LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/978 (15/914) A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Jugendarmut und Hartz IV Vorbemerkung des Fragestellers: „Armut ist bei Jugendlichen schon lange kein Randphänomen mehr. Im Gegenteil: Die Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen ist schon rein quantitativ die am stärksten von Armut betroffene Bevölkerungsgruppe. Zusätzlich sind sie in einer besonders brisanten Lebenslage betroffen: Im Alter von 15 bis 24 befinden sie sich im sensiblen Übergang in das Erwachsensein, auf der Suche nach der eigenen Position in der Gesellschaft, auf dem Weg in die ökonomische Selbständigkeit. Botschaften von Überflüssigkeit, Nutzlosigkeit und Ausschlussdrohungen überfrachten Phasen, in denen gerade Selbstvertrauen, Sicherheit und Stärke, kurzum Resilienz erlernt werden sollten. Mit der Einführung von Hartz IV verschärfte sich die Situation für sie erneut, denn das SGB II regelt den Umgang mit jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten besonders repressiv. Junge Erwachsene im Hartz IV System beziehen aufgrund der 2006 vollzogenen Eingemeindung in die elterliche Bedarfsgemeinschaft geringere Leistungen , sie werden strenger und häufiger mit Leistungskürzungen oder -streichungen sanktioniert und sie unterliegen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt für Wohnungsauszüge, der sie faktisch in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft „verhaftet“, statt Selbständigkeit auf dem Weg ins Erwachsenenalter zu fördern.“ Ausgegeben: 10.07.2014 (14.05.2014) Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) aus Köln wurde von der Landesregierung beauftragt, eine Studie zur Armut von Kindern und Jugendlichen im Saarland zu erstellen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden am 29. Juni 2011 in Saarbrücken vorgestellt. Die 218-seitige Studie ist abrufbar unter: http://www.saarland.de/dokumente/res_soziales/Kinderarmut.pdf Wie hat sich die Jugendarmutsquote im Saarland bei den unter 18-Jährigen und bei den 18- bis 25- Jährigen seit 2005 entwickelt (bitte chronologisch anführen)? Zu Frage 1: Erste Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist die Vertiefungsstudie „Armut von Kindern und Jugendlichen im Saarland“, ISG, Juni 2011. Zur Armutsrisikoquote, gemessen am Bundesmedian, liegen für das Saarland folgende Erkenntnisse vor: Bei Kindern unter 6 Jahren liegt das Armutsrisiko im Saarland bei 16 Prozent (3 Prozentpunkte niedriger als bundesweit mit 19 Prozent), bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren steigt es leicht auf 17 Prozent (bundesweit 17 Prozent), und bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren erreicht es einen Wert von 22 Prozent. Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren weisen ebenfalls eine Armutsrisikoquote von 22 Prozent auf. Ein Zeitvergleich von 2005 bis 2009 lässt erkennen, dass das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen im Saarland in den Jahren 2006 und 2007 bei rund 21 Prozent (Bundesmedian) lag und damit um 2 Prozentpunkte höher als 2005. Im Jahr 2008 ging das Risiko auf 18,6 Prozent zurück, um dann 2009 mit 19,5 Prozent wieder das Niveau von 2005 zu erreichen. Die Armutsrisikoquote im Saarland, berechnet nach dem Landesmedian, ist im Jahr 2005 niedriger als die westdeutsche Armutsrisikoquote (-0,9 Prozentpunkte). Im Jahr 2006 liegt sie jedoch um 2,1 Prozentpunkte über dem westdeutschen Durchschnitt. In den folgenden Jahren nähert sich die Quote für das Saarland wieder der westdeutschen Armutsrisikoquote an, so dass die Differenz im Jahr 2009 nur noch 0,2 Prozentpunkte beträgt. Die folgenden Tabellen der „Amtlichen Sozialberichterstattung“ als zweite Datenquelle geben Auskunft über die Armutsgefährdungsquoten bei jungen Menschen ab 18 Jahren im Saarland von 2005 bis 2012: Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Tabelle A 1.1.12 Saarland: Armutsgefährdungsquote 1 nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian Merkmal Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 15,5 16,0 16,8 15,8 16,0 14,3 15,6 15,8 Alter Unter 18 19,3 21,4 21,1 18,6 19,5 16,5 19,8 19,4 18 bis unter 25 27,5 27,6 27,9 24,3 24,6 19,5 23,0 24,0 Tabelle