LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/982 (15/934) 10.07.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Lehrerfeuerwehr“/mobile Lehrerreserve - Unterrichtsausfall Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode haben CDU und SPD vereinbart, an allen Schulen ein verlässliches Unterrichtsangebot zu schaffen und die Lehrerfeuerwehr weiter auszubauen.“ Vorbemerkung Landesregierung: Im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode heißt es: "Die Lehrkräfteausstattung im allgemeinbildenden Schulwesen ist ein Indikator für die Qualität der Bildungsangebote . Wir werden das bestehende Betreuungsverhältnis an allgemeinbildenden Schulen so weiterentwickeln, dass es künftig im Bundesdurchschnitt oder darüber liegt. Unser Ziel ist es, an allen Schulen ein verlässliches Unterrichtsangebot zu schaffen und die Lehrerfeuerwehr weiter auszubauen. " Dieses Ziel wird selbstverständlich von der Landesregierung umgesetzt. Durch welche Maßnahmen wird ein verlässliches Unterrichtsangebot an den saarländischen Schulen gewährleistet? Bitte auflisten nach einzelnen Schulformen (Grundschule, Gemeinschaftsschule /Gesamtschule/Erweiterte Realschule, Gymnasium , Berufliche Schulen). Zu Frage 1: Ein verlässliches Unterrichtsangebot wird in allen Schulformen zuallererst durch eine ausreichende Personalisierung gewährleistet. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich so, dass der Unterricht nach Stundentafel erteilt werden kann und zusätzliche schulische Maßnahmen durchgeführt werden können (z.B. Förder- und AG-Stunden, zusätzliche Zuweisungen für besondere Projekte und Modellversuche wie Reformklassen, selbstständige Schulen usw., für Integration/Inklusion, für große Klassen, für belastete Grundschulen und weiterführende Schulen in sozialen Brennpunkten). Die Abwesenheit von Lehrkräften durch Fortbildung, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit usw. wird durch schulinterne Maßnahmen und/oder durch das Bereitstellen zusätzlicher Ressourcen kompensiert (siehe dazu Frage 6). Ausgegeben: 10.07.2014 (10.06.2014) Drucksache 15/982 (15/934) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie hat sich die „Lehrerfeuerwehr“/mobile Lehrerreserve in den Schuljahren von 2009/10 bis 2013/14 entwickelt? Bitte auflisten nach Schulformen (Grundschule, Gemeinschaftsschule /Gesamtschule/ erweitere Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen) und Darstellung der für die mobile Lehrerreserve zur Verfügung stehenden Planstellen . Zu Frage 2: Mit der mobilen Lehrerinnen- und Lehrerreserve sollen vorwiegend längerfristig Erkrankte vertreten werden, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Die mobile Lehrerinnen - und Lehrerreserve wurde an den saarländischen Grundschulen, Gemeinschaftsschulen /Gesamtschulen/Erweiterten Realschulen, Gymnasien in den vergangenen Jahren deutlich aufgestockt. Die Entwicklung der mobilen Lehrerinnen- und Lehrerreserve stellt sich wie folgt dar: 2009/ 10 2010/ 11 Veränderung 2011/ 12 Veränderung 2012/ 13 Veränderung 2013/ 14 Veränderung GS 120 120 0 120 0 122 2 160- 180 ca.40 GemS (mit ERS, GeS, SchLyz) 67 78 11 82 4 107 25 117 10 Gy 22 22 0 27 5 52 25 62 10 Im Grundschulbereich kann seit dem 01.01.2013 – über die Lehrerinnen- und Lehrerreserve von 122 Stellen hinaus – für jede Lehrkraft mit einer Elternzeit von mehr als 6 Monaten eine Ersatzkraft im Beamten-/Beamtinnenverhältnis eingestellt werden. Da die Anzahl der Lehrkräfte mit einer solchen Elternzeit schwankt, variiert auch die Lehrerinnen - und Lehrerreserve. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer der „Lehrerfeuerwehr“ waren in diesem Schuljahr bereits in den ersten drei Monaten fest verplant, um strukturellen Unterrichtsausfall zu kompensieren? Bitte Auflisten nach Schulformen (s.o). Zu Frage 3: Zur Kompensation strukturellen Unterrichtsausfalls wird die Lehrerinnen- und Lehrerreserve an keiner der Schulformen eingesetzt. Die Lehrerinnen- und Lehrerreserve dient vorrangig dazu, langfristig erkrankte Lehrkräfte zu ersetzen. Nur wenn genügend Ressourcen in der Lehrerreserve zur Verfügung stehen, kann sie auch für kurzfristige Vertretungen herangezogen werden. Die Schulleitungen sind gehalten, die an ihrer Schule vorhandene Reserve auch so einzusetzen . Drucksache 15/982 (15/934) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Dies gilt auch für Abwesenheiten, die bereits ab dem ersten Schultag bestehen. Die eingesetzte Lehrerreserve ist solange an der zu vertretenden Stelle gebunden wie die ausgefallene Lehrkraft fehlt. Kehrt die abwesende Lehrkraft zurück, steht die Lehrerinnen - und Lehrerreserve für andere Vertretungen zur Verfügung. In einzelnen Fällen kann es zur Gewährleistung der pädagogischen Kontinuität im Rahmen des Klassenlehrerprinzips insbesondere an Grundschulen auch zu einer Verlängerung des Einsatzes der Ersatzkraft kommen, sodass die ersetzte Lehrkraft zunächst andere Einsätze als mobile Lehrkraft übernehmen kann. Wie viele Lehrkräfte der Lehrerreserve auf die oben beschriebene Weise in den ersten drei Monaten des Schuljahres gebunden sind und für wie lange, wird nicht zentral erfasst . Wie und in welchem Umfang baut die Landesregierung die mobile