LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/107 (16/58) 21.09.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Josef Dörr (AfD) betr.: Pläne zur Einführung von Arabisch und Türkisch als ordentliche Unterrichtsfächer an saarländischen Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach Presseberichten gibt es Pläne im Kultusministerium , ab dem Schuljahr 2018/19 Arabisch und Türkisch als ordentliche Unterrichtsfächer einzuführen .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Auf Basis der EG-Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern, ergänzt durch eine Stellungnahme vom selben Tag, wodurch die Verpflichtung der EG-Richtlinie im Sinne der Gleichbehandlung auch auf Kinder von Wanderarbeitnehmern aus Ländern, die nicht der europäischen Gemeinschaft angehören, unter bestimmten Bedingungen (z.B. Mindestanzahl an Schülerinnen und Schüler) angewandt werden soll, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet , Angebote für herkunftssprachlichen Ergänzungsunterricht vorzuhalten. Nach § 8 der saarländischen Verordnung zum Unterricht für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie Schüler und Schülerinnen mit Migrationshintergrund (AuslKJUntV) vom 24. September 2009 (Amtsbl. S. 1818) findet zurzeit herkunftssprachlicher Unterricht als sogenannter „Konsulatsunterricht“ am Nachmittag an Schulstandorten mit einer ausreichenden Anzahl an Schülerinnen und Schüler mit herkunftssprachlichen Kompetenzen statt. Bereits in der ersten Rechtsgrundlage zum muttersprachlichen Ergänzungsunterricht, dem Erlass betr. den Schulunterricht für Kinder ausländischer Gastarbeiter vom 13. Juni 1966 wurde eine Unterrichtung dieser Art verankert. Der Einsatz der Lehrkräfte bei diesem „Konsulatsunterricht“ erfolgt in Absprache zwischen dem Bildungsministerium und dem jeweiligen Konsulat. Die Absprache bezieht sich insbesondere auf die Auswahl geeigneter Lehrkräfte aus dem Herkunftsland durch das Konsulat sowie, sofern erforderlich, auf die Unterstützung des Saarlandes bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für diese Lehrkräfte. Der Unterricht erfolgt dann im Auftrag der Konsulate. Es wird nun geprüft, den bisherigen Konsulatsunterricht durch ein unter staatlicher Aufsicht des Saarlandes stehendes Angebot für herkunftssprachlichen Unterricht in verschiedenen Sprachen auf freiwilliger Basis am Nachmittag zu ersetzen. Das Angebot für einzelne Sprachgruppen soll auf Antrag der Schulen bei ausreichender Gruppengröße genehmigt werden. Ausgegeben: 21.09.2017 (17.08.2017) bitte wenden Drucksache 16/107 (16/58) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Gibt es diese Pläne? Zu Frage 1: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Wenn ja, welche Schulstandorte sind dafür vorgesehen ? Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Gibt es Lehrer, die nach deutschen/saarländischen Standards dafür ausgebildet sind? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Sollen Mittel an anderer Stelle dafür eingespart werden? Wenn ja, welchen? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1.