A 1.2.12 Saarland: Armutsgefährdungsquote 2 nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Landesmedian Merkmal Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt 13,6 13,9 14,0 14,3 14,0 13,4 14,8 14,7 Alter Unter 18 16,7 18,9 17,1 16,7 17,3 15,3 18,6 18,2 18 bis unter 25 25,3 25,3 25,0 23,2 22,6 18,8 22,1 22,6 www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html Wie hat sich die Jugendarmutsquote im Saarland bei den unter 18-jährigen und bei den 18- bis 25- jährigen Beschäftigten seit 2005 entwickelt (bitte chronologisch anführen)? Gibt es bestimmte räumliche Konzentrationen von Jugendarmut im Saarland? Zu Fragen 2 und 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird im weiteren Zusammenhang allerdings auf den 1. Armuts- und Reichtumsbericht für das Saarland verwiesen, welcher derzeit vom Internationalen Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) erstellt wird. Der Bericht wird voraussichtlich im Herbst 2015 vorliegen. Hauptaugenmerk des Berichts wird sein, wie sich Armut und Reichtum von 2005 bis 2013 entwickelt haben. Ein Schwerpunkt des Berichtes wird dabei die Situation von Kindern und Jugendlichen sein. 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 2 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie hat sich im Saarland der Anteil aller Beschäftigten mit ergänzendem ALG II (sogenannte Aufstocker Innen) und der Anteil der erwerbstätigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ergänzendem ALG II seit 2005 entwickelt (bitte chronologisch anführen)? Zu Frage 4: Die Entwicklung im Saarland bei allen Beschäftigten sowie bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ergänzendem Arbeitslosengeld-II-Bezug ist in den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 dargestellt. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist flächendeckende Daten zu erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II- Bezieherinnen und Beziehern erst seit 2007 aus. Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 erfolgt eine jeweils stichtagsbezogene Betrachtung zum September des jeweiligen Jahres. Im Hinblick auf die ausgeübte Beschäftigung wird nach den Merkmalen „sozialversicherungspflichtig beschäftigt“ und „ausschließlich geringfügig beschäftigt“ unterschieden . Als erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen gelten erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Leistungsanspruch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger und/oder selbständiger Tätigkeit beziehen. Tabelle 1: Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Im Saarland wurden im September 2007 324.462 Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren gezählt, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübten. Darunter befanden sich 6.264 Personen (1,9 Prozent), die ergänzend Leistungen nach dem SGB II bezogen. Der Anteil der Auszubildenden im ergänzenden SGB-II- Leistungsbezug an allen erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen betrug 14,3 Prozent. Gemessen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland lag der Anteil der Auszubildenden mit ergänzendem SGB-II-Leistungsbezug bei unter einem Prozent. Im September 2013 gingen im Saarland 341.983 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Davon erhielten 7.612 Personen (2,2 Prozent) ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Der Anteil der Auszubildenden im ergänzenden SGB-II-Leistungsbezug an allen erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II- Bezieher/innen verringerte sich gegenüber 2007 auf 8,1 Prozent und lag gemessen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiterhin bei unter einem Prozent. Eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung übten im Saarland im September 2007 61.677 Personen aus. Darunter waren 5.432 Personen noch ergänzend auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen (8,8 Prozent). Im September 2013 gingen im Saarland 57.175 Personen einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung nach. Davon standen 5.414 Personen (9,5 Prozent) im ergänzenden SGB-II-Leistungsbezug. Tabelle 2: Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Im Saarland waren im September 2007 42.347 Personen unter 