Lehrerreserve in den Schuljahren 2014/15, 2016/17 und 2017/18 weiter aus? Bitte um Auflistung nach Schulformen. Zu Frage 4: Für das Schuljahr 2014/15 ist eine weitere Aufstockung der Lehrerinnen- und Lehrerreserve um 20 Stellen geplant (je 10 für die Schulformen Gemeinschaftsschule und Gymnasium). Für die Jahre danach ist noch keine Entscheidung getroffen. Ob und in welchem Umfang weitere Planstellen für die Lehrerinnen- und Lehrerreserve zur Verfügung gestellt werden können, muss dann im Zusammenhang mit der gesamten Personalplanung für die einzelnen Schuljahre entschieden werden. Welche Lehrkräfte werden als mobile Lehrerreserve eingesetzt und wie lange müssen diese Lehrkräfte im Status der mobilen Lehrerreserve verbleiben? Bitte um Darstellung des Verfahrens auch schulformbezogen. Zu Frage 5: Für die Grundschulen gilt die folgende Verfahrensregelung: Die Lehrerinnen- und Lehrerreserve setzt sich zusammen aus neu eingestellten Lehrkräften mit unbefristeten Verträgen (Beamte/Beamtin und Angestellte) und aus fest eingestellten Lehrkräften , die sich nach Möglichkeit freiwillig zu einem solchen Einsatz bereit erklären. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte, die ab dem Schuljahr 1998/99 unbefristet eingestellt wurden, zum Ableisten eines Schuljahres in der Lehrerreserve verpflichtet. Ein mobiler Einsatz ist dann anzuerkennen, wenn er an mindestens zwei Schulen stattgefunden hat. Bei den allgemein bildenden weiterführenden Schulen kann grundsätzlich jede Lehrkraft mit ihrem vollen Stundendeputat oder mit einem Teil ihrer Stunden als Lehrerinnen - und Lehrerreserve eingesetzt werden. In Absprache mit den Schulleitungen wird ein Teil der entsprechenden Ressourcen den Schulen als zusätzliches Stundenkontingent (über ihr Budget hinaus) ohne eine Zuordnung zu bestimmten Personen zur Verfügung gestellt. Diese „Überpersonalisierung“ ermöglicht den Schulen einen flexibleren Einsatz der Lehrerinnen- und Lehrerreserve insbesondere im Hinblick auf den Fächereinsatz . So kann eine Schule im Bedarfsfall durch stundenplanorganisatorische Maßnahmen z.B. auch Ausfälle in Mangelfächern oder in Fächerkombinationen, in denen sonst keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen würden, kompensieren. Drucksache 15/982 (15/934) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Werden die Ressourcen nicht in vollem Umfang für Vertretungen gebraucht, werden die betroffenen Lehrkräfte so eingesetzt, dass sie jederzeit für Vertretungsmaßnahmen herangezogen werden können, ohne dass strukturell Unterricht ausfällt. Darüber hinaus erhalten neu eingestellte Lehrkräfte, die den Schulen mit vollem Stundendeputat als zusätzliche Ressource (ohne Anrechnung auf das Budget) zur Verfügung stehen, den Status „mobile Lehrerinnen- und Lehrerreserve “. Nach spätestens zwei Jahren wird der Status aufgehoben und die Lehrkräfte werden zur Abdeckung des strukturellen Unterrichtsbedarfs eingesetzt. Welche Formen des nicht strukturellen Unterrichtsausfalles gibt es an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Saarlandes, wie wird dieser erfasst und durch welche Maßnahmen wird dem entgegengewirkt? Zu Frage 6: An allen Schulformen gibt es im Wesentlichen folgende Formen des nicht strukturellen Unterrichtsausfalls: a) Prüfungsmaßnahmen, Klassenfahrten, Wandertage, Schulkinowochen, Betriebspraktika u.ä. Die genannten Maßnahmen gehören zu den gesetzlich definierten Aufgaben von Lehrkräften und von Schulen. Sie sind pädagogisch und bildungspolitisch gewünscht und gefordert. Unterricht findet in anderer Form statt. Abweichungen vom Stundenplan werden in den Schulen erfasst. Eine Meldung über den Umfang des Unterrichts, der von solchen Aktivität betroffen ist, an die Schulaufsichtsbehörde erfolgt grundsätzlich nicht. b) Abwesenheit von Lehrkräften infolge von Fortbildung oder Erkrankung Kurzfristige Abwesenheiten von Lehrkräften werden in allen Schulformen von den Schulen im Rahmen von unterrichtsorganisatorischen Maßnahmen, Vertretungsplänen und Vertretungskonzepten in eigener Zuständigkeit aufgefangen. Eine Rückmeldung an die Schulaufsichtsbehörde erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich nicht. Abweichungen vom Stundenplan werden von den Schulen dokumentiert. Für längerfristige krankheitsbedingte Ausfälle steht an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen (einschl. der auslaufenden Schulformen ERS und GeS), am Schengen-Lyzeum und an den Gymnasien darüber hinaus eine Lehrerinnen- und Lehrerreserve zur Verfügung. Eine Meldung an die Schulaufsicht und eine Erfassung bei der Schulaufsicht erfolgt, wenn eine Schule den Ausfall nicht mit eigenen Ressourcen abdecken kann. Ferner können bei Bedarf sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Vertretungen über die Regelungen zur Mehrarbeit zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. Diese werden bei der Schulaufsicht erfasst. c) Mutterschutz und Elternzeit Für die längerfristige Abwesenheit von Lehrkräften durch die Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeiten wird an allen Schulformen über befristete Aushilfsverträge zusätzliches Personal eingestellt. Die Einstellung und Erfassung erfolgt über die Schulaufsichtsbehörde.