LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/940 (15/891) 12.06.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Abiturprüfungen im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „In der Bundesrepublik finden derzeit die Abiturprüfungen in der ausschließlichen Verantwortung der Bundesländer statt, wodurch 16 unterschiedliche Abiturprüfungen abgelegt werden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und die Mobilität innerhalb des Landes. Sechs Bundesländer haben sich zusammengeschlossen , um die Abiturprüfungen in Zukunft einheitlich zu gestalten. Daneben hat die Kultusministerkonferenz einheitliche Bildungsstandards für die gymnasiale Oberstufe erarbeitet. In den vergangenen Jahren ist aus verschiedenen Gründen Kritik an den praktischen Durchführungen im Saarland geübt worden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Laut Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) wird der Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife unabhängig davon, in welchem Bundesland er erworben wurde , von allen Bundesländern anerkannt. Hierzu haben sich die Länder verpflichtet, die KMK-Bestimmungen zum Abitur wie z. B. die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) für die Fächer, eine festgelegte Stundentafel und die Anzahl der Kurse einzuhalten . Mit diesem länderübergreifenden Standard wird eine Vergleichbarkeit des Abiturs gewährleistet, ohne dass die einzelnen Länder ganz auf landesspezifische Regelungen verzichten müssen. Die Durchlässigkeit zwischen den Schulen verschiedener Bundesländer ist grundsätzlich gegeben und die Mobilität durch die Abiturprüfung nicht eingeschränkt. Ausgegeben: 12.06.2014 (30.04.2014) Drucksache 15/940 (15/891) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Schulwechsel innerhalb eines Bundeslandes oder in ein anderes Bundesland dieselben Fragen auftauchen und im Einzelfall entschieden werden müssen: Welcher Schulstandort ist geeignet und in welche Klassenstufe ist die Schülerin bzw. der Schüler aufzunehmen? Dabei sind z. B. die zuvor belegten Fremdsprachen, die Fächer- und Kurswahl oder die Wahl eines G8- oder G9-Systems zu berücksichtigen. Wieso nimmt das Saarland nicht an dem Versuch einer Vereinheitlichung der Abiturprüfung teil? Zu Frage 1: Das Saarland nimmt wie alle anderen Bundesländer an den Maßnahmen der KMK und des Institutes für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zur Vereinheitlichung der Abiturprüfung teil. Die KMK verabschiedete im Jahr 2012 Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen . Ziel ist es, diese Bildungsstandards bis 2017 in allen Ländern u. a. in den Lehrplänen und in den Abiturprüfungen zu implementieren. Im Saarland werden bereits jetzt zu einem großen Teil die KMK-Bildungsstandards in den Prüfungen berücksichtigt . Für die Fächer, für die noch keine Bildungsstandards entwickelt worden sind, gibt es aber bereits „Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA)“. Unter Berücksichtigung der KMK-Bildungsstandards baut das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin seit 2013 einen Aufgabenpool für Abiturprüfungen in den oben aufgeführten Fächern auf, an dem das Saarland mit Lehrkräften dieser Fächer mitwirkt. Aufgaben aus diesem Pool stehen den Ländern ab dem Abitur im Jahr 2017 für den möglichen Einsatz in der Abiturprüfung zur Verfügung. An der in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Kooperation von sechs Bundesländern (Bayern, Sachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig- Holstein) für gemeinsame Abituraufgaben nimmt das Saarland nicht teil. Diese Maßnahme zielt auch nicht auf ein gemeinsames Zentralabitur mit denselben Prüfungen und Prüfungsinhalten am gleichen Tag in allen beteiligten Ländern ab. In dem diesjährigen Verfahren hat jedes der teilnehmenden Länder sein eigenes Abitur aufgestellt, wobei nur wenige gemeinsame Aufgabenteile (etwa 10 % der Aufgaben) in die jeweiligen Prüfungen eingeflossen sind. Eine Kooperation der Länder fand nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt und dies unabhängig von den Maßnahmen der KMK und des IQB. Aus Sicht der saarländischen Landesregierung wird mit dieser Kooperation gegenüber der von der KMK entwickelten Vorgehensweise kein Mehrwert für die saarländischen Schülerinnen und Schüler erreicht. Eine Beteiligung des Saarlandes wäre aber mit einem erheblichen Einsatz personeller Ressourcen verbunden . Das saarländische Engagement konzentriert sich daher weiterhin auf die KMK-Maßnahmen und die IQB-Aufgabenentwicklung, die auch wissenschaftlich begleitet werden. Drucksache 15/940 (15/891) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie sollen die von der Kultusministerkonferenz erarbeiteten einheitlichen Bildungsstandards im Saarland umgesetzt werden? Zu Frage 2: Die saarländischen Oberstufenlehrpläne in den genannten Fächern werden durch die Lehrplankommission derzeit mit dem Ziel überarbeitet, die KMK-Bildungsstandards zu implementieren. Ebenso werden die Allgemeinen Prüfungsanforderungen (APA) - soweit erforderlich – angepasst. Darüber hinaus findet im Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) zu den Bildungsstandards eine Reihe von Fortbildungen statt. Bei der Einführung der neuen Lehrpläne werden weitere Fortbildungen angeboten. Bereits jetzt werden die Anforderungen und Formate der Bildungsstandards bei den Prüfungsaufgaben berücksichtigt. Die Umstellung soll gemäß Beschluss der KMK bis 2017 abgeschlossen sein. Welche Änderungen sind an den Lehrplänen geplant ? Zu Frage 3: Welche Änderungen die Lehrplankommissionen konkret vorschlagen werden, ist derzeit noch nicht absehbar; ansonsten siehe Antwort zu Frage 2. Wie werden sich die Abiturprüfungen im Saarland verändern? Zu Frage 4: In Folge der Überarbeitung der Lehrpläne wird auch zu entscheiden sein, inwieweit die Allgemeinen Prüfungsanforderungen geändert werden. Welche Änderungen die Lehrplankommissionen konkret vorschlagen werden, ist derzeit noch nicht absehbar; ansonsten siehe Antwort zu Frage 2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die in den vergangenen Jahren bei Abiturprüfungen aufgetretenen Probleme in Zukunft abzustellen? Zu Frage 5: Die Abiturprüfungen sind in der Vergangenheit ordnungsgemäß durchgeführt worden. Pro Termin werden rund 50 verschiedene Prüfungen erstellt. Für den Nachtermin müssen weitere Aufgabenstellungen in vergleichbarer Anzahl bereitgestellt werden. Nur in sehr wenigen Einzelfällen sind Probleme aufgetreten, die bei der Aufgabenstellung nicht absehbar waren. Das für solche Fälle vorgesehene Instrument der Korrektorenkonferenz hat sich in diesen Fällen sehr bewährt. Die jeweilige Korrektorenkonferenz , in der jede gymnasiale Oberstufe vertreten ist, hat in jedem Einzelfall geeignete Vorschläge unterbreitet, um die Probleme auszuräumen. Insofern ist eine Änderung des Verfahrens nicht angezeigt.