand im Schuljahr 2013/14 GS SB – Rastpfuhl 1988/89 Endausbau GS SB - Brebach-Fechingen Wiedheckschule 1993/94 Endausbau GS SLS - Im Vogelsang 1992/93 Endausbau GS SB – Kirchberg 2011/12 Klassenstufen 1,2,3 GS NK - Am Stadtpark 2013/14 Klassenstufe 1 GS Wadgassen Abteischule 2013/14 Klassenstufe 1 GS SB – Dellengarten 2013/14 Klassenstufe 1 GemS/GES Neunkirchen 1988/89 Endausbau GemS/GES SB-Bellevue 2011/12 Klassenstufen 5,6,7 GemS/ERS St. Wendel 2011/12 Klassenstufe 5,6,7 GemS/GES Dillingen Sophie-Scholl- Gemeinschaftschule 2012/13 Klassenstufe 5,6 GemS/ERS Völklingen II Hermann- Neuberger-Schule 2012/13 Klassenstufe 5,6 GemS/ERS Merchweiler Max-von-der-Grün-Schule 2013/14 Klassenstufe 5 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 30 - Wie sieht die Entwicklung der Ganztagsklassen in Saarland aus? Bitte um Darstellung der Entwicklung der Ganztagsklassen unter Angabe von Schulformen, Standorten, Klassenstufen in den Schuljahren 2011/12, 2012/13 und 2013/14! Zu Frage 2: Die Entwicklung der Ganztagsklassen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Schulj. 2011/12 Schulj. 2012/13 Schulj. 2013/14 Schulstandort Klassenstufe Klassenanzahl Klassenstufe Klassenanzahl Klassenstufe Klassenanzahl Hochwald- Gymnasium 5 6 7 2 1 1 5 6 7 2 2 1 5 6 7 2 2 2 Gymnasium am Stadtgarten SLS 5 6 7 1 2 1 5 6 7 2 1 1 5 6 2 2 Marie-Luise- Kaschnitz- Gymnasium VK 5 6 1 1 6 1 GemS/ERS Nalbach 5 6 7 1 1 1 5 6 7 8 1 1 1 1 GemS/ERS St. Ingbert-Rohrbach 5 6 1 1 5 6 7 2 1 1 5 6 7 2 2 1 GemS/ERS Homburg II 5 6 1 1 5 6 1 1 5 6 7 1 1 1 GemS/ERS Großrosseln 5 6 7 1 1 1 5 6 7 1 1 1 7 1 Klassenstufe Klassenanzahl Klassenstufe Klassenanzahl Klassenstufe Klassenanzahl GemS/ERS St. Wendel 6 7 8 1 1 1 7 8 9 1 1 1 8 9 10 1 1 1 GemS/ERS SB-Bruchwiese 5 6 7 1 1 1 GemS/ERS Saarlouis II 6 1 5 1 GemS/ERS Friedrichsthal 5 1 5 6 1 1 5 6 7 2 1 1 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 31 - Schulj. 2011/12 Schulj. 2012/13 Schulj. 2013/14 GemS/ERS Völklingen I 5 6 7 8 1 1 1 1 5 6 7 8 9 1 1 1 1 1 5 6 7 8 9 1 1 1 1 1 GemS/ERS Wallerfangen 5 6 1 1 5 6 1 1 GemS/ERS Homburg I 5 6 7 8 2 2 2 1 5 6 7 8 2 2 1 1 5 6 7 8 2 2 2 1 GemS/ERS Merchweiler 5 6 7 2 1 1 5 6 7 8 1 2 1 1 6 7 8 1 2 1 GemS/ERS Lebach 5 6 1 1 6 1 GemS/ERS Püttlingen 5 6 2 2 5 6 7 1 2 2 5 6 7 1 1 1 GemS/ERS Klarenthal 6 1 Klassenstufe Klassenanzahl Klassenstufe Klassenanzahl Klassenstufe Klassenanzahl GemS/ERS Saarwellingen 5 1 5 6 1 1 GemS/ERS Illingen 5 6 1 1 5 6 7 1 1 1 GemS/ERS Schmelz 5 1 6 1 GemS/ERS Mandelbachtal 5 1 6 1 GemS/GeS VK-Ludweiler 5 1 5 6 1 1 5 6 7 1 1 1 Integrierte Montessori GemS/GeS Saarbrücken 5 6 2 2 5 6 2 2 Welche Ganztagsklassen laufen bis wann an welchen Standorten aus? An welchen Standorten werden zum Schuljahr 2014/15 neue Ganztagsklassen eingerichtet? Zu Frage 3: Das Ministerium für Bildung und Kultur entscheidet auf der Grundlage von entsprechenden Anträgen der Schulen und Schulträger gemäß §§ 2 und 3 der Ganztagsschulverordnung über die Einrichtung und Fortführung von Ganztagsklassen. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 32 - Bisher liegen dem Ministerium für Bildung und Kultur für das Schuljahr 2014/15 Anträge zur Einrichtung bzw. Fortführung von insgesamt 47 Ganztagsklassen vor. Über das Schuljahr 2014/15 hinaus können von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kultur keine Aussagen getroffen werden. Bezüglich der Fortführung der Ganztagsklassen bis einschließlich des Schuljahres 2013/14 wird auf die Beantwortung der Frage G 2 verwiesen . Am Cusanus-Gymnasium St. Wendel wird zum Schuljahr 2014/15 erstmals eine Ganztagsklasse in der Klassenstufe 5 eingerichtet. Wie viele neue gebundene Ganztagsschulen an welchen Standorten und Schulformen sind für das Schuljahr 2014/15 geplant? Zu Frage 4: Zum Schuljahr 2014/15 ist die Einrichtung von zwei Gebundenen Ganztagsschulen in Planung (GS SB-Füllengarten, GemS/GeS SB-Ludwigspark). Wie viele zusätzliche gebundene Ganztagsschulen sind an welchen Standorten geplant, um das im Koalitionsvertrag vorgegebene Ziel von 25 neuen gebundenen Ganztagschulen bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen? Zu Frage 5: Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag benannten Ausbauziele ist ausreichend Haushaltsvorsorge getroffen. Die Standortentscheidungen trifft die Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage der Anträge der Schulträger. Hierzu liegen bereits mündliche Interessenbekundungen von Schulträgern vor. Wie viele Schulsozialarbeiter/innen bzw. sozialpädagogische Fachkräfte gibt es auf wie vielen Stellen an den bestehenden gebundenen weiterführenden Ganztagsschulen im Saarland? (Bitte um Standortübersicht!). Von wem werden diese Schulsozialarbeiterstellen auf welcher Rechtsgrundlage finanziert? Zu Frage 6: Gemäß § 13 Absatz 3 der Ganztagsschulverordnung, der den Personaleinsatz an weiterführenden Schulen regelt, (bzw. Ziffer 4.2 des Eckpunktepapiers zur Gebundenen Ganztagsschule) stellt der Schulträger als Träger der Jugendhilfe eine Kooperation von Jugendhilfe und Schule sicher, indem er entsprechende sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung stellt. So verfügt eine vierzügige Gebundene Ganztagsschule im Endausbau bis Klassenstufe 10 über eine sozialpädagogische Betreuung im Umfang von einer vollen Stelle. Bei abweichender Zügigkeit sowie in der Aufbauphase wird die Zuweisung entsprechend angepasst, soll jedoch mindestens die Hälfte der tariflich festgelegten Wochenarbeitszeit umfassen. Da sich alle nach Ganztagsschulverordnung (bzw. Eckpunktepapier) eingerichteten Gebundenen Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich in der Aufbauphase befinden , ist gemäß Ganztagsschulverordnung (bzw. Eckpunktepapier) an allen Standorten eine sozialpädagogische Betreuung mindestens im Umfang einer halben Stelle durch die Schulträger personalisiert. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 33 - Wie viele Schoolworker/innen gibt es auf wie vielen Stellen an den bestehenden gebundenen weiterführenden Ganztagsschulen im Saarland? (Bitte um Standortübersicht!) Zu Frage 7: Schoolworker/innen sind an den bestehenden gebundenen Ganztagsschulen im Saarland nicht eingesetzt. Laut § 13 Abs. 3 der Verordnung - Schulordnung - über die Gebundene Ganztagsschule (Ganztagsschulverordnung) vom 30. Januar 2013 (Amtsbl. I S. 52), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 210), werden vom Schulträger als Träger der Jugendhilfe sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung gestellt, die mit mindestens der Hälfte der tariflich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit kontinuierlich in der Ganztagsschule tätig sind. Beabsichtigt die Landesregierung die bestehenden unterschiedlichen Unterstützungssysteme im Bereich der Schule (Schulsozialarbeit) und der Jugendhilfe (Schoolworker) zusammenzuführen und auf eine einheitliche Finanzierungsgrundlage zu stellen? Zu Frage 8: Die Landesregierung beabsichtigt, so wie es im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode festgeschrieben ist, die im Bereich der schulischen Sozialarbeit bestehenden Unterstützungssysteme aufeinander zuzubewegen. Wie bewertet die Landesregierung die Ablehnung der Landkreise und des Regionalverbandes, als Schulträger der weiterführenden Schulen, die kompletten Kosten des sozialpädagogischen Personals an gebundenen Ganztagsschulen übernehmen zu müssen, im Hinblick auf den weiteren geplanten Ausbau dieser Schulform (siehe dazu auch die Position des Saarländischen Landkreistages )? Zu Frage 9: Die Schulträger der weiterführenden Schulen haben seit dem Schuljahr 2011/12 auf der Grundlage der Ganztagsschulverordnung (bzw. des Eckpunktepapiers) Anträge für die Einrichtung von insgesamt fünf Gebundenen Ganztagsschulen gestellt. Im Schuljahr 2014/15 wird mit der GemS/GeS SB-Ludwigspark eine weitere Gebundene Ganztagsschule im Regionalverband Saarbücken eingerichtet. Die Schulträger der weiterführenden Schulen kommen allen ihren Verpflichtungen nach, wozu auch die Personalisierung der sozialpädagogischen Betreuung gehört. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Frage G 6 verwiesen. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung das bisherige Antragsverfahren zur Einrichtung gebundener Ganztagsschulen vereinfachen? Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 34 - Zu Frage 10: Gemäß der Aussage des Koalitionsvertrags überprüft das Ministerium für Bildung und Kultur zurzeit das Antragsverfahren zur Einrichtung von Gebundenen Ganztagsschulen mit dem Ziel der Vereinfachung. H. Inklusion Wie hat sich die Zahl der Förderschüler/innen (Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ) an den Förderschulen und an den Regelschulen (Integrationsschüler/innen) aufgeteilt nach den einzelnen Förderschwerpunkten in den Schuljahren 2003/04 bis 2013/14 verändert? Zu Frage 1: Die von Schuljahr zu Schuljahr eingetretenen Veränderungen entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen: Entwicklung an den Förderschulen: Veränderung zum Schuljahr ... gegenüber dem Vorjahr Förderschwerpunkt 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 Lernen 22 -27 -60 -52 -119 -90 -54 -45 -45 -62 -53 Geistige Entwicklung 10 26 14 17 10 -10 11 6 -13 -3 -28 Körperl. und mot. Entw. 9 14 0 -2 9 0 2 -1 6 -20 5 Sehen -10 0 3 6 -2 -10 -1 0 -1 -9 0 Hören 24 13 6 -2 16 -18 1 -1 -11 -7 1 Sprache 1 31 7 28 11 -15 5 5 11 23 -38 Emot. und soz. Entw. 30 2 5 -22 -13 9 15 -6 4 34 -38 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 35 - Entwicklung an den Regelschulen: Veränderung zum Schuljahr ... gegenüber dem Vorjahr Förderschwerpunkt 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 Lernen 52 6 29 -5 44 25 -4 46 127 103 -38 Geistige Entwicklung 0 0 0 -3 1 -2 -1 10 11 15 14 Körperl. und mot. Entw. 12 7 -6 -3 6 4 29 13 18 8 26 Sehen 3 2 9 3 -5 -1 5 1 12 7 12 Hören 0 6 2 4 6 5 8 10 3 2 17 Sprache 42 16 21 37 50 89 102 50 62 87 53 Emot. und soz. Entw. 8 6 -4 25 35 45 34 93 58 140 73 Hinweis: Die Schülerinnen und Schüler des Krankenhaus- und Hausunterrichts sowie die an Schulkindergärten sind nicht in den Angaben enthalten. Welches sind die Ursachen für einen im Saarland gegenüber anderen Bundesländern überproportionalen Anstieg der Förderschülerzahlen (Schüler /innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf )? Zu Frage 2: Der Landesregierung sind keine validen Erkenntnisse über die Ursachen des Anstiegs im Bereich des sonderpädagogischen Förderbedarfs bekannt. Die hin und wieder geäußerten Erklärungsversuche sind reine Spekulation, an der sich die Landesregierung nicht beteiligt. Der von der Vorgängerregierung eingerichtete Schulversuch zur Umsetzung der Inklusion ist im Ausschuss für Bildung und Kultur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über dessen wissenschaftliche Begleitung als richtungsweisender Schritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bezeichnet worden. Welche Elemente des Schulversuchs werden in die neuen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen übernommen? Zu Frage 3: Die Elemente des Schulversuchs, die in gesetzliche Regelungen übernommen werden sollen, können dem Gesetzentwurf, der inzwischen in erster Lesung in das Gesetzgebungsverfahren eingegangen ist, entnommen werden. In die notwendigen untergesetzlichen Regelungen werden grundsätzlich alle Elemente des Schulversuchs einfließen, die sich bewährt haben. Diese bereits jetzt im Einzelnen benennen zu wollen, wäre verfrüht. Die Landesregierung wird nach sorgfältiger Prüfung und breiter Diskussion die notwendigen Entscheidungen treffen. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 36 - In welchem Umfang erhalten die Grundschulen, die zukünftig „Inklusive Schule“ sein werden, zusätzliche Stunden zur individuellen Förderung und zur Konzeptentwicklung in der Schule? Zu Frage 4: Die Stundentafel der Grundschule weist in den Klassenstufen 1 und 2 jeweils fünf Wochenstunden für die individuelle Förderung aus, in den Klassenstufen 3 und 4 sind es jeweils zwei. Darüber hinaus werden den Schulen insgesamt rd. 5.700 zusätzliche Lehrerwochenstunden für weitere Fördermaßnahmen zugewiesen. Die Stunden für die sonderpädagogische Förderung sind hierin enthalten. Ab dem Schuljahr 2014/15 wird es zu folgenden Veränderungen kommen, die den Grundschulen zusätzliche Flexibilität bei der individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler geben werden: • jede Grundschule erhält eine personalkonstante Budgetierung mit Förderschullehrkräften , die sich an der Gesamtschüler/innenzahl und einem Standortfaktor, der die Umfeldsituation der Schule berücksichtig, orientiert • die zusätzlichen Regellehrer/innenwochenstunden, die die Schulen bislang zusätzlich erhielten, werden zukünftig ebenso budgetiert, auf der Basis des Volumens an Lehrer/innenwochenstunden, das bisher bereits im System vorhanden ist • jede Grundschule erhält – je nach Größe – zwischen 2 und 4 Wochenstunden für die Konzeptentwicklung, also insgesamt rd. 500 Lehrer/innenwochenstunden Erhalten die “Inklusive Grundschulen“, die eine Klassengröße von 22 Kindern überschreiten, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zur intensiven