LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/106 (16/56) 21.09.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn und das Tariftreue-Gesetz im Saarland und entsprechende Kontrollen Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt davor, dass vor allem in schwer zu kontrollierenden Branchen wie dem Taxigewerbe, dem Bau oder der Gastronomie Löhne unterhalb der Mindestlohngrenze gezahlt werden, und kritisiert, dass die Zahl der Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im letzten Jahr bundesweit gesunken ist. So gab es am Bau einen Rückgang der Kontrollen um fast 20 Prozent, im Gaststätten- Gewerbe um gut 17 Prozent.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Nach der Vorbemerkung des Fragestellers bezieht sich die Anfrage schwerpunktmäßig auf die Kontrollen des Mindestlohnes durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Zuständigkeit insoweit obliegt nicht der Landesregierung, sondern dem Bund. Am 01.01.2016 wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (oberste Bundesbehörde) 5 Generalzolldirektionen als Bundesoberbehörden errichtet; von diesen geht nunmehr die operative Steuerung der Zollverwaltung, bei der die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angesiedelt ist, aus. Die FKS kontrolliert unter anderem die Einhaltung des bundesgesetzlichen Mindestlohns, die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern; sie überprüft auch, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden. Die Zuständigkeit für die Beantwortung aller Fragen im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit der FKS obliegt daher der Bundesregierung. Auf die diesbezüglichen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.02.2016 (BT-Drs. 18/7525) sowie vom 10.03.2017 (BT-Drs. 18/11475) und der Fraktion DIE LINKE vom 19.05.2016 (BT- Drs. 18/8513) wird Bezug genommen. Ausgegeben: 21.09.2017 (17.08.2017) Drucksache 16/106 (16/56) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Die Landesregierung ist demgegenüber für die Überprüfung der Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) zuständig , das am 22. März 2013 in Kraft getreten ist. Durchgeführt werden die Prüfungen von der im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr geschaffenen Prüfbehörde STTG. Bei ihr sind seit Inkrafttreten des STTG bis heute (Stand August 2017) insgesamt 4.854 Vergabemeldungen mit einem Auftragsvolumen von 1,2 Milliarden Euro eingegangen. In diesem Zeitraum wurden 322 Kontrollen mit einem Auftragsvolumen von 107 Millionen Euro durchgeführt. Die durchgeführten Kontrollen entsprechen 7 Prozent der eingegangenen Auftragsmeldungen. Das Volumen der Kontrollen entspricht 9 Prozent des gemeldeten Auftragsvolumens. Es wurden insgesamt 1.210 Beschäftigte überprüft. Wie viele Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn und gegen das saarländische Tariftreue- Gesetz sind im Saarland in den letzten zwei Jahren bei Kontrollen aufgedeckt worden (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 1: Seit Januar 2015 bis zum 31. August 2017 wurden insgesamt 29 Verstöße festgestellt. In welchen Branchen wurden die meisten Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn und gegen das saarländische Tariftreue-Gesetz festgestellt (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 2: Die Anzahl der Verstöße in den einzelnen Branchen gegen das saarländische Tariftreue -Gesetz ist in nachstehender Tabelle dargestellt. Die Angaben beziehen sich auf den gleichen Zeitraum wie zu Frage 1. Jahr Verstöße gegen STTG 2015 17 2016 9 2017 (31. August) 3 Drucksache 16/106 (16/56) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Kontrollen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Saarbrücken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn und das saarländische Tariftreuegesetz in den vergangenen drei Jahren durchgeführt (bitte einzeln auflisten nach Jahr und Branche)? Zu Frage 3: Seit Januar 2014 bis 31. August 2017 wurden von der Prüfbehörde STTG insgesamt 322 Kontrollen durchgeführt. In nachstehender Tabelle sind die Prüftätigkeiten in den einzelnen Jahren und Branchen dargestellt. Branchen Jahr Wachdienst Bau Gebäudereinigung Garten- u. Landschaftsbau ÖPNV/ Freigestellter Schülerverkehr Liefer- u. Dienstleistungen 2014 3 20 1 3 3 2 2015 3 55 6 8 15 10 2016 0 105 3 1 8 9 2017 (31. August) 1 50 1 0 6 9 Gesamt 7 230 11 12 32 30 Branche Anzahl der Verstöße gegen STTG Bau 13 ÖPNV u. freigestellter Schülerverkehr 7 Lieferleistungen 5 Wachdienst 1 Gebäudereinigung 2 Garten- u. Landschaftsbau 1