LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/132 (16/99) 03.11.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Zukunft des Saarbrücker Pingusson-Baus Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit Jahren steht der Saarbrücker Pingusson-Bau ungenutzt leer. Das Land gibt für Erhalt und Verkehrssicherung des Gebäudes monatlich rund 8000 Euro aus. Seit Sommer 2014 liegt eine Untersuchung der Betonfassade vor, die von Sanierungskosten von rund zwei Millionen Euro nur für die Fassade ausgeht. ‚Diese Sanierungsarbeiten an den Betonteilen der Fassade bilden jedoch nur einen kleinen und eher untergeordneten Teil einer möglichen Gesamtmaßnahme‘, wie die Landesregierung im Januar 2016 auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 15/1662) antwortete. ‚Die Höhe der Kosten wird maßgeblich von der vorgesehenen Nutzung und einer zu wählenden Sanierungsvariante abhängen. Diese Entscheidungen stehen noch aus, da die hierfür erforderlichen Sachverhaltsermittlungen noch nicht vollumfänglich abgeschlossen sind.‘ In der Antwort der Landesregierung hieß es außerdem: „Eine Umnutzung des Gebäudes bzw. eine Veräußerung der Immobilie könnten ebenfalls mögliche Optionen sein. Die Landesregierung wird, nachdem alle notwendigen Untersuchungen abgeschlossen sind, diese Abwägungen vornehmen.‘“ Sind die erforderlichen Sachverhaltsermittlungen mittlerweile vollumfänglich abgeschlossen – und wenn ja: mit welchen Ergebnissen? Wie teuer wird eine Sanierung des Pingusson-Baus? Zu Frage 1: Hinsichtlich der Art und Weise der Sanierung der Fassade des Hochhauses hat sich die Landesregierung dem Vorschlag der Firma SMP (Sanierung der Bausubstanz ohne energetische Verkleidungen) angeschlossen, zumal dadurch das Bild der Fassade am wenigsten beeinträchtigt wird. Ausgegeben: 03.11.2017 (13.09.2017) Drucksache 16/132 (16/99) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Mit der Art der Sanierung wird somit den Anforderungen des Denkmalschutzes am weitgehendsten Rechnung getragen. Die hieraus resultierenden weiteren Sachverhaltsermittlungen und Planungen sind zwar weit fortgeschritten, werden aber aufgrund der Projektgröße und Komplexität jedoch noch einige Zeit benötigen. Nach Festlegung der Sanierungsart müssen noch weitere Fragen wie z.B. Baustoffwahl, Ausführungsverfahren etc. zur Durchführung einer nachhaltigen Sanierung geklärt werden. Die Kosten hängen aus den o.g. Gründen von einer Vielzahl von Faktoren (z.B. konkrete Ausgestaltung der Nutzung, gewählte Kombination der Sanierungsvarianten der einzelnen Bauteile des Gesamtkomplexes etc.) ab. Auf die ausführlichen Ausführungen der Landesregierung in der Drucksache 15/1662 wird verwiesen. Hat die Landesregierung mittlerweile die Abwägungen zur weiteren Nutzung des Baus und einer möglichen Veräußerung vorgenommen – und wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese Abwägungen ? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich für den Rückzug des Ministeriums für Bildung und Kultur in den Pingusson-Bau nach dessen Sanierung ausgesprochen. Der Zuschnitt der Räume soll so ausgestaltet werden, dass nach Möglichkeit eine vollständige Unterbringung des Ministeriums für Bildung und Kultur im sanierten Gebäudeensemble gewährleistet werden kann. Gibt es über eine mögliche Ko-Finanzierung der Sanierung Gespräche mit dem Bund, der EU oder anderen Institutionen und Organisationen – und wenn ja: mit welchem Ergebnis? Zu Frage 3: Die Frage der Möglichkeit einer externen Ko-Finanzierung wird – auch unter Berücksichtigung des Charakters des Baus als Denkmal von herausragender überregionaler und internationaler Bedeutung – in alle Richtungen geprüft werden, sobald belastbare Planungsergebnisse und Kostenermittlungen vorliegen. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, sind derzeit die Planungen nicht abgeschlossen und damit die Kosten nicht abschließend belastbar ermittelt. Daher fehlen noch wichtige Grundlagen um derartige Finanzierungsmodelle mit Dritten erörtern zu können. Drucksache 16/132 (16/99) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Da der Mietvertrag des Landes mit dem Eigner der Alten Hauptpost Ende Februar 2019 endet und ein Ende möglicher Sanierungsarbeiten am Pingusson -Bau bis dahin wenig wahrscheinlich ist: Hat die Landesregierung bereits entschieden, ob sie die Option auf eine Verlängerung des Mietvertrages um zwei Jahre annehmen wird? Zu Frage 4: Nach der abschließenden Feststellung von Umfang, Beginn und Dauer der Sanierungsmaßnahmen soll, noch vor Ablauf der Festmietzeit für das derzeitige Ausweichobjekt zur Unterbringung des Ministeriums für Bildung und Kultur (Alte Hauptpost), mit Vertragsverhandlungen zur Anpassung der Mietdauer an den voraussichtlichen Sanierungszeitraum begonnen werden. Wie viel Geld hat das Land seit dem Auszug des Bildungsministeriums bislang insgesamt für den reinen Erhalt des Pingusson-Baus ausgegeben? Zu Frage 5: Aus den Aufzeichnungen der Hausverwaltung können der Leerstandsbewirtschaftung Kosten in Höhe von 215.000 € zugeordnet werden. Diese Kosten bestehen in erster Linie aus Aufwendungen für die Sicherung gegen unberechtigten Zutritt und Vandalismus (155.292,78 €). Die Aufwendungen für Strom, Wärme, Außenanlagen, Bauunterhaltung , Steuern und Abgaben entfallen anteilig auf den Leerstand und die fortgesetzte Nutzung der Hausmeisterwohnung und des Wirtschaftstraktes durch die Hochschule für Technik und Wirtschaft.