und individuellen Förderung zusätzliche Lehrerstunden ? Wenn ja, wie viele? Zu Frage 5: Die Landesregierung hält an ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel fest, an den Grundschulen eine Klassengröße von max. 22 Kindern anzustreben. Um sich diesem Ziel zu nähern, werden Schulen mit größeren Klassen durch eine Gewährung von zusätzlichen Lehrerstunden zur intensiven und individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler unterstützt. Belastete Schulen erhalten für jede Klasse 1 jeweils 5-6 Stunden zusätzlichen Förderunterricht . Zusätzlich erhalten Grundschulen folgende Zuweisung an zusätzlichen Lehrerwochenstunden . In Klassenstufen mit durchschnittlich mehr als 23 Schülerinnen und Schülern: + 1 LWS mehr als 24 Schülerinnen und Schülern: + 2 LWS mehr als 25 Schülerinnen und Schülern: + 3 LWS mehr als 26 Schülerinnen und Schülern: + 4 LWS mehr als 27 Schülerinnen und Schülern: + 10 LWS Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 37 - Darüber hinaus wurde im Jahr 2013 die „Verordnung über die Festlegung der Werte für die Klassen-, Gruppen- und Kursbildung und über Schüler-Lehrer-Relation“ dahingehend geändert, dass zusätzliche Klassen gebildet werden können¸ wenn damit eine durchschnittliche Klassengröße von mindestens 20 Schülerinnen und Schülern je Klasse in der Klassenstufe erreicht werden kann. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ausnahmslos alle öffentliche Schulen des Saarlandes inklusive Schulen sind und allen Schülerinnen und Schülern diesbezüglich ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden muss? Zu Frage 6: Das am 19. März 2014 in erster Lesung von der Landesregierung eingebrachte und einstimmig angenommene Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Regelungen (Drucksache 15/812) sieht in Artikel 1 folgende Passage vor: „§ 4 Inklusive Schule (1) Die öffentlichen Schulen der Regelform sind inklusive Schulen. Sie ermöglichen grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und ungehinderten Zugang. Die Barrierefreiheit ist im Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2987), geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474), in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Die §§ 3a und 3b bleiben hiervon unberührt.“ Somit gibt es im Saarland bereits seit 2003 gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit , die durch den o.g. Gesetzentwurf nicht angetastet werden. In welcher Form wird die Inklusion an Privatschulen im Saarland umgesetzt? Zu Frage 7: Der o.g. Gesetzesentwurf findet in seiner vorliegenden Fassung keine Anwendung auf bereits bestehende Privatschulen. Wann erfolgt die Wiederbesetzung der Stelle des Inklusionsbeauftragten im Bildungsministerium? Zu Frage 8: Das Auswahlverfahren für die Stelle der / des Inklusionsbeauftragten ist abgeschlossen . Die Wiederbesetzung der Stelle wird zeitnah erfolgen. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 38 - I. Diskriminierungsverbot und Datenschutz in der Schule Am Gymnasium am Krebsberg in Neunkirchen gilt laut beschlossener Hausordnung (Nr.2.9) in der Schule ein Muttersprachverbot für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und für die Lehrkräfte . Dort heißt es: “Außerhalb des Fremdsprachenunterrichts ist die Umgangssprache Deutsch.“ Das heißt, dass außerhalb des Fremdsprachenunterrichts die Vorschrift gilt, Deutsch sprechen zu müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezweifelt die Rechtmäßigkeit einer solchen Vorschrift, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierungsverbote und weitergehende Vorschriften der Verfassung des Saarlandes und des Grundgesetzes. Darüber hinaus widerspricht eine solch rigide Vorschrift dem Grundgedanken einer vielfältigen, multikulturellen , offenen und toleranten Schulgemeinschaft. Wir bitten um Stellungnahme! Zu Frage 1: Die in der Schulordnung des Gymnasiums am Krebsberg unter Nummer 2 Verhalten auf dem Schulgelände aufgeführte Vorschrift 2.9. „Außerhalb des Fremdsprachenunterrichts ist die Umgangssprache Deutsch“ betrifft das Zusammenleben innerhalb der Schulgemeinschaft. Da die betreffende Regelung zumindest missverstanden werden kann, ist das Ministerium grundsätzlich um eine einvernehmliche Lösung mit der Schule im Sinne einer Entschärfung dieser Regelung bemüht und hat dabei klargestellt, dass - sollten Sanktionen aufgrund dieser strittigen Regelung erfolgen - diese seitens des Ministeriums aufgehoben würden. In diesem Zusammenhang hat der Schulleiter des Gymnasiums bereits mitgeteilt, dass die Regelung lediglich auffordernden Charakter habe und keine Sanktionen beabsichtigt seien. Nach Auskunft der Schule gab es bisher keine Verstöße gegen diese Regelung, die durch Sanktionen geahndet wurden. Durch welche Maßnahmen bzw. Projekte im und außerhalb des Unterrichtes werden die Schülerinnen und Schüler an den saarländischen Schulen altersspezifisch zum sensiblen und rechtmäßigen Umgang mit Daten im Internet sowie weitergehenden Fragen des Datenschutzes angeleitet? Zu Frage 2: Das Ministerium für Bildung und Kultur führt zahlreiche Maßnahmen bzw. Projekte durch, durch die Schülerinnen und Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu einem altersspezifischen, sensiblen und rechtmäßigen Umgang mit Daten im Internet sowie weitergehenden Fragen des Datenschutzes angeleitet werden. Der sichere Umgang mit Daten im Internet sowie die weitergehenden Aspekte des Datenschutzes sind ein Teilbereich von Medienkompetenz. Bei den Angeboten zur Stärkung der Medienkompetenz an saarländischen Schulen geht es um die Chancen und die Risiken, die mit den digitalen Medien und dem Internet verbunden sind. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 39 - Medienkompetenz ist inzwischen in den saarländischen Lehrplänen aller Schulformen verankert, verteilt auf nahezu alle Unterrichtsfächer und Klassenstufen. Die Entwicklung von Medienkompetenz gehört zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Die Lehrerinnen und Lehrer stehen somit vor der großen Herausforderung, Kinder und Jugendliche in ihrer Mediensozialisation zu begleiten und ihnen einen kritischen und bewussten Umgang mit den Medien zu vermitteln. Medienbildung ist in den Kernlehrplänen Deutsch, Sachunterricht und Bildende Kunst der Grundschule enthalten. Das Heranführen der Schülerinnen und Schüler an das Arbeiten mit dem Computer soll der Entwicklung einer reinen Spiel- und Konsummentalität entgegenwirken. Die Lehrpläne der Förderschulen gehen sehr ausführlich auf das Thema Medienkompetenz ein. Stellvertretend sei zitiert aus dem Lehrplan der Förderschule Lernen: „Das Lernen am Computer ist aus dem Unterricht der Förderschule Lernen nicht mehr wegzudenken . Anknüpfend an Lebenssituation und kommunikatives Umfeld, an Bedürfnisse und Emotionen, Wissens- und Erfahrungsstand sowie an das Niveau von Urteilsfähigkeit und Wertbewusstsein geht es hierbei um eine Befähigung zum sachgerechten, kritischen und kreativen Umgang mit neuen Medien und Informationstechniken durchgängig vom 1. bis zum 9./10. Schuljahr.