25 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darunter fielen 1.135 Personen, die zusätzlich zum Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit noch einen Leistungsanspruch nach dem SGB II aufwiesen (2,7 Prozent). Der Anteil der Auszubildenden im ergänzenden SGB-II- Leistungsbezug an allen erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen unter 25 Jahren betrug 64,9 Prozent. Im September 2013 wurden im Saarland 40.164 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter 25 Jahren erfasst. Davon erhielten 745 Beschäftigte (1,9 Prozent) ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Der Anteil der Auszubildenden im ergänzenden SGB-II-Leistungsbezug an allen erwerbstätigen Arbeitslosengeld -II-Bezieher/innen unter 25 Jahren verringerte sich gegenüber 2007 auf 63,4 Prozent. Einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung gingen im Saarland im September 2007 10.964 Personen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach. Davon bezogen 305 Personen (2,8 Prozent) zusätzliche Leistungen nach dem SGB II. Zum Stichtag 2013 waren 11.136 Personen unter 25 Jahren ausschließlich geringfügig beschäftigt. 423 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahren (3,8 Prozent) erhielten darüber hinaus noch SGB-II-Leistungen. Wie hat sich die durchschnittliche Leistungshöhe beim Bezug von Arbeitslosengeld I bei den unter 18-jährigen und bei den 18- bis 25-jährigen Erwerbslosen seit 2005 entwickelt (bitte chronologisch anführen)? Zu Frage 5: Die beigefügte Übersicht (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) zeigt die Entwicklung der Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) auf, das an 15- bis unter 18-jährige Leistungsberechtigte und an 18- bis unter 25-jährige Leistungsberechtigte im Zeitraum von 2005 bis 2013 im Saarland im Jahresdurchschnitt ausgezahlt wurde. Die Angaben beziehen sich auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sowie auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer , die arbeitslos sind, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die entsprechende Anwartschaftszeit erfüllt haben (§ 137 Absatz 1 SGB III). Der Leistungsanspruch beträgt 60 bzw. 67 Prozent des zuletzt erhaltenen pauschalierten Nettoarbeitsentgelts . Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin nach § 16 Absatz 1 SGB III, wenn er/sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit ), sich bemüht, seine/ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen ) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten Personen , die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich in einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 81 SGB III befinden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bei Weiterbildung entspricht der des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit. Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - 15- bis unter 25-jährige Arbeitslosengeldempfänger/innen 1 (SGB III) im Saarland nach Alter und Leistungshöhe – Entwicklung von 2005 bis 2013Alter und Leistungshöhe – Entwicklung von 2005 bis 2013 1 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Daten zu Empfänger/innen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III nach einer Wartezeit von zwei Monaten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsmarkt in Zahlen. Übergreifende Statistik, Frankfurt, Mai 2014. Im Jahresdurchschnitt 2005 bezogen im Saarland 15- bis unter 18-jährige Anspruchsberechtigte nach dem SGB III ein monatliches Arbeitslosengeld in Höhe von 235,62 Euro. Im Jahr 2013 betrug das monatliche Arbeitslosengeld an 15- bis unter 18-jährige Anspruchsberechtigte im Jahresdurchschnitt 275,33 Euro (+16,9 Prozent gegenüber 2005). Bei den 18- bis unter 25-jährigen SGB-III-Anspruchsberechtigten betrug das monatliche Arbeitslosengeld im Jahr 2005 im Jahresdurchschnitt 453,95 Euro. Im Jahr 2013 lag die monatliche Arbeitslosengeld-Zahlung an 18- bis unter 25-jährige Anspruchsberechtigte im Jahresdurchschnitt bei 532,21 Euro (+17,2 Prozent gegenüber 2005). Die höheren Leistungszahlungen an 18- bis unter 25-Jährige sind vor allem auf höhere Anwartschaftszeiten zurückzuführen. Wie hat sich die durchschnittliche Leistungshöhe