“ Die Förderung der Medienkompetenz ist in den bereits vorliegenden Kernlehrplänen der weiterführenden Schulen enthalten. Zudem weisen die Lehrpläne aller Schulformen an geeigneten Stellen auf die Einbeziehung neuer Medien im Unterricht hin (z. B. Textverarbeitung am PC, Internet-Recherche, Präsentationsprogramme, Lernsoftware oder fachspezifische Software), verbunden mit dem Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken . In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ist zudem eine „Informationstechnische Grundbildung“ (ITG) verpflichtend in den Fachunterricht der Klassenstufe 5 integriert. Das saarländische Konzept zur Stärkung von Medienkompetenz an den Schulen trägt das Motto „Saarland medienstark!“. Hervorzuheben sind besonders die Kooperation mit Rheinland-Pfalz zur Förderung von Medienkompetenz sowie das saarlandweite Netzwerk der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medienkompetenz zum Austausch von Referenten, Projekten und Unterrichtsmaterialien. Seit 2008 sind die regionalen Akteure in der Arbeitsgemeinschaft Medienkompetenz vernetzt, um Maßnahmen und Projekte zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Die Partner der AG Medienkompetenz sind neben dem Ministerium für Bildung und Kultur • das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM), • das Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH), • die Landesmedienanstalt Saarland (LMS), • das Landespolizeipräsidium (LPP), • das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (UDZS), • der Landesjugendring Saar (LJR), • die Europäische EDV-Akademie des Rechts (EEAR). Im September 2012 wurde in einer gemeinsamen Ministerratssitzung zwischen Rheinland -Pfalz und Saarland ein Ausbau der Kooperation im Bereich Medienkompetenz verabredet. Ziele der Zusammenarbeit sind u. a. der Ausbau des präventiven Jugendmedien - und Datenschutzes sowie die Einbindung der Eltern. Inzwischen wurden 11 saarländische Lehrkräfte am LPM in einer sechstägigen Fortbildung zu Landesmoderatoren für Medienkompetenz geschult. Ein Modul der Ausbildung heißt „Rechtsfragen im Web 2.0 (Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Datensicherheit)“. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 40 - Das Schulungskonzept wurde unter Mitwirkung von jugendschutz.net und der EU- Initiative klicksafe vom Saarland aus Rheinland-Pfalz übernommen. Die Landesmoderatorinnen und Landesmoderatoren für Medienkompetenz werden weitere Lehrkräfte zu Medienberaterinnen und Medienberatern an den Schulen fortbilden , die zum einen ihren Kollegien als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und zum anderen Schülerinnen und Schüler zu Medienscouts ausbilden. Ein Ausbildungsmodul der Medienberaterinnen und Medienberater umfasst die Themen „Rechtsfragen, Daten- und Verbraucherschutz“. Ziel der Medienscout-Ausbildung ist es, Peer- Moderatoren für die Schülerschaft zu gewinnen. Pro Schule sollen zwischen 5 und 15 Medienscouts sowie ein bis zwei Medienberaterinnen und Medienberater ausgebildet werden. Ein weiterer Baustein der Kooperation ist die Elternarbeit. Dazu tauschen Saarland und Rheinland-Pfalz Referentinnen und Referenten für schulische Elternabende im Bereich Medienkompetenz, Jugendmedienschutz und Cybermobbing aus. Darüber hinaus gibt es folgende Angebote zur Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz für Schulen: • "Faszination Internet" - Die Chancen und Risiken der Online-Kommunikation (Lehrerfortbildung), Anbieter: LPM • „Saarkids“ (Umgang mit sozialen Netzwerken für Grundschulkinder), Anbieter: LPM und LMS • Medienprojekttage (für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte), Anbieter: LMS • „Wissen wie’s geht! Mit Spaß und Sicherheit ins Netz“ (kostenlose CD-ROM und Lehrerhandbuch), Anbieter: LMS • Internet-ABC (sicherer Umgang mit dem Internet für Grundschulkinder), Anbieter: LMS • „KommComm – Medien- und Sozialkompetenz in social communities“ (Projekt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Eltern), Anbieter: LJR • „Mit Datenschützern lernen“ (Workshop für Schülerinnen und Schüler), Anbieter: UDZS • „remus – Schule“ (Internetportal Jugendliche, Lehrkräfte, Eltern zum Thema Urheberrecht ), Anbieter: EEAR • Lehrerskript und Schülerskript zum Thema Urheberrecht, Anbieter: Ministerium für Bildung und Kultur • Grundvortrag „Medienkompetenz“ (für Schülerinnen und Schüler), Anbieter: AG Medienkompetenz • Grundvortrag „Medienkompetenz“ (für Eltern), Anbieter: AG Medienkompetenz • Erweiterungsvortrag „Datenschutz“ (für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern), Anbieter: UDZS • Erweiterungsvortrag „Urheberrecht“ (für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern), Anbieter: EEAR • Erweiterungsvortrag „Cybercrime“ (für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern), Anbieter: LPP • Weiterbildung zum/zur medienpädagogischen Berater/in an beruflichen Schulen, Anbieter: LPM • im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2014 „Digitale Gesellschaft“ wird das Ministerium für Bildung und Kultur allen saarländischen Schulen Schülerworkshops u. a. zu den Themen Urheberrecht und Datenschutz anbieten (UDZS und EEAR) Am LPM ist Medienkompetenz seit Jahren fester Bestandteil in der Aus- und Fortbildung für Lehrkräfte. In der Lehrerausbildung der 1. Phase an der Universität des Saarlandes ist „Lehren und Lehren mit Medien“ ein Wahlpflichtmodul. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 41 - In der 2. Phase, also an den Studienseminaren, sind Fortbildungen zur Informationstechnischen Bildung (ITB) verpflichtend. Dabei ist das Modul „Medienkompetenz, Urheberrecht und Datenschutz im schulischen Kontext“ für alle angehenden Lehrkräfte verbindlich zu belegen. Beispielhaft zu nennen für die Veranstaltungen am LPM sind die Fachtagung „Medienerziehung konkret: Sichere Wege im Internet“ sowie die Angebote im Rahmen des Safer Internet Day („Verantwortungsvoll unterwegs mit Medien !" und „Cybermedien und Schule"). Welche Zusammenarbeit praktiziert das Ministerium für Bildung und Kultur sowie die ihm nachgeordneten Stellen mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum im Saarland und der Datenschutzbeauftragten zur Verbesserung des Datenschutzes , der Datenverantwortung und Datensensibilisierung der Schülerinnen und Schüler? Zu Frage 3: Das Ministerium für Bildung und Kultur sowie das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) als ihm nachgeordnete Stelle arbeiten mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum und der Datenschutzbeauftragten zur Verbesserung des Datenschutzes , der Datenverantwortung und Datensensibilisierung zusammen. Neben den gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Medienkompetenz und der Durchführung von Lehrerfortbildungen zum Themenkomplex Datenschutz am LPM (s. Antworten zu Frage I 2) gestaltet sich die Zusammenarbeit wie folgt: Das unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes kooperiert mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz im Rahmen des Projekts „Mit Datenschützern lernen“. Dabei handelt es sich um einen vierstündigen Workshop für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 zu den Themen Datenschutz , Privatsphäre und Online-Ethik. Seit dem Schuljahr 2013/2014 bietet die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Schülerworkshops zum Themenkomplex „Umgang mit persönlichen Daten im Internet“ an. Die Schülerworkshops werden von externen Referentinnen und Referenten durchgeführt, die vom UDZS geschult und mit Materialien ausgestattet wurden. Sie sind auf eine Dauer von vier Unterrichtsstunden angelegt und werden den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 6 angeboten. Die Inhalte der vierstündigen Schülerworkshops sind: • Bedeutung und Verlust von Privatsphäre • Datenschutz als Bürgerrecht • Online-Ethik und Cybermobbing • Die Welt von Google, Facebook & Co. • Fragen des Selbst-Datenschutzes • Aktuelle datenschutzrechtliche und datenschutzpolitische Themen Das Ministerium für Bildung und Kultur hat allen Schulleitungen im Saarland ein Rundschreiben zum „Umgang mit sozialen Netzwerken“ zukommen lassen. Die Inhalte sind in Abstimmung mit dem Datenschutzzentrum entstanden. Im Rundschreiben werden grundlegende Richtlinien beschrieben sowie Quellen für Unterrichtsmaterialien und für die Entwicklung von Regeln für die Nutzung Sozialer Netzwerke und Smartphones in der Schule genannt. Das Rundschreiben geht u. a. auf folgende Punkte ein: Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 42 - Dienstliche Kommunikation über soziale Netzwerke wie z. B. Änderungen im Unterrichtsverlauf , Hausaufgaben, Termine und Ankündigungen sowie Lerngruppen sind erlaubt, dürfen aber nicht der einzige Kommunikationsweg sein. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern dürfen keinen Nachteil dadurch erfahren, dass sie an einer Kommunikation schulisch bzw. dienstlich relevanter Themen über ein soziales Netzwerk, wie z. B. Facebook, nicht teilnehmen. Bei schulinterner und unterrichtserforderlicher Kommunikation muss immer gewährleistet sein, dass alle betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern erreicht werden. Aus datenschutzrechtlichen Vorgaben ist es nicht gestattet, soziale Netzwerke für den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zu nutzen. Zu personenbezogenen Daten zählen auch das Mitteilen von Noten, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Adress- und Telefondaten. Für den dienstlichen Austausch über digitale Medien sollen bevorzugt die rechtlich geregelten Kommunikationswege (z. B. E-Mail, Schulhomepages oder die Lernplattform Moodle oder Lernwelt Saar) genutzt werden. Personenbezogene Daten dürfen nur über sichere Verbindungen (z. B. Schulnetz Saar) übermittelt werden. Bei privater Kommunikation über soziale Netzwerke sollen Lehrerinnen und Lehrer mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern die gebotene professionelle pädagogische Distanz wahren. Fanpages bei Facebook durch Schulen dürfen nur ein zusätzlicher Kommunikationsweg sein und können den konventionellen Schriftverkehr (z. B. Elternbriefe, Aushänge oder E-Mail und Homepages) nicht ersetzen. Das Einbinden von Social Plugins, wie z. B. den „Gefällt mir“-Button von Facebook, auf Schulhomepages ist datenschutzrechtlich unzulässig. Es wird empfohlen, soziale Netzwerke als Unterrichtsinhalte im Rahmen der Stärkung von Medienkompetenz zu behandeln. Dabei steht der kritische und verantwortungsvolle Umgang mit sozialen Netzwerken im Vordergrund. Es sollen Funktionsweise , Chancen und Gefahren sowie Aspekte des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte pädagogisch aufbereitet werden. Schülerinnen und Schüler dürfen allerdings nicht verpflichtet werden, Nutzerkonten in sozialen Netzwerken anzulegen. Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 43 - Anlage 1 Kooperationsjahr 2014/15 – Neubewerbungen Grundschule SAB Derzeit bekannte Anzahl der Koop-Kitas 1. Albert-Weisgerber-Schule, St. Ingbert HOM 2. GS Rischbachschule, St. Ingbert HOM 4 3. GS Homburg-Einöd HOM 4 4. Burgschule Medelsheim, Gersheim HOM 5. GS Beckingen MZG 2 6. GS Dillingen I Römerschule MZG 2 7. Philipp-Schmitt-Schule Dillingen MZG 1 8. GS St. Valentin, Düppenweiler MZG 3 9. Nicolaus-Voltz- Grundschule, Losheim am See MZG 10. GS Wahlen, Losheim am See MZG 2 11. GS Brotdorf, Merzig MZG 12. GS Saargau, Merzig MZG 2 13. GS Orscholz-Münster MZG 3 14. GS St. Martin Wadrill- Steinberg MZG 3 15. GS Weiskirchen MZG 5 16. GS Fischbach-Göttelborn RV/NK 17. GS Bildstock, Friedrichsthal RV/NK 2 18. GS Heiligenwald, Schiffweiler RV/NK 1 19. GS Hilschbach- Walpershofen RV/NK 20. GS Holz RV/NK 3 21. GS Landsweiler-Reden RV/NK 1 22. GS Lasbach, Quierschied RV/NK 1 23. GS Pflugscheid Riegelsberg RV/NK 3 24. Turmschule Dudweiler SB 4 25. GS Saarbrücken Eschberg SB 4 26. GS Saarbrücken Gersweiler , Aschbachschule SB 2 27. Ganztagsgrundschule Saarbrücken Kirchberg SB 1 28. Max-Ophüls-Grundschule Saarbrücken + Depend. SB 3 + 2 29. GS Saarbrücken Rodenhof SB 3 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 44 - Grundschule SAB ggf. Anmerkung 30. GS St. Bonifatius, Überherrn SLS 2 31. GS Ensdorf SLS 1 32. GS Großrosseln mit St. Nikolaus SLS 3 33. GS Heidstock-Luisenthal, Völklingen SLS 3 34. Abteischule Wadgassen SLS 1 35. GS Eppelborn WND 3 36. GS Pestalozzischule, Lebach WND 37. GS Niederkirchen, St. Wendel WND 1 38. GS Nohfelden WND 5 39. 40. GS Bliesen, St. Wendel WND 2 41. GS Oberlinxweiler, St. Wendel WND 2 42. Freie Waldorfschule Saarbrücken - Privatschule Ergänzung einer bestehenden Kooperation 43. GS Lehbesch, Ottweiler WND 4 + neu 1 44. Dudweiler Süd SB Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 45 - Kooperationsjahr 2014/15 – Kitas Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Saarbrücken- Füllengarten Kit@ im IT-Park Ev. Kindergarten Markuskirche Städt. Kindertagesstätte Lindenhof Kita Am Schenkelberg SB Ev. Kirchengemeinde Burbach SB Stadt Saarbrücken Offene Ganztagsgrundschule Saarbrücken- Weyersberg Städt. Kindertagesstätte Grüneich Integr. Kindertagesstätte im Theresienheim Ev. Kindertagesstätte Lutherhaus Städt. Kindertagesstätte Lindenhof Kath. Kindertagesstätte St. Eligius Stadt Saarbrücken cts Schwestern v.HL. Geist Ev Kirchengemeinde Burbach SB Stadt Saarbrücken Grundschule Saarbrücken- Scheidt Städt. Kindertagesstätte Scheidt Stadt Saarbrücken Grundschule Saarbrücken-St. Arnual Kindertagesstätte Am Schenkelberg e.V. Kindertagesstätte Friedrich-Oberlin Kindergarten Melanchton Kita Am Schenkelberg SB Ev. Kirchengemeinde St. Arnual Grundschule Saar-brücken- Dellengarten Städt. Kindertagesstätte Alt- Saarbrücken Stadt Saarbrücken Grundschule Saar-brücken-Am Ordensgut Montessori Kinderhaus Kinderstube e.V. Grundschule Saar-brücken – Dudweiler-Süd Ev. Kindertagesstätte Dietrich- Bonhoeffer-Haus Kindertagesstätte des Studentenwerkes e.V. Verbund ev. Kindertagesstätten im Saarland Studentenwerk SB Grundschule Saarbrücken- Rußhütte Städt. Montessori-Kinderhaus Rußhütte Stadt Saarbrücken Grundschule Püttlingen – Pater -Eberschweiler Städt. Kindergarten Berg Städt. Kindergarten „Am Schlösschen “ Grundschule Völklingen – Bergstraße /Hermann- Röchling-Höhe Kindertagesstätte St. Eligius Montessori-Kinderhaus St. Konrad Städt. Kindertagesstätte Am Leh KiTa gGmbH Saarland Dillingen KiTa gGmbH Saarland Dillingen Stadt Völklingen Grundschule Sulzbach I- Mellinschule Kath. Kindergarten St. Hildegard Kath. Kindergarten St. Elisabeth Ev. Kindertagesstätte Regenbogen KiTa gGmbH Saarland Dillingen KiTa gGmbH Saarland Dillingen Grundschule Kleinblittersdorf Kath. Kindertagesstätte St. Agatha Kindertagesstätte Kleinblittersdorf e.V. Kath. Kindertagesstätte St. Lukas KiTa gGmbH Saarland Dillingen Kita Kleinblittersdorf e.V. KiTa gGmbH Saarland Dillingen Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 46 - Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Püttlingen- Viktoria Kindertagesstätte Püttlingen Städt. Kindergarten Bengesen Kath. Kindertagesstätte St. Bonifatius (ab dem Schuljahr 2013/2014) Selbsthilfeverein Kita Püttlingen Stadt Püttlingen KiTa gGmbH Saarland Dillingen Grundschule Völklingen – Ludweiler /Lauterbach Städt. Kindergarten Ludweiler Städt. Kindergarten Lauterbach Kinderhaus St. Monika Stadt Völklingen Stadt Völklingen KiTa gGmbH Saarland Dillingen Grundschule St. Ingbert – Rohrbach - Pestalozzischule Städt. Kindertagesstätte Rohrbach Kath. Kindertagesstätte St. Johannes Kindergarten „Regenbogen“ der Lebenshilfe Ev. Kindertagesstätte Sonnenblume Kath. Kindertagesstätte Herz Jesu Stadt St. Ingbert Lebenshilfe Saarpfalz St. Ingb. Ev. Kigemeinde Hassel, St. Ingbert Kath. Pfarramt Herz Jesu St. Ingbert Grundschule Homburg- Sonnenfeld Kath. Kindertagesstätte St. Fronleichnam Kindertagesstätte Sonnenfeld Kinderzentrum der AWO 1 Kinderzentrum der AWO 2 Kath. Kindertagesstätte Maria Himmelfahrt Kat. Kirchenstiftung Homburg Prot. Kigemeinde Siebenpfeifferhaus , Homburg AWO Landesverband Saarland AWO Landesverband Saarland Grundschule Bexbach Städt. Kindertagesstätte Niederbexbach Kath. Kindergarten St. Dominikus Kindergarten der AWO Stadt Bexbach Kath.Kigemeinde St. Martin AWO Landesverband Saarland Freie Waldorfschule Saar-Pfalz Bexbach Waldorfkindergarten Bexbach Grundschule Blieskastel – Lautzkirchen- Schlossberg Kath. Kindertagesstätte St. Mauritius Kath. Kindertagesstätte St. Sebastian Kath. Kindertagesstätte St. Maria Alschbach Kath. Kindergarten Bierbach Kath. Kigemeinde Blk.- Lautzkirchen Kath. Kistiftung St. Sebastian Blieskastel Kath. KiSt. St. Maria- Alschbach (Kath. Pfarrverband Blieskastel) Grundschule Gersheim – Reinheim Kath. Kindergarten St. Markus Kath. Kindertagesstätte St. Alban Kath. Kindertagesstätte St. Mauritius Kath. Kistiftung St. Markus Reinheim Kath. Kistiftung (St. Markus u) St. Alban Gersheim Kath. Kistiftung St. Mauritius Gersheim-Rubenheim Grundschule Neunkirchen – Am Stadtpark Städt. Kindergarten Regenbogen Ev. Kindergarten „Haus des Kindes“ Kath. Kindergarten St. Marien Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 47 - Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Illingen Kath. Kindergarten St. Stephanus Grundschule Ottweiler – Lehbesch Integr. Kindergarten der Lebenshilfe Städt. Kindertagesstätte Ottweiler – Lehbesch Städt. Kindertagesstätte Fürth Städt. Kindergarten Lautenbach Grundschule Neunkirchen- Steinwald Kath. Kindertagesstätte St. Vincenz Städt. Kinderbildungszentrum Steinwald Kindergarten Schatzinsel Städt. Kindergarten Talstraße Kindertagesstätte Villa Winzig gGmbH Ev. Kindergarten Hand in Hand Grundschule Eppelborn – Wiesbach – Dirmingen Kath. Kindergarten St. Konrad Ev. Kindertagesstätte Dirmingen Private Grundschule Neunkirchen – Wiebelskirchen Maximilian -Kolbe-Schule Kath. Kindergarten Hl. Dreifaltigkeit Grundschule St. Wendel – Nikolaus -Obertreis Kath. Kindertagesstätte St. Anna Ev. Kindergarten Beethovenstraße Kindergarten „Rasselbande“ Integrativer Kindergarten der Lebenshilfe Kinderhaus Stiftung Hospital Grundschule Tholey – Hasborn – Dautweiler Kath. Kindergarten St. Bartholomäus Kindergarten „Zwergenburg“ Sotzweiler Kindertagesstätte Überroth – Niederhofen Grundschule Freisen /Oberkirchen Kath. Kindergarten Freisen /Oberkirchen Gemeinde – Kindergarten Freisen Gemeinde – Kindergarten Schwarzerden Grundschule Wadern- Nunkirchen Kath. Kindertagesstätte Herz Jesu Städt. Kindertagesstätte Pfiffikus Grundschule Merzig-St. Josef Kath. Kindergarten St. Josef Kath. Kindergarten St. Marien Integrative Tagesstätte der Lebenshilfe „Schneckenhaus“ Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 48 - Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Perl- Dreiländereck Kath. Kindertagesstätte St. Quirinus Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Kindergarten Leukbachtal Grundschule Dillingen III – Odilienschule Kath. Kindergarten Hl. Sakrament Ev. Kindertagesstätte Grundschule Rehlingen – Siersburg – Rehlingen Kinderhaus St. Nikolaus Kinderhaus der AWO „Sonnenschein “ Kindergarten Fremersdorf AWO Landesverband Saarland Grundschule Bous Kinderhaus Bous Kath. Kindertagesstätte St. Raphael (ab dem Schuljahr 2013/2014) Grund- und Ganztagsgrundschule Saarlouis – Im Vogelsang Kindertagesstätte Metzer Wiesen