beim Bezug von Arbeitslosengeld II bei den unter 18-jährigen und bei den 18- bis 25-jährigen Erwerbslosen seit 2005 entwickelt (bitte chronologisch anführen)? Jahresdurchschnitt (JD) 15 bis unter 18 Jahre durchschnittliche monatliche Leistungshöhe in Euro 1 18 bis unter 25 Jahre durchschnittliche monatliche Leistungshöhe in Euro 1 JD 2005 235,62 453,95 JD 2006 231,12 435,54 JD 2007 247,74 420,80 JD 2008 217,89 428,50 JD 2009 271,91 472,89 JD 2010 247,31 446,65 JD 2011 239,57 464,96 JD 2012 257,63 504,53 JD 2013 275,33 532,21 Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Zu Frage 6: Die beigefügte Übersicht (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) bezieht sich auf die Personengruppe der 15- bis unter 18-Jährigen und der 18- bis unter 25- Jährigen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Für den Betrachtungszeitraum von 2007 bis 2013 wird der monatliche Zahlungsanspruch auf Arbeitslosengeld II (passive SGB-II-Leistungen) jeweils im Jahresdurchschnitt dargestellt. Für die Jahre 2005 und 2006 weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten aus. Passive SGB-II-Leistungen umfassen Regelleistungen, Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen. Die Anpassung der Höhe der Regelbedarfe erfolgt jeweils zum 01. Januar jeden Jahres. Die Höhe des Regelbedarfs für den einzelnen Leistungsberechtigten bzw. die einzelne Leistungsberechtigte richtet sich nach der Stellung in der Bedarfsgemeinschaft und nach dem Alter. Deshalb werden Zahlungsansprüche nach dem SGB II entsprechend ihrer Berechnungslogik in der Regel auf Ebene der Bedarfsgemeinschaft ausgewiesen (Abhängigkeit der Leistungsgewährung von der Bedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft). In der hier betrachteten Personengruppe der 15- bis unter 25-Jährigen, die in der Regel im Haushalt der Eltern leben, mindert eigenes Einkommen in diesen Fällen zunächst den eigenen Zahlungsanspruch . Einkommen weiterer Familienmitglieder verringert diesen Zahlungsanspruch zusätzlich. Bei den Zahlungsansprüchen nach dem SGB II können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) derzeit noch nicht ausgewiesen werden. Insofern wurden zur besseren Vergleichbarkeit auch die bereits vor BuT existierenden Leistungen für Klassenfahrten und Schule (§ 23 Absatz 3 Nummer 3 SGB II a.F. und § 24a SGB II a.F.) nicht berücksichtigt . Allerdings bestand im Jahr 2009 für die damaligen Arbeitsgemeinschaften (heute: gemeinsame Einrichtungen) keine Möglichkeit einer separaten Erfassung der Leistungen für die Schule (§ 24a SGB II a.F.). Daher sind bei den ausgewiesenen Zahlungsansprüchen für das Jahr 2009 die Leistungen für die Schule enthalten. Zahlungsansprüche von 15- bis unter 25-jährigen Personen im Saarland auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) – Entwicklung von 2007 bis 2013 Jahresdurchschnitt (JD) 15 bis unter 18 Jahre durchschnittlicher monatlicher Zahlungsanspruch auf passive Leistungen in Euro 18 bis unter 25 Jahre durchschnittlicher monatlicher Zahlungsanspruch auf passive Leistungen in Euro JD 2007 200,86 356,22 JD 2008 200,05 353,51 JD 2009 211,35 375,19 JD 2010 197,10 379,31 JD 2011 194,78 378,47 JD 2012 195,20 400,19 JD 2013 200,38 416,32 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von drei Monaten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Arbeitsmarkt in Zahlen. Übergreifende Statistik, Frankfurt, Mai 2014. Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Nach den Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch der 15- bis unter 18-Jährigen im Saarland auf passive Leistungen nach dem SGB II im Jahresdurchschnitt 2007 200,86 Euro. Im Jahr 2013 lag der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch bei jahresdurchschnittlich 200,38 Euro. Bei den 18- bis unter 25-jährigen Personen belief sich der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch im Jahresdurchschnitt 2007 auf 356,22 Euro gegenüber monatlich 416,32 Euro im Jahresdurchschnitt 2013. Wie viele Sanktionen wurden im Saarland nach § 31 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzgebung durch die Träger für Grundsicherung für junge Menschen unter 18 Jahren und zwischen 18 und 25 Jahren aktuell und seit 2005 ausgesprochen