Ev. Kindergarten Taubenstraße Grundschule Schwalbach – Hülzweiler Kath. Kindertagesstätte St. Laurentius Private Grundschule Lebach Nikolaus-Groß- Schule Städt. Kindergarten Lebach Grundschule Saarbrücken- Hohe Wacht Katholische Kindertageseinrichtung Christkönig Städt. Kindertagesstätte Winterberg Kigemeinde Christkönig Stadt Saarbrücken Grundschule Saarbrücken- Wickersberg Städt. Kindertagesstätte Ensheim – Eschringen mit Außenstelle Ev. Kindertagesstätte Sonnenblume Kath. Kindertagesstätte St. Peter Grundschule Saarbrücken – Bübingen /Güdingen Kath. Kindertagesstätte St. Katharina Kath. Kindertagesstätte Heilig Kreuz Ev. Kindertagesstätte Bübingen- Kinderhaus Regenbogen Evangelische Kindertagesstätte Güdingen Kindertagesstätte Am Schenkelberg Zweigstelle Unner Außenstelle Güdingen Kita Am Schenkelberg SB Kita Am Schenkelberg SB Kita Am Schenkelberg SB Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 49 - Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Saarbrücken- Altenkessel Ev. Kindertageseinrichtung Arche Noah Kath. Kindertagesstätte St. Nikolaus Städt. Montessori-Kinderhaus Altenkessel Grundschule Neunkirchen- Bachschule Kath. Kindertageseinrichtung Herz- Jesu Evangelische Kindertageseinrichtung Arche Noah Grundschule Neun-kirchen- Wiebelskirchen Ev. Kindertageseinrichtung Wiebelskirchen Kath. Kindertageseinrichtung Wiebelskirchen Hl. Dreifaltigkeit Städt. Fröbelkindergarten Städt. Kindertagesstätte Freiherrvom -Stein Städt. Kindertageseinrichtung Hummelburg Hangard Grundschule Neunkirchen – Furpach Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Städt. Kindertageseinrichtung Städt. Kindergarten Grundschule Neunkirchen – Wellesweiler Städt. Kindertagesstätte Kath. Kindergarten St. Johannes Grundschule Friedrichsthal Kath. Kindertagesstätte St. Marien Ev. Kindergarten Friedrichsthal Grundschule Sulzbach – Altenwald Städt. Kindergarten Schnappach Ev. Kindergarten Hühnerfeld Kath. Kindertageseinrichtung St. Marien Kath. Kindertageseinrichtung Pastor Hein Grundschule Püttlingen – Köllerbach Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin Kath. Kindertageseinrichtung Herz- Jesu Grundschule Riegelsberg- Lindenschule Kinder- und Familienzentrum der AWO AWO Landesverband Saarland Grundschule Wallerfangen – Gisingen Kindergarten Gisingen Kindertagesstätte Ittersdorf Grundschule Wallerfangen Kath. Kindertageseinrichtung St. Katharina Grundschule Schwalbach Kirchbergschule Kindertagesstätte Tausendfüßler Kindertagesstätte Griesborn Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 50 - Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Schwalbach – Elm Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Kath. Kindertages-einrichtung Maria Himmelfahrt Grundschule Überherrn-St. Oranna Berus Kommunale Kindertagesstätte und Krippe Altforweiler Kath. Kindertageseinrichtung St. Oranna, Berus Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Grundschule Saarwellingen- Gutbergschule Kath. Kindertageseinrichtung St. Blasius Kath. Kindertageseinrichtung St. Pius Grundschule Saarwellingen – Reisbach Kath. Kindertageseinrichtung St. Elisabeth Kath. Kindertageseinrichtung St. Marien Grundschule Saarlouis – Steinrausch Städt. Kindertagesstätte Steinrausch Grundschule Römerbergschule Roden Kinderhaus Arche Noah Kath. Kindergarten Christkönig Städtische Kindertagesstätte Römerberg Grundschule Wadgassen – Hostenbach – Schaffhausen – Standort Hostenbach – Standort Schaffhausen Kath. Kindertageseinrichtung Herz- Jesu Kath. Kindertageseinrichtung Zu den Hl. Schutzengeln Grundschule Völklingen- Haydnstraße Kindertagesstätte Haydnstraße Grundschule Bexbach – Frankenholz Kindertagesstätte der AWO StÄKIBE Höchen Kindergarten Münchwies AWO Landesverband Saarland Grundschule St. Ingbert- Südschule Prot. Kindertagesstätte /Christuskirche Kath. Kindertagesstätte St. Konrad Kindertagesstätte Oberwürzbach Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Integr. Montessori Kindergarten Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 51 - Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Blieskastel Schule Am Würzbacher Weiher – Standort Niederwürzbach – Standort Aßweiler Kath. Kindertagesstätte St. Hubertus Kath. Kindertagesstätte Mariä Himmelfahrt Aßweiler Kindergarten Ballweiler Grundschule Spiesen – Elversberg – Spiesen Ev. Kindertagesstätte Spiesen Kath. Kindertageseinrichtung St. Ludwig Grundschule Tholey – Theley Kath. Kindertageseinrichtung St. Mauritius Kindertagesstätte Schlaumäuse Theley Grundschule Marpingen Kath. Kindertageseinrichtung St. Franziskus Kath. Kindertageseinrichtung St. Michael Ev. Kindergarten Flic-Flac Berschweiler Villa Wirbelwind Grundschule Illingen – Uchtelfangen Ev. Kindertagesstätte Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Grundschule Oberthal Kath. Kindertageseinrichtung St. Stephanus Kommunale Kindertagesstätte Güdesweiler Grundschule Namborn – Furschweiler Gemeindekindergarten Furschweiler Gemeindekindergarten Hirstein Grundschule Schmelz Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Kindergarten St. Stefan Kindergarten „Unterm Regenbogen“ Limbach Grundschule Schmelz – Hüttersdorf Kath. Kindergarten Kreuzerhöhung Kindertagesstätte „Tabaluga“ Grundschule Lebach-St. Michael Kath. Kindertageseinrichtung Hl. Dreifaltigkeit und St. Marien Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus (Caritas) Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 52 - Grundschule Kindergarten (informatorisch) Träger Grundschule Lebach – Landsweiler Kath. Kindertageseinrichtung St. Donatus Grundschule Rehlingen- Siersburg – Standort Siersburg Kath. Kirchengemeinde St. Martin Siersburg Kath. Kindertageseinrichtung St. Willibrord Grundschule Rehlingen- Siersburg – Standort Hemmersdorf Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad, Hemmersdorf Kindertageseinrichtung der AWO Gerlfangen AWO Landesverband Saarland Grundschule Merzig- Kreuzberg Kath. Kindertageseinrichtung St. Peter Kindertagesstätte Merchingen Kath. Kindertageseinrichtung St. Martin, Bietzen Grundschule Merzig – Hilbringen Kindertagesstätte Seitert Kindertagesstätte Mechern Kindertagesstätte Mondorf Dt.-franz. Bewegungskindergarten Fitten Kath. Kindergarten St. Josef Grundschule Merzig – Besseringen Kinderhaus der AWO Städtische Kindertageseinrichtung AWO Landesverband Saarland Grundschule Mettlach Langwies Kath. Kindertageseinrichtung Marienau Kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius Gemeindekinderkarten „Bahnhofstraße “ Grundschule Lockweiler Kath. Kindertageseinrichtung St. Michael Kath. Kindertageseinrichtung Die Arche Villa Wackelzahn Grundschule An der IllIllingen – Hüttigweiler Kath. Kinderhaus Maria Magdalena Kath. Kindertagesstätte St. Josef Kath. Kindertagesstätte Herz-Jesu Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 53 - Anlage 2 Tab. 1: Schülerzahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik Fachschule Vorkurs Unterstufe Oberstufe Anerkennungs-jahr 2012/2 013 2013/20 14 2012/2 013 2013/2 014 2013/2 014 2013/2 014 2012/2 013 2013/2 014 SBBZ Saarbrücken 157 181 142 164 132 148 81 107 TGS BBZ Saarlouis 137 120 94 115 99 90 100 92 BBZ St. Wendel 81 102 _____ __ 72 _____ ___ _____ ___ _____ ___ _____ __ Edith-Stein- Schule (privat) 75 76 79 75 76 79 66 81 FFS Saarbrücken (privat) 30 55 31 31 28 32 37 29 Gesamtanzahl 480 534 346 457 335 349 284 309 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 54 - Tab. 2: Entwicklung der Schülerzahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik Öffentliche Fachschulen Private Fachschulen Schuljahr Vor-kurs Unter - stufe Ober - stufe Anerk .- jahr ∑ Vor-kurs Unter - stufe Ober - stufe Anerk .- jahr ∑ 2008/200 9 255 171 135 119 680 Zahlen müssten neu von den privaten Fachschulen erfasst werden 2009/201 0 263 169 157 121 710 2010/201 1 334 194 169 127 824 2011/201 2 330 246 196 147 919 2012/201 3 375 236 231 181 1023 105 110 104 103 422 2013/201 4 403 351 238 199 1191 131 106 111 110 458 Anzahl Schüler/Innen an öffentlichen und privaten Fachschulen Schuljahr Öffentliche Fachschulen Private Fachschulen ∑ 2012/2013 1023 422 1445 2013/2014 1191 458 1649 Stand: 9. September 2013 Drucksache 15/930 (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 55 - Anlage 3 Übersicht über die Funktionsstellenstruktur Gymnasien Gymnasium Funktionsbezeichnung Wertigkeit Anzahl Schulleiter A 16 1 stellvertretender Schulleiter A 15 + Z 1 Abteilungsleiter Oberstufe A 15 1 Abteilungsleiter Didaktik A 15 1 Koordinator Oberstufe A 14 2 Koordinator Mittelstufe A 14 1 Koordinator Eingangsstufe A 14 1 Koordinator Qualitätsentwicklung A 14 1 Koordinator Schulverwaltung A 14 1 Fachkoordinator A 14 6+1*) Koordinator für besondere Aufgaben A 14 1+1*) Summe: 17 + 2 *) Die Anzahl der je Gymnasium zugeordneten A14- Funktionsstellen bestimmt sich nach folgender Regel: Grundständige Gymnasien mit weniger als 850 Schülern erhalten 13 Stellen, wenn sie über nur 1 Zweig verfügen, ansonsten 14. Grundständige Gymnasien mit mindestens 850 Schülern erhalten 15 Stellen. Drucksache 15/ (15/802) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Anlage 4 Übersicht über die Funktionsstellenstruktur an Gemeinschaftsschulen Schüler - zahl Schul - leiter/innen A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator für besondere Aufgaben an einer GemS) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) A 13 Z (1x) Zweiter Konrektor an einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator für besondere Aufgaben an einer GemS) A 13 Z (1x) Zweiter Konrektor an einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) A 13 Z (1x) Zweiter Konrektor an einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) A 14 (bis zu 4) Konrektor an einer GemS (als Koordinator für besondere Aufgaben an einer GemS) Neue (ab 01.01.2014) Funktionsstellenstruktur an Gemeinschaftsschulen A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) A 14 Z (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) A 14 (bis zu 2) Konrektor an einer GemS (als Koordinator für besondere Aufgaben an einer GemS) A 13 Z (bis zu 3) Zweiter Konrektor an einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) A 14 Z (1x) Konrektor an einer GemS (als 2. Stv. d. L. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) 541 - 720 mit voll ausgebauter Oberstufe A 15 Z (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als 2. Stv. d. L. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) > 720 mit voll ausgebauter Oberstufe A 16 (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 15 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) 361 - 540 mit voll ausgebauter Oberstufe A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) A 15 (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 Z (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 15 Z (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 15 (1x) Konrektor an einer GemS (als 2. Stv. d. L. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 15 (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 14 Z (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als 2. Stv. d. L. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 15 (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 Z (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) bis 270 271 - 360 ohne voll ausgebaute Oberstufe 361 - 540 ohne voll ausgebaute Oberstufe 541 - 720 ohne voll ausgebaute Oberstufe > 720 ohne voll ausgebaute Oberstufe 271 - 360 mit voll ausgebauter Oberstufe A 14 (bis zu 4) Konrektor an einer GemS (als Koordinator für besondere Aufgaben an einer GemS) A 13 Z (bis zu 4) Zweiter Konrektor an einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) A 15 (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 Z (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als 2. Stv. d. L. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 13 Z (bis zu 4) Zweiter Konrektor an einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) A 14 Z (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 14 Konrektor (bis zu 2) an einer GemS (als Koordinator für besondere Aufgaben an einer GemS) A 13 Z (bis zu 3) Zweiter Konrektoran einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) A 15 (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 Z (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als 2. Stv. d. L. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als Koordinator in der Schulleitung an e. GemS) A 13 Z (1x) Zweiter Konrektor an einer GemS (als zweiter Stellvertreter des Leiters einer GemS und Didaktik- oder Organisationsleiter) A 13 Z (1x) Zweiter Konrektor an einer GemS (als Fachkoordinator an einer GemS) Zusätzliche Funktionsstelle: (schulübergreifend/schülerzahlunabhängig) A 14 - Konrektor an einer Gemeinschaftsschule als Oberstufenleiter (nach Bedarf der Schule) (darin: 1. und 2. Stellvertreter/innen) Funktionsstellen Koordinatoren/Koordinatorinnen für besondere Aufgaben und Fachkoordinatoren/Fachkoordin atorinnen Organisations - und Didaktikleiter/innen A 14 Z (1x) Rektor einer GemS (als Leiter einer GemS) A 14 (1x) Konrektor an einer GemS (als st. Vertr. d. Leit. e. GemS und Didaktik- oder Organiationsleiter)