und zu welchen Kürzungsbeträgen ist es hierbei gekommen (bitte chronologisch anführen)? Zu Frage 7: Die beigefügte Übersicht (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) zeigt die Entwicklung im Saarland im Hinblick auf Sanktionen und Leistungskürzungen nach den §§ 31 ff. SGB II bei der Personengruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) unter 25 Jahren im Betrachtungszeitraum 2007 bis 2013 auf. Entsprechende Auswertungen für die Jahre 2005 und 2006 liegen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Eine Differenzierung nach den Personengruppen der unter 18-Jährigen und zwischen 18 und 25 Jahren ist anhand des verfügbaren Datenmaterials ebenfalls nicht möglich. Pflichtverletzungen und damit verbundene Sanktionen nach den §§ 31 ff. SGB II ziehen eine prozentuale Absenkung des Arbeitslosengeldes II nach sich. Sanktionen werden nach § 31a Absatz 1 SGB II vom zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgesprochen, wenn eLb sich weigern, die in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 SGB II festgelegten Pflichten zu erfüllen , insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen, sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II oder ein nach § 16e SGB II gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern, eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben. Bei eLb, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 SGB II auf die für die Bedarfe nach § 22 SGB II zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 SGB II entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Erklären sich eLb, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen , kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe nach § 22 SGB II zu erbringenden Leistungen gewähren. Als eLb gelten gemäß § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Sanktionen und Kürzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren im Saarland – Entwicklung von 2007 bis 2013 Jahresdurchschnitt (JD) Bestand eLb unter 25 mit mindestens einer Sanktion Leistungskürzung durch Sanktion in % 1 Durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion in Euro (bezogen auf alle eLb unter 25 mit mindestens einer Sanktion ) JD 2007 456 48,5 183 JD 2008 466 49,5 183 JD 2009 458 47,8 183 JD 2010 426 44,2 177 JD 2011 443 43,3 177 JD 2012 344 34,2 152 JD 2013 386 29,4 121 1 Anteil der Kürzung durch die aktuell wirksamen Sanktionen am laufenden Leistungsanspruch, den die Person ohne Sanktionierung gehabt hätte. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Zeitreihe zu Sanktionen nach Ländern – Januar 2007 bis Januar 2014. Nürnberg 2014. Im Jahresdurchschnitt 2007 waren im Saarland 456 eLb unter 25 Jahren mit mindestens einer Sanktion belegt. Dies zog eine jahresdurchschnittliche Leistungskürzung in Höhe von 183 Euro bzw. 48,5 Prozent nach sich – gemessen am Leistungsanspruch, den die Person ohne Sanktionierung gehabt hätte und bezogen auf alle eLb unter 25 Jahren mit mindestens einer Sanktion. Im Jahresdurchschnitt 2013 wurde im Saarland gegenüber 386 eLb unter 25 Jahren mindestens eine Sanktion ausgesprochen (-15,4 Prozent gegenüber 2007). Damit war im Jahresdurchschnitt eine Leistungskürzung in Höhe von 121 Euro bzw. 29,4 Prozent verbunden. Gegenüber 2007 verringerte sich der jahresdurchschnittliche Kürzungsbetrag um 62 Euro bzw. 33,9 Prozent. Die prozentuale Leistungskürzung verringerte sich im Vergleich zu 2007 um 39,4 Prozent. Wie viele Jugendliche waren auf Grund der Kürzungen auf Lebensmittelgutscheine angewiesen? Zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen bzw. statistischen Auswertungen vor. Wie viele Anträge auf die Genehmigung von Erstauszügen aus der elterlichen Wohnung wurden im Saarland seit 2005 jährlich gestellt und wie viele werden positiv bzw. negativ beschieden (bitte chronologisch anführen)? Drucksache 15/978 (15/914) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Zu Frage 9: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen bzw. statistischen Auswertungen vor. Wie hat sich die Zahl der wohnungslosen oder obdachlosen Jugendlichen seit 2005 entwickelt (bitte chronologisch anführen)? Zu Frage 10: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.